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Kurzzeitkennzeichen holen, in einer anderen Stadt

Themenstarteram 4. Juni 2017 um 19:23

Hallo,

Will am Dienstag ein Auto vom Händler Kaufen (200km entfernt), Händler meinte bei ihn neben an ist ja auch die Zulassungsstelle.

Ist der ablauf so Richtig:

  • Früh zu meiner Versicherung fahren, Nr. holen für Kurzzeitkennzeichen
  • Zum Händler Fahren wo ich dann die ganzen Papiere erhalte vom Auto
  • Beim Händler neben an zu der Zulassungsstelle um die Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Weil war da nicht was zwecks nur im eigenen Bezirk möglich diese Kurzzeitkennzeichen zu erhalten?

Dann habe ich was gelesen von, wenn man beim Händler das Auto holt kann man auch da die Kurzzeitkennzeichen in der Stadt holen bei ihn.

Weil will nicht zu umsonst so weit fahren um mir sagen zu lassen ne ist hier nicht möglich und das Auto steht nachher unangemeldet da rum.

Hatte ja auch überlegt man könnte ja das Auto gleich richtig anmelden aber das geht ja och irgendwie wieder nicht weils ein andere Bezirk ist?

Wäre Klasse wenn jemand eine Hilfreiche Antwort hat. Verstehe nur noch Bahnhof..

Beste Antwort im Thema

Wichtig ist noch eine gültige HU und der entsprechende TÜV-Bericht dazu. Sonst darfst du mit den Kurzzeitkennzeichen nur bis zur nächsten Prüfstelle fahren.

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Ist richtig, nimm außer den Papieren des Fahrzeuges und er eVB auch den Kaufvertrag und deinen Ausweis mit.

Sorry, aber es wäre wahrscheinlich einfacher die Webseite der Zulassungsstelle zu der du möchtest aufzurufen und dort die Voraussetzungen für ein Kurzzeitkennzeichen zu lesen ;)

Üblicherweise sollte dein Plan wie oben angegeben aber funktionieren. Zumindest wenn du noch ein Personalausweis dabei hast.

Versicherungstechnisch solltest du noch drauf achten dass eine Kasko Versicherung nur dann "gilt" wenn sie beim KZK extra bestätigt wurde.

Grüße

Steini

Und hol dir gleich zwei eVB's - eine speziell für das KZK, eines für die folgende Zulassung. Und lass dir - falls gewünscht - den Kaskoschutz ab sofort bestätigen.

Themenstarteram 4. Juni 2017 um 21:30

Hallo,

Danke für die Antworten. Na mir reicht normale Versicherung kein Voll/Kasko oder so.

Normal könnte ich doch das Auto gleich richtig Anmelden da oder?

Richtig anmelden geht m.W. nur bei deiner örtlichen Zulassungsstelle. Der Händler könnte dir aber die Papiere zuschicken. Klär es mit ihm ab.

Themenstarteram 4. Juni 2017 um 22:33

Ja eben bei der KFZstelle da durch gelesen und das stand drin:

Kurzzeitkennzeichen

Die Ausgabe erfolgt nur am Hauptwohnsitz.

Für die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens, muss Folgendes vorliegen:

Gültiger Personalausweis

Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

Fahrzeugbeschreibung und gültige HU

Also muss der mir Kopien zuschicken, ohman wie ich das hasse -.-

2. Verordnung zur Änd. der FZV, gültig seit 1.4.2015: Auch am Standort des Fahrzeugs.

Kannst du auf der Homepage sehen, auf welchem Stand die ist? Sonst frag den Händler, ob der dir mit deiner eVB die KZK besorgt.

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 9:22

Immer die ganzen Gesetze, es könnte so einfach sein -.-

Mein Händler sagte mir ja ich kann bei ihn in der KFZ stelle die Schilder holen, aber laut der Webseite von der KFZ stelle steht drin, Die Ausgabe erfolgt nur am Hauptwohnsitz.

Der Händler sagte mir ja, wenn ich bei Ihn bin bekomme ich ja die ganzen unterlagen damit muss ich zu der KFZ stelle bei Ihn um die Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Ich mach mir halt nur sorgen wenn ich jetzt 200 km Fahre und die mir sagen nein Sie müssen diese bei Ihnen im Wohnsitz holen, den stehe ich erst da Auto gekauft und es steht dann unangemeldet da rum und ich muss 200 km wieder nach hause und wieder hin.

Habe ja vom Händler auch die Handy Nr. aber zum Feiertag den nerven ist ja auch nicht so toll denke ich :)

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 9:27

Hier das wäre die Zulassungsstelle: http://www.havelland.de/KFZ-Zulassungsbehoerde.2397.0.html

Edit:

Wie PeterBH schon sagt ist es auch möglich am Standort des Fahrzeuges möglich.

Somit ergibt sich folgende neue Regelung seit dem 1. April 2015:

Die Ausstellung des neuen Kennzeichens ist sowohl am Standort des Fahrzeugs wie auch am Wohnort des Halters möglich. Wenn sich also ein Fahrzeugkäufer in einer anderen Stadt spontan zum Kauf entschließt, kann am Ort des Fahrzeugs ein solches Kennzeichen ausgestellt werden.

Quelle: http://www.ratgebermagazine.de/neue-regelung-fuer-kurzzeitkennzeichen-in-2015-1847

 

Also so mehr wie ich lese im Inet umso mehr verwirrt einen das -.-

Ich muss halt zu 100% Wissen ob ich da die Schilder bekomme, egal ob gleich richtig angemeldet oder Kurzzeitkennzeichen erhalte. Hauptsache ich komme da weg :)

 

http://www.havelland.de/Kurzzeitkennzeichen.2417.0.html?&type=98

Klick mal auf den Link, da steht auf der Homepage der Zulassungsstelle nichts mehr davon, dass nur für eigene Bürger.

"eine Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung (bei EU-Bürgern den Reisepass oder den EU-Ausweis, bei Bürgern anderer Länder den Reisepass)"

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 15:57

Hallo,

Also morgen früh schnell Versicherungs- Nr. holen dahin fahren und Papiere nehmen Kurzkennzeichen holen bei dem da drüben.

Bin mal gespannt ob das Morgen alles so klappt.. ^^

Wie schon geschrieben, zur Not soll der Händler - sofern dort auch wohnhaft - auf seinen Namen und mit deiner eVB das KZK holen.

Halt uns bitte auf dem Laufenden.

Themenstarteram 6. Juni 2017 um 4:39

Mache ich :)

Wichtig ist noch eine gültige HU und der entsprechende TÜV-Bericht dazu. Sonst darfst du mit den Kurzzeitkennzeichen nur bis zur nächsten Prüfstelle fahren.

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