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Kupplungstotalschaden nach 4 Jahren und 85000km -ohne Vorankündigung-
Hallo Zusammen, bei uns hat sich die Kupplung ohne Vorwarnung innerhalb von Sekunden verabschiedet.
Der gesamte Belag ist verbrannt/verkohlt das Schwungrad blau angelaufen, Druckplatte defekt Nehmerzylinder heiß geworden und defekt. Die Ford Werkstatt spricht von Kosten in Höhe von 2500€!!!
Unser Hinweis, dass wir das nicht für normal halten wurde uns erklärt, es läge an der Fahrweise..nach 55 Jahren Auto bewegen ohne Kupplungsschaden... von Kulanz keine Rede, Fahrzeug zu alt!! Wir haben jetzt beim Serviceleiter widersprochen und darauf hingewiesen, dass wir das für einen "Systemfehler" halten und wir meinen, dass sich das mal ein Ford-Ingenieur anschauen sollten (Antwort steht aus) Frage an das Forum wer hat ähnliches erlebt, wie ist die technische Beurteilung. EZ ist 4/2019. Danke euch für konstruktive Beiträge. Das Fahrzeug wird i.d.R. wenig im Kurzstreckenstadtverkehr bewegt und 1x die Woche werden rd. 50km hin und 50 zurück gefahren.
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15 Antworten
Wenn Ihr 50 km x 2/Woche fahrt, der Fokus jetzt fast 90000 km hat, seid Ihr vermutlich nicht Erstbesitzer, oder?
Wer weiß in diesem Fall, wie der Erstbesitzer damit gefahren ist (gewerblich, Werkswagen, Mietwagen, Vorführwagen etc.).
Zu alt ist das Fahrzeug nicht. Die neue Kulanzregelung bei Ford ab dem 1.1.23 gilt für 84 Monate ab Erstzulassung. Aber es gibt Ausnahmen:
Auf Verschleißteile gibt es generell keine Kulanz. Wer hat ausser dem Fahrzeugbesitzer noch Zugang zum Fahrzeug? Wer alles hat Fahrzeugschlüssel? Kann es sein das das Fahrzeug an jemanden anderen ausgeliehen wurde? Kinder? Enkel? Fahranfänger? Verwandte? Kuseng? Kusine Chantal?
Zitat:
@mechanic74 schrieb am 7. Mai 2023 um 20:21:56 Uhr:
Zu alt ist das Fahrzeug nicht. Die neue Kulanzregelung bei Ford ab dem 1.1.23 gilt für 84 Monate ab Erstzulassung.
Schade, dann könnte ich bei einem Schaden nach Ablauf des FGS (7 Jahre, 140.000 km) nicht mehr mit Kulanz rechnen.
Zitat:
@navimodus schrieb am 5. Mai 2023 um 13:50:13 Uhr:
Wenn Ihr 50 km x 2/Woche fahrt, der Fokus jetzt fast 90000 km hat, seid Ihr vermutlich nicht Erstbesitzer, oder?
Wer weiß in diesem Fall, wie der Erstbesitzer damit gefahren ist (gewerblich, Werkswagen, Mietwagen, Vorführwagen etc.).
Das war vor 3,5 Jahren und vor weiteren 55.000 km!!
Zitat:
@rp-orion schrieb am 8. Mai 2023 um 08:19:32 Uhr:
Zitat:
@mechanic74 schrieb am 7. Mai 2023 um 20:21:56 Uhr:
Zu alt ist das Fahrzeug nicht. Die neue Kulanzregelung bei Ford ab dem 1.1.23 gilt für 84 Monate ab Erstzulassung.
Schade, dann könnte ich bei einem Schaden nach Ablauf des FGS (7 Jahre, 140.000 km) nicht mehr mit Kulanz rechnen.
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Zitat:
@navimodus schrieb am 5. Mai 2023 um 13:50:13 Uhr:
Wenn Ihr 50 km x 2/Woche fahrt, der Fokus jetzt fast 90000 km hat, seid Ihr vermutlich nicht Erstbesitzer, oder?
Wer weiß in diesem Fall, wie der Erstbesitzer damit gefahren ist (gewerblich, Werkswagen, Mietwagen, Vorführwagen etc.).
Das war vor 3,5 Jahren und vor 55.000 km
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Zitat:
@GeHeWo schrieb am 8. Mai 2023 um 11:34:58 Uhr:
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Keine Antworten auf meine Fragen? Warum? Stattdessen nur komisches Zitieren ohne Sinn,leere Beiträge?
Wenn der TE selbst seine Kupplung pfleglich behandelt hat, wurde sie eben schon in den ersten 30K Km vom Vorbesitzer ruiniert.
Oder es liegt ein machanischer Defekt vor.
Der TE schreibt aber doch "ohne Vorankündigung". Ich kenn das so, dass die Kupllungen vorher Schlupf entwickeln. Hat dann ein Wenig von Automatikgetriebe. Vielleicht gehört auch "Rupfen " zu den Vorzeichen.
Kann es sein, dass die Hydraulik zuerst ausgefallen ist, und dann alles so in einem Zustand war, dass kein Kraftschluss war, aber eben die Kupllungsscheibe doch ein wenig anlag. Ist jetzt bloß so eine Laienthese, vielleicht weiß ja einer da mehr.
Gruß
Agassizi
Dann wäre es ein mechanischer Fehler.
Dagegen spricht, Belag verbrannt, Schwungrad blau, Druckplatte defekt.