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kupplung nach 45tkm kaputt innerhalb garantiezeit 2 jahren

Opel Corsa D
Themenstarteram 20. Mai 2011 um 7:48

Hallo Leute meine Kupplung ist mit 45 tkm kaputt (opel corsa D Gsi) und Opel zahlt sie mir nicht obwohl ich sogar noch innerhalb der 2 Jahre Garantie bin? Das Problem, die Kupplung wurde vom Händler eingebaut auf Garantie und nach 5 tagen, als ich den wagen hatte sagte er ich muss es doch zahlen weil Opel das nur bis 30 tkm zahlt.

Ich Fands halt schon von Opel her scheisse weil 45tkm ist nicht viel für eine kupplung. ich werde den Anwalt einschalten oder moch an eine autozeitschrift wenden oder was meint ihr?

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2011 um 8:03

Mmmh schweres Thema. Wenn Opel eine Kupplung nur bis 30.000km tauscht wirst du wohl nichts tun können - höchstens auf Kulanz. Das ist ja nachlesbar was die Garantie umfasst.

Das Problem liegt hier natürlich beim Händler der dir hätte sagen müssen, dass Opel die nur bis 30.000km übernimmt.

Die Frage nur: was genau hätte das geändert? Also nehmen wir an der Händler hätte dir gesagt: "du liegst zwar zeitlich noch in der Garantie, aber von den Kilometern her liegst du drüber - Opel zahlt keine neue Kupplung." Dann hättest du die Kupplung auch selbst bezahlen müssen.

Somit würdest du dich jetzt in einem Brief an eine Autozeitschrift nicht mehr tun, als dich darüber zu beschweren, dass die Garantielaufzeit nicht bis 45.000km sondern nur bis 30.000km läuft. Das ist natürlich nicht fair Opel gegenüber, weil du die Garantiebedingungen ja beim Kauf des Fahrzeuges akzeptiert hast.

Somit meine Frage: weshalb willst du jetzt eigentlich den Anwalt einschalten? Meine Garantie bei Ford besagt: 4 Jahre, maximal 80.000km. Wenn ich nach 2 Jahren aber schon 140.000 drauf hab, dann liege ich auch innerhalb der 4 Jahre, hab aber keinen Anspruch mehr auf die Garantie weil ich ja über der km-Begrenzung bin.

Formal gesehen hat Opel also Recht wenn die ihre Garantiebestimmungen zitieren. Und wenn da steht "bis 30.000km" dann hast du ehrlich gesagt gar kein Recht die vor Gericht zu ziehen.

Dein Händler hätte dich natürlich drauf aufmerksam machen müssen oder du hättest halt die Garantiebedingungen lesen sollen. Unterm Strich hätte diese Sache nur eben nichts daran geändert, dass du die Kupplung hättest selbst zahlen müssen.

Wenn es dir jedoch nicht darum gehen sollte was gemäß den Garantiebedingungen von Opel "richtig" oder "falsch" ist, sondern wie du es erreichen kannst möglichst viel Wirbel zu machen weil du keinen Bock hast zu zahlen - obwohl du laut den Garantie-Bedingungen gar kein Recht auf die Erstattung hast - dann muss dir jetzt wohl die Fraktion der Rechtschutzversicherten weiterhelfen :)

Ich will mich jetzt mit meinem Geschriebenen wirklich nur auf die Fakten berufen. Und wenn diese laut Opel so aussehen, dass eine Kupplung nur bis 30.000km übernommen wird, dann hast du kein Recht auf eine Erstattung der Kosten. Lediglich der Händler hat hier wohl einen Fehler gemacht in dem er dich im Glauben lassen hat, dass Opel die Garantie übernimmt. Das könnte sicherlich ein Ansatzpunkt für eine Teilkulanz sein - da müssen aber jetzt Anwälte oder Leute her die Ahnung davon haben.

Denn du hättest ja vllt ne gebrauchte Kupplung aus einem Unfallwagen gekauft wenn du es gewusst hättest. Man könnte dann natürlich wieder argumentieren, dass du halt selbst mal die Garantiebestimmungen hättest lesen können :-)

Wie schon gesagt - schweres Thema :-)

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am 20. Mai 2011 um 8:03

Mmmh schweres Thema. Wenn Opel eine Kupplung nur bis 30.000km tauscht wirst du wohl nichts tun können - höchstens auf Kulanz. Das ist ja nachlesbar was die Garantie umfasst.

Das Problem liegt hier natürlich beim Händler der dir hätte sagen müssen, dass Opel die nur bis 30.000km übernimmt.

Die Frage nur: was genau hätte das geändert? Also nehmen wir an der Händler hätte dir gesagt: "du liegst zwar zeitlich noch in der Garantie, aber von den Kilometern her liegst du drüber - Opel zahlt keine neue Kupplung." Dann hättest du die Kupplung auch selbst bezahlen müssen.

Somit würdest du dich jetzt in einem Brief an eine Autozeitschrift nicht mehr tun, als dich darüber zu beschweren, dass die Garantielaufzeit nicht bis 45.000km sondern nur bis 30.000km läuft. Das ist natürlich nicht fair Opel gegenüber, weil du die Garantiebedingungen ja beim Kauf des Fahrzeuges akzeptiert hast.

Somit meine Frage: weshalb willst du jetzt eigentlich den Anwalt einschalten? Meine Garantie bei Ford besagt: 4 Jahre, maximal 80.000km. Wenn ich nach 2 Jahren aber schon 140.000 drauf hab, dann liege ich auch innerhalb der 4 Jahre, hab aber keinen Anspruch mehr auf die Garantie weil ich ja über der km-Begrenzung bin.

Formal gesehen hat Opel also Recht wenn die ihre Garantiebestimmungen zitieren. Und wenn da steht "bis 30.000km" dann hast du ehrlich gesagt gar kein Recht die vor Gericht zu ziehen.

Dein Händler hätte dich natürlich drauf aufmerksam machen müssen oder du hättest halt die Garantiebedingungen lesen sollen. Unterm Strich hätte diese Sache nur eben nichts daran geändert, dass du die Kupplung hättest selbst zahlen müssen.

Wenn es dir jedoch nicht darum gehen sollte was gemäß den Garantiebedingungen von Opel "richtig" oder "falsch" ist, sondern wie du es erreichen kannst möglichst viel Wirbel zu machen weil du keinen Bock hast zu zahlen - obwohl du laut den Garantie-Bedingungen gar kein Recht auf die Erstattung hast - dann muss dir jetzt wohl die Fraktion der Rechtschutzversicherten weiterhelfen :)

Ich will mich jetzt mit meinem Geschriebenen wirklich nur auf die Fakten berufen. Und wenn diese laut Opel so aussehen, dass eine Kupplung nur bis 30.000km übernommen wird, dann hast du kein Recht auf eine Erstattung der Kosten. Lediglich der Händler hat hier wohl einen Fehler gemacht in dem er dich im Glauben lassen hat, dass Opel die Garantie übernimmt. Das könnte sicherlich ein Ansatzpunkt für eine Teilkulanz sein - da müssen aber jetzt Anwälte oder Leute her die Ahnung davon haben.

Denn du hättest ja vllt ne gebrauchte Kupplung aus einem Unfallwagen gekauft wenn du es gewusst hättest. Man könnte dann natürlich wieder argumentieren, dass du halt selbst mal die Garantiebestimmungen hättest lesen können :-)

Wie schon gesagt - schweres Thema :-)

Du hast nur Ansprüche, wenn die Kupplung bei Übergabe des Fahrzeugs mangelhaft war. Da ist nach zwei Jahren und 45tkm der Beweis halt etwas schwierig.

Hand aufs Herz: Immer nett gewesen zur Kupplung?

Wenn ja und Rechtsschutzversicherung vorhanden: Sofort zum Anwalt.

Gruß cone-A

am 20. Mai 2011 um 8:33

Moin,

in den Garantiebedingungen wird die Kupplung explizit nicht genannt, ist ein Verschleissteil so wie Bremsen, Reifen und ähnliches. Kann das sein, das dein Händler dir gesagt hat, das er die Kupplung tauschen wird und er einen Kulanzantrag bei Opel stellt? (Der aber nach fünf Tagen abgeleht wurde) Alles andere wäre für den Händler Blödsinn.

Gruß

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 8:37

In der Garantie steht getriebgehäuse inkl aller innenteile einschließlich drehmomentgeber, kupplungsglocke usw....und mit 15tkm wurde mir sogar scho das Getriebe ausgetauscht und mit 10tkm der kühler diese beiden jedoch auf Kulanz.....da kann doch was nicht stimmen oder? Da kann i mir ja ein 8 Jahre altes Auto a kaufen das regt mich ja auf......

am 20. Mai 2011 um 8:49

Das ist ein Ausschnitt aus den Garantie Bedingungen (www.opel-garantie.de) :

Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich

Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, von

der Kupplungshydraulik: Kupplungsnehmerund

Geberzylinder, Steuergerät des Automatikgetriebes

und von dem automatisierten Schaltgetriebe

(z. B. Easytronic®) das Steuergerät und...

Dort steht aber nichts von der Kupplungsscheibe, bzw. dazugehörigem Zweimassenschwungrad.

Gehst aber auch nicht wirklich pfleglich mit der Kuplung um, gell ?

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 9:13

Warum halten da fahrschulautos Kupplungen länger als meine und ich habe meiner Meinung nach keinen Fahrstil der die Kupplung so schnell zerstört bzw schleifen lässt und Solche sachen

am 20. Mai 2011 um 9:26

Weil wenns der Fahrschüler übertreibt, der Fahrlehrer eingreift. Und mit einem Fahrschulwagen werden auch keine Rennen gefahren....

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 9:42

Rennen fahre ich nicht damit. Und ich bin der Meinung das ich sorgfältig umgegangen bin... fahre ihn jedesmal warm, han ihn eingefahren, und lass ihn manchmal sogar nachlaufen also bitte, wo liegt da das Problem. I Finds einfach nur schwach wenn i daran denke was schon alles gefehlt hat, wie gesagt da kauf i mir kein neues Auto mehr Vor allem wenn Kupplungen normal das 3fache halten wenn ned sogar mehr

am 20. Mai 2011 um 9:59

Das ist eigentlich ziemlich wurscht weshalb die Kupplung defekt ist. Auch ist es kein Argument dass du der Meinung bist dass du die Kupplung gut behandelst oder es Fahrzeuge gibt die wohl schlechter behandelt werden aber länger halten... Kupplung, Reifen, Bremsen, etc... das sind alles Bauteile die bei jedem Fahrer anders belastet werden und bei denen es unmöglich ist eine Garantie zu übernehmen. Der eine tauscht seine Bremsen nach 50.000km, der andere schon nach 20.000km und beide sind natürlich in ihren Augen ganz normal gefahren.

Wenn die Garantiebedingungen die Kupplung noch nicht mal erwähnen, dann hast du so oder so keine Chance. Und wenn dein Händler gesagt hat er stellt einen Kulanzantrag, dann ist das wiederum auch kein Versprechen von Seiten des Händlers oder Opel, dass die Kosten übernommen werden.

So - aber was genau ist daran jetzt schwach? Sollen die jetzt die Kupplung bezahlen weil du der Markus bist und doch auch schonmal Probleme hattest? Ich verstehe deinen Ärger und eine Kupplung ist nicht billig - aber leider sind die ganzen Argumentationen unnütz.

Zudem: wenn der Händler die auf Garantie eingebaut hat und dir gesagt hat "ich baue sie auf Garantie ein", dann hast du das auch schriftlich - denn dafür füllst du ein Garantiezettel aus. Vermutlich hast du das nicht und du verwechselst Garantie mit Kulanz. Jedenfalls sieht es in meinen Augen nicht so aus, als ob du einen berechtigten Anspruch hast.

Das bedeutet es halt wenn man Auto fährt - da hat man mal Glück und mal Pech.

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 10:08

Ja der Händler sagte ich bekomm sie auf Kulanz mündlich bin bei dem Händler schon seit mehreren Jahren dann werd ich noch wohl so mit ihm einigen müssen wer die ca 800 -1000 Euro zahlt. Trotzdem danke für eure antworten

am 20. Mai 2011 um 10:14

Ok - dann war das also der Kulanzfall - dann würde ich aber wirklich mal mit dem Händler quatschen. Letztlich kannst du ja auch nur das glauben was der Händler dir sagt und wenn der dir quasi verspricht dass die das auf Kulanz machen - dann sollte er sich jetzt wenigstens dran beteiligen. Vllt sowas wie: du zahlst nur Material und er übernimmt wenigstens die Arbeitsstunden.

Ich drück dir jedenfalls die Daumen.

am 20. Mai 2011 um 14:00

Wenn schon am Getriebe rumgeschraubt wurde, wie stehts mit der Mglk das die Kupplung "kaputt repariert" wurde? Fehler beim zusammenbau,... etc.

Letzten Endes kannste das nicht nachweisen, ... und was eine schonende Fahrweise ist, darüber könnten wir hier wohl auch lange diskutieren ^^ (ich will dir damit nichts unterstellen, ich sage nur das die Aussage "ich fahre vorsichtig" eben (wie erwähnt) vorsichtig zu betrachten ist)

am 20. Mai 2011 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von markus-rs2000

Ja der Händler sagte ich bekomm sie auf Kulanz mündlich bin bei dem Händler schon seit mehreren Jahren dann werd ich noch wohl so mit ihm einigen müssen wer die ca 800 -1000 Euro zahlt. Trotzdem danke für eure antworten

Wieso ca.? Du mußt den Preis doch wissen, ich denke die Kupplung ist schon eingebaut?

Ach stimmt ja, aus der Garantie wurde ja auch schon Kulanz...

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