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Kurzzeitkennzeichen fuer Probefahrten mit mehreren Fahrzeugen?

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 18:58

Ist es legal, mit einem Kurzzeitkennzeichen nacheinander mehrere Probefahrten mit verschiedenen Fahrzeugen zu machen?

Konkret also, Kurzzeitkennzeichen besorgen, dann mit diesem zu verschiedenen Anbietern und dort jeweils mit nicht angemeldeten Fahrzeugen Probefahrten machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Moin Moin.

Bescheuert sind die,die hier schreiben,und nicht wissen wovon Sie schreiben/reden.

Schönen Gruß an helmutauto.

Hier schreibt einer der seit über zehn Jahren eine

rote Nummer innehat-ohne blaues EU.- Länderkennzeichen.

 

MfG.alrock01

und? soll das als nachweis fuer kenntnisse dienen?

bei kurzzeitkennzeichen sind die daten VOR fahrtantritt einzutragen und was du vorgeschlagen hast ist verboten.

entschuldige, aber ob du ein 06 oder 07 seit 10 jahren hast, ist hier kaum von belang.

mfg

Harry

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.....nein...! :D

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen

.....nein...! :D

Danke, so hatte ich das befuerchtet...

Wie koennte man also z. B. bei drei verschiedenen Anbietern *legal*(!) mit jeweils einem nicht angemeldeten Fahrzeug Probefahrten machen? Etwa DREI Kurzzeitkennzeichen besorgen (angenommen, keiner der Anbieter hat eine "Rote Nummer")?

am 12. Oktober 2008 um 19:23

Das wäre möglich aber nicht sinnvoll.

Denn die Versicherung lässt sich das Kurzzeitkennzeichen teuer bezahlen, wenn kein Folgevertrag abgeschlossen wird.

"Sollte Geld keine Rolle spielen, diesen Post einfach ignorieren"

Gruß

Frank

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Das wäre möglich aber nicht sinnvoll.

Denn die Versicherung lässt sich das Kurzzeitkennzeichen teuer bezahlen, wenn kein Folgevertrag abgeschlossen wird.

"Sollte Geld keine Rolle spielen, diesen Post einfach ignorieren"

Gruß

Frank

Ja, das ist soweit - leider - klar. Aber was tun? Drei Anbieter, fuenf Fahrzeuge, eines davon soll gekauft werden - frueher holte man sich fuer einen Tag eine "Rote Nummer" vom Verkehrsamt und konnte das tun. Was also ist die aktuelle Alternative?

...also, wenn es die Verkäufer nicht kümmert, dass die Fahrzeuge Probe gefahren werden können, dann wird wahrscheinlich was faul dran sein...

 

Wer als Verkäufer auch so faul ist, der soll weiter auf seiner Ware sitzen bleiben...

 

Die Katze würde ich nicht im Sack kaufen - deshalb die Verkäufer auffordern, dafür zu sorgen, dass eine Probefahrt möglich ist..., ansonsten schnell vergessen und was besseres suchen...!

 

 

am 12. Oktober 2008 um 19:32

Wenn du keinen Autohändler kennst, der dir seine rote Nummer kostengünstig überlässt und alle Fahrzeuge die du dir ansehen willst nicht zugelassen sind, dann fällt mir keine andere Alternative ein.:(

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen

...deshalb die Verkäufer auffordern, dafür zu sorgen, dass eine Probefahrt möglich ist..., ansonsten schnell vergessen und was besseres suchen...!

Das sehe ich genauso. Es ist IMHO einzig und allein Aufgabe des Verkäufers, eine Probefahrt möglich zu machen.

Von einem Autohändler wirst Du keine rote Nummer bekommen, denn der ist persönlich für sie verantwortlich und wird den Teufel tun, sie jemand anderem für irgendwelche Probefahrten zu überlassen. Ansonsten kann ich mich nur den Meinungen der anderen anschließen. Keine Probefahrt durch Verkäufer möglich? Finger weg!

Der Händler der die Nummern rausgibt, wird wenn etwas schief geht, ziemliche Probleme bekommen.

Die Teile sind schneller weg, als man schauen kann.

Gruß Dennis

Moin Moin.

@ TE.

Jeder Autohändler wird Dir in seinem beisein,

mit seiner roten Nummer eine Probefahrt ermöglichen.

Termin vereinbaren,damit die Nr.verfügbar ist !

Auch wenn ich hier gesteinigt werde,(Kurzzeitkennzeichen)

Setze einen Bekannten von Dir auf den Beifahrersitz/Rückbank,

mit Kugelschreiber und"Karte"bewaffnet.

Solange Du nicht alleine fährst,und keinen schweren Unfall hast,

bleibt genug Zeit,Hersteller und FIN. einzutragen.

Erlaubt ist das so natürlich nicht!!!:confused:

Verstanden,wie es gehen kann,z.B. bei Privatverkäufern???:rolleyes:

 

MfG.alrock01

 

 

Muß man wohl nicht weiter kommentieren. Man muß da schon ziemlich bescheuert sein.

Moin Moin.

Bescheuert sind die,die hier schreiben,und nicht wissen wovon Sie schreiben/reden.

Schönen Gruß an helmutauto.

Hier schreibt einer der seit über zehn Jahren eine

rote Nummer innehat-ohne blaues EU.- Länderkennzeichen.

 

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Moin Moin.

Bescheuert sind die,die hier schreiben,und nicht wissen wovon Sie schreiben/reden.

Schönen Gruß an helmutauto.

Hier schreibt einer der seit über zehn Jahren eine

rote Nummer innehat-ohne blaues EU.- Länderkennzeichen.

 

MfG.alrock01

und? soll das als nachweis fuer kenntnisse dienen?

bei kurzzeitkennzeichen sind die daten VOR fahrtantritt einzutragen und was du vorgeschlagen hast ist verboten.

entschuldige, aber ob du ein 06 oder 07 seit 10 jahren hast, ist hier kaum von belang.

mfg

Harry

Hallo,

der Themenstarter wollte ja wissen, was legal ist. Umschrauben der Kurzzeitkennzeichen ist halt nicht erlaubt. Und das Verleihen der roten Kennzeichen an Laufkundschaft ist auch nicht erlaubt und wird wohl kaum ein Händler machen. Probefahrten (und Prüf- und Überführungsfahrten) mit den eigenen Fahrzeugen des Händlers stehen ja wieder auf einem anderen Blatt und sind der eigentliche Zweck dieser Kennzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

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