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Kupplung Problem

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 7. Juni 2015 um 17:03

Hallo,

Auto:

Audi A4 B6 2.0 Benziner mit 131 PS

Gefahrerene Kilometer: 95.000 km

Während einer gestrigen Fahrt ist mir aufgefallen:

- Während ich plötzlich keinen Gang reinbekommen habe und gewohnterweise die Kupplung losgelassen habe, hat es wirklich grobe Geräusche gegeben. (Es hat gekracht, geknachst, besser kann ich es nicht beschreiben)

- Daraufhin habe ich ziemlich Angst bekommen, dass die Kupplung nun wirklich am Ende sei. Habe dummerweise mal von einem hohen Gang in den 1. Gang geschaltet ohne die Kupplung loszulassen, ein komisches Geräusch tritt auf. Habe das 2-3 Mal hintereinander gemacht, da es mich verwundert hat. Das dies wohl mehr als dumm war, ist mir klar, aber wenn ich Angst um mein Auto habe, dann denke ich wohl leider nicht nach.

- Nun tritt dieses Geräusch auch auf, wenn ich etwa 10-13 km/h fahre und es scheint nicht wegzugehen (Ich schalte von den 2. in den 1. Gang, die Kupplung wird nicht losgelassen). Wenn das Auto steht (der Motor aber an) ist dieses Geräusch nicht da.

Wo ich das Auto gekauft habe hat mir der Verkäufer bereits gesagt, dass die Kupplung am Ende sei und dies auch so im Kaufvertrag genannt, aber inwiefern kann bei 95.000 km schon die Kupplung am Ende sein? Und habe ich durch mein, ehrlicherweise dummes Verhalten einen Kupplungsschaden begünstigt?

Das dies verwunderlich ist für diese KM-Anzahl, ist mir klar, aber Audi Werkstätte haben mir bestätigt, dass die KM-Anzeige nicht modifiziert worden ist.

Danke.

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40 Antworten

Ich denke eher, dass diese Geräusche von den Synchronringen im Getriebe kommen. Damit gibt es ab und zu mal Probleme bei diesen Modellen. Dass die Kupplung jetzt schon runter sein soll, kann ich mir nicht vorstellen, außer der Vorbesitzer ist ständig mit schleifender Kupplung gefahren.

Themenstarteram 7. Juni 2015 um 17:35

Das Auto fährt an sich super. Bin bereits selbst 10.000 km mit dem gefahren und hatte bis auf kleine Macken keine Problemen (Alle Leuchten gewechselt, PDC gewechselt und das wars).

Das Problem mit der Kupplung war mir schon bei Kauf bewusst und habe damit auch gerechnet bis sie mir beim Kundendienst gesagt haben, es sei alles perfekt (?!).

Zur Zeit kracht nichts, ich will sagen, man kann schalten wie immer (vielleicht schaltet sich es bisschen härter, denke aber das es nur Einbildung ist, weil ich mir Sorgen mache). Nur dieses Geräusch vom 2. in den 1. macht mir Sorgen.

Ich hätte noch Gewährleistung.

Am Klügsten wäre diese Vorgehensweise:

- Zur Audi Werkstatt fahren, das Auto begutachten lassen und sich den Zustand nennen lassen

 

Falls Mängel: Zum Händler gehen und diese Mängel beseitigen lassen.

Falls keine Mängel: Party

Ich habe Angst, dass ich durch mein Verhalten, welches in Post #1 beschrieben worden ist, Teile des Getriebes zerstört habe.

am 7. Juni 2015 um 17:47

Synchronringen

Themenstarteram 7. Juni 2015 um 19:17

Könnt Ihr schätzen auf wie viel Kosten ich beim Freundlichen komme?

Ich würde das an deiner Stelle nicht beim Freundlichen machen lassen. Such dir in deiner Nähe eine ZF-Niederlassung oder einen guten Getriebe-Instandsetzer. Die sind günstiger und haben viel mehr Ahnung von der Materie.

Edit: Wenn du noch Gewährleistung hast, dann natürlich zum Freundlichen. Wenn der sagt, es ist nichts, dann zum Gutachter und begutachten lassen (schriftlich, kostet dann natürlich dein Geld, ist aber immer noch billiger, als ein neues Getriebe zahlen), damit zum Freundlichen und das Schreiben vorlegen.

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 11:51

Ich habe bis September noch Gewährleistung, und das hatte ich auch so vor.

Also, ich gehe zum Freundlichen und erkläre ihm das Problem. Wenn er was findet, gehe ich zum Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, und lasse es ersetzen?

Das Geräusch von dem geredet wird hört sich nicht krachend, kratzend etc. an , sondern hört sich an als ob man ein Spielzeugfahrzeug nach hinten aufrollt und es ausrollen lässt. Eine bessere "Metapher" konnte ich nicht finden. :P

Danke. Ich werde berichten, wenn es was neues gibt.

Ich würde es mal so probieren. Im Kaufvertrag steht zwar was von kaputter Kupplung, aber nix von kaputtem Getriebe. Und ich denke, ein defektes Getriebe ist etwas teurer als ne kaputte Kupplung... ;)

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 17:36

Richtig, auf Getriebe habe ich zu 100% Gewährleistung. Nochmals "Glück" gehabt. :P

A) Handschalter = NIX ZF! Sollte Getrag sein. ;)

B) du hast zwar noch bis 09/2015 Sachmängelhaftung durch den Händler, befindest dich aber bereits in der Beweislastumkehr für den Zeitpunkt des Kaufs, und dies seit März. Eine im Kaufvertrag als Defekt angegebene Kupplung tut im Sachverhalt eigentlich nix zur Sache(besonders da diese sowieso als Verschleißteil gilt) wenn es das Getriebe betrifft.

C) zudem musst du deinem Händler die Möglichkeit geben den Schaden selbst zu regulieren.(Recht auf Nachbesserung) D.h. Wenn er drauf besteht, repariert er das Fahrzeug wo und wie er möchte, das nur am Rande. Die Gefahr bei eigens beauftragter Schadensanalyse ist immer, das man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn man dies nicht VORHER abklärt. :)

Zitat:

@Chefkoch1984 schrieb am 8. Juni 2015 um 20:15:53 Uhr:

A) Handschalter = NIX ZF! Sollte Getrag sein. ;)

Ah, ok, danke! Wieder was gelernt! ;)

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 19:25

OK, es ist so der Fall:

Ich habe das Auto gekauft bei einem Händler der auch eine Werkstatt hat, obwohl der Verkäufer des Autos (also der Händler) nicht gleich der Inhaber der Werkstatt ist. Soweit ich weiß gehört aber die Werkstatt zu ihm (was nicht heiß, dass sie ihm gehört), und da lässt er all seine Autos, die er besitzt (und verkauft) auch reparieren/begutachten.

Ihr müsst meine Situation verstehen. Ich bin noch nicht volljährig, nehme am BF17 Führerschein teil. Der Verkäufer hat "getrichst" meiner Meinung nach, was ich meinen Eltern beim Kauf auch gesagt habe. Mein Großvater, der sich etwas besser mit Autos auskennt, war bei der Testfahrt und beim Kauf dabei, und er hat zumindest seine objektive Meinung kundgetan, dass sich das Auto beim Fahren super anfühlt, aber er auch nichts garantieren kann (was auch selbstverständlich ist, man kann in das Auto ja nicht reinsehen). Rein vom Kaufvertrag hat er nichts mitbekommen, aber der Verkäufer (also der Händler) hat im Kaufvertrag die Gewährleistung nur eingeschränkt auf Motor und Getriebe, was er rechtlich nicht darf. Mich hat dies auch stutzig gemacht, aber ich habe auch wenig mitbekommen, da meine Eltern diesen unterschrieben habe (ich bin ja mit 17 nicht geschäftsfähig). Mich hat das genervt.

Er hat, als es zur Preisverhandlung gekommen ist, so rübergebracht, dass wir ohne Kupplung neu das Auto für 5000€ nehmen können (im Internet verglichen war der Preis ganz okey damals) und für 5600€ würde er uns die Kupplung neu machen und (gebrauchte) Winterreifen mitgeben. Wir haben uns für Option 1 entschieden, also das Auto für 5000€ genommen.

Der Händler hatte behauptet, er habe das Auto selbst gekauft beim VW Händler. Er hatte uns weder Angaben machen können zum Vorbesitzer (obwohl ich mittlerweile selbst recherchiert habe im Internet und rausgefunden habe, dass der Vorbesitzer relativ jung war und dieser war zugleich auch noch der erste Vorbesitzer), noch ob dieses Auto einen Unfallschaden hatte (mein Großvater hat jeweils die Spaltmaße und die Schrauben angesehen, ob er daran erkennt, ob ein Unfall passiert ist, hat aber gesagt, dass alles okay sei). Der Händler hat zudem gesagt, wir können gerne zu DEKRA fahren und dies überprüfen lassen, haben wir aus Geiz nicht getan.

Während ich mit diesem Auto beim Kundendienst war wurde mir gesagt, dass mit der Kupplung nichts sei und der Wagen super wäre für sein Alter. Ich habe mich gefreut (Kundendienst vor 5-6 Wochen), aber wie ich heute mitbekommen habe, soll diese Werkstatt nicht die Beste sein, aber ich lasse mich von solchen subjektiven Meinungen vorerst nicht beeinflussen.

Einige Worte zum Scheckheft möchte ich sagen: Es ist eigenartig, dass der Vorbesitzer die ersten 10 Jahre durchschnittlich 3.000 - 4.000 km pro Jahr gefahren ist (also auf 40.000 km), und die letzten 3-4 Jahre noch weitere 40.000 km draufgefahren wurden (10.000 km / Jahr). Ich habe das Auto mit 85.000 km gekauft, der Zahnriemen wurde bei 79.000 km ersetzt.

Wenn es ein Getriebeschaden wäre (Achtung: Konjunktiv), von dem ich jetzt auch mal ausgehe, wären die Kosten sehr hoch. Für mich bedeutet es, dass ich es als 17 Jähriger mir natürlich nicht leisten kann. Das heißt, dass wahrscheinlich meine Eltern darauf aufkommen müssten, was ich nicht will.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass durch Schalten von hohen Gängen bei hohen Geschwindigkeit in den ersten Gang (, da ich alle Gänge durchtesten wollten, da es vorher wie schon gesagt, krachte, weil ich den einen Gang nicht richtig reinbekommen habe) das Getriebe gleich kaputt gehen kann (ich meine natürlich ohne Kupplung kommen lassen, d.h. die Kupplung war die ganze Zeit gedrückt während des Durschaltens). Durch meine Naivität, auf gut Deutsch "Dummheit", hatte ich gleich dreimal oder mehr in den ersten geschaltet, weil mich dieses Geräusch verwundert hat und ich Panik hatte, irgendwas ist falsch am Fahrzeug.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich das Fahrzeug geschrottet habe, als das der Schaden schon von Anfang an da war, denn ab und zu gibt es Phasen bei diesem Fahrzeug, wo die Gänge schwerer einzuschlagen sind, was ziemlich verwunderlich ist, so meine Meinung. Manchmal, mir ist es bisher 2 oder 3 mal aufgefallen, dass es in der gesamten Fahrzeit mit diesem Fahrzeug beim Schalten in den 2. Gang komische Geräusch gab (kratzend, krachend). Dieses Phänomen gibt es schon seit dem Kauf des Autos.

Bisher habe ich ersetzt seit Kauf:

- ein PDC Sensor

- Rückleuchten, Lichter vorne, etc.

Und mit der Servo Pumpe habe ich schon seit längerem mehr oder weniger Probleme, seitdem es anfängt, beim lenken im Stillstand komische Geräusche zu machen. Das gleiche Geräusch trat damals auf, als ich voll eingeschlagen habe. Es verwundert mich immer mehr, man kann aber mit ein 14 Jahre altes Auto kein Wunder erwarten, und so denke ich vielleicht doch, es war ein jugendlicher Leichtsinn ein 14 Jahre altes Auto zu kaufen und zu hoffen, so wenig Geld wie möglich in das Auto zwecks Reperaturen stecken zu müssen. Ein Fehler, der mir heute womöglich schwer in die Geld"tasche" greifen wird. Ach, hätte ich nicht auf mein Herz gehört, sondern auf Verstand. Aber welcher Jugendlicher, der Träume hat, macht dies schon? Vermutlich keiner.

Mit traurigen Grüßen,

Machia

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 19:36

Zitat:

Die Gefahr bei eigens beauftragter Schadensanalyse ist immer, das man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn man dies nicht VORHER abklärt. :)

Wie meinst Du das genau?

https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1

Zitat:

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

Darauf will ich Gebrauch machen. Es nennt sich nicht Gewährleistung, sondern Sachmängelhaftung.

Wie schon gesagt, mein Plan ist folgendes:

Ich gehe zum Freundlichen und lasse das Auto begutachten. Findet er Fehler gehe ich zum Händler, wo ich das Auto gekauft habe, und lasse mir den Schaden ersetzen. Wo und wie er mir das ersetzt, ist mir egal, das Auto muss sich nach der Reperatur in einen guten Zustand befinden.

Dazu hätte ich eine Frage:

Der Händler ist in der Pflicht, das kaputte Teil gegen ein neues, originales Teil zu tauschen oder hat er da freie Wahl?

Ganz einfach, auch dein Audizentrum will Kohle für die Schadenssuche haben. Kann mir sehr gut vorstellen dass dein Verkäufer sich quer stellen wird wenn er ohne Absprache dann noch eine Rechnung für Getriebe aus+einbau begleichen soll, was gleich mehrere hundert Euro sind. Du wirst hier auf jeden Fall in Vorleistung gehen müssen wenn das nicht eben VORHER geklärt ist.

Und trotzdem muss man nochmal erwähnen, die ersten 6 Monate deiner Sachmängelhaftung in denen der Verkäufer nachweisen musste dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht war sind rum. Du befindest dich nun in den zweiten 6 Monaten wo du nachweisen musst dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits bestand. Sei dir darüber im klaren, der Händler weiß das.

Wie oben geschrieben, er darf wo und wie er will reparieren. Er darf auch das billigste Zubehörteil nehmen.

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 19:53

Es tut mir leid, ich habe es noch nicht ganz verstanden.

Das ich Geld zahlen muss für die Schadenssuche ist mir klar, damit habe ich eher weniger das Problem.

Aber warum sollte er sich querstellen, wenn der Schaden von einer fremden Werkstatt festgestellt worden ist und ich ihm das ersetzen lasse?

Soll ich zu ihm gehen, das Problem nennen und ihm das Problem beseitigen lassen? (Mit der Gefahr, dass er die Geräusche irgendwie "verhindert" ohne das der eigentliche Schaden weg ist?)

Was soll ich jetzt genau machen?

Zitat:

Und trotzdem muss man nochmal erwähnen, die ersten 6 Monate deiner Sachmängelhaftung in denen der Verkäufer nachweisen musste dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht war sind rum. Du befindest dich nun in den zweiten 6 Monaten wo du nachweisen musst dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits bestand. Sei dir darüber im klaren, der Händler weiß das.

Reden wir hier von Gewährleistung?

Zitat:

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1

Da steht nichts von dem, was Du behauptest. Was Du sagst kenn ich von der gesetzlichen Gewährleistung, aber Sachmängelhaftung ist doch was anderes?

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