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Kulanzantrag nachträglich abgelehnt???
Hallo Leute,
die Stamm-User hier kennen schon meine Geschichte mit dem defekten CD-Wechsler im Navi-Radio NCDC2025. Ende 2003 war das Ding plötzlich kaputt gegangen, das Magazin lies sich nicht mehr rausziehen. Ich habe mich per Mail bei Opel beschwert. Nach einigen Tagen erhielt ich einen Anruf von der Firma Opel Huppert in Düsseldorf-Benrath. Ich soll vorbeischauen und das Radio da lassen, ein Opel-Miarbeiter würde meinen Kulanzantrag prüfen. Schon nach zehn Tagen meldete sich Opel Huppert bei mir, Opel hätte den Kulanzantrag genehmigt und würde 70 % der Materialkosten übernehmen. Ob ich einverstanden wäre und ob das Radio bestellt werden soll wollten die wissen. Klar, lieber nur 30 % zahlen als 100 % dachte ich mir. Im Februar war das Teil endlich bei Opel Huppert angekommen, ich zahlte 30 % der Meterialkosten + 100 % Lohnkosten und ging zufrieden nach Hause.
HEUTE (03.04.) erhielt ich eine Rechnung von Opel Huppert:
"Sehr geehrter Herr ..."
Der von uns bei der Adam Opel AG eingereichte Kulanzantrag (Radio ERS) wurde nach Prüfung des defekten Teiles abgelehnt. Die Begründung entnehmen Sie bitte der Anlage. Wir bitten Sie daher nachstehenden Betrag von 582,62 € (70 % Material) auf unser Konto zu überweisen."
Als Grund der Ablehnung ist "Magazin schief eingelegt!" angegeben.
Was soll der Quatsch? Ich hätte das Radio NIE NIE NIE für 820 € + Lohnkosten gekauft! Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Hilfe!!
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10 Antworten
Liegt es schriftlich vor?
Moinsen,
da hat man Dich ja ganz schön veräppelt!
Hast Du das schriftlich vorliegen, das Opel den Kulanzantrag genehmigt hatte über 70%, oder war das auch nur per Telefon geschehen?
Solltest Du das schriftlich vorliegen haben, gehe zu einem Anwalt und der macht das dann schon, denn Du kannst Dich auf Vertrauensschutz berufen in dem Du mit dem Schreiben freundlich wedelst.*GG*
Sollte das alles aber nur mündlich, bzw. fernmündlich geschehen sein, dann sieht das ganz schlecht aus, denn dann steht Aussage gegen Aussage und Du wirst da wohl eher den kürzeren ziehen. Lass Dir dann aber auf jeden Fall Dein Altgerät wieder geben und zwar genau Deins, hoffe Du hast noch die Gerätenummer?
Wenn sie jedoch nicht genau Dein Gerät zurückgeben können, so musst Du die rechung nämlich nicht zahlen, weil Dir ein Schaden entstanden ist, schliesslich hast Du die volle Rechung zu zahlen und Dein Altgerät stellt nach der "Nichtkulanz" Dein Eigentum dar, mit dem Du machen kannst was immer Du möchtest und sei es vor den Augen des Opelmeisters auf den Boden zu schmeissen und ein wenig drauf herumzuhüpfen!*GG*
Ich würde aber auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wofür zahlt man die sonst, ist gerade für soetwas sehr zu gebrauchen!
Gruß
Bennobarkeeper
Ich würde erstmal schauen, ob ich überhaupt etwas unterschrieben habe. Solange du keinen Auftrag u nterschrieben hast, können die von dir gar nichts verlangen.
Bei meinem Türfangband war es das gleiche, erst im nachhinein hat Opel den Antrag abgelehnt, da war die Reparatur aber schon gemacht worden. Ich habe dem Autohaus gesagt, sie sollen es nur reparieren, wenn es auf Kulanz läuft. Und sie haben es gemacht.
Ende der Geschichte war, sie haben mir erst eine rechnung geschrieben, dann eine Mahnung, und als ich dann nochmal persönlich dort vorgesprochen habe, da haben die es dann sein gelassen.
Das Autohaus hat die Kosten selber tragen müssen.
Warte ab, oder geh hin und rede mit denen, im Schlimmsten Fall gibst du denen halt das Gerät zurück, und kaufst dir was besseres.
Grüße
Schriftlich habe ich nur die Rechnung: "Selbstbeteiligung Radio Ersatz 287,48 €". Und das Schreiben von Opel:
"Sehr geehrter Herr ...,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 5. Januar 2004 und bedauern, dass Ihnen aufgrund eines Defekts am CD-Wechsler Ihres Opel Omega Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.
Bezüglich Ihrer Anfrage müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass der CD-Wechsler nicht als Einzelteil zu reparieren ist und so ein
kompletter Austausch des Navigationsgerätes nötig wäre.
Daher haben wir mit unserem Vertragspartner vereinbart, dass er auf der Basis ordnungsgemäß durchgeführter und im Serviceheft Ihres Opel Omega
dokumentierter Inspektionsnachweise Ihren Kulanzwunsch vor Ort prüft. Bitte legen sie daher unserem Ansprechpartner, Herrn ..., das Serviceheft Ihres Fahrzeuges mit dem Nachweis über die durchgeführten Inspektionen vor, damit die Kulanzprüfung vorgenommen werden kann.
Wir wünschen uns, dass auf diesem Wege gemeinsam eine Lösung gefunden wird, und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Adam Opel AG"
Ein paar Tage später riefen die schon an!
Nur mal zum Verständnis?
Du schriebst ja, das die Firma anrief und Dich gebeten hat, vorbei zu kommen und das Radio zwecks Prüfung dort zu lassen. Habe ich das jetzt richtig verstanden, das Du das Gerät dort auch gelassen hast zur Prüfung bevor die Kulanzzusage kam? Sprich wurde das Radio vor dem Ersatz tatsächlich bei der Firma belassen, oder aber wurde es erst ausgetauscht und dann da behalten?
Zu dem was bienezopf schrieb:
Da hat er Recht, laut BGB kommt ein Vertrag erst Zustande wenn beide Seiten diesem Vertrag zugestimmt haben. Dies tut man in der Geschäftswelt zumeist mit einem Vertrag der schriftlichen Form, in Deinem Falle mit einem Reperaturauftrag. Hast Du diesen Unterschrieben?
Selbst wenn Du das gemacht hast, so kann dieser Vertrag aber trotzdem unwirksam sein, nämlich dann wenn es sich hier um einen Irrtum des Vertragsinhaltes handelt und das ist wohl bei Dir so gegeben, denn Du gingst von einem Kulanzreperaturauftrag aus und Opel anscheinend von einem Reperaturauftrag der normalen Art und Güte.
Gruß
Bennobarkeeper
Natürlich zur Prüfung (des Kulanzantrages)! Angeblich kommt einmal im Monat einer aus Rüsselsheim vorbei und prüft die Kulanzanträge. Wichtig sind Alter des Wagens und Serviceheft. Danach wurde ich angerufen, ob das Radio bestellt werden soll.
Argh, sorry! Nicht das Radio habe ich da gelassen, sondern Fotokopien des Serviceheftes und des Kfz-Scheins!
Na denn!
Also konnte Opel ja vorher gar nicht feststellen, ob es sich um einen Kulanzfall handelt!
Also bleibt immer noch die Frage, ob Du einen Werkstattauftrag aufgegeben und unterschrieben hast? Wie ich das so zwischen den Zeilen entnehmen kann, hast Du das anscheinend nicht gemacht!
Also würde ich auch erst einmal mit der Firma reden, das Du davon ausgingst das der Kulanzantrag bereits genehmigt gewesen wäre.........., mal sehen wie die Firma darauf reagiert. Ansonsten bliebe Dir nur die Rückgabe falls die Firma das macht und Du bleibst auf den Lohnkosten sitzen, oder aber hole Dir eine Rechtsauskunft bei einem Anwalt Deines Vertrauens.
Gruß
Bennobarkeeper
Ja, ich wurde telefonisch gefragt, ob das Ding bestellt werden soll. Ah ja, und warum habe ich nur 30 % bezahlen müssen (sogar auf der Rechnung steht "Selbstbeteiligung"), wenn der Kulanzantrag angeblich nicht genehmigt war?
Rückgabe wäre nicht so tragisch, kann auch ohne Wechsler leben (der Rest hat einwandfrei funktioniert). Lohnkosten waren auch nur 30 €. Aber wie komme ich an mein altes Gerät ran und vor allem an die 30 %?
Nun kein Problem!
Also wenn die Firma mit diesem Geschäft einverstanden sein sollte, dann haben sie Dir natürlich das alte Gerät zurückzugeben, da ja kein Kulanzvertrag zustande kam, demnach der Vertrag ja ungültig wurde und das Altgerät somit immer noch Dein Eigentum ist.
Die 30 % müssten sie Dir ebenfalls erstatten abzüglich der Ausbaukosten für das neue Gerät und den Einbau Deines alten Gerätes, da der Vertrag ja wieder rückgängig gemacht worden ist.
Wenn auf der Rechnung klar explizit steht das Du 30 % Eigenbeteiligung aufgrund eines Kulanzantrages zu zahlen hast, hast Du wie oben bereits erwähnt gute Karten, weil Du Dich auf Vertrauensschutz berufen könntest: " Ich habe darauf vertraut, das die Kulanz bereits genehmigt war, ansonsten hätte ich dem Einbau eines neue Gerätes nicht zugestimmt!"
Fahr erst einmal zu dieser Opelwerkstatt und rede mit denen, mal sehen was sie darauf antworten.
Gruß
Bennobarkeeper
Ein Hoch auf den Mercedes als Ersatzfahrzeug (Originalton Taxizentrale Stuttgart).
Der Wechseler ist *sehr wohl* auf Komponentenbasis reparierbar. Nur ist Opel logistisch zu inkompetent dafür.