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Kundendienst in Fremdwerkstatt - Öl ohne VW-Freigabe??

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 17. Mai 2011 um 6:40

Hallo Zusammen,

Ich habe meinen Golf TSI 140PS gestern vom Kundendienst geholt. Ich hatte den Kundendienst gestern das erste Mal bei einer „Fremdwerkstatt“ gemacht, da ich mit meiner letzten VW Werkstatt nur schlechte Erfahrungen gemacht hatte. Ich hatte zuvor den Longlife Service, was ich jetzt auf den „normalen“ Intervall-Service wechseln wollte. Ich bin nun zu unserer Mazda-Werkstatt bei uns im Dorf gegangen, da ich hier den Geschäftsführer sehr gut kenne, es daher gute Preise dort gibt und alle meine Bekannten, die ihre Autos bei ihm haben, sehr zufrieden sind. Nun habe ich gestern daheim dann im Motorraum die Information über das Motorenöl gefunden. Es handelt sich um Mazda Dexelia Ultra 5w30, was wohl intern ein TOTAL Quartz Future 9000 5W-30 ist. Leider kann ich bei diesem Öl keine Freigabe für irgendwelche VW Normen finden. Ich persönlich finde das dann doch recht bedenklich dieses Öl in meinem Motor zu haben oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Das Öl hat lt. Total keine VW-Freigabe nach 503.00/507.00

 

http://www.lubadmin.com/Restitution.aspx?...

 

http://www.lubadmin.com/upload/produit/FichePDF/lang_44/159.pdf

 

Also:

Garantie besteht noch, wenn der Mazda-Händler nach VW-Vorgabe die Inspektion gemacht hat, aber da das Öl nicht freigegeben ist, ist die Garantie auf den Motor/Turbo/Kompressor...futsch.

Außerdem ist die Kulanz von VW futsch (bei uns gab es sogar nach 6 Jahren noch Kulanz).

 

Das Öl wird technisch sicher keine Probleme machen (Longlife/DPF-Freigabe usw wie bei VW), aber die Norm fehlt halt.

Wolltest Du nicht ohne Longlife ;)

 

Ich werde nie verstehen, wie man in den ersten ca. 5 Jahren "fremdgehen" kann. Man zahlt bei VW für die reine Inspektion zw. 80 und 130 Euro plus ca. 30 Euro Öl (wenn man es mitbringt).

Dafür gibt es Garantie/Kulanz und Mob.Garantie.

Bremsen, BFW und Filter kann man ja selbst machen oder wo anders......

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5 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Raubi306XR

Hallo Zusammen,

Ich habe meinen Golf TSI 140PS gestern vom Kundendienst geholt. Ich hatte den Kundendienst gestern das erste Mal bei einer „Fremdwerkstatt“ gemacht, da ich mit meiner letzten VW Werkstatt nur schlechte Erfahrungen gemacht hatte. Ich hatte zuvor den Longlife Service, was ich jetzt auf den „normalen“ Intervall-Service wechseln wollte. Ich bin nun zu unserer Mazda-Werkstatt bei uns im Dorf gegangen, da ich hier den Geschäftsführer sehr gut kenne, es daher gute Preise dort gibt und alle meine Bekannten, die ihre Autos bei ihm haben, sehr zufrieden sind. Nun habe ich gestern daheim dann im Motorraum die Information über das Motorenöl gefunden. Es handelt sich um Mazda Dexelia Ultra 5w30, was wohl intern ein TOTAL Quartz Future 9000 5W-30 ist. Leider kann ich bei diesem Öl keine Freigabe für irgendwelche VW Normen finden. Ich persönlich finde das dann doch recht bedenklich dieses Öl in meinem Motor zu haben oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank

Gruß Christian

Kommt drauf an, wie jung oder alt das Auto ist. Wenn noch Garantie, Gewährleistung oder Kulanz (von Wolfsburg) zu erwarten ist, könnte die jetzt futsch sein. Zur Garantie gehört, dass alles so, wie vom Werk vorgegeben, auch in einer von ihnen anerkannten VW-Werkstatt gemacht wird. Falls nicht, ist die Garantie erloschen. Und die Kulanz danach ist eine freiwillige Sache von denen (das müssen die nicht, wenn sie nicht wollen). Wenn die feststellen, dass eine Fremdwerkstatt dran war, und dann auch noch mit Öl, was nicht von ihnen freigegeben ist (das können die im Streitfall genau analysieren, welches Öl drin war), haben die normalerweise auch nur noch wenig Interesse daran, im Kulanzfall freiwillig kulant zu sein.

Wenn auf der Öldose von VW-Norm nichts draufsteht, wirds auch kein von VW zugelassenes sein. Aber das muss nicht zwangsläufig heissen, dass das Öl minderwertig ist und es Schäden verursacht.

Solange nichts passiert und dein GTI weiterhin schnurrt wie ein Uhrwerk, ist eh alles egal, aber wehe, danach passiert mit irgendeinem teuren Bauteil etwas gravierendes, was richtig ins Geld geht. VW wird dann immer dein "Fremdgehen" in Verbindung mit "falschem" Öl als Ursache dafür vorbringen und außen vor bleiben.

Aber wenn du mit der Mazda-Werkstatt bestens zufrieden bist (Preis/Leistung) und dort Stammkunde bist (und bleiben möchtest) solltest du vielleicht mal grundsätzlich überlegen, ob du dich mit der Automarke Mazda nicht auch irgendwie anfreunden kannst. Denn mit einem Mazda wärst du dann -alles in allem- auf der sicheren Seite.

Das Öl hat lt. Total keine VW-Freigabe nach 503.00/507.00

 

http://www.lubadmin.com/Restitution.aspx?...

 

http://www.lubadmin.com/upload/produit/FichePDF/lang_44/159.pdf

 

Also:

Garantie besteht noch, wenn der Mazda-Händler nach VW-Vorgabe die Inspektion gemacht hat, aber da das Öl nicht freigegeben ist, ist die Garantie auf den Motor/Turbo/Kompressor...futsch.

Außerdem ist die Kulanz von VW futsch (bei uns gab es sogar nach 6 Jahren noch Kulanz).

 

Das Öl wird technisch sicher keine Probleme machen (Longlife/DPF-Freigabe usw wie bei VW), aber die Norm fehlt halt.

Wolltest Du nicht ohne Longlife ;)

 

Ich werde nie verstehen, wie man in den ersten ca. 5 Jahren "fremdgehen" kann. Man zahlt bei VW für die reine Inspektion zw. 80 und 130 Euro plus ca. 30 Euro Öl (wenn man es mitbringt).

Dafür gibt es Garantie/Kulanz und Mob.Garantie.

Bremsen, BFW und Filter kann man ja selbst machen oder wo anders......

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Garantie besteht noch, wenn der Mazda-Händler nach VW-Vorgabe die Inspektion gemacht hat

Ich werde nie verstehen, wie man in den ersten ca. 5 Jahren "fremdgehen" kann. Man zahlt bei VW für die reine Inspektion zw. 80 und 130 Euro plus ca. 30 Euro Öl (wenn man es mitbringt).

Dafür gibt es Garantie/Kulanz und Mob.Garantie.

Wer will im Nachhinein (im Streitfall) noch beweisen, ob die Mazda-Werkstatt tatsächlich nach VW-Vorgabe gearbeitet hat? Die Werkstatt wird es bestätigen (um sich ihren Kunden zu erhalten und sich selbst kein Armutszeugnis auszustellen), und VW wird irgendeine Kleinigkeit finden, die NICHT nach deren Vorgaben erfolgt ist (um bei der Garantieabwicklung außen vor zu sein). Da gibts mit Sicherheit irgendwas "Kleingedrucktes" in deren Bestimmungen, was die Markenwerkstattbindung anbelangt. Auch wenn sowas vor Gericht landen sollte: im Zweifelsfall hat der Kläger (meistens der Kunde, denn der will ja was erstreiten) da schlechte Karten. Denn der Kläger ist in der Beweislast.

VW Werkstätten gibts doch hierzulande flächendeckend genug, wenn die eine zu teuer ist, suche ich mir eine andere. Preisvergleiche lohnen sich meistens. "Meine" VW-Werkstatt ist auch 15 km entfernt, obwohl ich hier 2 vor Ort hätte. Aber die 15 km lohnen sich. Zum Glück brauchte ich die bislang eher selten, außerplanmäßig bislang noch nie.

Wenn ich hier keine vernünftige VW-Werkstatt in zumutbarer Nähe hätte, würde ich eine andere Marke fahren (vermutlich die, wovon meine Werkstatt des Vertrauens Vertragshändler wäre. Damit wäre ich immer auf der sicheren Seite. Auch andere Väter haben schöne Töchter.

Hast Du die Information auf dem Schild im Motorraum gefunden? Dann muss das erst mal garnichts heißen. Frag in der Werkstatt, welches Öl wirklich eingefüllt wurde. Davon ab, ist dass Öl nicht wirklich schlecht, hat eben nur keine VW-Freigabe.

FALLS es einen Motorschaden gibt und Du Garantie/Kulanz von VW erwartest, wird VW natürlich zuerst darauf schauen, ob alles bei Ihren Vertragswerkstätten gemacht worden ist. Wenn nicht, dann wird man sofort das Haar in der Suppe suchen.

Und ehrlich, mir wäre das bei einem TSI-Motor zu heiß - wo es doch öfter Probleme (Kolben, Zylinderkopf, Einspritzung, Turbo usw.) gibt. Wenn wirklich das beschriebene Öl eingefüllt wurde, dann lass den nächsten Ölwechsel vorziehen und dann mit einem Öl passender Freigabe. Und bei dem TSI würde ICH sowieso kein Longlife-intervall fahren, sondern jährlich bzw. nach 15 Tkm wechseln lassen.

am 17. Mai 2011 um 10:31

wurde der service damit beworben, das es nach den richtlinien von vw gemacht wurde?

wenn ja, ist auf jedenfall der mazda mensch haftbar. selbst ohne diese aussage darf er nicht wissentlich ein falsches öl einfüllen!

trotzdem würde ich sofort einen ölwechsel machen lassen. zusätzlich das ganze belegen lassen...

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