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Kunde will das Auto nach einem Jahr zurück geben, da damals mobile Inserat fehlerhaft
Hallo zusammen,
zunächst erstmal geht es nicht um mich, sondern um einen guten Kumpel, der ein Autohandel betreibt.
Meist sind die Autos maximal 5 Jahre alt und Top gepflegt. Er hat sehr gute Bewertungen bei Google und mobile. Kurz gesagt: Ist ein vernünftiger und seriöser Verkäufer.
Letztens als wir uns gesehen haben, hat er mir was erzählt und da war ich völlig geschockt.
Vor ziemlich genau einem Jahr hat er einen Mercedes CLA Diesel bei mobile inseriert und anschliessend verkauft.
Er meinte, dass er zum Inserieren eine Nummer eintippt (Fahrgestellnummer oder Schlüsselnummer - keine Ahnung) und mobile übernimmt automatisch die komplette Ausstattung in die Beschreibung.
Ganz unten steht wie üblich Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten oder so ähnlich.
Danach meldet sich jemand, schaut sich das Auto an, handelt etwas runter und kauft es.
Jetzt hat er mittels eines Anwalt ihn aufgefordert, den Wagen entweder zurück zu nehmen oder es in den Zustand zu versetzen, wie es bei mobile stand.
Bei mobile stand Euro 6 Motor mit SCR Kat Adblue.
In Wirklichkeit ist es zwar ebenso ein Euro 6, aber ohne Adblue.
Dies hat er zu 100% nicht manuell eingetippt, sondern kam von mobile zusammen mit den Rest der Ausstattung. Spielt ja keine Rolle.
Im Kaufvertrag stand lediglich Euro 6.
Der Käufer hat wohl das Foto der Inserat 1 Jahr aufbewahrt und will jetzt das Auto zurück geben.
Gefahren ist er in der Zeit für den Diesel untypische 8.000 Km.
Meine Frage hierzu: Ist sowas Rechtens?
Muss der Verkäufer den Wagen tatsächlich zurücknehmen? Eine Umrüstung auf Adblue wäre nicht nur Blödsinn und unnötig, sondern auch unbezahlbar.
In meinen Augen ist der Käufer einfach nur dreist und sucht einen Grund, den Wagen zurück zu geben.
Die Frage ist eben, kommt er damit durch?
Beste Antwort im Thema
Mich wundert das ein solcher Vorgsng hier im Forum angesprochen wird.
1. Was ist das für ein Gewerbetreibender der keinen Anwalt an der Hand hat um das zu klären.
2. Hier wird man gar keine verbindliche Auskunft bekommen.
Meine ganz persönliche subjektive Meinung dazu: Der Kunde soll die Füße still halten und wieder spielen gehen. Sein Anwalt will einfach nur Kohle abgreifen. Das Angebot war unverbindlich und im KV stand nix über Adblue drin. Und nach einem Jahr ist das zudem noch extrem dreist.
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42 Antworten
Da Irrtümer ausgeschlossen waren, sollte er keine Chance haben. Hätte ja auch beim Kauf den fehlenden AD Blue tank (ich meine muss es ja geben? Kenne mich damit selbst nicht aus ) sehen können... Würde es so versuchen oder selbst Anwalt geben, denke als Gewerbe treibender wird er eine Rechtsschutz haben?
Zitat:
@munition76 schrieb am 25. Juli 2020 um 01:51:32 Uhr:
Gefahren ist er in der Zeit für den Diesel untypische 8.000 Km.
Man sollte den Einfluss von Corona nicht vergessen. Da hat sich bei sehr vielen Leuten die jährliche Fahrleistung deutlich reduziert.
Zitat:
@Sacify schrieb am 25. Juli 2020 um 02:53:49 Uhr:
Da Irrtümer ausgeschlossen waren, sollte er keine Chance haben.
Es kann aber auch nicht Sinn und Zweck dieser Regelung sein, dass man kompletten Quatsch in die Beschreibung schreibt und sich dann auf Irrtümer beruft. Irgendwo muss so etwas ja auch Grenzen gesetzt sein.
Klar ist leider auch, dass viele Verkäufer bewusst falsche Angaben machen um das Fahrzeug aufzuwerten und attraktiver zu machen.
Ich sage nicht, dass es hier in dem Fall so war.
Als Hinweis: Wir dürfen hier bei MT keine Rechtsberatung anbieten. Der betroffene Händler sollte den Vorgang an seinen Anwalt weiterleiten.
Mich wundert das ein solcher Vorgsng hier im Forum angesprochen wird.
1. Was ist das für ein Gewerbetreibender der keinen Anwalt an der Hand hat um das zu klären.
2. Hier wird man gar keine verbindliche Auskunft bekommen.
Meine ganz persönliche subjektive Meinung dazu: Der Kunde soll die Füße still halten und wieder spielen gehen. Sein Anwalt will einfach nur Kohle abgreifen. Das Angebot war unverbindlich und im KV stand nix über Adblue drin. Und nach einem Jahr ist das zudem noch extrem dreist.
Da hat er aber lange gebraucht, um zu merken, dass er keinen AdBlue Tank hat...
Was mich wundert, ein Mercedes der 5 Jahre alt ist hat normalerweise sicher AdBlue? Da haben die doch schon vor Ewigkeiten mit angefangen. Also alles nach 2010 (grobe Einschätzung) sollte AdBlue haben. Also etwas komisch die Story...
Ich denke auch, dass die Chancen des Käufers gering sind, aber wie schon erwähnt, das könnte ein Anwalt auch nicht sicher aus der Ferne beurteilen, er soll es an einen Anwalt geben.
Edit:
Okay ich fahre eine E Klasse, da war das so. Es ist tatsächlich so, dass bei den kleineren Wagen ohne Adblue gearbeitet wird. Erst ab 2018 gab es dann AdBlue für die Wagen...
Zitat:
@Maexchen2012 schrieb am 25. Juli 2020 um 07:28:00 Uhr:
Was mich wundert, ein Mercedes der 5 Jahre alt ist hat normalerweise sicher AdBlue? Da haben die doch schon vor Ewigkeiten mit angefangen. Also alles nach 2010 (grobe Einschätzung) sollte AdBlue haben. Also etwas komisch die Story...
...
Edit:
Okay ich fahre eine E Klasse, da war das so. Es ist tatsächlich so, dass bei den kleineren Wagen ohne Adblue gearbeitet wird. Erst ab 2018 gab es dann AdBlue für die Wagen...
Wenn die Angaben bei Wikipedia korrekt sind, dann hat man die Mehrzahl der Diesel in der E-Klasse auch "erst" 2014 auf SCR-Kat mit AdBlue umgestellt.
Das stimmt schon...
Meine beiden Brüder fahren je einen S212 (E-Kombi), der eine aus 2015/2016 mit AdBlue (Euro 6) und der andere einen aus 2014 (Produktion vermutlich 2013) und der hat def. keinen AdBlue und auch nur EURO 5...
Ja okay ich bezog mich auf maximal 5 Jahre usw.... Gut 2010 war wohl etwas optimistisch.
Hi
würde sagen der Käufer hat nach so langer Zeit keine Chance auf Wandlung/Rückgabe oder Nachbesserung usw.Das hätte gleich geschehen müssen (ca.14 Tagesfrist)
Aber genauso sollte dieser tolle Händler mit Guten Bewertungen sich mal fragen, ob das so der richtige Beruf für ihn ist .
Weil wer als Händler nicht mal seine Annoncen Checkt ob die richtig sind, wenn diese online gehen ist falsch am Platz oder er macht es mit Absicht .
Und so werden wohl auch die Autos sein .Dann werden Unfaller als Unfallfreie Verkauft und wenn es einer Merkt kommt oh Irrtum oder das konnte ich nicht wissen (Klar als Händler merken die es nur beim Einkauf der Autos)
Und als letztes kein Geld für einen Rechtsanwalt der ihn mal erklärt wie es richtig laufen sollte mit dem Handel.
Zitat:
@porks schrieb am 25. Juli 2020 um 07:51:49 Uhr:
Hi
würde sagen der Käufer hat nach so langer Zeit keine Chance auf Wandlung/Rückgabe oder Nachbesserung usw.Das hätte gleich geschehen müssen (ca.14 Tagesfrist)
Zur Info: Bei Privatkunden gilt, das Mängel unmittelbar nach auffallen gemeldet werden müssen. Selbst wenn ich erst Jahre später merke.
Im dem Fall ist das aber eh hinfällig. Das der Wagen keinen Adblue Tank hat fällt sofort auf bzw. Es war offenbar garkein Bestandteil des Kaufvertrages.
Und ja: Es ist ein Armutszeugnis des Händlers das er seine Anzeigen offenbar nicht vorher prüft und das er jetzt keinen Anwalt einschaltet. Er sollte ehrlich überdenken ob Autohandel oder generell Selbständigkeit der richtige Beruf für ihn ist.
@munition76
Dein Kumpel sollte diese gesagten FzgDaten nochmals eingeben und die "falschen" Daten von mobile sichern. Außerdem sind doch nur die im Kaufvertrag aufgeführten Fakten wirklich ausschlaggebend bei einem Geschäft. Dort bezieht man sich für gewöhnlich auf Hersteller, Typ, Motor, vielleicht Ausstattungslinie und n paar wichtige Optionen, fertig. Wenn im KV was von AdBlue steht... dann sieht mMn schlecht aus.
Kannst Du mir mal die FIN per PN senden, ich würde gerne mal den Datensatz von dem Wagen sehen.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Ich finde das echt interessant wie der eine oder der andere User hier Sachen erfinden und jemanden beschuldigen, den sie gar nicht kennen.
1. Der Händler hat natürlich einen Anwalt und dieser wurde schon kontaktiert.
2. Überall wo Menschen sind, können Fehler passieren.
Der Kollege hat ständig rund 80 Autos im Netz. 100% fehlerfrei ist man da eben nicht.
Ich Fragte hier auch nicht im Auftrag, sondern von mir aus, weil mich die Sache sehr interessiert hat und ich eure Meinungen hören wollte.
Der Kollege nahm die Sache ganz locker, sagte mir, gut, wenn er es unbedingt zurückgeben will, dann nehme ich es halt zurück. Also wirklich mehr als nett. Hier auf ihn zu beschimpfen ohne ihn zu kennen, da kann ich einfach nur den Kopf schüttlen.
Wäre ich der Händler, würde ich alles dafür tun, um es nicht zurück zu nehmen, denn für mich ist die Sache klar:
Der Käufer sucht nur einen Grund, um den Wagen zum damaligen vollen Kaufpreis zu „verkaufen“
Zitat:
@206driver schrieb am 25. Juli 2020 um 07:13:57 Uhr:
....
Es kann aber auch nicht Sinn und Zweck dieser Regelung sein, dass man kompletten Quatsch in die Beschreibung schreibt und sich dann auf Irrtümer beruft. Irgendwo muss so etwas ja auch Grenzen gesetzt sein.
Klar ist leider auch, dass viele Verkäufer bewusst falsche Angaben machen um das Fahrzeug aufzuwerten und attraktiver zu machen.
Ich sage nicht, dass es hier in dem Fall so war.
Als Hinweis: Wir dürfen hier bei MT keine Rechtsberatung anbieten. Der betroffene Händler sollte den Vorgang an seinen Anwalt weiterleiten.
Es gibt bei solchen Verkaufsportalen oft genug auch Bilder die Hmmm, "etwas schön gerechnet" sind.
Ich kenne die Rechtslage nicht!
Ich vermute es wird auch unter Juristen unterschiedliche Meinungen geben.
Als Kunde jedenfalls traue ich den Angaben überhaupt nicht.
Nicht (nur) weil es Absicht sein "muss", Fehler sind immer möglich.
Ich hatte mal Ergebnisoffen nach Dieselmotor-Motorrädern gesucht.
Und einen "quasi kaum möglich" Treffer gehabt. BMW oder Honda oder...
Hatte mich dann gefragt ob es von diesem Anbieter tatsächlich mindestens ein Dieselmotorrad geben sollte oder ob jemand dieses Motorrad umgerüstet haben sollte.
Angerufen und natürlich war es ein falscher Eintrag.
Bei mir (VW T5) fehlten die im Inserat angegebene Freisprecheinrichtung und Bluetooth. Gekauft bei einem VW-Vertragshändler. Der Verkäufer und die Geschäftsführung beriefen auch auf die Klausel mit den Irrtümern usw. und verweigerten auch eine Nachrüstung auf ihre Kosten. Mein Fazit: bei diesem Autohaus werde ich nie mehr kaufen. Ich erzähle es auch jedem. Vielleicht wird der eine oder andere dann seine Händlerwahl überdenken. Ich rege mich heute noch nach 2 Jahren auf, wenn ich daran denke.
Die Frage ist hier, ob das Inserat Bestandteil des Kaufvertrages ist oder nicht. Normalerweise gilt bei schriftlichen Kaufverträgen, dass nur der schriftliche Teil den Kaufvertrag abbildet und eine Verkausanzeige noch kein konkretes Angebot darstellt, aus welchem sich auch eine solche Beschaffenheitsvereinbarung ableiten ließe. Von mir aber auch der Tipp, diesen Fall unbedingt einen Anwalt prüfen zu lassen, da es durchaus auch andere Möglichkeiten gibt