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Kurvenlicht

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 16. August 2017 um 16:20

Hallo an die Runde,hab folgendes Problem mein Kurvenlicht ist defekt das zeigt er mir an am Display an,machen die beim TÜV Probleme wenn es blinkt oder gucken sie nicht drauf

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13 Antworten

Scheinwerferdefekt wird definitiv aufgenommen, darauf vertrauen das der Prüfer das übersieht oder ignoriert würde ich nicht. Macht ja auch keinen Sinn.

Dürfte sogar ein erheblicher Mangel sein und damit keine Plakette.

Du weißt auch nicht ob der Scheinwerfer noch in die Richtung richtig leuchtet in die er das soll. Somit würde ich aus eigenem Interesse den Mangel beseitigen. Denn das wird definitiv überprüft.

*ein wenig unverständlich dreinblick*

Bei nem Bekannten hat das den Prüfer nicht interessiert. Solange die Einstellung passt dürfte das nicht stören, ist ja ein Komfortsystem.

Zur Not zahlst halt die 12,50€ und fährst nach der Reparatur oder Deaktivierung nochmal hin.

Die Displayanzeige zum "AFS" (Kurvenlicht) deutete bei meinem Fzg. auf einen Fehler am rechten Xenon-Scheinwerfer hin. Wasser war reingelaufen wegen fehlender Abdeckkappe. Das Steuergerät (1T0941329A zu 215€, im Zubehör billiger) war defekt. Die Folge war, die Scheinwerfer stellten sich beim Start nicht mehr automatisch ein. Ich hab's dann austauschen lassen :mad:

Auf dies Aussage von Bekannten würde ich mich nicht verlassen wollen, Du solltest es mal durchsehen lassen.

Gruß

Ulli

am 17. August 2017 um 14:15

Moin Moin,

einem bekannten wurde die Plakette Verweigert weil das Kurvenlicht nicht mehr funktionierte. Der Scheinwerfer zeigte nur noch gerade aus, also wie ohne Kurvenlicht, aber dies langte dem TÜV Menschen nicht aus!

MfG

Mungo Chubb

Zur Not aus der Bucht nen gebrauchten?

Ist auch völlig Korrekt, ist ein erheblicher Mängel festgestellt muss er die Plakette verweigern.

Selbst wenn etwas übersehen wird kann man sich nicht darauf berufen das dies nicht aufgefallen ist. Für die Verkehrs- und Betriebssicherheit ist Halter und Fahrer verantwortlich.

Und ein Kurvenlichtscheinwerfer ist eben für und mit dieser Funktion ausgestattet und das muss funktionieren. Auch ein Nebelscheinwerfer muss, wenn eingebaut, voll funktionsfähig und richtig eingestellt sein auch wenn es keine Nutzungspflicht gibt. Da hilft auch nicht die Aussage das man ihn gar nicht benutzt......

Ich für meinen Teil bin auch froh funktionstüchtiges Kurvenlicht zu haben, deswegen kaufe ich mir ja so ein Austattungsmerkmal.

Lass das in Ordnung bringen und dann ist ja jeder zufrieden. Das ist halt der Nachteil das zusätzliche Features leider auch defekten unterliegen kann.

Ab und an bekommt man auch günstige Komplettacheinwerfer. Für meinen 3C hab ich mal einen kompletten für 150 Euro bekommen, inclusive Steuergeräte.....

Augen offen halten, ich hoffe es ist noch Zeit bis zur HU

Themenstarteram 17. August 2017 um 15:49

Vielen Dank für die Antworten ich gehe mal zu meiner Werkstatt

Zitat:

@didarenni schrieb am 17. August 2017 um 16:39:11 Uhr:

Ist auch völlig Korrekt, ist ein erheblicher Mängel festgestellt muss er die Plakette verweigern.

Selbst wenn etwas übersehen wird kann man sich nicht darauf berufen das dies nicht aufgefallen ist. Für die Verkehrs- und Betriebssicherheit ist Halter und Fahrer verantwortlich.

Und ein Kurvenlichtscheinwerfer ist eben für und mit dieser Funktion ausgestattet und das muss funktionieren. Auch ein Nebelscheinwerfer muss, wenn eingebaut, voll funktionsfähig und richtig eingestellt sein auch wenn es keine Nutzungspflicht gibt. Da hilft auch nicht die Aussage das man ihn gar nicht benutzt......

Ich für meinen Teil bin auch froh funktionstüchtiges Kurvenlicht zu haben, deswegen kaufe ich mir ja so ein Austattungsmerkmal.

Lass das in Ordnung bringen und dann ist ja jeder zufrieden. Das ist halt der Nachteil das zusätzliche Features leider auch defekten unterliegen kann.

Ab und an bekommt man auch günstige Komplettacheinwerfer. Für meinen 3C hab ich mal einen kompletten für 150 Euro bekommen, inclusive Steuergeräte.....

Augen offen halten, ich hoffe es ist noch Zeit bis zur HU

Nur komisch dass man es im Kombi deaktivieren kann. :)

Sollte zu denken geben...

Hat mit der Funktion aber nichts zu tun. TFL kann man auch deaktivieren. Und wie ich es bei den Nebelscheinwerfer darstellte, wenn verbaut dann muss es auch funktionieren.

Das würde im Umkehrschluss heißen, der Prüfer müsste wissen ob ein Kurvenlicht verbaut ist und dieses dann aktivieren und prüfen.

 

Wie sieht es dann deiner Meinung nach mit aktiven Dämpfern, Stabilisatoren und Lenkungen aus?

Soweit ich weiß, muss der Prüfer sicherstellen, dass keine Warnlampen im Kombi an sind und auch keine Fehler (ODB2) für Sicherheits relevante Teile vorliegen...

Vor kurzem TÜV gefahren mit nem E60 mit defektem Hydraulikblock fürs Dynamic Drive (Hydraulisch verstellbare Stabilisatoren).

Der Prüfer sagte das interessiert ihn nicht ob das geht oder nicht, das ist ein Komfortsystem und nicht relevant. Plakette dran.

Die Fehlermeldung kann täuschen - ich hatte mal ein ähnliches Problem

Der Beitrag hiess " AFS ohne Funktion im Sharan" - hier der Link

https://www.motor-talk.de/.../...-funktion-im-sharan-t4786278.html?...

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