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Kulanz abgelehnt absolute Frechheit !
Hallo,
Ich habe meinen Phaeton Bj. 02/06 im August 2009 beim freundlichen erworben, und nun geht der Beifahrerwischer(260,-€ netto) nur noch 1/3 nach oben und das Kombiinstrument (534,-€ netto) ist defekt (kein Geräusch beim blinken, kein warnton beim eingeschaltetem Licht und ESP lampe an) macht zusammen 1400,-€ brutto. inkl. Arbeitsstd.
Laut Autohaus nur 6 Monate Garantie ????????????
Nach telefonischer Anfrage beim VIP Service wurde die Kulanz heute schriftlich abgelehnt.
Geht überhaupt nicht, ich bin bedient.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Das ist schon dreist, bei einem derart oft vorkommenden Schaden und so kurz nach der Halbjahresfrist die Kulanz abzulehnen.
Mit den 6 Monaten ist die Zeit gemeint, in der bei der Sachmängelhaftung davon ausgegangen wird, dass der Mangel von Anfang an bestand, bzw das Teil schon einen beginnenden, jedoch noch nicht vollständig vorhandenen Schaden hatte, wodurch der Frendl. den Schaden tragen muß.
Nach Ablauf der 6 Monate haftet der Freundl. zwar grundsätzlich weiterhin (24 Monate, Verkürzung auf 12 Monate ist zulässig), es kehrt sich jedoch die Beweislast um: Jetzt muß der Kunde beweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe bestand.
Die Zahl der Scheibenwischer-Threads hier ist hoch. Dort habe ich gelesen, dass diese Scheibenwischergeschichten ein Mangel bereits ab Werk sind. Wenn das so ist, dann dürfte m.E. der Kunde nicht darauf sitzen bleiben. Das müßte nur jemand mal durch die Instanzen durchprozessieren.
Aber eigentlich müßte das doch sowieso die PerfectCar(Pro) zahlen.
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8 Antworten
Das ist schon dreist, bei einem derart oft vorkommenden Schaden und so kurz nach der Halbjahresfrist die Kulanz abzulehnen.
Mit den 6 Monaten ist die Zeit gemeint, in der bei der Sachmängelhaftung davon ausgegangen wird, dass der Mangel von Anfang an bestand, bzw das Teil schon einen beginnenden, jedoch noch nicht vollständig vorhandenen Schaden hatte, wodurch der Frendl. den Schaden tragen muß.
Nach Ablauf der 6 Monate haftet der Freundl. zwar grundsätzlich weiterhin (24 Monate, Verkürzung auf 12 Monate ist zulässig), es kehrt sich jedoch die Beweislast um: Jetzt muß der Kunde beweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe bestand.
Die Zahl der Scheibenwischer-Threads hier ist hoch. Dort habe ich gelesen, dass diese Scheibenwischergeschichten ein Mangel bereits ab Werk sind. Wenn das so ist, dann dürfte m.E. der Kunde nicht darauf sitzen bleiben. Das müßte nur jemand mal durch die Instanzen durchprozessieren.
Aber eigentlich müßte das doch sowieso die PerfectCar(Pro) zahlen.
Moin,
ich kann deinen Ärger verstehen, aber so ist die Gesetzeslage:
Zitat:
Sechs Monate
Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auf, gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie beweisen, dass der Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorhanden war aber eben erst später offensichtlich wurde.
http://ww2.autoscout24.de/.../
Viele Grüße,
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Moin,
ich kann deinen Ärger verstehen, aber so ist die Gesetzeslage:
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Zitat:
Sechs Monate
Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auf, gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie beweisen, dass der Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorhanden war aber eben erst später offensichtlich wurde.
http://ww2.autoscout24.de/.../
Viele Grüße,
so sieht es leider aus, da kauf ich bestimmt nicht mehr. Meine freundin sowie meine eltern haben da gekauft.
Leider bekommt man nur schwer solche ersatzteile..
Zitat:
Original geschrieben von Phaetosoph
Aber eigentlich müßte das doch sowieso die PerfectCar(Pro) zahlen.
Hallo, hatte bei meinem Phaeti die PerfectCar Pro abgeschlossen gehabt, bzw. diese war beim Kauf mit dabei. Ca. 2 Monate später musste ein neues Kofferraumschloß verbaut werden. VW lies mich an den Kosten beteiligen. Laut PerfectCar Pro-Vertrag richtet sich der Eigenanteil nach KM-Stand des Fahrzeuges, ist das Rechtens ?
Übrigens, nach weiteren 3 Monaten wurde wieder eine neues Schloß verbaut...war wieder defekt...nur diesmal griff die Ersatzteilgarantie von 6 Monaten...so der Händler.
Gruß
Ich kenne das mit der Beweisumlastkehrung so, das in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird, das der Fehler schon bei Übergabe da war, in den Monaten 6-24 muss der Händler beweisen, dass der Mangel durch den Käufer entstanden ist und vorher nicht da war. Ich kann mich aber auch irren, sonst ist die Gewährleistung ja komplett sinnlos, wie will man das denn beweisen?
Leon
Zitat:
Original geschrieben von leon225
Ich kenne das mit der Beweisumlastkehrung so, das in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird, das der Fehler schon bei Übergabe da war, in den Monaten 6-24 muss der Händler beweisen, dass der Mangel durch den Käufer entstanden ist und vorher nicht da war. Ich kann mich aber auch irren, sonst ist die Gewährleistung ja komplett sinnlos, wie will man das denn beweisen?
Leon
Ja, du irrst dich, nach 6 Monaten muß der Käufer glaubhaft versichern,
juristisch trägt er die Beweislast, das der Schaden von beim Kauf des
Fahrzeuges bestand, oder die Anzeigen hierfür dem Verkäufer bekannt waren. Auf Deutsch..., nach einem Jahr ist es für den Käufer sehr schwierig, es sei denn er hat Nachweise, wie von einer HU oder
über Historie im Speicher.
Doch bei dem Problem in diesem Tread würde ich Dampf machen.
In der Vielzahl der Wischerprobleme, von der die GMD wohl am Besten
Informiert ist, liegt ein Hersteller- bzw. Materialmangel vor. Ist das teil kein Verschleißteil, so geht man von einer bestimmten Lebensdauer oder Materialqualität aus, und hat nichts mit Garantie oder sachmängelhaftung zu tun.
Schreib direkt an die GMD und nicht über den Freundlichen.
Für werbung werden Millionen eingesetzt und der Kunde den man darüber gewinnen will soll verlieren?
Gerade über so ein Forum sollte sich beim Konzern eine ent-sprechende VIP Beratung gedanken machen.
Günstiger kann VW keine zufriedenen Kunden bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von loona0408
Zitat:
Original geschrieben von Phaetosoph
Aber eigentlich müßte das doch sowieso die PerfectCar(Pro) zahlen.
Hallo, hatte bei meinem Phaeti die PerfectCar Pro abgeschlossen gehabt, bzw. diese war beim Kauf mit dabei. Ca. 2 Monate später musste ein neues Kofferraumschloß verbaut werden. VW lies mich an den Kosten beteiligen. Laut PerfectCar Pro-Vertrag richtet sich der Eigenanteil nach KM-Stand des Fahrzeuges, ist das Rechtens ?
Übrigens, nach weiteren 3 Monaten wurde wieder eine neues Schloß verbaut...war wieder defekt...nur diesmal griff die Ersatzteilgarantie von 6 Monaten...so der Händler.
Gruß
Die Versicherungsbedingungen der PCP besagen (gucke aber nochmal bei Dir nach), dass ab 50.000 km der Selbstbehalt 10% beträgt, ab 60.000 km 20% u.s.w.
Aaaber: Wenn ich Dich richtig verstehe, trat der Schaden 2 Monate nach Kaufdatum des Kfz auf. Das bedeutet: Der Selbstbehalt bleibt nicht an Dir hängen! Denn die PCP ersetzt nicht die Händlerhaftung, sie tritt der Händlerhaftung nur hinzu. Das heißt: Hättest Du keine PCP, dann hätte der Händler alles zahlen müssen. Er hat Glück, dass der Kunde eine PCP hat. Die erspart nämlich im Schadensfall dem Händler Geld (innerhalb der ersten 6 Monate).
Bisweilen versuchen Händler sich auch noch davor zu drücken, indem sie so tun, als ob der Händler aus der Haftung raus sei, weil der Kunde die PCP hat. Das ist eine ganz üble Nummer, bei dem der Händler auf die Rechtsunkundigkeit des Kunden spekuliert. Hochgradig unseriös sowas!
Wenn der Händler in Deinem Fall nicht zahlen will, dann müßte er beweisen, dass das Schloß durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden beschädigt wurde.
...hmm, danke für die schnelle Antwort. Ich werde das prüfen lassen. Es kann ja wohl nicht sein, das hier mit der Dummheit des Käufers gerechnet wird.