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Kundenauftrag belogen und nun Mängel

Seat
Themenstarteram 5. November 2020 um 18:05

Hallo

Da ich mit meinem Auto ein Motorschaden hatte musste schnell ein Neuer her. Einige Tage suche habe ich ein SEAT ALHAMBRA mit 7 Sitze gefunden. BJ 2011 und 160 TSD KM.

Habe beim SEAT Händler angerufen und er meinte der Wagen wäre da und so bin ich ca 70 KM hingefahren. Als erstes wurde mir gesagt der Wagen wird im Kundenauftrag verkauft und somit gibt es keine Garantie. Ok gut ich bin schon mal da und habe das Auto angeschaut und Probe gefahren. Bevor ich den Schlüssel erhalten habe habe ich mal einfach so gefragt ob am Preis was geht. Er meinte sofort 500 € können wir herunter gehen soviel hätten sie spielraum vom Kunden.

Einige grössere Kratzer sieht man von aussen im Lack so das, dass Auto etwas günstiger war als alle anderen die ich in diversen APPs gesehen habe. Ok haben wir gedacht wir nehmen das Auto erstmal als übergang und suchen uns in 1 bis 2 Jahren ein neueres Model da wir dringend ein benötigten.

Was der Verkäuer noch sagte: Der Vorbesitzer hatte den 8 Jahre und letzte Zeit hat er auf der Autobahn an POWER verloren so das vor einigen Wochen der Turbolader neu gemacht wurde wo der Vorbesitzer 2000 € Investiert hat. Dann wäre er damit noch gefahren und hat nun einen neuen bei dem Händler gekauft und auch alle Inspektionen bei dem machen lassen über die 8 Jahre. Jetzt wäre alles in Ordnung und er zieht wieder richtig. Bei der Probefahrt konnte ich höchstens 120 fahren da ca 50 KM um den Händler nur Landstrassen mit viel verkehr da war.

Schiebetür konnte man von innen nicht öffnen was die Werkstatt behoben hat und frischen TÜV hat er auch bekommen und nach 3 Tagen habe ich ihn mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt.

 

Ok nach Hause gefahren dann ging es los, nach 5 Tagen Motorleuchte an, habe ich löschen lassen und es lag am NOX Sensor ? (Geber für Füllstand Reduktionsmittel) P203B 00. AUSDRUCK belegt das der FEHLER schon 204 x gelöscht worden ist.

Nach weiteren 10 Tagen ging die Leuchte nochmal 2 mal an und nach 1 Tag wieder aus und dann habe ich das Auto mit höherer Geschwindigkeit gefahren und er sprang in den Notlauf ab 150 KM/H mit dem Fehler Ladedruckregelung P0299 00

Weiteres Problem ist das er nach JEDER fahrt den KAT ? leerbrennt ? weil sich da die Lüfter Sehr laut 5 Minuten drehen und dadurch wie ich vermute einen hohen verbrauch hat. bisher 4 mal getankt 3 mal hat er knapp 700 KM mit 70 Liter geschaft und beim 4 x ist fast die hälfte leer und er hat auch knapp 300 KM gefahren. Ja ich weis es hängt vom Fahrstiel ab aber ich versuche unter 2000 TSD umdrehungen zu bleiben und der Bordcomputer zeigt im schnitt immer 6-6,5 Liter an einmal sogar nur 5,2 auf 50 KM strecke. Ich fahre den Wagen zu 80 % Langstrecke , jeden tag 2x 50 KM zur Arbeit.

Habe in den Unterlagen beim Auto die Telefonnummer vom Vorbesitzer gefunden und angerufen, er sagte ja das stimmt das er leistungsverlust hatte. NACH der Reperatur vom Turbolader wäre er nur 2 Tage gefahren und auch nicht bei so hoher geschwindigkeit von 150 KM/H.

Im Kundenauftrag hat er es auch nicht verkaufen lassen da er es in Zahlung gegeben hat und sich einen Neuen bei dem Händler gekauft und er hat mit einer Tankfüllung über 900 KM geschaft. Die 204 Fehler die wegen dem NOX Sensor aufgetreten sind hat er auch nicht löschen lassen, er und die Werkstatt haben davon nix gewusst.

Nun drückt sich die Werkstatt den Wagen zu reparieren und sagt auch wenn es DOCH kein Kundenauftrag war so habe ich den Wagen ja ohne Garantie gekauft. Vertrag habe ich nicht nur eine QUITTUNG da der Händler es nicht auf dem Konto sehen wollte und das GELD dem KUNDEN geben wollte das er natürlich nicht erhalten hat. Quittung ist Unterschrift mit dem vermerk i.A.= Im Auftrag?

Wie soll ich da vorgehen, ich rufe da Morgen nochmal an da sie es intern klären wollten. Achja zurückrufen machen sie NIE obwohl schon 3x versprochen und die Bewertungen bei google sind sehr viele sehr schlecht, habe ich aber erst später gemerkt. Ich habe denen Angeboten den Wagen zurückzunehmen oder alles reparieren lassen. Der Verkäufer sagte ich habe das Auto mir angeschaut und müsste die Fehler ja selber bemerkt haben. Wie den, habe ich den Tank leer gefahren und 150 KMH konnte ich nirgends da fahren.

Beste Antwort im Thema

Also soweit ich weiß ist bei einem Verkauf im Kundenauftrag der Händler nur der Vermittler, der Privatkunde ist der eigentliche Verkäufer.

Bei Autos die im Kundenauftrag verkauft werden schrillen bei mir alle Alarmglocken, da kommt in 99% der Fälle nichts bei raus.

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Beim Gebrauchtverkauf gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens 12 Monaten. Die einzige Möglichkeit, diese Frist zu verkürzen, ist ein rein privater Verkauf (also von Verbraucher zu Verbraucher). In deinem Fall ist die eine Partei aber der Händler und somit gilt die Gewährleistung. Bekannte Mängel können von der Gewährleistung ausgeschlossen werden - das ist meiner Meinung nach aber der Verkäufer in der Nachweispflicht, dass der Mangel bekannt war. Eine Garantie kann ausgeschlossen werden, aber das ist ja ohnehin nur eine über die Gewährleistung hinausgehende Leistung und nach deiner Beschreibung ist es für mich ein Fall für die Gewährleistung - aber ich bin kein Anwalt, das ist mein persönliches Rechtsempfinden.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, macht es Sinn, eine anwaltliche Beratung einzuholen. Der Anwalt kann dir dann auch deine Möglichkeiten aufzeigen.

Also soweit ich weiß ist bei einem Verkauf im Kundenauftrag der Händler nur der Vermittler, der Privatkunde ist der eigentliche Verkäufer.

Bei Autos die im Kundenauftrag verkauft werden schrillen bei mir alle Alarmglocken, da kommt in 99% der Fälle nichts bei raus.

Themenstarteram 5. November 2020 um 20:08

Ich habe dem Verkäufer auch vorgeworfen das er nicht richtige angaben gemacht hat und gesagt hat das er es im Kundenauftrag verkauft obwohl das Auto die Werkstatt in Zahlung genommen hat. Er meint daraufhin das ich es ja trotzdem ohne Garantie gekauft habe aber tatsache ist ja das alles von anfang an

gelogen war. Er meinte noch das es ihm so aus dem Büro mitgeteilt worden sei das es im Kundenauftrag verkauft wird. Er wollte es nochmal mit dem Meister besprechen ob sie den Fehler vom Turbolader reparieren würden da er vor 2 Monaten neu gemacht worden sei. Aber ich sehe schon die weiteren ausreden das sie sagen damit ist alles in ordnung und der Notlauf hat mit einem anderen Bauteil zu tuen. ABER er hat mir auch versichert das das mit dem Leistungsverlust behoben sei, also müsste er auch alle anderen defekten teile ersetzten da es nicht so ist. Ja eine Rechtsschutz habe ich. Die dauer Regeneration des Partikelfilters könnte auch ein defekter Kat sein und das alles ist auch nicht günstig.

Themenstarteram 5. November 2020 um 20:11

Zitat:

@Fordrallyesport schrieb am 5. November 2020 um 20:55:30 Uhr:

Also soweit ich weiß ist bei einem Verkauf im Kundenauftrag der Händler nur der Vermittler, der Privatkunde ist der eigentliche Verkäufer.

Bei Autos die im Kundenauftrag verkauft werden schrillen bei mir alle Alarmglocken, da kommt in 99% der Fälle nichts bei raus.

Hatte ich auch erst da mir auch eine Externe Garantieversicherung angeboten wurde die angeblich wegen zu hohem KM stand abgelehnt wurde. Aber beim Autorisierten SEAT Händler habe ich doch noch auf das gute gehoft.

Es wird ja schon einen Grund gehabt haben, das der Vorbesitzer das Auto zwei Monate nach einer solch großen und teuren Reparatur verkauft hat.

Die werden da auch schon nicht wirklich gewusst haben was sie überhaupt reparieren,

wie gesagt das Kind ist ja jetzt schon in den Brunnen gefallen, ich denke ein 2. Mal pasiert dir das nicht mehr.

Aber nichts desto trotz, würde ich mich dann mal an die Rechtschutzversicherung wenden und mir einen Anwalt suchen, denn obwohl meine Schusterkugel momentan in Reparatur ist, ich sehe schon, das nimmt kein gutes Ende.

Das wird auf einen langwierigen und kostspieligen Rechtstreit hinauslaufen, kauf doch einfach keine Autos im Kundenauftrag, sowas macht man einfach nicht.

Übrigens ist es auch nicht dein Bier in welchem Zusammenhang der Vorbesitzer das Auto an den Händler abgegeben hat...

Der Händler kann zur Not noch alles Mögliche dazuerfinden, um halblegal aus der Sache rauszukommen. Z.b. kann sein Cousin als Privatmann 3 Tage vorher das Auto per Handschlag gekauft haben und es nach 2 Tagen wieder zum Verkauf gestellt haben, weil seine Kinder 2 mal ins Auto gekotzt haben, du siehst worauf ich hinaus will???

Defacto hast du schriftlich und belastbar dem Kauf eines Autos ohne Gewährleistung zugestimmt, was erwartest du?

am 6. November 2020 um 5:12

Moin,

Wie ist denn der sonstige Zustand des Fahrzeuges?

Verschleißteile i.O.?

Ich würde nun versuchen, ohne Juristen eine vernünftige Lösung mit dem Verkäufer herbeizuführen.

Er sollte wissen, dass der Satz "im Kundenauftrag" vor Gericht schon häufiger kassiert worden ist.

Wenn das nicht klappt, kann man das Risiko eingehen und klagen, aber die Gefahr ist schon vorhanden, schlechtem Geld noch gutes hinterher zu werfen.

Ich sehe generell von Käufen bei Händlern ab, die "im Kundenauftrag" verkaufen. Welcher "Kunde beauftragt" denn bitte einen Händler mit dem Verkauf??

Das sind Inzahlungnahmen, für die der Händler die Gewährleistung / Sachmängelhaftung versucht zu umgehen, sonst gar nichts.

Warum er das so macht, siehst Du ja nun.

Ich sehe eher, den Wagen in einer wirklich guten freien Werkstatt reparieren zu lassen und dann zu nutzen, bis es in 2-3 Jahren dann richtig teuer wird.

Dann in Zahlung geben bei einem seriösen Händler.

Und zwar für ein vernünftiges Fahrzeug.

ZK

Sehe es so, dass der kundenauftrag eindeutig vorgeschoben wurde um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Das war mMn unzulässig und somit sollte hier die gesetzliche Gewährleistung greifen. Also Nachbesserung, und falls nicht erfolgreich Wandlung/Rückgabe verlangen. Notfalls von Anwalt vertreten oder zumindest beraten lassen.

 

Ein weiteres Problem für den Händler (evtl. sogar ein viel größeres) sehe ich in steuerrechtlicher Hinsicht. Die Einnahmen/Gewinne aus dem Verkauf tauchen wohl nirgends in den Büchern auf. Sicherlich auch kein Einzelfall.

 

Keine Ahnung ob sich auch vw oder Seat für die Vorgehensweise interessiert - ist aber wohl ja ein Vertragshändler.

Kannst dir ja mal überlegen ob du das als weiteres Druckmittel nimmst um deine Ansprüche durchzusetzen.

Ich lese dauernd „im Kundenauftrag“. Wer steht denn im Kaufvertrag als Verkäufer? Wenn da der Händler steht, ist es auch kein Vermittlungsgeschäft. Dann haftet der Händler für alle Sachmängel.

... selbs wenn nicht der Händler drinsteht.

Lt. Beschreibung des TE war es kein kundenauftrag, egal wer drinsteht.

Er hat keinen Kaufvertrag,nur eine Quittung.

D.

Klar hat er einen Kaufvertrag!! Nur eben keinen Schriftlichen....

Zitat:

@Dietmario schrieb am 6. November 2020 um 09:21:59 Uhr:

Er hat keinen Kaufvertrag,nur eine Quittung.

D.

Stimmt, zumindest nichts schriftliches,

muss aber kein Nachteil für den Käufer sein.

Erschreckend, dass sich so einer offenbar SEAT-Vertragshändler schimpft.

Ich glaube ich würde hier großes Kino auffahren.

Absolut @gummikuh72 !! So offensichtlich, dass hier unerlaubte Weise versucht wurde, die Gewährleistung zu Umgehen...! Bei einem Kiesplatz-Ali kann ja mit sowas irgendwie rechnen, aber das ein offizieller Seat-Vertragshändler so agiert...

Problem könnte m.M.n. die Beweisbarkeit (des Käufers) sein...; aber ich würde Ihm auch subtil die Hölle heiß machen...;-)

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