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Kurvenlicht nachrüsten möglich ? Volvo V50

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 20:14

Hallo zusammen

habe soeben meinen neuen Volvo V50 D5 Summum erhalten (Modell 2008).

Hat Bi-Xenon jedoch kein Kurvenlicht. Wurde vom Händler vergessen zu bestellen.

Er behauptet nun es sei nicht nachrüstbar. Ich glaube aber er scheut einfach nur die Kosten.

Weiss jemand, ob dies technisch möglich ist und in welcher Grössenordnung die Kosten wären.

Bin froh um eine rasche Antwort

Gruss

Chrigi

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11 Antworten

also, wenn du es bestellt hast und er es vergessen hat, liegt das Problem glaube ich bei seiner Seite !

Würde drohen den Wagen zurück zu geben, wenn es nicht nachrüsten möchte oder kann !

Müßten die Scheinwerfer gewechselt werden !

 

Zitat:

Original geschrieben von Bambule03

also, wenn du es bestellt hast und er es vergessen hat, liegt das Problem glaube ich bei seiner Seite !

Würde drohen den Wagen zurück zu geben, wenn es nicht nachrüsten möchte oder kann !

Müßten die Scheinwerfer gewechselt werden !

würde ich auch so sehen. Vertrag ist Vetrag und Verträge sind einzuhalten.

Gruß

ipq7

Ist das KL denn auf Deiner Auftragsbestätigung enthalten?

Wenn ja, dann sollte die Nachrüstung nicht Dein Problem, sondern die des Händlers sein.

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 12:13

Die Option ist klar in der Rechnung enthalten. Das wird vom Verkäufer auch nicht bestritten. Der Fehler liegt klar auf seiner Seite.

Seine Aussage ist einfach, dass es technisch nicht möglich ist, das Kurvenlicht nachzurüsten. Deshalb will er mir einfach die 350.- zurücküberweisen plus eine "lächerliche" Entschädigung.

Das Auto einfach zurückzugeben ist laut AGB jedoch nicht so einfach. Wenn es technisch jedoch möglich ist, kann ich auf der Nachbesserung beharren. Oder ich kann eine bessere Entschädigung verlangen.

Gruss

Chrigi

wie bitte das Auto kann man laut AGB nicht zurück geben ?

du hast nicht das Auto bekommen, was du bestellt hast, also wieso laut "AGB" soll das nicht gehen ?

So ein Quatsch, geh zum Anwalt, wenn es in deiner Bestellung aufgelistet ist !

 

falls dir das KL sooo wichtig ist, könnest du notfalls vom Vertrag zurücktreten (oder androhen).

ich bin zwar kein Anwalt, glaube mich jedoch aus dem Studium erinnern zu können, das bspw. AGBs deine persönlichen Rechte bspw. lt. BGB beschneiden dürfen...

 

Siehe § 323 BGB, wie folgt:

Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,

2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder

3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bambule03

wie bitte das Auto kann man laut AGB nicht zurück geben ?

du hast nicht das Auto bekommen, was du bestellt hast, also wieso laut "AGB" soll das nicht gehen ?

So ein Quatsch, geh zum Anwalt, wenn es in deiner Bestellung aufgelistet ist !

Da mussten Händler schon wegen ganz anderer (vergessener/falscher) Dinge das Auto zurücknehmen.

Du musst nun also entscheiden, was Du willst:

Das Kurvenlicht, dann zurück mit dem Auto und ab zum Anwalt. Und das Auto möglichst nicht mehr nutzen, wegen der gefahrenen Kilometer, die Du sonst zahlst.

Ist Di das Kurvenlicht nicht sooo wichtig musst Du entscheiden wer am Ende glücklich sein soll, der Händler oder Du oder evtl. sogar beide.

Ich habe mal ein Auto in der falschen Farbe bekommen und weis nun wie lange man sich an so einem Fehler "erfreut" obwohl mir die Farbe nicht so wichtig war. Damals wurde das in Zubehör ausgeglichen.

Das könnte eine Lösung sein, mit der beide Seiten leben können, also die 350 EUR zurück und ein Satz Winterreifen auf Volvo Alus. Unter dem würde ich mich nie wieder auf so eine falsche Bestellung einlassen.

Der Ärger mit dem Rücktritt ist nicht zu Unterschätzen, aber nach einem Jahr vorbei. Über das Kurvenlicht ärgert man sich aber ggf. die nächsten 10 Jahre...

Grüße

Torsten

Ich würde zunächst einmal neutrale Händler fragen, ob eine Umrüstung nicht doch möglich ist. Hierbei darfst Du natürlich nicht die wahre Geschichte erzählen, denn eine Krähe hackt der anderen bekanntermaßen ja kein Auge aus.

Deine Vermutung, er scheue nur die Kosten liegt m.E. nahe. Sollte er doch die Wahrheit sagen, reicht eine Rückerstattung der 350,- € nicht aus. Dein Anwalt holt da zur Not mehr heraus.

Die Idee mit einem Felgensatz oder anderen Teilen (Sportlenkrad, Spoiler etc.) halte ich für sehr gut und angemessen. Wenn das "Schmerzensgeld" stimmt, würde ich daher auf eine nervige Wandlung verzichten. Es gibt auch ein Leben ohne Kurvenlicht und deshalb habe ich erst gar keins bestellt.

Viel Erfolg und nicht über den Tisch ziehen lassen!

am 29. Februar 2008 um 7:08

Hallo,

ich würde sagen man kann das Kurvenlicht nachrüsten. Habe vor 2 Jahren einen V50 gebraucht gekauft. Bei dem Händler lagt ein Prospekt vom Volvo Tuner Heico Sportiv http://www.heicosportiv.de Dort gab es ein Kurvenlichtnachrüstkit für den V50. Es war mir damals aber zu teuer.

Gruß Thomas

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 13:41

Merci Thomas

habe angefragt. Da keine Nachfrage bestand ist die Nachrüstung aus dem Programm gekippt worden.

Denke aber, dass es sich nicht um das original Volvo System handelte.

Aber ist gut zu wissen, dass es dies mal gab.

Gruss

Chrigi

Versuchs doch auch mal vielleicht über Volvo Deutschland rauszubekommen

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