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Kurzkennzeichen falls möglich...

Themenstarteram 3. April 2015 um 20:21

Hallo zusammen,

ich hoffe ich setze folgendes Thema richtig ins forum.

Ich lebe im Ausland und möchte mir gern in Deutschland ein Auto zu legen.

Doch bin ich jährlich nur 4 Wochen in Deutschland. Nun möchte ich kein Auto haben welches ganz jährlich angemeldet ist. Deshalb ist die Überlegung ein Kurzkennzeichen zu nutzen bzw. Saison kennzeichen, für den Zeitraum von 4 Wochen.

Nur habe ich in Deutschland auch keinen Wohnsitz mehr und bin ebenso nirgends gemeldet.

Es geht um einen Mercedes Benz SL500 von 2006.

Weiß jemand wie ich dieses Thema angehen kann? Ist aus dem Ausland auch nicht grad leicht.

Danke für eure Hilfe

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10 Antworten

Vermutlich überhaupt nicht. Zum Anmelden eines Fahrzeuges in Deutschland benötigst du einen inländischen Wohnsitz. Mit dem wäre ein Saisonkennzeichen machbar. Kurzzeitkennzeichen auch dann nicht.

am 3. April 2015 um 20:48

A) Such dir jemanden, auf den du den Wagen anmelden kannst. Zahl ihm die Steuer, Anmeldung und Versicherung und gut ist's. (Kleiner positiver Nebeneffekt, ohne zu etwas anstiften zu wollen: als jemand mit Nicht-Deutschem Wohnsitz, kannst du sogar problemlos geblitzt werden ;-) ).

B) Du kannst das Fahrzeug auch in dem Land anmelden wo du den Rest des Jahres lebst und den Wagen dann hier mit diesem Kennzeichen nutzen. Das ist erlaubt, da du unter 180 Tagen im Jahr hier bist.

am 3. April 2015 um 20:51

Eine Notlösung habe ich noch vergessen:

Also C) Du kannst dir sogenannte "Ausfuhr-" oder "Zoll-Kennzeichen" besorgen, dafür benötigst du keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Du musst den Wagen nur bei der Zulassungsstelle vorführen. Ausserdem muss der Wagen noch TÜV für die Dauer haben und du brauchst eine Versicherung. Bekommt man für ca. 100,-€ - 200,-€ im Internet.

Dann kannst du dir Ausfuhrkennzeichen für bis zu drei Monaten machen lassen und darfst mit denen ganz legal in Deutschland runfahren.

am 3. April 2015 um 20:54

Hier ein paar Anbieter:

https://www.nondos.de/versicherung-kaufen.html?...

http://www.nesen24.com/?...

http://www.gutschild.de/zollkennzeichen/

am 3. April 2015 um 22:34

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 3. April 2015 um 22:51:22 Uhr:

Eine Notlösung habe ich noch vergessen:

Also C) Du kannst dir sogenannte "Ausfuhr-" oder "Zoll-Kennzeichen" besorgen, dafür benötigst du keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Du musst den Wagen nur bei der Zulassungsstelle vorführen. Ausserdem muss der Wagen noch TÜV für die Dauer haben und du brauchst eine Versicherung. Bekommt man für ca. 100,-€ - 200,-€ im Internet.

Dann kannst du dir Ausfuhrkennzeichen für bis zu drei Monaten machen lassen und darfst mit denen ganz legal in Deutschland runfahren.

UND DANN???

Was macht TE im nächsten Jahr?

Ich gehe davon aus, dass er das Fahrzeug nicht ausführen möchte. Somit ist diese Idee ganz blöd.

Schau mal bei Wiki nach:

Zitat:

In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr), das auch als Ausfuhrmerkzeichen bezeichnet wird, gibt den letzten Tag des Versicherungsschutzes an. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen haben, da es dann ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf.

Sprich es sollte ausgeführt sein, was wid dann wenn er es nochmals in D fahren möchte?

 

Zitat:

A) Such dir jemanden, auf den du den Wagen anmelden kannst. Zahl ihm die Steuer, Anmeldung und Versicherung und gut ist's.

Es soll Zulassungsstellen geben, die Scheinhalterschaft (und nichts anderes schlägst du vor) verfolgen und bestrafen.

Auch die anderen Lösungen sind nicht gerade das Gelbe vom Ei.

a) Wer ist denn so blöd, das Fahrzeug auf sich zuzulassen und der TE nutzt es? Die erste Versicherungsprämie, die erste Steuer werden bezahlt - und danach? Der eingetragene Halter ist auch für die nächsten Zahlungen verantwortlich. Und der Hinweis mit dem "gefahrlos" geblitzt werden, geht auch an der Realität vorbei. Es soll doch tatsächlich noch Radarkontrollen geben, wo man einige Meter später angehalten wird. Und ohne dt. Wohnsitz darf man dann eine kräftige Sicherheitsleistung erbringen.

b) Diese Möglichkeit besteht, aber aus unbekannten Gründen soll das Auto ja in Deutschland zugelassen werden.

Auch die denkbare Lösung, sich hier kurzfristig einen Wohnsitz zu beschaffen und das Auto dann auf den eigenen Namen anzumelden, ist nicht berauschend. Bei Aufgabe des Wohnsitzes müsste er das Auto auf den neuen/anderen Wohnsitz ummelden. Erfolgt dies nicht, könnte letztlich vermutlich auch eine Zwangsabmeldung in Betracht kommen.

am 3. April 2015 um 23:10

1.) Er muss das Fahrzeug nicht ausführen! Wenn Man(n) keine Ahnung hat sollte man einfach mal die Klappe halten.

2.) Ich habe hier lediglich die Möglichkeiten aufgezählt.

3.) Jede einzelne ist legal und problemlos durchführbar. Und jeder der was anderes sagt lügt, oder hat keine Ahnung und will sich wichtig machen.

4.) Für welche, und ob, der TE sich nunendlich entscheidt, kann nur er wissen.

5.) Zum Thema Scheinhalterschaft Herr Professor Halbwissen: Eigentümer sowie Halter müssen in Deutschland nicht dieselbe Person sein.

am 4. April 2015 um 1:13

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 4. April 2015 um 01:10:20 Uhr:

1.) Er muss das Fahrzeug nicht ausführen! Wenn Man(n) keine Ahnung hat sollte man einfach mal die Klappe halten.

Wie kannst du deine These begründen?

Er muss es tatsächlich nicht ausführen.

ABER: er wird nachdem er auf das Fzg. ein Ausfuhrkennzeichen hatte nicht mehr ohne weiteres in D zulassen können + 2. ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fzg. in D bekommen dürfte auch schwer sein!

Zitat:

3.) Jede einzelne ist legal und problemlos durchführbar. Und jeder der was anderes sagt lügt, oder hat keine Ahnung und will sich wichtig machen.

Dann überzeug uns doch mal, anhand von greifbaren Beweisen, von deinen Thesen!

Oder bist etwa du der Wichtigmacher hier?

Zitat:

4.)5.) Zum Thema Scheinhalterschaft Herr Professor Halbwissen: Eigentümer sowie Halter müssen in Deutschland nicht dieselbe Person sein.

Was du nicht sagst.

Jedoch gibt es, dass kann ich aus eigenen Wahrnehmungen, zumindest hier in Thüringen mehrere Zulassungsstellen welche das Problem der Scheinhalterschaft durchaus ernst nehmen, verfolgen und zusätzlich andere Behörde mit ins Boot nehmen.

Und zum Thema Hr. Prof. Halbwissen, du mit deinen paar Lenzen scheinst ja meine Vita besser zu kennen als ich.

am 4. April 2015 um 1:41

Ich komm nochmal auf das eine Thema zurück

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 4. April 2015 um 01:10:20 Uhr:

1.) Er muss das Fahrzeug nicht ausführen! Wenn Man(n) keine Ahnung hat sollte man einfach mal die Klappe halten.

Dann zitier ich mal folgendes:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Zitat:

§ 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland

(1) Soll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung vorbehaltlich des § 16, soweit dies von dem ausländischen Staat zugelassen ist, mit folgender Maßgabe anzuwenden:

Und nun bitte die Begrünfung für deine These.

am 4. April 2015 um 12:12

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 4. April 2015 um 01:10:20 Uhr:

1.) Er muss das Fahrzeug nicht ausführen! Wenn Man(n) keine Ahnung hat sollte man einfach mal die Klappe halten.

Dann bitte ich Dich hiermit darum!

Zollausfuhrkennzeichen sind richtig gesagt nur zur Ausfuhr des Fahrzeuges zu verwenden.

Saisonkennzeichen scheidet aus,

  • da kein inländischer Wohnsitz
  • da "Mindestsaison" zwei Monate.

Die einzig m.E. legal machbare Lösung ist das Fahrzeug an Deinem regelmäßigen Aufenthaltsort zu versichern und zuzulassen.

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