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Kupplung Feldabhilfe 2119
Hallo Leute,
ich weiß ,daß dieses Thema hier schon ausführlich behandelt wurde. Die Antworten haben mir aber nicht weiter geholfen.
Ich fahre einen Astra 1.8, 140 Ps und die Kupllung ruckelt ab und an bei unter 10°C. Siehe Feldabhilfe 2119.
Das Auto war im September 08 2 Jahre alt und hat 46000 km runter.
Die meisten Antworten lauteten sinngemäß: Keinen Pfennig dazu bezahlt.
Mein Händler hat unter Feldabhilfe 2119 einen Kulanzantrag bei Opel gestellt. Nun soll ich 40 % selber zahlen.
Das sind etwa 480 €. Die Schwungscheibe muß mit gewechselt werden. Motornummer und Getriebenummer fallen in
den von Opel angegebenen Bereich. Durchsichten sind auch gemacht.
Was nun ?????
Pilli
P.S. Mein Anruf beim Opel Sevice Center war völlig sinnlos.
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59 Antworten
Hast Du den Wagen gerade erst gekauft oder tritt der Fehler jetzt erst auf?
Bin nämlich in der gleichen Situation, habe die Kiste aber gerade erst gekauft vor 2 Monaten.
Bei mir sieht es im Moment nach einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Autohaus Wülfing aus ...
Beste Grüße,
Uwe
wie auch in anderen Foren schon diskutiert wurde gibt sich Opel mittlerweile nicht mehr so Kulant was diesen Produktionsfehler betrifft. Schreibe am besten einen Brief an Opel und lass dich darüber aus, dass eine Teilübernahme der Kosten bei einem Bauteil, das locker das zigfache halten sollte bei deiner Laufleistung und deinem gepflegten Serviceheft nicht hinnehmbar ist. Bei manchem hat das was gebracht. Mehr kannst du jedoch kaum tun, außer du beschwerst dich noch bei deinem Händler und bringst ihn dazu einen Teil der Kosten zu übernehmen.
Vielleicht hilft bei der Argumentation folgender Originalauszug aus dem TIS 2000 (s. Anhang). Ich werde es meinem Anwalt mitgeben ...
Guten Morgen Opelfahrer,
vielen Dank für Eure Antworten. Zur ersten Antwort kann ich sagen,dass ich mein Auto vor reichlich zwei Jahren neu gekauft habe und bei
diesem Opelhändler auch schon lange Kunde bin. Mein Händler will nach den Feiertagen mit seinem Bezirksvertreter sprechen und
hofft so noch auf 10 % Nachlaß. Mein Händler hat außerdem Bereitschaft signalisiert selber auch noch 10 % beizusteuern.
So würden für mich 20 % bleiben . Das würde ich persönlich schon ganz in Ordnung finden.
Na mal sehen , was passiert.
Viele Grüße - Pilli
So, habe jetzt die Feldabhilfe 2119 bei meinem Wagen durchführen lassen. Der Wagen ist bereits aus der Garantie raus und hat knapp unter 60.000 km gelaufen. Opel hat jeweils 80% der Lohn- und Materialkosten übernommen, dadurch blieb mir ein Eigenanteil von 288.78 Euro.
Erneuert wurden bei mir Kupplungsscheibe, Kupplungsplatte und das Schwungrad.
Schön zu hören, dass Opel doch noch was beisteuert. An anderer Stelle wurde geschrieben, dass sie jetzt nur noch ungern Kulanz bei diesem Problem geben.
Kann das Rupfen eigentlich auch Folgeschäden nach sich ziehen, oder ist das Beheben eher ein "kosmetischer" Eingriff?
Kaputt geht dadurch nichts. Es ist allerdings auch ein Sicherheitsaspekt, dass du flott von einer Ausfahrt aus beschleunigen und dich in der Verkehr einordnen kannst und nicht wegen geruckel dich nur langsam einordnen kannst. Zudem ist das Rupfen teilweise so stark, das ein Anfahren kaum noch möglich wird und man mit dem Auto so nicht mehr fahren will.
Hallo zusammen,
Ich wollte euch um Rat fragen.
Das Phänomen: Kupplung - Rupfen nach Kaltstart - Feldabhilfe: 2119 da es bei meinen wagen die Kupplung noch nicht gewechselt wurde aber das Problem nicht besteht muss man die Kupplung trotzdem wechseln? Der Meister bei Opel sagte mir das nicht alle wagen betroffen sind, da es verschiedene Lieferanten waren und das sie nicht alle das defekte Kupplung geliefert haben, und in Forum habe gelesen das doch alle betroffen sind was denk ihr über die aussage von Opel.
laut TIS sind alle betroffen. Wenn du das Problem jedoch nicht hast kann es natürlich auch sein, dass dein Meister recht hat. Unabhängig davon kriegst du die Kupplung jedoch ohnehin nur getauscht wenn das Problem merklich vorliegt.
So, das gute Opel-Autohaus in Meckenheim hat sich nicht gemeldet bis zum Jahresende (Frist: 30.12.).
Nun haben sie ein Schreiben vom Anwalt mit der Frist bis zum 06.02. für die Zusage einer Reparatur entsprechend den Opel-Vorgaben auf dem Tisch. Wenn das Autohaus die Frist verstreichen lässt, wird das Auto wo anders repariert und der Betrag eingeklagt.
Mal sehen, was passiert. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Beste Grüße,
Uwe
Da bin ich mal gespannt, wie das Autohaus darauf reagiert.
Wie entwickelt sich das Rupfen eigentlich? Denn ich hatte es vor etwa 2 Monaten an ein paar Tagen morgens, und jetzt wieder ein paar Tage.
Wenn es so bleibt, kann ich da gut mit leben, zumal bei einer Probefahrt durch den FOH der Vorführeffekt bestimmt voll zuschlagen würde...
Also, wie hat das bei euch angefangen, und wie hat es sich entwickelt?
Viele Grüße, Alexander.
Beim morgendlichen Kaltstart will man losfahren wie gewohnt und das Auto ruckelt wie bei vielen Fahrschülern, d.h. die Kupplung ist nicht so zu dosieren, das diese gleichmäßig schleift sondern eher in Intervallen. Nach der 3.-5. Betätigung der Kupplung gibt sich dieses "Rupfen" und die Kupplung greift gleichmäßig. Bei mir war der Effekt immer bei kaltem Motor vorhanden und zweifelte schon an meinen Fahrkünsten, bis ich hier von dieser Feldabhilfe las.
Ja, es tritt leider nicht immer auf. Habe mehrfach daneben gesessen und bin auch schon selber gefahren, wo es stark auftrat.
Hatte daher mehrfach mein Mobifunkgerät, welches eine Rekorderfunktion hat, auf das Armaturenbrett gelegt um die Geräusche aufzuzeichnen - leider negativ (Vorführeffekt).
Ich müsste mal ein Gerät besorgen, welches meine Frau bei jedem Kaltstart auf das Armaturenbrett legen kann ... dann erwischen wir den Effekt sicher.
Nun - warten wir ab, was das Autohaus sagt bzw. nicht sagt ...
Wie aufnehmen? Ausser das der Wagen wg. der Kupplung ein wenig ruckelt, sind bei mir sonst keine ungewöhnliche bzw. laute Geräusche aufgetreten. Meinst Du vieleicht was anderes, z.B. das Klacken was bei ca. 20km/h da ist?, Dann wäre dies normal, da dort das Steuergerät des ABS überprüft wird...