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Kupplung/ZMS defekt, nach Kauf von Gewerbetreibendem: Was tun?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 16. Mai 2012 um 16:40

Hallo,

ich muss euch nochmal mit einer frage zu meinem neuen Nerven. Vor 3 Wochen gekauft (45 000km BJ 2007), stellt sich jetzt heraus, dass er das beim A6 wohl bekannte Problem mit der KLupplung und dem ZMS hat. Es müsste also die Kupplung und das Zweimassenschwungrad getauscht werden.

Leider habe ich das bei der Probefahrt nicht bemerkt, oder wenn ich es bemerkt habe, habe ich es auf die Kupplung geschoben und mir gedacht, dass ich mich noch an die Kupplung gewöhnen muss...

Das interessante: Der Verkäufer hatte das auto auf seine Firma gekauf tund auch auch angemeldet. Es war also ein Gewerbetreibender. Somit sollte doch eigentlich beim Verkauf eine midnesten 1 Jähreige Garantie/Gewärhleisutng bestehen,oder?

Ich hab den Verkäufer darauf angesprochen, er ist natürlich nicht begeistert, will die Reparatur nicht zahlen und schlägt vor, von der Dekra oder TÜV ein Gutachten machen zu lassen. (Er ist in Dresden, ich in München).

 

Fragen:

- Es ist ja wohl so, dass ich als Verkäufer darauf pochen kann, dass der schaden repariert wird, richtig? Ich mussd as Auto nicht zurückgeben? (Das hat er nämlich vorgeschlagen).

- Seht ihr das mit der Sachmängelhaftung genauso wie ich?

- Meint ihr, dass ein TÜV-Mann so einen Kuplungs-ZMS-Schaden überhaupt "von aussen" diagnostizieren und sich qualifiziert dazu äussern kann?

Wäre nett, wenn jemand was dazu sagen könnte.

 

P.S. ich habe ihm übrigens vorgeschlagen, die Kosten zu teilen, aber er will nicht ....

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20 Antworten

Woher der Verkäufer das Auto hat und was er damit gemacht hat ist erstmal unwichtig.

Hast du das Fahrzeug als Privatperson gekauft?

Was ist mit dem Kaufvertrag, steht da irgendwas von Schäden? Du solltest wissen was du da unterzeichnet hast.

Wenn der Verkäufer sich Stur stellt, wird dir nichts anderes übrig bleiben als ihn erstmal abzumahnen. Außerdem bist du in der Beispflicht, dass das Fahrzeug den Schaden schon vorher gehabt hat.

Aber der Reihe nach

Themenstarteram 16. Mai 2012 um 16:57

Ich bin Privatperson, in dem Kaufverträg steht der übliche Satz drin von wegen "Ausschluss der Sachmängelhftung". Ich bin seit dem Kauf keine 100 km gefahren...

meines Wissens macht es doch schon einen Unterschied, ob der Verkäufer Geweretreibender war oder nicht ?

Gruß, Markus

Themenstarteram 16. Mai 2012 um 17:27

Ich muss das vielleicht nochmal präszisieren:

Der Verkäufer hat das Auto damals Als

Firma

Max Mustermann

Musterstr 11

Musterort

gekauft.

In dem Kaufvertrag, den ich mit ihm abgeschlossen haben, steht dann nur noch:

Max Mustermann

Musterstr 11

Musterort

Ist das ein Problem?

Solche Geschichten sind den Autoverkäufern nur all zu gut bekannt. Was meinst du wieviele Leute es gibt die sich privat ein Auto kaufen und einen Tag später anrufen und dem Verkäufer eine Szene am Telefon abliefern, um z.B. für die angeblich kaputte Kupplung oder das kaputte Getriebe noch Schotter zurück erstattet zu bekommen.

Er bietet dir die Rücknahme des Fahrzeuges an, er denkt offensichtlich das du ihn prellen willst. Denn wenn das Auto völlig in ordnung ist, wird es keiner einfach so zurückgeben.

Mach ihm deutlich, dass das Fahrzeug wirklich einen defekt hat. Deswegen wollte er auch das Gutachten von dir haben.

So wie er reagiert, denke ich schon, dass er den Schaden übernehemen wird oder dir sonst wie entgegenkommt. Du stehst jetzt halt in der Beweispflicht.

Du würdest es auch auf diese Art machen, glaub mir. Gesunde Skepsis bei so vielen Verbrechern um einen rum.

Themenstarteram 16. Mai 2012 um 17:33

Passt schon, ich glaube ja auch an das gute im Menschen, deswegen biete ich ihm ja auch an, dass er nur 50 % der Teilekosten zahlen soll.

Gruß, Markus

am 16. Mai 2012 um 17:48

Hi, also mal vorab glaube ich nicht das nicht so ganz!

Außerdem bist du in der Beispflicht, dass das Fahrzeug den Schaden schon vorher gehabt hat.

Zitat:

 

Das Auto wurde von einen Gewerbetreibenden verkauft und daher muss er nachbessern!

In den Vertrag schauen, KM abgleichen! Bei wie du sagst Bisher Gefahren 100 km geht soetwas nicht kaputt!

Die Idee 50% wurde ich so nicht vorschlagen!Teile klar er und du evtl 50% des Lohnes!

Gruß

Kai

Zitat:

Original geschrieben von akkonmba

Ich muss das vielleicht nochmal präszisieren:

Der Verkäufer hat das Auto damals Als

Firma

Max Mustermann

Musterstr 11

Musterort

gekauft.

In dem Kaufvertrag, den ich mit ihm abgeschlossen haben, steht dann nur noch:

Max Mustermann

Musterstr 11

Musterort

Ist das ein Problem?

Warum sollte das ein Problem sein?

Das war ein Privatkauf = die Gewährleistung bleibt beim Verkäufer.

Wenn der Verkäufer das nicht möchte bietet er das Fahrzeug nur Gwerbetreibenden zum Verkauf. Mit ausgewiesener Mehrwertsteuer im Kaufvertrag geht die Gewährleistung auf den Käufer über.

Eigentlich, so wie du das beschreibst, müsstest du nichts draufzahlen.

Zitat:

Original geschrieben von akkonmba

Ich bin Privatperson, in dem Kaufverträg steht der übliche Satz drin von wegen "Ausschluss der Sachmängelhftung". Ich bin seit dem Kauf keine 100 km gefahren...

meines Wissens macht es doch schon einen Unterschied, ob der Verkäufer Geweretreibender war oder nicht ?

Gruß, Markus

Gewährleistungspflicht kann er nicht ausschliessen. Sollte man vielleicht auch wissen.

 

am 16. Mai 2012 um 18:04

Hi,

Also gekauft als Firma xy!!

Und verkauft als Herr xy!

Da will ich meine Aussage mal zurück nehmen! Da sieht die Sache mit der Beweispflicht mal anders aus! Google mal autokauf "privat an privat" ! Musst es absolut beweisen, dann wohl Gutachten! Aber km Abgleich wurde ich trotzdem machen

Zitat:

Original geschrieben von Harzplaya

Hi, also mal vorab glaube ich nicht das nicht so ganz!

[/quote

Außerdem bist du in der Beispflicht, dass das Fahrzeug den Schaden schon vorher gehabt hat.

Zitat:

 

Das Auto wurde von einen Gewerbetreibenden verkauft und daher muss er nachbessern!

In den Vertrag schauen, KM abgleichen! Bei wie du sagst Bisher Gefahren 100 km geht soetwas nicht kaputt!

Die Idee 50% wurde ich so nicht vorschlagen!Teile klar er und du evtl 50% des Lohnes!

Gruß

Kai

FALSCH! Der gewerbebetreibende muss im ersten halben jahr der gewährleistung nachweisen dass der schaden NICHT beim kauf da war.im 2.halben jahr muss der käufer nachweisen dass der schaden beim kauf da war.

Und wenn der verkäufer ein gewerbebwtreibender ist dann besteht die gewähtleiszung 1 Jahr lang.egal was im kaufvertrag steht.gesetzlich steht dir 1 jahr zu,außer er verkauft als Privatperson.ist in deinem fall aber nicht so,da er das auto als gewerbebetreibender gekauft hat.

Zitat:

Original geschrieben von Harzplaya

Hi,

Also gekauft als Firma xy!!

Und verkauft als Herr xy!

Da will ich meine Aussage mal zurück nehmen! Da sieht die Sache mit der Beweispflicht mal anders aus! Google mal autokauf "privat an privat" ! Musst es absolut beweisen, dann wohl Gutachten! Aber km Abgleich wurde ich trotzdem machen

Wenn er das auto aug seine firma kauft,kann er es nicht als ptivatmann verkaufen!Da gab es vor 2 jahren eine gesetzesänderung.

Und an deiner stelle würde ich einen anwalt kontaktieren!

am 16. Mai 2012 um 18:32

@4f4f4f

Wenn du richtig gelesen hast,habe ich das auch so erklärt bzw geschrieben:):confused:

Zitat:

Das Auto wurde von einen Gewerbetreibenden verkauft und daher muss er nachbessern!

Mit der Gesetzesänderung bzgl. gekauft als Firma xy usw, wie du es erwähnst bin ich ganz Deiner Meinung!

Grundsätzlich wäre der Jurist der richtige!

Kai

Ich kann den Vorrednern nur zustimmen, geh zum Rechtsanwalt und lass den das klären. Auf 50 % Geschichte würde ich mich garnicht einlassen, das Auto war bei Verkauf definitiv auch schon defekt, auf 100 km geht kein Zweimassenschwungrad kaputt.

Der Autoverkauf war ein Verkauf von einem Gewerbetreibendem an eine Privatperson. Da das Auto auf seine Firma zugelassen war kann er das Auto garnicht als Privatverkäufer verkaufen. Dabei ist es auch egal welche Art von Firma das war.

Jonny

Auf wen war der Dicke denn vor dem Verkauf zugelassen? Firma oder Privatperson?

Er kann das Auto sehrwohl irgendwann als Firmenwagen gekauft und auch gefahren, dann aber später auf sich als Privatperson umgemeldet haben. Wenn er es dann verkauft, dann ist es ein Privatverkauf. So zumindest mein Laienhaftes Verständnis. Vermutlich gibt es da noch gesetzliche Fristen, dass er es z.B. nicht ein paar Tage vor Verkauf noch schnell auf privat ummeldet, um die Gewährleistung zu umgehen.

Wurde der Wagen denn mit MWST verkauft?

Auf jeden Fall würde ich mich auf keinen Deal einlassen. Wenn nach gerademal 100km ein Schaden auftritt, dann kann man sogar vermuten, dass der Vorbesitzer wissentlich ein defektes Fahrzeug verkauft hat. Vielleicht kann der Freundliche anhand der Historie feststellen, dass der Schaden dem Verkäufer schon vor Verkauf bekannt war. Dann wäre die Sache ganz einfach. Der Vertrag ist dann ungültig. Egal ob von privat oder gewerblich gekauft. Der Freundliche muss dir das natürlich nicht auf die Nase binden, aber vielleicht hast du einen Netten in der Umgebung? Im Fall eines Rechtsstreites würde das aber denke ich durch den Anwalt abrufbar sein.

Wenn er sich nichtmal auf 50:50 einlassen will, dann weißt du doch, woran du bist. Ich würde nicht lange abwarten sondern direkt zum Anwalt gehen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Der weiß genau, was zu tun ist und welche Rechte du als Käufer hast. Alles andere ist sinnloses rumgeeier.

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