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Kürzung bei Abrechnung nach Gutachten

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 10:59

Ich will hier nur mal den Fortgang meines Falles dokumentieren, um anderen evtl. dadurch einen Erfahrungszuwachs zu geben:

1. Ich wurde am 16.12. geschädigt. Jemand ist mir beim Wenden rückwärts mit einem 10m langen Hummer in die hintere Seite gefahren.

2. Am 19.12. ließ ich von der DEKRA ein Gutachten erstellen. Schaden lag hiernach bei insgesamt 4.765,96 Euro (netto). Ich teilte der Versicherung mit, daß ich nach Gutachten abrechnen lassen will.

3. Am 27.12. gab ich den Wagen zu "Karosseriekünstlern", die alles perfekt konventionell instandgesetzt haben. Kosten 800 € plus 117 € für ein A6-Rücklicht über Ebay (bei Audi ca. 300 €).

4. Am 05.01. erhielt ich nach Anruf eine Vorauszahlung von 3000 € von der Allianz mit dem Hinweis, daß die Prüfung des GA noch läuft.

5. Am 17.01. erhielt ich eine Schlußüberweisung von 555 Euro. Begründet wurde der Abzug mit "Durchschnitts-Arbeitskosten",die anzusetzen seien und einer Lackiermaßnahme, die möglicherweise nicht nötig sein würde.

6. Am 18.01. rief ich bei der Versicherung an und forderte auf, die fehlenden 1200 € zu zahlen, da ich andernfalls klagen würde. Ich sollte kommenden Montag nochmal anrufen, weil die entsprechende Sachbearbeiterin dann wieder im Hause sei. Sie soll mir dann sagen, inwiefern die Allianz noch Entgegenkommen zeigen würde.

7. Einen Termin beim Anwalt kann ich ggf. für Montag bereits machen, sollte ich mit dem Angebot der Allianz nicht zufrieden sein.

Fortsetzung folgt.

Beste Antwort im Thema

Die Differenzen begründen sich sicher in dem Umstand das die Seitenwand nicht erstetzt wurde. Hier wurde wohl der Weg der Instandsetzung gewählt.

 

Der vom Sachverständigen vorgegebene Neuersatz geht aufgrund des vorliegenden Schadenbildes ganz sicher in Ordnung.

 

Ob man denn nun die Instandsetzung als fach- und sachgerecht bezeichnen kann, ist von hier nicht derzeit nicht zu beurteilen. 

 

Dazu müsste man das Auto sehen.

 

Und die, welche hier von "Hals nicht voll kriegen und wir zahlen das alle" Blöcker können das am allerwenigsten. 

 

Nur nachplappern, was in der Bild steht ist halt das einfachste um den Beitragszähler zu puschen.

 

Man sollte schon Ahnung vom Thema haben und Fachkenntnisse besitzen.

 

Nur ein Account bei MT reicht halt leider nicht aus.   

 

 

 

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-wieviel km hat das auto runter?

-wie alt ist das auto?

-wurde es durchgehend in der audi-vertragswerkstatt gewartet?

bei fiktiver abrechnung wirst du es dir je nach alter/laufleistung des fahrzeuges gefallen lassen müssen, das die versicherung gewisse dinge wegkürzt...

Ich gehe davon aus, die 800€ sind ohne Rechnung und vom Rest gehts in den Urlaub :D

Hier auch mal was zum lesen:

http://www.motor-talk.de/.../...ring-wie-moeglich-halten-t3695052.html

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

-wieviel km hat das auto runter?

-wie alt ist das auto?

-wurde es durchgehend in der audi-vertragswerkstatt gewartet?

bei fiktiver abrechnung wirst du es dir je nach alter/laufleistung des fahrzeuges gefallen lassen müssen, das die versicherung gewisse dinge wegkürzt...

.... es ist ein 2007er mit 140 TKM, der nicht mehr bei Audi gewartet wird aber trotzdem TOP-GEPFLEGT ist. Nun ja - ich habe das BGH-Urteil inzwischen auch gelesen. Ich versuche aber trotzdem noch etwas herauszuhandeln oder eben zu klagen. Was soll man mit einem Gutachten, wenn es nachher nicht wirklich anerkannt wird. Da streite ich dann eben drum. Im Plus bin ich allemal. Will hier nur mal dokumentieren, was in so einem Falle möglich ist.

Für rund 1.000 Euro hast du den Schaden schon richten lassen. Und du willst rund 4.800 Euro von der Versicherung haben? Zum einen wundere ich mich über diese riesige Diskrepanz und zum anderen - sag mal, weißt du wer dann deinen Gewinn bezahlt? Alle anderen Versicherten. Ich kann ja verstehen, dass man gerne Gewinn dabei macht, aber in deinem Fall ist das schon etwas unverschämt.. Und dann auch noch klagen wollen. Ne, hab ich kein Verständnis für.

da bekommt wohl jemand wieder den hals nicht voll genug.. dein auto ist repariert, du hast eine für dich günstige variante gefunden. was willst du jetzt noch haben?

da ja zwischenzeitlich geantwortet wurde..

da dein kfz schon älter als 3 jahre ist und wie du schreibst, nicht mehr bei audi gewartet wird (ist wohl zu teuer, was?) gibts auch nur die ortsüblichen stundensätze abzüglich verbringungskosten (lacker) und ersatzteilaufschlägen.

ich werf hier auch noch mal das bereicherungsverbot in den raum...

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Für rund 1.000 Euro hast du den Schaden schon richten lassen. Und du willst rund 4.800 Euro von der Versicherung haben? Zum einen wundere ich mich über diese riesige Diskrepanz und zum anderen - sag mal, weißt du wer dann deinen Gewinn bezahlt? Alle anderen Versicherten. Ich kann ja verstehen, dass man gerne Gewinn dabei macht, aber in deinem Fall ist das schon etwas unverschämt.. Und dann auch noch klagen wollen. Ne, hab ich kein Verständnis für.

...ich bin auf Dein Verständnis auch nicht wirklich angewiesen :-)

Ich mache nichts anderes als die Versicherung oder ein normales Unternehmen:

Ich verfahre nach dem Maximalprinzip.

Wenn andere dumm sind oder der Neid sie zerfrisst, ist das nicht mein Problem.

Ohne Probleme werde ich Abzüge akzeptieren aber nicht von vornherein.

Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 11:50

Zitat:

ich werf hier auch noch mal das bereicherungsverbot in den raum...

....trifft hier - auch juristisch - nicht zu. Ansonsten verweise ich auf meine vorige Antwort :-))

am 18. Januar 2012 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von VolkerJago

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Für rund 1.000 Euro hast du den Schaden schon richten lassen. Und du willst rund 4.800 Euro von der Versicherung haben? Zum einen wundere ich mich über diese riesige Diskrepanz und zum anderen - sag mal, weißt du wer dann deinen Gewinn bezahlt? Alle anderen Versicherten. Ich kann ja verstehen, dass man gerne Gewinn dabei macht, aber in deinem Fall ist das schon etwas unverschämt.. Und dann auch noch klagen wollen. Ne, hab ich kein Verständnis für.

...ich bin auf Dein Verständnis auch nicht wirklich angewiesen :-)

Ich mache nichts anderes als die Versicherung oder ein normales Unternehmen:

Ich verfahre nach dem Maximalprinzip.

 

Wenn andere dumm sind oder der Neid sie zerfrisst, ist das nicht mein Problem.

Ohne Probleme werde ich Abzüge akzeptieren aber nicht von vornherein.

Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

... und wer immerstets zuerst an sich denkt befindet sich mitten in unserer gesellschaft,

"alle denken nur an sich, nur ich denk an mich" - irgendwie muss es ja erklärbar sein, dass die Versicherungsprämien ständig steigen, so wie dieses Jahr schon heftig diskutiert.

 

 

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 12:06

Zitat:

... und wer immerstets zuerst an sich denkt befindet sich mitten in unserer gesellschaft,

"alle denken nur an sich, nur ich denk an mich" - irgendwie muss es ja erklärbar sein, dass die Versicherungsprämien ständig steigen, so wie dieses Jahr schon heftig diskutiert.

...da sollte sich jeder wohl an die eigene Nase fassen oder willst Du hier erklären, daß Du in so einem Fall immer erst an die Gemeinschaft aller Versicherten im Lande denkst. Das ist doch wohl eher ein Witz, oder ? Nochmal: Es geht hier nicht um Versicherungsbetrug o.Ä.

Kommentare von weiteren "Samaritern" sind also verzichtbar.

Die Differenzen begründen sich sicher in dem Umstand das die Seitenwand nicht erstetzt wurde. Hier wurde wohl der Weg der Instandsetzung gewählt.

 

Der vom Sachverständigen vorgegebene Neuersatz geht aufgrund des vorliegenden Schadenbildes ganz sicher in Ordnung.

 

Ob man denn nun die Instandsetzung als fach- und sachgerecht bezeichnen kann, ist von hier nicht derzeit nicht zu beurteilen. 

 

Dazu müsste man das Auto sehen.

 

Und die, welche hier von "Hals nicht voll kriegen und wir zahlen das alle" Blöcker können das am allerwenigsten. 

 

Nur nachplappern, was in der Bild steht ist halt das einfachste um den Beitragszähler zu puschen.

 

Man sollte schon Ahnung vom Thema haben und Fachkenntnisse besitzen.

 

Nur ein Account bei MT reicht halt leider nicht aus.   

 

 

 

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Differenzen begründen sich sicher in dem Umstand das die Seitenwand nicht erstetzt wurde. Hier wurde wohl der Weg der Instandsetzung gewählt.

Der vom Sachverständigen vorgegebene Neuersatz geht aufgrund des vorliegenden Schadenbildes ganz sicher in Ordnung.

Ob man denn nun die Instandsetzung als fach- und sachgerecht bezeichnen kann, ist von hier nicht derzeit nicht zu beurteilen. 

Dazu müsste man das Auto sehen.

Und die, welche hier von "Hals nicht voll kriegen und wir zahlen das alle" Blöcker können das am allerwenigsten. 

Nur nachplappern, was in der Bild steht ist halt das einfachste um den Beitragszähler zu puschen.

Man sollte schon Ahnung vom Thema haben und Fachkenntnisse besitzen.

Nur ein Account bei MT reicht halt leider nicht aus.   

Danke für diesen sachlichen Beitrag.

Auch wenn ich konventionell reparieren ließ, habe ich den Rechtsanspruch auf Erstattung der "großen Lösung".

Das dies nun meine Restaurationskünstler so prima hinbekommen haben ist eben nicht der Standard.

Verschiedene Wekstätten, die ich angefragt habe, wollten hier eigentlich auch nur Kasse machen und die Seitenwand ersetzen.

Selbst der Gutachter hat mir davon abgeraten, da so nur noch zusätzliche Korrosionsrisiken geschaffen werden.

Hast du eine Rechnung für die Arbeit inkl. Gewährleistungsanspruch oder nicht?

Von welchem Rechtsanspruch redest du, hast du schon ein Urteil erwirkt?

Thema ist in solchen Fällen nur, ob der Reparaturweg im Gutachten fach- und Sachgrecht vorgegeben wurde.

 

Alles andere ist gar nicht Relevant.

 

 

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Hast du eine Rechnung für die Arbeit inkl. Gewährleistungsanspruch oder nicht?

Von welchem Rechtsanspruch redest du, hast du schon ein Urteil erwirkt?

....leider hast auch Du das nicht verstanden.

Die Allianz geht selbst auch vom Ersatz des Seitenteils aus, wie es im Gutachten steht.

Das Ausbeulen stellt eben nicht den Zustand vor dem Crash her (was mir persönlich aber egal ist).

Es geht eben nur um die Höhe der Lohnkosten und einer möglichen Reduzierung der Lackierung.

Da wird hald Montag noch ein bischen gepokert :-)

Meine Garantie für die Reparatur ist übrigens die quasi Nachbarschaft meiner Blechkünstler :-)

Jeder Arbeitschritt wurde auf Fotos dokumentiert. Sehr beeindruckend, was die können.

Übrigens sind die bei "Karnickelcontainern" (Kleinwagen wie VW-Golf ect.) noch viel schneller :-))

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