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Kurze Kennzeichen - passendes Kennzeichen-Format

Themenstarteram 10. September 2024 um 10:43

Hallo zusammen,

bald werde ich das erste Mal ein Auto zulassen müssen. :cool:

Im vorhinein habe ich mein Wunschkennzeichen reserviert: XX-XX-2

Da meine Auswahl sehr kurz ist, würde dies auf ein 410x110mm-Schild passen.

Wenn ich im jetzt im Netz mir ein 3D- oder Carbon-Kennzeichen in diesem Format bestelle und damit erscheine, wird dies dann angenommen oder kann es gut sein, dass die Standard-Größe 510x110mm gefordert wird? Oder bleibt es mir überlassen, welche Größe ich wähle, solange halt alles auf das Schild passt. Ich meine die Reservierung für XX-XX-2 wurde mir ja genehmigt...

Wäre nur ärgerlich, wenn ich mir die Kennzeichen bestelle und das nicht angenommen wird und ich dadurch das Geld verbrannt hätte.

P.S.: Kann man verschiedene Formate am Front und Heck anbringen? z.B. 510 vorne und 410 hinten?

Vielen Dank!

Luke

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65 Antworten

Zitat:

@luke1999 schrieb am 10. Sept. 2024 um 12:43:32 Uhr:

 

...oder kann es gut sein, dass die Standard-Größe 510x110mm gefordert wird?

Nein, das kann nicht gut sein, das wird garantiert passieren. Hier kann sich nicht jeder sein Kennzeichen zurecht schnibbeln lassen wie er lustig ist.

hm nja, kommt dann wohl auf die Zulassungsstelle an, bzw. auf die Tonart, in der man fragt. 520 ist ja das maximale Maß, und das gebräuchliche Maß, aber kürzere Tafeln sind zulässig, solange alle übrigen Vorgaben eingehalten werden, d.h. u.a. Abstände zwischen den Buchstaben, Abstand Buchstabe zum Rand usw.

Ist schon ein paar Monde her, dass ein Freund von mir unbedingt sein XX-A110 auf das kürzest mögliche Schild prägen ließ und damit durchkam, ebenso meine Wenigkeit vor 20 Jahren mit XX-Y200. Beim Schilderdienst kurz der Hinweis "bitte kurz schneiden", wieder rein zum SVA, Plaketten drauf, fertig. Es wurde nicht mal gefragt, es wurde einfach abgenickt.

Themenstarteram 10. September 2024 um 11:13

Stimmt ich weiß auch, dass die Zulassungsstelle da Faxen machen kann.

Aber ich bin mir eben nicht sicher ob es das Format des Blechs oder die Kürze der Buchstaben/Ziffern im Allgemeinen ist, was man "durchgedrückt" bekommen muss. : )

Denn falls es nur die Zifferlänge ist, scheint meine örtliche Zulassungsstelle keine Probleme zu haben, da meine Reservierung bestätigt wurde.

Zitat:

@luke1999 schrieb am 10. September 2024 um 12:43:32 Uhr:

 

P.S.: Kann man verschiedene Formate am Front und Heck anbringen? z.B. 510 vorne und 410 hinten?

Vielen Dank!

Luke

Solange die Abstände nicht unterschritten werden, kannst Du auch verschiedene Formate vorne hinten verwenden.

5 stellen passen auf min 410 mm Blech. Ob es das 3D Kennzeichen in 410 gibt, weiß ich nicht, in 420mm hab ich die schon gesehen

Zitat:

@luke1999 schrieb am 10. September 2024 um 13:13:43 Uhr:

 

was man "durchgedrückt" bekommen muss. : )

Durchgedrückt musst Du nichts bekommen, das Kennzeichen muss Anlage 4 FZV entsprechen, dann gibt's auch Siegel.

Solange die Zeichen in Mittelschrift und die Abstände eingehalten sind, gibt es da eigentlich null Probleme. Due Zulassungsstelle darf das Abstempeln der Kennzeichen nicht verweigern. Es gibt nur die Vorgaben zu den Zeichen und Abständen.

410x110 ist jetzt aber kein gebräucliches Maß.

Bei der Kombi XX - XX 2 ist eigentlich 420 x 110 die passende Größe. Es gibt aber Toleranzen bei den Zeichen, aber ob man mit vier Buchstaben die so ausnutzen kann?

Wir haben auf unseren Autos eine ähnliche Konstellation, nur mit dem "Vorteil" zwei Ziffern zu haben (X - XX YY). Unter Ausnutzung der zulässigen Toleranz ging bei einem Auto ein 400 x 110 Schild. Beim zweiten ging nur das 420 x 110.

Die Toleranz bezieht sich auf den Abstand zwischen den Zeichen und zum Rand / Eurostreifen. Wenn hier die Zulassungsstelle genau nachmisst, sollte man sich vorher ganz sicher sein und dies kontrolliert haben. ;)

Mit der genannten 420er Breite ist man aber immer Safe.

 

VG

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. September 2024 um 13:14:46 Uhr:

 

5 stellen passen auf min 410 mm Blech. Ob es das 3D Kennzeichen in 410 gibt, weiß ich nicht, in 420mm hab ich die schon gesehen

ALLE Kennzeichen in Deutschland sind dreidimensional, die Schrift ist IMMER erhaben. Ich dachte, das wäre allgemein bekannt.

Es gibt aber auch 3D-Kennzeichen, die als solche auch amtlich bezeichnet werden. Diese sind von @Windelexpress gemeint.

Also es gibt amtliche und nichtamtliche dreidimensionale Kennzeichen?

Du hast Recht, es gibt keine amtlichen 3D-Kennzeichen (jedenfalls habe ich in der FZV keine gefunden und auf die Suche von 275 Treffern habe ich keine Lust) aber sie sind zertifiziert. Klick

Das mit der Größe des Kennzeichens hängt wohl von der Zulassungsstelle ab.

An meinem 125er Roller habe ich ein "kleines" ca. 255 x 135-mm Kennzeichen. Den Roller hatte ich vor vielen Jahren gebraucht gekauft, da war ein Kennzeichen in dieser Größe dran. Bei der Ummeldung habe ich ohne Probleme und Diskussionen auf Wunsch wieder ein Kennzeichen in dieser Größe erhalten.

Im Verein wollte ein Kamerad an einem gleichen Roller bei der Anmeldung auch ein Kennzeichen in dieser Größe haben, das wurde abgelehnt, allerdings bei einer anderen Zulassungsstelle.

Er fährt jetzt mit einem Kuchenblech hinten an seinem 125er herum.

Wie es @hmld schreibt, würde ich es auch formulieren. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Zulassungsstelle stempeln. Anderenfalls würde ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern. Den muss die Behörde ausstellen, wenn sie einen Antrag (auf Kennzeichen stempeln) ablehnt. Das ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Spätestens in diesem Moment wird die Stelle "einknicken", da... Naja kurz gesagt keine Erfolgsaussichten auf Seite der Behörde bestehen. Das gilt natürlich nur, wenn alle (Mindest-) Maße nach FZV eingehalten sind.

Ich habe selbst zahlreiche unterschiedliche Formate an meinen Autos und Anhänger und schon seit ca. 20 Jahren kein einziges 52 cm-Schild mehr. Auch zweizeilig und auch verschiedene Maße vorn und hinten. Noch nie hatte ich Ärger, obwohl nicht alle Formate durchsetzbar gewesen sind, weil ich in drei Fällen Schmalschrift hatte, die gar nicht unbedingt nötig war.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. September 2024 um 13:36:14 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. September 2024 um 13:14:46 Uhr:

 

5 stellen passen auf min 410 mm Blech. Ob es das 3D Kennzeichen in 410 gibt, weiß ich nicht, in 420mm hab ich die schon gesehen

ALLE Kennzeichen in Deutschland sind dreidimensional, die Schrift ist IMMER erhaben. Ich dachte, das wäre allgemein bekannt.

Die geprägten Bleche sind nicht 3D sondern erhaben. Was ein 3D Kennzeichen tatsächlich ist, kannst googlen

Ein freundliches Hallo an alle hier,

ich hab mir mal einen neuen Fiat 124 Sport Spider gekauft und wollte für den eine kurze Nummer haben, um die dann auf schmalere Kennzeichen prägen zu lassen. Das wollte der Beamte mit dem Argument ablehnen, dass die Kühlung durch ein Kennzeichen in unseren breiten nicht beeinträchtigt wird, denn ich fahre mit meinem Auto ja schließlich nicht durch die Sahara. Also stellte ich die Gegenfrage, woher er das weiß und packte einen packen Bilder aus, wo ich mit meinem Auto in Afrika durch die Sahara zu sehen bin....... keine weitere Diskussion und ich erhielt Ort (1 Buchstabe) zwei Buchstaben und eine Ziffer. Das passte auf ein schmales Kennzeichen und wurde auch nie beanstandet.

Gruß Wolfgang

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 10. September 2024 um 19:24:05 Uhr:

Das mit der Größe des Kennzeichens hängt wohl von der Zulassungsstelle ab.

An meinem 125er Roller habe ich ein "kleines" ca. 255 x 135-mm Kennzeichen. Den Roller hatte ich vor vielen Jahren gebraucht gekauft, da war ein Kennzeichen in dieser Größe dran. Bei der Ummeldung habe ich ohne Probleme und Diskussionen auf Wunsch wieder ein Kennzeichen in dieser Größe erhalten.

Im Verein wollte ein Kamerad an einem gleichen Roller bei der Anmeldung auch ein Kennzeichen in dieser Größe haben, das wurde abgelehnt, allerdings bei einer anderen Zulassungsstelle.

Er fährt jetzt mit einem Kuchenblech hinten an seinem 125er herum.

Noch so eine Vereinsgeschichte.

Wenn es sich beim betreffenden Fahrzeug um ein Leichtkraftrad handelt, wird diesem auf Antrag auch eine Leichtkraftrad Kennzeichen (verkleinertes zweizeilges Kennzeichen- Anlage 4 Abschnitt 1 Nr.1d "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder . . . zugeteilt werden" zugeteilt.

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