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Kurzzeitkennzeichen an andere vergeben

Hallo an Alle!

Folgende Schwierigkeit ist in unserem Kundenkreis aufgetaucht... Der Kunde ist ein Autohändler, der im Jahr rd. 1.000 Kurzzeitkennzeichen an seine Kunden ausgibt.

Seit 01.11. existiert nun eine Regelung bei der hiesigen Zulassungsstelle (und vermutlich nicht nur dort), das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an Dritte weiter gegeben werden dürfen!

Bisher war die Weitergabe auf das Fahrzeug beschränkt, das in der rosa Karte eingetragen war...

Kann das stimmen?

Was machen denn tausende von Autohändlern, die bislang so ihre Gebrauchten vom Hof bekamen?

Wir stehen jetzt vor der Problematik, dass der Versicherer, der prinzipiell weiterhin Versicherungsschutz gewähren würde, schlicht keinen Versicherungsschutz gewähren kann, da die Weitergabe ja gesetzlich nicht mehr zulässig ist!

Ich habe jetzt so viele Aussagen bekommen, das ich überhaupt nicht mehr weiss, was ich glauben soll...

Wer weiss hierzu Genaueres?

Beste Antwort im Thema

Die Änderung der FZV ist zum 01.11. in Kraft getreten und gilt genau so, Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht weitergegeben werden, § 16 Abs. 2 Satz 3 FZV. Eigentlich dürften Kurzzeitkennzeichen sogar nur von der örtlich zuständigen Behörde ausgegeben werden (Satz 1), somit nach § 46 FZV also nur von der Zulassungsstelle, wo ein Deutscher seinen Wohnsitz hat. Ausländen dürfen dagegen überall hingehen.

Das Missbrauchspotential ist natürlich sehr wohl vorhanden, auch wenn einige die Augen davor verschliessen wollen. Und um den Vortrieben einzelner Firmen, vor allem in Ba-Wü, Einhalt zu gebieten, wurde die FZV halt so geändert und darunter müssen jetzt eben alle leiden.

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diese theorie hab ich hier auch schon gelesen...aber bestätigt noch nicht.

ich verstehe aber nich warum es an 3. weitergeben werden soll? der händler besorgt die nummer, es lauft auf seine evb und "dummerweise" fährt nur dummerweise ein anderer fahrer heim.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ich verstehe aber nich warum es an 3. weitergeben werden soll? der händler besorgt die nummer, es lauft auf seine evb und "dummerweise" fährt nur dummerweise ein anderer fahrer heim.

Das Dumme ist ja, dass der Händler das KZKZ für sein Fahrzeug mit seiner eVB holt, das Auto verkauft, und der Käufer dann mit seinem Auto mit fremden KZKZ heim fährt... Zugegebenermassen blicke ich die ganze Geschichte selber nicht; ich kann auch kein Missbrauchspotential sehen, das für diese Regelung spricht, aber die Problematik ist nun mal auf meinem Tisch :eek:!

Ich denke, dass diese Regelung auch wieder zeitnah geändert wird, spätestens wenn die Zulassungsstellen weniger Geld verdienen!

am 21. November 2012 um 20:26

Kannst ja gerne hier rum diskutieren...das bringt Dir aber trotzdem keinen Versicherungsschutz! :cool:

Wenn es jemand wissen muss...dein Versicherungsgeber!

 

P.S. eine Zulassungsstelle kann niemals kostendeckend arbeiten! Das wäre sozial nicht vertretbar und sozial nicht zumutbar.....! :cool:

Einfach mal Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat! Solche Anmerkungen dienen nur dazu wiedermal ein bashing gegen die Behörden loszutreten!

Mal was anderes als die Blöd-Zeitung lesen!

Die Änderung der FZV ist zum 01.11. in Kraft getreten und gilt genau so, Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht weitergegeben werden, § 16 Abs. 2 Satz 3 FZV. Eigentlich dürften Kurzzeitkennzeichen sogar nur von der örtlich zuständigen Behörde ausgegeben werden (Satz 1), somit nach § 46 FZV also nur von der Zulassungsstelle, wo ein Deutscher seinen Wohnsitz hat. Ausländen dürfen dagegen überall hingehen.

Das Missbrauchspotential ist natürlich sehr wohl vorhanden, auch wenn einige die Augen davor verschliessen wollen. Und um den Vortrieben einzelner Firmen, vor allem in Ba-Wü, Einhalt zu gebieten, wurde die FZV halt so geändert und darunter müssen jetzt eben alle leiden.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Das Missbrauchspotential ist natürlich sehr wohl vorhanden, auch wenn einige die Augen davor verschliessen wollen.

ganz im ernst...wo soll der missbrauch den sein? und muss wirklich NUR der eingetragene in der karte fahren? also auf gut deutsch: ich hohle ein auto von hamburg nach reute. und weil ich müde bin und ich meine frau fahren lasse liegt ein missbrauch vor?

das ist jetzt wirklich ne ernsthafte frage ;)

Es ist schon nervig genug, das man mit den Kennzeichen nur noch ein Fahrzeug bewegen darf, und das muss man vor Beantragung schon kennen...

Was ist denn, wenn man bspw 5 Fahrzeuge in ganz deutschland anschauen will, und eins davon kaufen und überführen will? Übernachtung einplanen, und in der "betroffenen" Stadt beantragen? Geht glaube ich auch nicht!

Service geht anders!

Moin,

ich habe mal ein wenig Unsinn sowie den Kontext dazu entfernt. Ich möchte auch nochmal an die Spielregeln im V & S erinnern.

 

MfG

invisible_ghost

MOD

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Es ist schon nervig genug, das man mit den Kennzeichen nur noch ein Fahrzeug bewegen darf, und das muss man vor Beantragung schon kennen...

Das stimmt doch überhaupt nicht und steht auch nirgends...entweder willst du eine sachliche Diskussion führen oder nur hohle Phrasen dreschen. Aber ersteres geht halt nicht mit solchen Aussagen.

@onkel-howdy: Dein konstruierter Fall ist natürlich Quatsch und darum gehts auch gar nicht :rolleyes: Es geht um die Fälle, in denen massenhaft durch Firmen unter irgendwelchen Namen Kurzzeitkennzeichen beantragt werden und diese dann verkauft, also weitergegeben, werden.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Es ist schon nervig genug, das man mit den Kennzeichen nur noch ein Fahrzeug bewegen darf, und das muss man vor Beantragung schon kennen...

Das stimmt doch überhaupt nicht und steht auch nirgends...entweder willst du eine sachliche Diskussion führen oder nur hohle Phrasen dreschen. Aber ersteres geht halt nicht mit solchen Aussagen.

@onkel-howdy: Dein konstruierter Fall ist natürlich Quatsch und darum gehts auch gar nicht :rolleyes: Es geht um die Fälle, in denen massenhaft durch Firmen unter irgendwelchen Namen Kurzzeitkennzeichen beantragt werden und diese dann verkauft, also weitergegeben, werden.

Ach? Ich musste letztens ein Fahrzeug für einen Kumpel abholen...

Daraufhin wollte die Zulassungsstelle mindestens eine Kopie des Fahrzeugscheins, die Daten wurden sofort gedruckt, nix mehr mit "Rotem Schein"...

Haben die mich also veräppelt?

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Wenn das dort so gehandhabt wird, dann ist das vielleicht ne interne Verwaltungsanweisung. Aber in der FZV findet sich nichts dazu, eher Gegenteiliges...

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