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Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - Anzeige !

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 15:41

Hi zusammen,

 

Heute auf dem Weg zur Zulassungsstelle

(20m Weg) mit der Absicht das Auto anzumelden wurde ich von der Polizei angehalten und bekam eine Anzeige. Die Kennzeichen waren zu dem Zeitpunkt bereits zum 17.07, also zum heutigen Tag einige Stunden abgelaufen gewesen. Jetzt die Frage. Hatte jemand was ähnliches und weiss jemand mit welcher Strafe man rechnen muss ?

Beste Antwort im Thema

Strafe muss sein,

 

 

wenn man für 20 Meter ein Auto braucht.

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am 18. Juli 2017 um 15:51

Steuerhinterziehung

– Nach § 370 (1) Nr. 2 AO. Das Fahrzeug wird widerrechtlich benutzt, da es keine Zulassung hat (§ 2 (5) KraftStG). Somit unterliegt es der Steuerpflicht nach § 1 (1) Nr. 3 KraftStG.

Versicherungsbetrug

– Nach §§ 1, 6 PflVG, wenn Versicherungsschutz abgelaufen ist. Muss bei der Versicherung bzw. der Zulassungsbehörde ermittelt werden.

Fahren ohne Zulassung

– Da die Fahrzeuge durch die widerrechtliche Benutzung keine Zulassung besitzen. OWi nach § 3 (1) FZV bei zulassungspflichtigen Fzg und § 4 (1) FZV bei zulassungsfreien Fzg.

Andere OWis

– Nach § 16a (3) FZV, wenn das Fzg nach Ablaufdatum in Betrieb gesetzt wird.

– Sondernutzung (z.B. nach § 16 StrGBW), wenn das Fzg nach Ablaufdatum im öVR abgestellt (geparkt) wird.

Quelle

:eek:

Hattest Du Dir denn bereits eine Versicherungsbestätigung besorgt? Wurde das FZ an dem Tag noch zugelassen? Steuerhinterziehung sollte eingestellt werden und die Owi kostet 50.- €.

Für Fahren ohne Versicherungsschutz allerdings kassierst Du ca. eine Geldstrafe von einem halben Monatseinkommen (ca.)

Strafe muss sein,

 

 

wenn man für 20 Meter ein Auto braucht.

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 16:52

Steuerhinterziehung ?

...ernsthaft ? Die 1 Euro schieb ich dem Staat liebend gern in den Arsch.

 

@faroflyer. Spar es dir.

 

@Kai R. Ja die hatten wir bei. Wollten wie gesagt das Auto anmelden.

redet mal mit Eurer Versicherung, ob die bestätigen können, dass für die Fahrt zur Zulassungsstelle Versicherungsschutz bestand. Dann wäret Ihr die größte Sorge los.

Wenn die evb Nummer da war ist doch die Geschichte wegen fahren ohne Versicherungsschutz nichtig, oder etwa nicht?

Und wenn dann noch am selbigen Tag zugelassen besteht doch auch keine Steuerhinterziehung.

Liege ich falsch?

Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 17:02

Hi Nordmann, ja die hatten wir bei.

am 18. Juli 2017 um 17:04

Zitat:

@faroflyer schrieb am 18. Juli 2017 um 18:21:25 Uhr:

Strafe muss sein,

 

wenn man für 20 Meter ein Auto braucht.

Erster Beitrag gleich Müll.

Das kann ja was werden.

am 18. Juli 2017 um 17:33

Abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen war definitiv falsch.

Du hättest mit EVB Nummer und ungestempelten Kennzeichen hinfahren dürfen.

Aber was mach es denn für einen Sinn da Du im Normalfall das Fahrzeug auch ohne dies zum Strassenverkehrsamt zu fahren zulassen kannst.

Halten wir mal fest: Mt dem Kennzeichen ist auch die Versicherung abgelaufen. Ob du da jetzt die Numer der Versicherung für die Zulassung hast ,interssiert in dem Zusammenhang niemanden. Wärst du, wie oben erwähnt, mit entwerteten Kennzeichen gefahren, wäre nichts pasiert.

am 18. Juli 2017 um 18:01

Da mit der eVB eine vorläufige Deckung einhergeht, ist das nicht automatisch Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Gesetzestext sagt ja "Der Halter eines Kraftfahrzeugs (…) ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.", insofern war das Auto versichert. Eine Straftat kann man ihm also nicht vorwerfen.

Die Versicherung ist nicht an ein Kennzeichen gebunden, daher kann die Versicherung auch nicht "mit dem Kennzeichen ablaufen". Das passiert nur deswegen zeitgleich, weil die Versicherung nach genauso viel Tagen endet wie das Kennzeichen gültig ist.

Zitat:

@shinesedra schrieb am 18. Juli 2017 um 17:41:03 Uhr:

Heute auf dem Weg zur Zulassungsstelle (20m Weg) mit der Absicht das Auto anzumelden wurde ich von der Polizei angehalten und bekam eine Anzeige. Die Kennzeichen waren zu dem Zeitpunkt bereits zum 17.07, also zum heutigen Tag einige Stunden abgelaufen gewesen.

Warum bist du das Risiko eingegangen in dem Wissen, daß die Kurzzeitkennzeichen nur bis gestern gültig waren? :confused:

Zitat:

@shinesedra schrieb am 18. Juli 2017 um 18:52:20 Uhr:

Wollten wie gesagt das Auto anmelden.

Zur Anmeldung braucht das Fahrzeug nicht vorgeführt zu werden. Die Dokumente reichen aus.

"20 Meter Weg"? Wie soll man das verstehen?

20 Meter von dir zu Hause zur Zulassungsstelle?? Oder 20 Meter vom Zulassungsstellen-Parkplatz zum Schalter?

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