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Kuga/Ford-Flatrate

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 8. Februar 2011 um 17:38

Hallo,

ich habe mir einen Kuga über die Ford Flatrate bestellt.

Das ganze ist ja in dem Sinne keine Finanzierung. Ich habe mir vorgenommen nach den vier Jahren den Kuga zurück zugeben und mir dann einen neuen auszusuchen. Praktisch ist es dann ja nicht mein Wagen!?

Nun meine Frage:

Kann ich trotzdem was am Fahrzeug verändern? Sprich z.B. Anhängerkupplung nachträglich,Tieferlegen ect.??

Oder bin ich verpflichtet den Wagen wieder so abzugeben wie ich ihn übernommen habe?

Schonmal Danke für eure Antworten.

Gruss

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22 Antworten
am 8. Februar 2011 um 19:43

Hallo,

du kannst schon was verändern, würde das aber vorher lieber mal mit dem Händler absprechen. Normalerweise kann er gegen eine AHK nichts dagegen haben-ist ja ne Aufwertung fürs Auto. Wirst aber allerdings nach den vier Jahren nichts dafür bekommen.

Ich würd mal schauen wie dein Kuga nach den vier Jahren gehandelt wird. Evtl kannst ja die Schlussrate bezahlen und ihn Privat verkaufen, dann kannst vielleicht noch ein bisschen Geld machen. Die Schlussrate entspricht ja eigentlich dem Händlereinkaufspreis nach dieser Zeit. Bevor der Händler also verdient würd ich es selber machen:)

VG

TNT-Kuga

Ganz so einfach sehe ich das nicht (haben unseren auch per Flatrate vors Haus geholt). Meines Wissens muss jede Veränderung mit dem Händler abgestimmt werden. Eine AHK ist aus meiner Sicht ebenfalls nicht unbedingt eine Wertsteigerung. Viele Käufer scheuen sich vor der Frage: Was wurde mit dem Fahrzeug gezogen? usw.

Von daher auf jedem Fall abstimmen.

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 6:26

Guten morgen.

Die Anhängerkupplung war auch nur als Beispiel gedacht. Ich hab eigentlich nicht vor eine unter zu bauen. Aber man kann ja nie wissen,deswegen Frage ich.

Na dann werde ich den Händler mal lieber fragen wie die das so sehen!;-) Nicht das ich da Ärger bekomme.

Mit dem Kauf muss man in vier Jahren mal sehen wie da so der Markt ist und was ich schlussendlich dann noch zahlen soll. Ich find die Situation echt toll das man mehrere Möglichkeiten offen hat.

Danke für eure antworten.

Gruß Matze

Hallo Zusammen !

Man sollte bedenken das dies n eigentlich nichts anderes als ein Leasing ist . Der Wagen muss nach 4 Jahren in einem Top - Zustand sein . Sonst können enorme Folgekosten entstehen . Oder man kauf den Wagen dann ( er hat dann aber nicht nehr den Wert des Martktes )

LG Tim

am 9. Februar 2011 um 7:42

Ich sehe das so:

Die Flatrate ist eine Finanzierung mit einer relativ hohen Schlußrate. Das hat nichts mit Leasing zu tun.

Ich zahle 4 Jahre lang die vereinbarte monatliche Rate und habe zum Schluß mehrere Möglichkeiten:

- Zahlung der Schlußrate und das Auto gehört mir (KM-Leistung usw. interessiert dann niemanden)

- Rückgabe des Fahrzeuges (Mehr- oder Minder-Kilometer werden verrechnet; Fahrzeug sollte in einem dem Alter entsprechenden Zustand sein)

- Finanzierung der Schlußrate (Bank oder Ford-Bank)

 

Wenn ich von Anfang an weiß, dass ich das Fahrzeug nach 4 Jahren zurück gebe, würde ich so wenig wie möglich ändern bzw. an-/umbauen. Bei Rückgabe nach 4 Jahren wird sich ein FFH aber bestimmt nicht querstellen, wenn z.B. TFL oder eine AHK angebaut wurden. Der FFH kann das Fahrzeug dann evtl. besser weiterverkaufen. Meine Schlußrate wird durch "Wertsteigernde Umbauten" aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht niedrieger ausfallen.

 

Gruß

PeGo11

hi mazelinho,

ich stimme pego soweit zu, dass es esgal ist was du mit dem wagen anstellst, wenn du den zur schlußrate übernimmst. wenn du den aber zu einem realsistischen kurs wieder beim händler auf den hof stellen willst, würde ich dir von so ziemlich allen veränderungen abraten, die du nicht rückgängig machen kannst. wichtig ist auch, dass der händler (der gibt dir ja die rückkaufgarantie) immer schriftlich zustimmt wenn du was permanentes machen willst(zb: AHK). Am besten läßt du es auch von ihm einbauen, dann kann der auch nicht meckern (schlechter einbau).

Dringend würde ich dir von allen "extremen" Sachen abraten. Tieferlegen, innenraum zerschnippeln (zb: für die 15 boxen für dat pioneer,) bohrlöcher aller art, aufkleber auf dem lack usw. das sind alles sachen die extrem ins geld gehen wenn man das rückbauen muß. da wird sich der händler immer dran aufhängen und dir eine ordendliche rechnung schreiben.

und um mit einem gleich aufzuräumen: wenn du denkst du bekommst auch nur einen cent für deine extras, dann kann ich dir diese illusion nehmen. der wagen verkauft sich vielleicht schneller bei sinnvollen extras, aber in euro kann man das nicht messen. der händler wird sagen "baus doch aus...." viele dinge sind von vorneherein restwert mindernd beispiel: AHK, keine extras usw.

nochwas grundsätzliches: die flatrate ist KEIN leasing, sondern ein kredit. der unterscheid: bei leasing gehört der wagen dem leasinggeber und wird dir überlassen, bei dem kredit ist es dein wagen, der sicherungsübereignet wird an die bank. der unterscheid ist auch im alltag bedeutend, denn du bestimmst was mit dem wagen passiert, bei leasing nicht(sonst ist es kein leasing).

viele grüße

mikka

 

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 9:52

Hallo,

Vielen dank für eure antworten. Nun bin ich einiges schlauer und werde umbaute dann wohl lassen. Gibt ja eigentlich auch nix umzubauen!;-)

Ich bin schonmal gespannt wie das nach den vier Jahren abläuft. Hat vielleicht schonmal jemand den Wagen nach der flatrate zurückgegeben?

Wie war dann der Preis?

Ich hab ja vor mir dann nen neuen auszusuchen!? Schaun wir mal was es dann auf dem Ford Markt gibt!?

Gruß Matze

am 9. Februar 2011 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Matzelinho_Kuga

Hallo,

Vielen dank für eure antworten. Nun bin ich einiges schlauer und werde umbaute dann wohl lassen. Gibt ja eigentlich auch nix umzubauen!;-)

Ich bin schonmal gespannt wie das nach den vier Jahren abläuft. Hat vielleicht schonmal jemand den Wagen nach der flatrate zurückgegeben?

Wie war dann der Preis?

Ich hab ja vor mir dann nen neuen auszusuchen!? Schaun wir mal was es dann auf dem Ford Markt gibt!?

Gruß Matze

Hallo Matzelinho,

Du hast doch bereits einen Kuga inkl. Flatrate bestellt. Im Kaufvertrag bzw. in dem Rückkaufvertrag ist doch bereits der eventuelle Rückkaufbetrag für das Fahrzeug angegeben. Somit weißt Du doch jetzt schon, wieviel Du in vier Jahren für den Kuga bezahlen musst. Solltest Du die Absicht haben, ihn zu behalten, spielen Laufleistung und Optik keine Rolle.

 

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 18:38

Hallo cyclops37,

die restsumme weiß ich,da hast du recht. Ich dachte eher daran das vielleicht schon jemand die vier Jahre rum hat und ob die Summe nach vier Jahren noch die selbe war wie vor den vier Jahren!?

Gruss

am 9. Februar 2011 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von Matzelinho_Kuga

Hallo,

Vielen dank für eure antworten. Nun bin ich einiges schlauer und werde umbaute dann wohl lassen. Gibt ja eigentlich auch nix umzubauen!;-)

Ich bin schonmal gespannt wie das nach den vier Jahren abläuft. Hat vielleicht schonmal jemand den Wagen nach der flatrate zurückgegeben?

Wie war dann der Preis?

Ich hab ja vor mir dann nen neuen auszusuchen!? Schaun wir mal was es dann auf dem Ford Markt gibt!?

Gruß Matze

Hallo Matze,

ich bin´s noch einmal.

Ich habe meinen jetzigen "Flatratevertrag" 1,5 Jahre vor Beendigung des Vertrages aufgelöst. Natürlich in Absprache mit meinem FFH und Neubestellung eines Ford Kuga. Das Problem (in meinem Fall) ist, dass der Rückkaufwert für den Händler höher ist, als der eigentliche Händlerankaufpreis. Die Differenz muss eigentlich der Käufer tragen. Jetzt kommt es auf den Händler bzw. Deine "Verhandlungskünste" an. Unterm Strich muss ich keinen Cent Differenz zahlen und hoffe nun, dass mein Neuer bald kommt. Ich bin mit der Flatrate sehr gut gefahren und kann somit nichts negatives sagen.

 

Schönen Gruß

am 9. Februar 2011 um 18:50

Hi Matze,

die Restsumme ist doch vertraglich geregelt und schriftlich festgehalten. Was soll sich daran ändern.

Schönen Gruß

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von cyclops37

Hi Matze,

die Restsumme ist doch vertraglich geregelt und schriftlich festgehalten. Was soll sich daran ändern.

Schönen Gruß

Hallo,

die Restsumme ist ja der jetzige Restwert des Autos!?

Wie Du ja selbst gesagt hast war bei Dir der Rückkaufswert höher als der Händlerankaufspreis. Das wollte ich wissen ob das schonmal jemand hatte und was dann geschieht. Schön zu wissen das die FFH sich da nicht quer stellen. Du hast ja auch nen neuen bestellt! ;-)

Mal sehen wie der Markt in vier Jahren ist.

Ich hab erst vor 1 1/2 Wochen bestellt und kanns irgendwie kaum erwarten das ich den Dicken endlich abholen kann! ;-)

Na ja,wird schon werden! ;-)

Gruß

am 9. Februar 2011 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Matzelinho_Kuga

Zitat:

Original geschrieben von cyclops37

Hi Matze,

die Restsumme ist doch vertraglich geregelt und schriftlich festgehalten. Was soll sich daran ändern.

Schönen Gruß

Hallo,

die Restsumme ist ja der jetzige Restwert des Autos!?

Wie Du ja selbst gesagt hast war bei Dir der Rückkaufswert höher als der Händlerankaufspreis. Das wollte ich wissen ob das schonmal jemand hatte und was dann geschieht. Schön zu wissen das die FFH sich da nicht quer stellen. Du hast ja auch nen neuen bestellt! ;-)

Mal sehen wie der Markt in vier Jahren ist.

Ich hab erst vor 1 1/2 Wochen bestellt und kanns irgendwie kaum erwarten das ich den Dicken endlich abholen kann! ;-)

Na ja,wird schon werden! ;-)

Gruß

... aber auch nur weil ich den Vetrag vorzeitig gekündigt habe. Im Normalfall kannst Du von dem im Vertrag festgeschriebenen Rückkaufswert ausgehen.

Vertrag ist Vertrag!

Genau. Vertrag ist Vertrag und was da drin steht wird die Ford Bank nach vier Jahren einfach von deinem Konto abbuchen, wenn du den Kuga nicht zurück bringst.

Ich stand vor der gelichen Entscheidung und dachte mir vor einem Jahr das ich es einfach mal teste......

Und mein Händler macht auf mich den Eindruck das ich mit keinen üblen Überraschungen rechnen muss. Er hat meinen damalig 7 Jahre alten MONDEO ohne Probleme genommen....

Ich wollte mir auch eine AHK dran schrauben lassen und mein FFH hätte auch nix dagegen gehabt.

Aber eines war mir noch wichtig. Ich hab eine Vollkasko OHNE Werkstattbindung abgeschlossen....hab keinen Bock das mein FFH da etwas auzusetzen hat wenn ich nach während der FLAT einen Unfall habe und die Versicherung den Kuga nicht bei meinem FFH reparieren läßt.

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