Kuga 2.0 Diesel Fehlercode P0183
Guten Morgen,
an meinem Kuga 2.0 Diesel Bj. 2009 sind folgende Fehlercodes aufgetreten:
manufacturer=Ford
logType1=5
vin=WF0RXXGCDR8C57764
logType0=5
calId=8V41-12K532-AG
faultCode1=P0183
faultCode2=P0184
Die MIL-Lampe ist aus. Laut Torque handelt es sich um einen grauen Fehler den die ECU selbst löscht.
Der Ford-Händler meinte, daß der Fehler emmissionsrelevant ist und damit die ASU erlöscht. Der Fehler kann nur behoben werden indem man die gesamte HD-Pumpe austauscht (wo angeblich der Kraftstofftemperartursensor sitzt).
Diese Auskunft kommt mir doch etwas komisch vor und darum die Frage an die Experten, ob das so alles stimt was der Händler sagt. Evtl. bekommt man den Sensor doch einzeln bzw. ist der Fehler überhaupt ASU-relevant wenn die MIL-Lampe aus ist.
Danke für Infos!
Gruß
Manfred
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12 Antworten
Beim Focus sitzt der Temperaturfühler in der Diesel Rücklaufleitung (zwischen Motor und dem Ansaugstutzen, rechts vom Ölfilter), schau mal ob er nicht auch beim Kuga dort sitzt (ist ja die gleiche Basis/Technik), der Sensor sieht wie so eine Art Ventil aus
Wurde das mit dem Werkstatt-Tester von Ford bestätigt? Wurde der Fehler gelöscht, kommt er wieder?
Die Fehler wurden von der Werkstatt diagnostiziert und bestätigt inkl. dem beschriebenen Ablauf der Reparatur (Austausch der HD-Pumpe notwendig). Gelöscht wurde der Fehler nicht (kann ja angeblich nur das ECU selbst).
Hintergrund an der Geschichte ist auch, daß der Kuga vor 6 Wochen gebraucht beim Fordhändler gekauft wurde (mit ca. 70000km) und der Fordhändler darin keinen Sachmangel sieht den er auf seine Kosten reparieren muss. Argument des Händlers: Der Fehler ist relevant für OBD-ASU und da ASU vor Übergabe neu gemacht wurde kann der Fehler auch zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden gewesen sein.
Gruß
Manfred
wie es rechtlich ausschaut kann ich dir nicht sagen
das Teil sieht aber so aus klick, neu kostet es 55€ (wenn ich richtig gegoogelt habe), bzw. man sollte den Stecker und die Verkabelung anschauen bevor man anfängt Teile zu tauschen, bzw. man sollte schauen ob der Stecker überhaupt draufsteckt, nicht das er zB. beim Ölwechsel abgezogen wurde
Zitat:
Original geschrieben von FocusGT
bzw. man sollte den Stecker und die Verkabelung anschauen bevor man anfängt Teile zu tauschen, bzw. man sollte schauen ob der Stecker überhaupt draufsteckt, nicht das er zB. beim Ölwechsel abgezogen wurde
Das werde ich jedenfalls mal prüfen.
Gruß & Danke
Manfred
Rechtlich:
1 Jahr Gewährleistung.
Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen,
dass der Schaden beim Verkauf nicht schon war.
Im zweiten halben Jahr muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen,
dass der Schaden schon beim Verkauf war.
(Beweislastumkehr).
In deinem Fall kann der Verkäufer relativ leicht nachweisen, dass beim Verkauf noch kein Schaden vorlag = Pech gehabt.
servus
Zitat:
Original geschrieben von isidor1967
In deinem Fall kann der Verkäufer relativ leicht nachweisen, dass beim Verkauf noch kein Schaden vorlag = Pech gehabt.
Wie kann er das nachweisen?
gruß
Manfred
da zitiere ich dich mal selbst....
Zitat:
...und der Fordhändler darin keinen Sachmangel sieht den er auf seine Kosten reparieren muss. Argument des Händlers: Der Fehler ist relevant für OBD-ASU und da ASU vor Übergabe neu gemacht wurde kann der Fehler auch zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden gewesen sein.
Was hat dich veranlasst den Fehlerspeicher auslesen zu lassen?
Ein sporadisches leichtes Ruckeln bei einer bestimmten Drehzahl im vierten Gang wenn man Gas gibt, welches ab der Fahrzeugübergabe vorhanden ist (Zeugen dafür gibts auch). Könnte natürlich ein normales Turboloch sein.
Abgesehen davon sehe ich zwischen den Fehlercodes und dem sporadischen Ruckeln bei genau der gleichen Drehzahl im gleichen Gang keinen kausalen Zusammenhang.
Die Frage ist ob P0183/0184 für die erfolgreiche OBD-ASU relevant sind. Wenn ja dann stimme ich dir bezüglich der Haftung zu, wenn nein dann kann der Fehler auch schon vorher dagewesen sein, da das ECU laut "Torque" den Fehler wohl nur selber löschen kann/darf. Es besteht auch eine Gebrauchtwagengarantie welche mit 40% SB greifen würde. Aber bevor man mal flott 300€ auf den Tisch legt kann man kritisch nachprüfen ob es nicht doch eine Sachmangelhaftung ist.
Der Händler würde gerne über Garantie abwickeln, da er so wahrscheinlich nicht auf den Reparaturkosten im Gegensatz zur Sachmängelhaftung sitzen bleibt.
Wie kann also der Nachweis des Händlers nun konkret aussehen?
Gruß
Manfred
Na da bietet sich doch mal ein Telefonat mit der Versicherung an...
Die ham ja auch keine Lust zu bezahlen.
Vielleicht schicken die nen Gutachter?
Der Schuss kann halt auch nach hinten los gehen..
Die eleganteste Variante wäre:
Abrechnung über Versicherung - Rest Fiffty Fiffty
Den Händler halt mal bequatschen...
Hast du Rechtschutz - dann kannst ja auch mal in die "Vollen"...
oder zumindest mal beraten lassen...
Die stressfreiste Variante wäre wahrscheinlich Nummer zwo...
servus
Nachtrag:
könntest ja mal Spaßeshalber in eine Freie fahren und eine ASU-Prüfung beauftragen.
Sollte eine ASU positiv ausfallen, wäre das Argument des Händlers widerlegt...
Zitat:
könntest ja mal Spaßeshalber in eine Freie fahren und eine ASU-Prüfung beauftragen.
Sollte eine ASU positiv ausfallen, wäre das Argument des Händlers widerlegt...
Kann ich sogar kostenlos selber machen, da ich auf dem Netbook eine entsprechende OBD2-Software draufhabe. Bin allerdings noch nicht dazugekommen.
Gruß
Manfred
Moinsen,
manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zwischenstand ist der, daß ja bei der Fahrzeug übergabe HU neu gemacht wurde, was ja die AU inkludiert. Bei der AU waren aber zwei Bereitschaftscodes nicht gesetzt, jedoch keine abgasrelevanten Fehler vorhanden. Deshalb musste also eine Sondenprüfung durchgeführt werden. Ergo warenP0183 ud P0184 schon vor der Fahrzeugübergabe vorhanden und es handelt sich um einen Sachmangel.
Nachdem der Werkstattmeister mit diesem Sachverhalt konfrontiert wurde war seine Antwort, daß er nicht weiß wie eine AU durchgeführt wird und er sich erst intern besprechen muss. mal sehen wie es weitergeht ...
Den Sachverhalt habe ich an die KFZ-Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Das Ergebnis ist, daß die Werkstatt ohne Rechtsanerkenntnis die gesamten Kosten für die Reparatur übernimmt und auch schon bezahlt hat. Das ging auf einmal ruckzuck.
Was kann man daraus lernen?
- Vor dem Besuch der Werkstatt immer den Fehlerspeicher auslesen und sichern
- Die Werkstätten gerne die (technische) Ahnungslosigkeit der Kunden ausnutzen und Märchen erzählen (, um abzuzocken)
- Sich auf jeden Fall die ersetzten Teile zeigen bzw. aushändigen lassen
- Im Zweifelsfall an das KFZ-Schiedsgericht wenden
- Eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen (sollte eigentlich selbstverständlich sein)