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Kupplungsschaden nach 11KM – unser erste Ford/C-MAX

Ford C-Max 2 (DXA)
Themenstarteram 2. Juli 2016 um 20:57

Hi,

heute haben wir unsren ersten Ford und neuen C-Max 1.5 EcoBoost (Schaltwagen) abgeholt und sind einmal zur Tankstelle gefahren (100m) und kurz zurück zum Autohaus. Danach fuhr unser C-Max mit div. Schwierigkeit den Gang zu halten und hoher Drehzahl des Motors und einer freundlichen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h nur noch 2 Ampeln weit und es rauchte nur noch aus dem Motor und ein beißender Geruch einer sterbenden Kupplung machte sich breit.

Hmm, das waren nicht einmal 1000m Fahrt (&10KM stehen in der Rechnung) mit dem neuen C-Max und der erste Anruf beim Engel und nach 20 Min. zurück im 2 Gang zum Händler (der seinen Augen wohl nicht so richtig traute).

Da stand jetzt der neuen C-Max mit 11KM auf der Uhr und einem totalen Kupplungsschaden und einem Geruch den man auch im Autohaus merkte.

Jetzt zu meine Fragen

Wie sollte jetzt der Ablauf sein – Ford über nimmt alle Kosten der Instandsetzung?

Auf was sollte man noch zu achten z.B. Übergabe des C-Max?

Ist dieser Fehler bei den aktuellen 1.5l EcoBoost Motoren bekannt?

In der Etis-DB steht auch nichts negatives zum Wagen.

Grüße

cinfo

Beste Antwort im Thema

Ja, das wäre wohl zu empfehlen, bevor du dich noch komplett in deinem eigenen Gedankenlabyrinth verrennst. Deine Bewertung ist, mit Verlaub, absurd und reichlich abenteuerlich konstruiert, nur um irgendeinen Rechthaberei-Drang zu befriedigen, der dich gerade mal wieder umtreibt.

 

Ich werde mich doch nicht mit dir in eine Diskussion um die Relativierungsstärke des Wörtchens "wenn" einlassen, wozu ich auch nach dem Lesen deines - um deine Worte zu benutzen: - abstrusen Beitrags offen gestanden viel zu verwirrt bin. Was außerdem an dem Begriff "Rechtsweg" diskutierwürdig sein soll, weißt wahrscheinlich auch nur du.

 

Was ich zur Sachmängelhaftung gesagt habe, steht da, schwarz auf weiß, in klaren Worten und für jeden nachlesbar. Ebenso meine mehrfachen, ebenso klaren Hinweise, dass eine Einigung ohne juristischen Beistand oder gar Rechtsweg eindeutig zu favorisieren ist. Was du dir daraus zwanghaft zurechtbiegen willst, ist natürlich deine Sache - ob dich hinsichtlich Motiv und Aussage noch irgendjemand versteht, wage ich zu bezweifeln.

 

Ich weiß ja nicht, Dirk, worin du in diesem Forum deine Berufung siehst, aber wenn du glaubst, per Geschäftsführung ohne Auftrag nun auch gleich noch die Beantwortung meiner persönlich an den TE gerichteten Frage, sowie Monegasses Angelegenheiten in die Hand nehmen zu können (besser: zu müssen), dann gibt mir das zu denken. Es gibt viele gute Beiträge von dir, keine Frage. Vielleicht liegt aber, neben deinen gern wortklauberisch und provokant gehaltenen Einmischereien auch in dieser Selbstüberhöhung mit ein Grund, warum du so häufig mit Leuten aneckst, mit denen eigentlich jeder sonst bestens klar kommt (weit häufiger übrigens, als jeder andere hier). Du schaffst sogar das Kunststück, in einem mit einiger Mühe beruhigten Wasserglas erneuten Sturm zu erzeugen (du und einige andere werden wissen, worauf ich hier anspiele). Ich dachte wirklich, darüber wären wir weg. Schade.

Aber du hast schon Recht: Lassen wir das lieber. ;)

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N'Abend,

Zitat:

@cinfo schrieb am 2. Juli 2016 um 22:57:18 Uhr:

Wie sollte jetzt der Ablauf sein – Ford über nimmt alle Kosten der Instandsetzung?

Auf was sollte man noch zu achten z.B. Übergabe des C-Max?

Ist dieser Fehler bei den aktuellen 1.5l EcoBoost Motoren bekannt?

Sehr ärgerlich.

Der Wagen ist neu, somit hast Du sowohl Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler als auch Garantie von Ford, die Reparatur ist also ganz sicher kostenlos für Dich. Ob Du allerdings z.B. für die Zeit einen Ersatzwagen kostenlos bekommst, könnte leider strittig sein. Ich würde das in einem solchen Fall aber vom Händler als selbstverständlich erwarten.

Von einem solchen Defekt unmittelbar nach Übergabe eines Neuwagens habe ich bisher nie was gehört, ist schon etwas kurios. Auch generell sind Kupplungsschäden beim C-Max Mk2 bisher nicht groß bekannt. IIRC sind nach Meldungen hier im Forum mehr Klimaanlagen kaputt gegangen als Kupplungen.

am 3. Juli 2016 um 7:43

Cinfo, das ist sicher ein absoluter Ausnahmefall. Wir leiden mit Dir.

Du hast ja ein funktionsfähiges Auto gekauft, also muss hier "nachgebessert" werden.

Evtl. kannst Du das Fz auch ganz zurückgeben und auf einen neuen warten.

Da frag dann lieber mal die Juristen.

Ich habe im vergangenen Jahr mal was von einem Ferrari gelesen der kurz nach der Abholung komplett abgebrannt ist. Du bist also mit "Fehlern vom Werk" in bester Gesellschaft.

Nur Mut, wird schon

Moin,

das ist ja oberkrass!

So etwas habe ich noch nie gehört. Anfangs glaubte ich, da fehlen vier Nullen!

Ärgerlich, aber da brauchst Du Dir keine Gedanken machen, dies wird alles kostenlos für Dich

sein.

Von einem Schaltgetriebe so etwas zu hören?? Könnte einen Eintrag ins Buch der Rekorde geben.

Mitfühlenden

Gruß

dudel

Wird wohl ein Material-oder Montagefehler sein.

Da kannste mit hoher Sicherheit mit kostenlosem Service mit Leihwagen ausgehen.

Themenstarteram 3. Juli 2016 um 16:37

Zitat:

@baerschatz schrieb am 3. Juli 2016 um 14:58:05 Uhr:

Wird wohl ein Material-oder Montagefehler sein.

Da kannste mit hoher Sicherheit mit kostenlosem Service mit Leihwagen ausgehen.

Hallo,

mal sehen was morgen bei der Durchsicht raus kommt. Einen Leihwagen hätten wir auch bekommen.

Aber wird nicht benötigt --> haben noch ein Ersatzauto was fährt.

Ich wurde nur hellhörig als es hieß den ADAC Einsatz (keine Mitglied) müssen wir selber tragen?

Ich denke das sollte auch Ford tragen auch wenn wir den Einsatz beauftragt hatten oder liege ich da falsch?

Grüße

cinfo

Ford bietet doch auch solch einen Service an.

Aber aus Kulanz sollte das Ford übernehmen.

Themenstarteram 3. Juli 2016 um 17:51

Zitat:

@baerschatz schrieb am 3. Juli 2016 um 18:59:19 Uhr:

Ford bietet doch auch solch einen Service an.

Aber aus Kulanz sollte das Ford übernehmen.

Hallo,

ja das ist richtig -- nur war diese am Samstag nicht besetzt und der Wagen musste zurück zum Händler

bis 13.00 Uhr (Betriebsschluss)

Zitat:

Aber aus Kulanz sollte das Ford übernehmen.

na schauen wir mal wie es ausgeht.

Grüße

cinfo

Ford Assistance-Hotline am Samstag vormittag nicht besetzt? Was ist das denn?

Ich glaube, nach diesem geballten Ersterlebnis (Schaden + nutzlose Schutzbrief-Hotline) wäre ich erst mal gründlich bedient und würde zumindest alles unternehmen, um möglichst eine Rückabwicklung des Kaufs bzw. einen Umtausch durchzusetzen (sofern die erneute Lieferzeit kein Problem wäre).

Tipp:

Gemäß der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss der Verkäufer (Händler) 2 Jahre lang für die Mängelfreiheit beim Kauf haften. Für erst nach der Übergabe eingetretene Mängel haftet er generell nicht. Das Gesetz unterstellt jedoch, dass ein Mangel, der innerhalb 6 Monaten ab Übergabe erkennbar wird, bereits beim Kauf vorhanden war. Will der Verkäufer das bestreiten, trifft ihn dafür die Beweislast. Erst nach diesen 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.

Ich würde also meine Ansprüche innerhalb der ersten 6 Monate vorzugsweise unter Berufung auf die Sachmängelhaftung direkt gegen den Händler geltend machen. Dies deshalb, weil mir dabei als Käufer u. U. weitergehende Ansprüche zustehen, als bei Inanspruchnahme der freiwilligen, vertraglichen Herstellergarantie. Das betrifft insbesondere das Recht auf Nacherfüllung durch Nachlieferung (Umtausch), ggf. auch Rücktritt vom Kauf und Schadens- und Aufwendungsersatz.

Bei der Herstellergarantie hast du zwar den Vorteil der zweijährigen Gewährleistung, egal ob der Schaden bei Kauf schon bestand, oder erst später eingetreten ist. Aber da es eine freiwillige Leistung ist, besteht im Regelfall ausschließlich ein vertragliches Recht auf Nachbesserung (Reparatur). Umtausch wird hier normalerweise nur geleistet, wenn eine Reparatur unmöglich oder wirtschaftlich unsinnig wäre.

Zwar dürfen Garantiebestimmungen nicht so gestaltet sein, dass sie dich in deinen gesetzlichen Rechten beschneiden, aber man kann da in Fallen tappen. Unterschreibt man z. B. nach der Mängelanzeige einen Garantie-Reparaturauftrag, in dessen Kleingedrucktem der Verzicht auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche erklärt wird, kann man sich auf diese danach nicht mehr berufen.

Das Thema ist insgesamt nicht unkompliziert und erfordert je nach Fallgestaltung unterschiedliche, aber stets eindeutig zu formulierende Reaktionen. Und da man bei einem Neuwagen weit mehr zu verlieren hat, als beim Kauf eines Toasters, würde ich dringend dazu raten, einen Anwalt ins Boot zu holen, sobald die Sache nicht nach deinen Wünschen verläuft. Vor allem, falls dir eine größere Reparatur an dem nagelneuen Wagen mit Recht als unzumutbar erscheint und man sich bzgl. eines Umtauschs zickig zeigt, wird anwaltliche Hilfe unverzichtbar sein. Anderenfalls könnte dir passieren, dass man dich gegen Gummi oder ins Leere laufen lässt. Muss nicht sein, aber (Auto)händler können oft harte und nicht immer faire Gegner sein.

Falls du dich ein bisschen einlesen möchtest, habe ich hier eine recht gut verständliche, fachlich versierte Abhandlung zum Thema "Garantie und Sachmängelhaftung" aufgetrieben. Insbesondere wird daraus auch ersichtlich, dass das Schadensausmaß für einen Umtausch nicht unbedingt so hoch sein muss, wie man vielleicht versuchen wird, dir glauben zu machen (Beispielfall Waschmaschine). Ein guter Anwalt lässt sich da nicht beeindrucken.

Zuerst sollte aber immer der normale Weg einer Einigung versucht werden. Sobald es da jedoch holprig wird, sofort ab zum Anwalt.

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 15:34

Hallo,

[quoteZuerst sollte aber immer der normale Weg einer Einigung versucht werden. Sobald es da jedoch holprig wird, sofort ab zum Anwalt.

Das werde ich jetzt abwarten und das mit der Sachmängelhaftung ging mir auch schon durch den Kopf. Danke für die tolle Erklärung und den Link -- wird bestimmt helfen wenn es nicht so läuft wie ich es mir denke.

Grüße

cinfo

am 4. Juli 2016 um 18:06

cinfo, hier noch ein Tipp für das Statusgespräch mit dem FFH.

Wenn er behaupten oder fragen sollte ob Du bei Deinem ersten Max-Kilometer

"vor Angst" die ganze Zeit auf der Kupplung gestanden hast - dann sei vorsichtig.

Dann ist der FFH vermutlich ein uFH und Du gehst dann besser sofort zum Anwalt.

am 5. Juli 2016 um 15:38

Mion,

ich hatte gedacht nur ich habe so ein Glück. Meine Kupplung war nach 55 tkm hinüber. Muss aber dazu sagen das ich meinen C-Max gebraucht gekauft habe und der Vorbesitzer gerne mit Anhänger gefahren ist. Zwei Tage vor ende der Gewährleistung habe ich dann beim FFH vorgesprochen. Er hat es nicht gerne gemacht, aber die Kupplung wurde getauscht. Hat mir nix gekostest :-)

Wenn der Händler mit solchen Argumenten kommt dann such dir echt schnell nen anderen Händler und/oder Anwalt aber das würd ich erst mal nicht annehmen. Wenn du jetzt ein paar tkm gefahren wärst dann könnte man so eine "Behauptung" (oder Frage) noch durch gehen lassen aber bei 1 km Fahrt sicher nicht.

Als ich meinen Führerschein gemacht hatte bin ich mit meinem ersten Auto mal gut 500 Meter im Retourgang einen Berg (knapp 20% Gefälle) rauf, da hat die Kupplung weiß Gott gelitten und gejammert (hörbar und riechbar). Das Auto war ein damals schon alter und abgewrackter Mazda 323 aber die Kupplung hat sich dadurch nicht beeindrucken lassen. Bei meinem 3. Auto (Laguna) wurde in 240tkim so einiges getauscht aber die Kupplung war bis zuletzt OK und ich bin nicht immer sparsam damit umgegangen (ich war jung haha). Also egal welches Auto, nach 1 km bekommst du eine Kupplung blos durch schlechten Fahrstil nicht hin. Da muss man schon mit Vorsatz dahinter sein und wenn er dir DAS unterstellen will dann gute Nacht.

Zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sei noch gesagt, dass ein Wandel oder Umtausch etc. immer die letzte Option ist sofern Nachbesserung möglich und zumutbar ist. Du kannst also nicht von vornherein einen neuen Wagen verlangen außer du kannst (und ich wüsste nicht wie) argumentieren, dass eine Reparatur nicht sinnvoll oder nicht zumutbar ist. Bestenfalls könnte das der Händler von sich aus tun, wäre die Behebung des Mangels für ihn z.B. teurer als ein neues Auto oder könnte man es gar nicht beheben (warum auch immer) dann wäre ein Wandel oder Preisminderung mögliich wobei eine Preisminderung nicht in Frage kommt denn du kannst mit der defekten Kupplung ja nicht fahren, der Mangel ist also nicht akzeptabel. Wäre jetzt z.B. ein Kratzer im Lack oder ein Loch im Polster dann würde man eine Preisminderung anstreben können.

Soweit mein Wissensstand zum Thema Gewährleistung, bitte um Korrektur wenn ich falsch liege aber so hab ich es gelernt und bisher hat es immer gepasst ;-)

LG

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 6. Juli 2016 um 09:30:28 Uhr:

... Zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sei noch gesagt, dass ein Wandel oder Umtausch etc. immer die letzte Option ist sofern Nachbesserung möglich und zumutbar ist. Du kannst also nicht von vornherein einen neuen Wagen verlangen außer du kannst (und ich wüsste nicht wie) argumentieren, dass eine Reparatur nicht sinnvoll oder nicht zumutbar ist. ...

Eine Reparatur muss nicht bereits deswegen zumutbar sein, weil sie technisch und wirtschaftlich möglich und, ohne Sachmängelhaftung, üblicherweise auch durchgeführt würde. In unserem Fall der Sachmängelhaftung sind hinsichtlich Zumutbarkeit andere, weit strengere Maßstäbe anzusetzen. Und bei dieser Beurteilung spielt natürlich auch eine Rolle, welcher Reparaturumfang (ganz unabhängig von dessen Kosten) einem nun wirklich nigelnagelneuen Fahrzeug bzw. dessen Besitzer überhaupt zugemutet werden darf, ohne dass dem Wagen und dem Gefühl des Besitzers dadurch die "Wertigkeit des Neuwagens" arg vorzeitig genommen würde, und sei es auch nur teilweise.

Da es dabei sehr viel um Ermessen (Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeit zum Wert der Kaufsache) und damit um juristische Berufserfahrung und Ressourcenzugriff zur gängigen Rechtsprechungspraxis geht, führt kein Weg an einem gewieften und verhandlungsgeschickten Anwalt vorbei (immer natürlich nur dann, wenn eine normale Einigung scheitert).

Zur Erläuterung des Begriffs "Zumutbarkeit" sei nochmal auf das Beispiel "Waschmaschine" aus der von mir verlinkten Abhandlung verwiesen:

"Hat sich der Käufer für eine Form der Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch des Gerätes) entschieden, kann der Verkäufer nur dann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn diese unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu leisten ist und angesichts der Interessen des Käufers sowie des Wertes der Kaufsache die andere Form der Nacherfüllung dem Käufer zumutbar ist. Der Gesetzgeber hat hier in seinen Motiven das Beispiel genannt, wenn der Käufer einer Waschmaschine nach einem Defekt den Austausch der ganzen Maschine und Lieferung einer neuen Maschine verlangt, kann der Verkäufer dies verweigern, wenn der Fehler ganz einfach durch Ersetzen einer Schraube behoben werden kann."

Statt "Schraube" hätte der Gesetzgeber in seinem Beispiel ja auch "Elektronikeinheit" oder "Motor" wählen können. Die Latte des Zumutbaren wird also in diesem Beispiel für den Käufer schon ziemlich niedrig gelegt.

Bei meiner neu gekauften Waschmaschine war z. B. das Trommelgehäuse beschädigt und undicht (Ursache unbekannt, mglw. Transportschaden). Reparatur wäre laut Begutachtung durch einen KD-Techniker durchaus möglich gewesen, aber mit nicht geringem Aufwand. Die Maschine wurde daraufhin vom Händler sofort und völlig problemlos umgetauscht und für die Lieferdauer eine Leihmaschine gestellt (kostenlos).

Bei einem Neu(st)wagen wie hier, wo gerade mal der Lack trocken ist, darf der zumutbare Reparaturaufwand verglichen zum Neuwert der Waschmaschine sicher einiges mehr betragen, als nur "das Ersetzen einer Schraube", aber ein Austauschmotor dürfte evtl. kaum noch als zumutbar anzusehen sein, vielleicht auch schon viel weniger. Wo da die Grenze liegt, kann nun wirklich nur ein im Kfz-Vertragsrecht spezialisierter Jurist hinlänglich und einigermaßen verlässlich beurteilen. Dass dabei Deckungsgleichheit mit den Vorstellungen des Händlers besteht, dürfte wohl eher selten vorkommen. Der "gesunde Menschenverstand" des juristischen Laien wird jedenfalls bei so kniffligen Bewertungsfragen meist ziemlich daneben liegen.

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 17:47

Hallo,

Zitat:

Zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sei noch gesagt, dass ein Wandel oder Umtausch etc. immer die letzte Option ist sofern Nachbesserung möglich und zumutbar ist.

So der FFH tauscht die Kupplung aus. Über Kosten sprach der KFZ-Meister in diesem Zuge zum Fehler nicht.

Also gehe ich weiterhin davon aus das ist kostenlos wird.

OK, aber was bedeutet das für den Wert des Autos -- ist es der gleiche Wert als wenn nicht passiert wäre?

Grüße

cinfo

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