1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Kupplung defekt in der Garantiezeit Vw will nicht zahlen!

Kupplung defekt in der Garantiezeit Vw will nicht zahlen!

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 30. November 2009 um 19:33

Hallo,

hatte das Thema schon einmalangesprochen.

Mein Passat 3c Kupplungsschaden bei 28Tkm und keine zwei Jahre Alt,spricht VW von normalen Verschleiss?Bin vorher einen Passat 3bg 180Tkm ohne Kupplungsschaden gefahren.

Kennt jemand ein Problemm mit der Kupplung bei VW?

Beste Antwort im Thema

und beim 35i mind. 350.000 KM :D:D:D

Alles wohl nur reine Theorie und Mutmaßung hier...

Kauft euch doch andere Autos wenn diese doch alle so besser sind und VW nur Schrott baut !?

Wer nötigt euch denn einen VW zu kaufen ?

Selbstüberschätzung und Ignoranz seitens VW > einfach einen anderen Wagen kaufen und sich seines Lebens freuen wenn VW doch so einen Müll baut, omg...

Alles Quatschköppe und Stammtischphilosophen, sorry für dieses OT...

:mad::mad::mad:

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Hi, bist mit ADAC oder Rechtsschutz dabei ?  Wenn ja, Feuer frei !

 

Mach Ihnen gehörig Dampf unterm Ar....

 

Am Besten mit´m Anwalt, das scheint zu helfen.

 

Gruß

 

Stefan 

wie lange hast du den?? bis zum 6 monat sind alle mänglen beim verkauf

schon drine gewesen und die werkstatt muss auch beweisen können, dass du sie schrott gemacht hast.

ist das ZMS schrott oder kupplung selbst? aber das problem kennen wir bei VW schon lange mit kupplungen.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von feffel

Hi, bist mit ADAC oder Rechtsschutz dabei ?  Wenn ja, Feuer frei !

 

Mach Ihnen gehörig Dampf unterm Ar....

 

Am Besten mit´m Anwalt, das scheint zu helfen.

 

Gruß

 

Stefan 

ich höre das zittern bis hier her *gg* die machen sich sicher in die hose vor einem anwalt. mit der art, anwalt, drohen...geht schon mal garnichts.

Zitat:

Original geschrieben von Labtec-VW

wie lange hast du den?? bis zum 6 monat sind alle mänglen beim verkauf

schon drine gewesen und die werkstatt muss auch beweisen können, dass du sie schrott gemacht hast.

ist das ZMS schrott oder kupplung selbst? aber das problem kennen wir bei VW schon lange mit kupplungen.

grüße

Hier wird SCHON WIEDER Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt. Wie oft soll man das noch schreiben, Garantie gewähren Hersteller zwischen 2 und 7 Jahren (VW 2 Jahre) freiwillig und in der Regel ohne Leistungseinschränkungen, die gesetzliche Gewährleistung gilt beim Gebrauchtgüterkauf zwischen einem Geschäftskunden und einem Endkunden, beträgt gesetzlich 24 Monate, kann aber in beiderseitigem Einvernehmen auf 12 Monate reduziert werden. Dabei gilt, dass die ersten 6 Monate die Annahme getroffen wird, das Mängel bereits im Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben und nach Ablauf von 6 Monaten eben nicht, sollte man doch die Annahme hegen, dann muss man dem Verkäufer dies nachweisen (in der Praxis fast immer unmöglich).

Da hier offensichtlich ein Fall von Garantieanspruch vorliegt, sollte es der Threadersteller mal bei einem kulanteren Händler versuchen, denn die Garantie gewährt der Hersteller und ist damit händlerunabhängig.

Ich hoffe geholfen zu haben und stehe gerne noch für Fragen zur Verfügung. An dieser Stelle nochmal der Hinweis, dass ich kein Anwalt bin und damit nicht zur Rechteratung befugt. Ich gebe hier nur meine persönliche, aber durch Tatsachen belegbare Meinung wieder. ;-)

Beste Grüße,

Dominik

Also direkt mit dem Anwalt drohen würd ich jetzt nicht aber mit einem Juristen kontakt aufnehmen es trifft leider wie Dominik geschrieben hat in deinem Fall zu dass die Beweislast bei dir liegt.

Deshalb kannst du ja mal beim Rechtsschutz anrufen, wie empfohlem zb beim ADAC, die können dir dann auch in einem persönlichen Gespräch helfen.

 

Ich hatte auch schon mal ähnliches und ging zum ÖAMTC (ADAC in Ö-Land ;) ) wo mir mein Rechtsschutzberater in der Form helfen konnte dass er selber mal mit der Werkstatt gesprochen hat und siehe da Einsicht seitens des Händlers und Reparatur auf Kulanz.... War aber alles auf "friedlicher" Basis also ich hab dem :) nicht gedroht oder ähnliches.

 

lg

Moment! Ich habe geschrieben, dass die Beweislastumkehr im Fall einer gesetzlichen Gewährleistung greift, aber im Fall einer Garantie nicht!!!! Eine Garantie ist Vertragsbestandteil und kann von vornherein eingeschränkt werden (bestimmte Teile oder nur eine bestimmte Laufzeit oder eben eine bestimmte Zeit).

Das einfachste ist den Händler zu wechseln und erneut bei einem neuen Händler wegen des Garantiefalls vorzusprechen. Sollte das nicht helfen, dann würde ich auch den Gang zum Anwalt raten. Denn Recht ist Recht und die Garantieleistung steht Dir zu!!!

Und meine Erfahrung ist: Manchmal muss man den Händler/Werkstätten auch drohen wenn man nicht verarscht werden will. Gibt leider bei Werkstätten mehr Negativbeispiele als Positive, leider leider.

Zitat:

:D

Original geschrieben von RomanA6

Zitat:

Original geschrieben von feffel

Hi, bist mit ADAC oder Rechtsschutz dabei ?  Wenn ja, Feuer frei !

 

Mach Ihnen gehörig Dampf unterm Ar....

 

Am Besten mit´m Anwalt, das scheint zu helfen.

 

Gruß

 

Stefan 

ich höre das zittern bis hier her *gg* die machen sich sicher in die hose vor einem anwalt. mit der art, anwalt, drohen...geht schon mal garnichts.

Ah, der Mann mit der "Vollausstattung" :D.........

 

Du scheinst ja viel Erfahrung mit Anwälten zu haben, zumal Du ja schon Dinge hörst, die noch gar nicht im Gange sind.

 

Sehr aufschluss- aber nicht sonderlich hilfreich, Dein Beitrag. Hab mich für  Dich vll. nicht verständlich ausgedrückt, also noch mal zum Nachdenken: ciarastella soll sich ne Rechtsberatung holen und dann eben ggf. Feuer frei. Und sich ja nicht abwimmeln lassen. Fehlt an der "Vollausstattung" vll. doch was ?

 

Gruß

Stefan

"feuer frei" damit kommt man sicher weiter...is klar

Wenn es wirklich die Kupplungsscheibe, und somit ein Verschleißteil, ist, stehen die Chancen über Gewährleistung nicht gut. Höchstens über Kulanz lässt sich da was machen, dazu ist es aber eine schlechte Idee, erstmal aller Welt mit dem Anwalt zu drohen. 

 

Schlauer wäre es sicherlich, den Freundlichen auf seine Seite zu ziehen, der VW gegenüber die entsprechende Argumentation anbringen kann. 

am 30. November 2009 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von feffel

Zitat:

:D

Original geschrieben von RomanA6

 

ich höre das zittern bis hier her *gg* die machen sich sicher in die hose vor einem anwalt. mit der art, anwalt, drohen...geht schon mal garnichts.

Ah, der Mann mit der "Vollausstattung" :D.........

Du scheinst ja viel Erfahrung mit Anwälten zu haben, zumal Du ja schon Dinge hörst, die noch gar nicht im Gange sind.

Sehr aufschluss- aber nicht sonderlich hilfreich, Dein Beitrag. Hab mich für  Dich vll. nicht verständlich ausgedrückt, also noch mal zum Nachdenken: ciarastella soll sich ne Rechtsberatung holen und dann eben ggf. Feuer frei. Und sich ja nicht abwimmeln lassen. Fehlt an der "Vollausstattung" vll. doch was ?

Gruß

Stefan

Die Rechtsberatung kann er sich sparen !

Garantiebedingungen der VW-AG lesen würde hier eher helfen.

Ist übrigens auch preiswerter.

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 5:25

Zitat:

Original geschrieben von Labtec-VW

wie lange hast du den?? bis zum 6 monat sind alle mänglen beim verkauf

schon drine gewesen und die werkstatt muss auch beweisen können, dass du sie schrott gemacht hast.

ist das ZMS schrott oder kupplung selbst? aber das problem kennen wir bei VW schon lange mit kupplungen.

grüße

Meine neue Werkstatt hat mir mitgeteilt das Vw seit sechs Monaten keine Kulanz mehr auf Kupplungen gibt,außerdem hat mir ein bekanter Schrauber von VW aus Thüringen gesagt das in letzter Zeit regelmäßig Kupplungen bei neueren Fahrzeugen gewechselt werden.Weiss aber nicht wie das Abgerechnet worden ist.Grüsse ciarastella

Zitat:

Original geschrieben von ciarastella

Zitat:

Original geschrieben von Labtec-VW

wie lange hast du den?? bis zum 6 monat sind alle mänglen beim verkauf

schon drine gewesen und die werkstatt muss auch beweisen können, dass du sie schrott gemacht hast.

ist das ZMS schrott oder kupplung selbst? aber das problem kennen wir bei VW schon lange mit kupplungen.

grüße

Meine neue Werkstatt hat mir mitgeteilt das Vw seit sechs Monaten keine Kulanz mehr auf Kupplungen gibt,außerdem hat mir ein bekanter Schrauber von VW aus Thüringen gesagt das in letzter Zeit regelmäßig Kupplungen bei neueren Fahrzeugen gewechselt werden.Weiss aber nicht wie das Abgerechnet worden ist.Grüsse ciarastella

Liest sich interessant,

Jeder der eine Kupplungsschaden bei geringer Laufleistung hat, soltle sich "SEINE" Altteile geben lassen um später Beweise in der Hand zu haben. Ein vorzeitiger Kupplungsscadem ist aucch durch eine zu geringe anpreßkraft des Kupplungsautomaten herbeizuführen, ebenso duch ständiges betätigen der Kupplungsgabel durch den Kupplungsnehmerzylinder, hab ich mal an einem alten Japs gehabt, da man mir den falschen Kupplungsautomaten verkauft hat, musste ich den Betätigungsbolzen des Kupplungsnehmerzylinders einkürzen, der dann aber immer noch auf Spannung saß. Nach einem Jahr und geschätzten 15tkm war die Kupllung aber so was von hinüber.

Habe dann die richtigen Teile bekommen und eingebaut und siehe da, alles OK, keine Probleme mehr.

Dass VW seinem eigenen Material nicht mehr vertraut, zeugt meiner Meinung nach von Selbstüberschätzung und Ignoranz gegenüber seinen Kunden. Wenn genügend Leute mit Kupplungsschaden und geringer Laufleistung sich zusammentun, und eine Sammelklage gegen VW anstrengen würde VW vielleicht, aber auch nur vielleicht mal darüber nachdenken ob man lieber Masse oder Qualität verkaufen soll. Es ist schon erstaunlich, dass Faher in der Vergangenheit mehr als 200tkm ohne Kupplungsprobleme zurückgelegt haben, so wie ich auch.

Ich habe seit dem Japs, also seit 1983, an keinem Auto einen Kupplungsschaden gehabt wobei die FZ jeweils bei 117T, 170T, 210T (aber Automatik), und 270T km lagen, weil ich einerseits vernünftig mit der Kupplung umgegenagen bin und andererseits das verwendete Material offensichtlich gut war.

Die drei letztgenannetn waren alle Audis.

Meiner Meinung nach MUSS eine Kupplung bei vernünftiger Behandlung mehr als 200tkm halten, alles andere ist konstruktiver Mist der nur dazu dient den werkstätten Aufträge zuzuschanzen.

Das Verhalten von VW läßt nur diesen Schluss zu.

VW ist auf dem gleichen Weg wie Opel in den 90ern. Wenn sich die Qualität von VW so nach unten fortsetzt stehen die irgendwann wie OPEL/GM heute da.

Gruß Rolf

am 1. Dezember 2009 um 9:27

Zitat:

 

Meine neue Werkstatt hat mir mitgeteilt das Vw seit sechs Monaten keine Kulanz mehr auf Kupplungen gibt,außerdem hat mir ein bekanter Schrauber von VW aus Thüringen gesagt das in letzter Zeit regelmäßig Kupplungen bei neueren Fahrzeugen gewechselt werden.Weiss aber nicht wie das Abgerechnet worden ist.Grüsse ciarastella

Keine Kulanz mehr auf Kupplungen? Von wegen! Meiner ist EZ 06/09 und im August wurde nach 4.800 km Laufleistung die Kupplung ohne Kosten für mich gewechselt. Die wissen, dass der "alte" Zulieferer der Kupplungen nicht gut ist, und bauen bei Reklamation ohne Murren eine neue Kupplung des besseren Herstellers LUK ein.

Zitat:

Original geschrieben von Groovepolizei

Zitat:

 

Meine neue Werkstatt hat mir mitgeteilt das Vw seit sechs Monaten keine Kulanz mehr auf Kupplungen gibt,außerdem hat mir ein bekanter Schrauber von VW aus Thüringen gesagt das in letzter Zeit regelmäßig Kupplungen bei neueren Fahrzeugen gewechselt werden.Weiss aber nicht wie das Abgerechnet worden ist.Grüsse ciarastella

Keine Kulanz mehr auf Kupplungen? Von wegen! Meiner ist EZ 06/09 und im August wurde nach 4.800 km Laufleistung die Kupplung ohne Kosten für mich gewechselt. Die wissen, dass der "alte" Zulieferer der Kupplungen nicht gut ist, und bauen bei Reklamation ohne Murren eine neue Kupplung des besseren Herstellers LUK ein.

Er meint sicherlich auch nicht "seit 6Monaten" sondern nach 6 Monaten (nach Zulassung).

2 Monate und 4.800Km sind ein gänzlich anderes Thema, als 1,8 Jahre und 28.000Km.

Das Problem mit machen Kupplungen ist bekannt (meist Sachs) und wird meist über GW abgewickelt. Problematisch wird es, wenn es sich um eine Luk handelt, die Erstzulassung schon mehr als 6 Monate her ist und die Laufleistung über 10.000km beträgt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen