Kupplung auf Garantie??
Hallo an alle!
Habe da mal ne Frage!
Habe ich auch auf eine Kupplung garantie??
Ich hatte im November 2007 einen Schaden am Kupplungsnehmer. Bei der Reparatur bekam ich dann auch noch aine neue Kupplung verbaut.
Nun habe ich folgendes Problem.
Im kaltem Zustand ruckelt diese wie verrückt und wenn ich fahre rutscht sie ab und zu durch! (hatte einen extremfall 1. und 2. Gang gingen komplett durch bei nicht mal max. beschleunigung und der Fuß war NICHT am Pedal!!)
Heute am Bremsenprüfstand fing sie sogar an fürchterlich zu stinken (ein wenig Rauch war auch dabei) und das innerhalb kürzester Zeit!!
War bei meinem freundlichen Betrüger und der meinte nur dass ich mit viel Glück 50% Kulanzzahlung erwarten kann.
Heißt es nicht so schön 2 Jahre Garantie auf Neu und Originalteile???
Vor allem ich bin in diesem Jahr 28.000km gefahren!! Die originale habe ich bei 245.000km rausgeworfen und jetzt soll ich es geschafft haben nach so kurzer Zeit die Kupplung zu vernichten????
Es handelt sich um einen Vectra B 2.5 V6 i500 BJ. 1998 mit 273.000km auf der Uhr!
Würde mich über antworten freuen!
Schon mal danke im vorraus!
Gruß vectra i500
Beste Antwort im Thema
HI,
@vectra i500
du verwechselst - wie so viele - Garantie mit Gewährleistung. Hier hast du keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung.
Und nach gut 1 Jahr liegt die Beweislast eindeutig bei dir, d.h. du musst nachweisen, dass das Problem bzw. der Mangel schon von Beginn an da war. Das kannst du z.B. mittels eines Gutachters machen, den du allerdings selber bezahlen musst.
Und da die Kupplung ein Verschleissteil ist, wird das etwas schwierig werden.
Wenn ich will, fahr ich dir innerhalb von 10.000 km problemlos eine Kupplung zu Müsli...
Ich sags nicht gerne, aber es sieht so aus, als wärst du in den Arsch gekniffen... ich an deiner Stelle würde nochmal freundlich aber bestimmt mit der Werkstatt reden, die das eingebaut hat, damit die mal nachgucken, woran es liegen kann. Repariert werden muss es ja sowieso... möglicherweise wird man sich ja einig...
Evtl. auch mal einen rechtlichen Rat einholen, was man machen kann. Aber Garantie ist hier definitiv nicht.
Gruß cocker
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24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vectra i500
...
War bei meinem freundlichen Betrüger und der meinte nur dass ich mit viel Glück 50% Kulanzzahlung erwarten kann.
Heißt es nicht so schön 2 Jahre Garantie auf Neu und Originalteile???
Vor allem ich bin in diesem Jahr 28.000km gefahren!! Die originale habe ich bei 245.000km rausgeworfen und jetzt soll ich es geschafft haben nach so kurzer Zeit die Kupplung zu vernichten????
Es handelt sich um einen Vectra B 2.5 V6 i500 BJ. 1998 mit 273.000km auf der Uhr!
Würde mich über antworten freuen!
Schon mal danke im vorraus!
Gruß vectra i500
Dann fange ich mal an.
Was kann der freundliche "Betrüger" dafür, dass Du keine Ahnung hast?
Die Gewährleistung kehrt sich nach 6 Monaten um und Du musst dem "Betrüger" nachweisen, dass die Kupplung bereits zum Zeitpunkt des Einbaus defekt war.
Zum Defekt
Eine Kupplung springt im Regelfall, wenn sie durch irgendwas verunreinigt wurde. Bei meinem war es damals Kühlwasser. Wenn der Nehmerzylinder wieder undicht ist, dann würde die Kupplung durch Bremsflüssigkeit verunreinigt sein und würde auch das Rutschen erklären. Wonach hat sie gestunken?
Wie wäre, wenn man, bevor man solche Unterstellungen von sich gibt, erstmal die Ursache ergründet, bevor man man mit Kanonen auf Spatzen schiesst.
HI,
@vectra i500
du verwechselst - wie so viele - Garantie mit Gewährleistung. Hier hast du keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung.
Und nach gut 1 Jahr liegt die Beweislast eindeutig bei dir, d.h. du musst nachweisen, dass das Problem bzw. der Mangel schon von Beginn an da war. Das kannst du z.B. mittels eines Gutachters machen, den du allerdings selber bezahlen musst.
Und da die Kupplung ein Verschleissteil ist, wird das etwas schwierig werden.
Wenn ich will, fahr ich dir innerhalb von 10.000 km problemlos eine Kupplung zu Müsli...
Ich sags nicht gerne, aber es sieht so aus, als wärst du in den Arsch gekniffen... ich an deiner Stelle würde nochmal freundlich aber bestimmt mit der Werkstatt reden, die das eingebaut hat, damit die mal nachgucken, woran es liegen kann. Repariert werden muss es ja sowieso... möglicherweise wird man sich ja einig...
Evtl. auch mal einen rechtlichen Rat einholen, was man machen kann. Aber Garantie ist hier definitiv nicht.
Gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von cocker
Wenn ich will, fahr ich dir innerhalb von 10.000 km problemlos eine Kupplung zu Müsli...
Und grad bei einem V6 geht das recht einfach
Mit Garantie/Gewährleistung kannst du glaub ich knicken.
Wie schon gesagt wurde, ist die Kupplung ein Verschleißteil und nach einem Jahr und 28.000 km, ist da der Zug schon abgefahren.
Ich fahre ja auch nicht nach einem Jahr zum FOH und sage, "Hee meine Bremse rubbelt, die du mir vor einem Jahr eingebaut hast"
Gruß Kater
... mit 50 % Kulanz wär er ja noch einigermassen gut bedient... ist halt scheisse gelaufen. Sowas passiert leider. Werkstatt mach tmöglicherweise einen kleinen Fehler beim Einbau, der sich erst später bemerkbar macht und schwupp - hat man den Mist. Gerade Kupplung und Getriebesachen sind da sauschwer nachzuweisen. Dazu muss man noch alles zerlegen und das kostet auch wieder Geld... ich kann verstehn, dass er sauer ist - wär ich auch an seiner Stelle.
Gruß cocker
Würde ja gerne in die Werkstatt gehen die meine Kupplung eingebaut hat aber die gibt es leider nicht mehr!
Da Opel Staiger diese Niederlassung geschlossen hat und es die Mitarbeiter dieser Niederlassung nicht mehr gibt glaubt mir das auch keiner mehr!
Was soll Dir keiner glauben?
Die Reparatur lässt sich doch mit der Rechnung nachweisen.
Klar ich habe ja gestern die Rechnung dabei gehabt!
Mich kotzt es nur an dass ich innerhalb von 14 Monaten für eine funktionierende Kupplung 2300,- Euro hinlegen darf das kann doch nicht sein!!
Die machen mit einem was siewollen.....
Was beschwerst du dich? Den i500 wolltest Du haben. Ein 6-Ender kostet immer mehr als ein anderes Auto
Zitat:
Original geschrieben von vectra i500
Würde ja gerne in die Werkstatt gehen die meine Kupplung eingebaut hat aber die gibt es leider nicht mehr!
Da Opel Staiger diese Niederlassung geschlossen hat und es die Mitarbeiter dieser Niederlassung nicht mehr gibt glaubt mir das auch keiner mehr!
Dann geh in die andere Niederlassung.
Ich beschwere mich ja nicht das mein 6 Ender zu teuer ist ich beschwere mich nur dass ich in 14 Monaten 2mal ne neue Kupplung brauche und das es sicherlich nicht an meiner Fahrweise liegt denn von diesen 28000 km sind bestimt 10000 Langstrecke (Stuttgart - Graz und zurück) und die anderen 18000 sind größtenteils vom Weg in die Arbeit (Schorndorf- Stuttgart- und zurück) und das sind 30km einfacher Weg und von diesen 30km sind 20km Schnellstraße!
War gestern in einer anderen Niederlassung aber das interessiert dort alles nicht!!
@ TE:
Du hast nur zwei Möglichkeiten. Entweder du nimmst die 50% Prozent auf Kulanz an und lasst es machen (würde ich dir raten) oder du gehst zum Anwalt/Sachverständigen (die Chance auf Erfolg halte ich für sehr gering.)
Nen anderen Weg seh ich nicht. Auch wenns mir leid tut!
HI,
wenn dein Vertragshändler nicht mehr existiert, ist scheisse... btw - warum kostet deine Kupplung 2300 €...? Was zum Henker ist daran so teuer???
Evtl. bleibt noch eine mail oder ein freundlicher Brief an den Kundenservice der Adam Opel AG in Rüsselsheim. An deinen Vertragshändler verweisen (was die sonst immer machen) können die dich nicht. Also müssen die sich ja irgendweine Antwort einfallen lassen.
Und - auch wenns sichs jetzt saudoof anhört - versuch mal den AutoBILD-Kummerkasten. Die haben schon mehreren Leuten mit solchen Problemen geholfen, und du bist vllt mit Foto in einer der nächsten Ausgaben
Gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von vectra i500
Hallo an alle!
Habe da mal ne Frage!
Habe ich auch auf eine Kupplung garantie??
...
...never, da kupplung ein verschleissteil ist!!!
gruß, heiko
nana heiko - so pauschal kann man das auch nicht sagen... auf den Einbau und die Montage hast du die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung. Wenn das Material scheisse ist oder der Mechankier Mist gebaut hat, geht da schon noch was. Wobei es nach der Beweislastumkehr bei einem Verschleissteil schwer ist, den Mangel zum Anfang nachzuweisen...
gruß cocker