KUGA MK1 und Einschränkungen bei der Benutzung der AHK
Hallo zusammen,
hier eine Frage an alle MK1 Besitzer mit AHK - werkseitig montiert oder nicht.
Beim MK2 hat Ford gerade die Benutzung der AHK mit mehr als 2 Fahrrädern auf der AHK rückwirkend eingeschränkt.
Ist dies beim MK1 auch der Fall? Gibt es dort eine bekannte Einschränkung für den Transport von Fahrrädern auf der AHK?
Danke für eure Antworten.
Gruß,
Ingo
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9 Antworten
Moin,
laut dieser Broschüre wars ja beim neuen stand 04/2013 auch noch kein Problem?
http://www.autohausspagl.de/.../der%20neue%20ford%20kuga.pdf
Das kann ich mir eigentlich nicht so recht vorstellen.
Die Montage eines Fahrradträgers an die AHK hat Einfluss auf die Stützlast der AHK.
Ich habe eine nachträgliche verbaute Original Ford Kupplung, zulässige Stützlast 105kg!
Die Fahrradträger haben alle eine zulässige Höchstlast + Eigengewicht,
Bei 2 Rädern z.B. 50kg + X kg Eigengewicht
Bei 3 Rädern z.B. 60kg + Xkg Eigengewicht, damit liegt man eigentlich immer noch unter 105kg, ausser bei E-Bikes, da könnte es knapp werden.
Darum gehts ja, dass Ford beim neuen unabhängig der Stützlast nur 2 Fahrräder zulässt!
http://www.motor-talk.de/.../img-20140514-wa0000-i206984287.html
die ganze Diskussion:
http://www.motor-talk.de/.../...dtraeger-nicht-zulaessig-t4901444.html
servus
Zitat:
Original geschrieben von cueppi
Das kann ich mir eigentlich nicht so recht vorstellen.
Die Montage eines Fahrradträgers an die AHK hat Einfluss auf die Stützlast der AHK.
Ich habe eine nachträgliche verbaute Original Ford Kupplung, zulässige Stützlast 105kg!
Die Fahrradträger haben alle eine zulässige Höchstlast + Eigengewicht,
Bei 2 Rädern z.B. 50kg + X kg Eigengewicht
Bei 3 Rädern z.B. 60kg + Xkg Eigengewicht, damit liegt man eigentlich immer noch unter 105kg, ausser bei E-Bikes, da könnte es knapp werden.
Ich glaube, viele Leute machen sich einfach gar keine Gedanken, was bei einem Kupplungsfahrradträger so passiert.
Aufgrund des Hebelgesetzes ist die Stützlast bei einem Fahrradträger eine ganz andere als bei einem angehängtem Hänger. Je nach Geschwindigkeit und vorheriger Belastung durch die Fahrräder kann unter Umständen die Stützlast dann um einieges überschritten werden. Dazu kommt dann noch, daß je nach Anbauten am Fahrradad das ganze dann da hinten wie ein Bremsfallschirm wirkt, dessen einzieger Haltepunkt die Anhängerkupplung ist.
Die einfache Rechnung 2,3 oder 4 Räder plus X kg Eigengewicht des Trägers stimmt dann überhaupt nicht mehr.
Und jetzt einfach mal nachdenken
Gruß, Klaus
Richtig, gebe ich dir Recht.
Aber dann soll Ford doch Klartext reden:
Die Aussage "NUR 2 Fahrräder" ist zu schwammig.
Ein Träger mit 2 e-Bikes ist schwerer als ein Träger mit 3 Fahrrädern.
Ein Träger für 2 Fahrräder mit Transportbox ist schwerer als ein Träger mit 3 Fahrrädern.
Wo ist die Grenze bzw. die Maßeinheit?
Ich will ja auch keinen Unfall erzeugen, aber...
- warum geben Bosal und Westfalia ihre AHK für mehr als 2 Fahrräder am KUGA MK2 frei?
- warum, gibt Ford USA die Thule AHK-Träger mit 4 Fahrrädern frei?
- warum bewirbt FORD einen AHK-Träger für 3 Fahrräder mit Erweiterung für ein 4. Fahrrad in ihrem Original Zubehörflyer?
Gruß,
Ingo
Fahrrad ist definitv keine Gewichtseinheit!
*Punkt*
klar gehts um Moment..
auf der Anhänherkupplung 100kg ist halt n halben Meter weiter hinten nur noch
50kg - je nach Abstand zum Befestigungspunkt (bei dem Beispiel wärs 0,5m)..
aber nur mit Lastangabe wird n Schuh draus...
servus
Zitat:
Original geschrieben von KlausiGL
Zitat:
Original geschrieben von cueppi
Das kann ich mir eigentlich nicht so recht vorstellen.
Die Montage eines Fahrradträgers an die AHK hat Einfluss auf die Stützlast der AHK.
Ich habe eine nachträgliche verbaute Original Ford Kupplung, zulässige Stützlast 105kg!
Die Fahrradträger haben alle eine zulässige Höchstlast + Eigengewicht,
Bei 2 Rädern z.B. 50kg + X kg Eigengewicht
Bei 3 Rädern z.B. 60kg + Xkg Eigengewicht, damit liegt man eigentlich immer noch unter 105kg, ausser bei E-Bikes, da könnte es knapp werden.
Ich glaube, viele Leute machen sich einfach gar keine Gedanken, was bei einem Kupplungsfahrradträger so passiert.
Aufgrund des Hebelgesetzes ist die Stützlast bei einem Fahrradträger eine ganz andere als bei einem angehängtem Hänger. Je nach Geschwindigkeit und vorheriger Belastung durch die Fahrräder kann unter Umständen die Stützlast dann um einieges überschritten werden. Dazu kommt dann noch, daß je nach Anbauten am Fahrradad das ganze dann da hinten wie ein Bremsfallschirm wirkt, dessen einzieger Haltepunkt die Anhängerkupplung ist.
Die einfache Rechnung 2,3 oder 4 Räder plus X kg Eigengewicht des Trägers stimmt dann überhaupt nicht mehr.
Und jetzt einfach mal nachdenken
Gruß, Klaus
Bremsfallschirm hin oder her, das erzeugt primär Luftwiderstand, also erzeugt Zugkräfte.
Messpunkt für die Stützlast ist der unmittelbare Bereich um das Zentrum der Kugelkopfmitte!
Zum Thema Schwingungen beim Fahrradträger: die AHK muss das definitiv aushalten. Leute, was glaubt meint Ihr welche Kräfte bei einer scharfen Bremsung mit einem schweren Hänger auf die AHK wirken, da reden wir von einer mehrfachen Materialbelastung.
Ich kann nur vermuten, dass es wegen eines negativen Vorfalls Probleme gegeben hat und Ford aus juristischen Gründen die nachträgliche Beschränkung ins Leben gerufen hat, schwupps ist man als Hersteller aus der Haftung, so einfach ist das.
Wäre etwa genauso, wenn es hiesse: Bei vollbeladenem Fahrzeug nicht schneller als 100km/h zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von cueppi
....
Ich kann nur vermuten, dass es wegen eines negativen Vorfalls Probleme gegeben hat und Ford aus juristischen Gründen die nachträgliche Beschränkung ins Leben gerufen hat, schwupps ist man als Hersteller aus der Haftung, so einfach ist das.
Wäre etwa genauso, wenn es hiesse: Bei vollbeladenem Fahrzeug nicht schneller als 100km/h zulässig.
Was würdest du denn anstelle des Herstellers machen um die Haftung zu begrenzen, sollte es wirklich so sein??
Überleg doch mal wirtschaftlich !!
Fällt vielen sehr schwer, ist aber doch normal, dass es so gemacht wird.
Und mit voll beladenem Fahrzeug gibt es auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung! diese lautet mit angepasster Geschwindigkeit. Aber das scheint ja nicht schwammig zu sein, oder?
Zitat:
Original geschrieben von cueppi
Zitat:
Original geschrieben von KlausiGL
Ich glaube, viele Leute machen sich einfach gar keine Gedanken, was bei einem Kupplungsfahrradträger so passiert.
Aufgrund des Hebelgesetzes ist die Stützlast bei einem Fahrradträger eine ganz andere als bei einem angehängtem Hänger. Je nach Geschwindigkeit und vorheriger Belastung durch die Fahrräder kann unter Umständen die Stützlast dann um einieges überschritten werden. Dazu kommt dann noch, daß je nach Anbauten am Fahrradad das ganze dann da hinten wie ein Bremsfallschirm wirkt, dessen einzieger Haltepunkt die Anhängerkupplung ist.
Die einfache Rechnung 2,3 oder 4 Räder plus X kg Eigengewicht des Trägers stimmt dann überhaupt nicht mehr.
Und jetzt einfach mal nachdenken
Gruß, Klaus
Bremsfallschirm hin oder her, das erzeugt primär Luftwiderstand, also erzeugt Zugkräfte.
Messpunkt für die Stützlast ist der unmittelbare Bereich um das Zentrum der Kugelkopfmitte!
Zum Thema Schwingungen beim Fahrradträger: die AHK muss das definitiv aushalten. Leute, was glaubt meint Ihr welche Kräfte bei einer scharfen Bremsung mit einem schweren Hänger auf die AHK wirken, da reden wir von einer mehrfachen Materialbelastung.
Ich kann nur vermuten, dass es wegen eines negativen Vorfalls Probleme gegeben hat und Ford aus juristischen Gründen die nachträgliche Beschränkung ins Leben gerufen hat, schwupps ist man als Hersteller aus der Haftung, so einfach ist das.
Wäre etwa genauso, wenn es hiesse: Bei vollbeladenem Fahrzeug nicht schneller als 100km/h zulässig.
Du verwechselst hier Zug.- und Druckräfte mit der Hebelwirkung die nach oben/unten wirkt!
Wahrscheinlich wird es wirklich einen oder mehrere Vorfälle gegeben haben und aus dem Grund wird Ford evtl. diese Einschränkung gemacht haben.
Vieleicht erfährt man ja noch mal genaueres.