- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Kurzzeitkennzeichen nach online-Zulassung
Kurzzeitkennzeichen nach online-Zulassung
Ich habe ein Problem bei der Zulassung. Ich habe heute die Papiere für mein neu erworbenen Gebrauchtwagen bekommen. Das Fahrzeug hole ich morgen ab (ca 100 km) und bekomme vom Autohändler ein 5-Tage- Kurzzeitkennzeichen. Da ich schlau sein wollte, und in Berlin kein Termin bei der Zulassungsstelle zur Verfügung steht, habe ich die online-Zulassung genutzt. Das Fahrzeug wurde natürlich sofort zugelassen. Ein Fahren mit dem Ausdruck der vorläufigen Zulassung und geprägten Kennzeichen ist ab sofort möglich. Aber nun werden mir die Kennzeichen erst Montag zugestellt. Ist es zulässig, trotz erfolgreicher Zulassung an diesem Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen anzubringen um dieses zu meinem Wohnort zu überführen obwohl er ordnungsgemäß zugelassen wurde? Die Überführung muss morgen sein.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Nein ... eine derartige Doppelzulassung ist in der Zulassungsverordnung nicht vorgesehen
Was soll ich tun? Ja ich habe das auch genau so gelesen. Aber Fakt ist, das Fahrzeug ist per Termin morgen abzuholen und die Kennzeichen sind noch nicht da. Das autohaus weiß nix von der bereits erfolgreichen Zulassung und machen kurzzeitkennzeichen ran. Nix sagen, er wäre im Prinzip doppelt versichert. Besser als nicht versichert. Aber korrekt wäre das nicht.
Was spricht dagegen morgen früh mit der Zulassungsbescheinigung beim nächsten Schildermacher Kennzeichen zu besorgen?
Zitat:
@Sandwurm schrieb am 18. Januar 2024 um 17:41:11 Uhr:
zu überführen obwohl er ordnungsgemäß zugelassen wurde? Die Überführung muss morgen sein.
Da er ordnungsgemäß zugelassen ist, dürfen selbstverständlich keine KZK an das Fahrzeug angebracht werden.
§ 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probefahrten oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
4. das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Dann darfst morgen noch Bleche kaufen, die sind in Berlin vor den Zulassungsstellen nun auch nicht so teuer
Zitat:
@Sandwurm schrieb am 18. Januar 2024 um 18:08:36 Uhr:
Was soll ich tun? Ja ich habe das auch genau so gelesen. Aber Fakt ist, das Fahrzeug ist per Termin morgen abzuholen und die Kennzeichen sind noch nicht da. Das autohaus weiß nix von der bereits erfolgreichen Zulassung und machen kurzzeitkennzeichen ran. Nix sagen, er wäre im Prinzip doppelt versichert. Besser als nicht versichert. Aber korrekt wäre das nicht.
Sind die KZK schon ausgestellt oder will das Autohaus die morgen holen.
Die werden sie nicht bekommen, da der Wagen schon zugelassen ist.
Auf welchen Namen sind die KZK?
Es wäre bestenfalls eine OWi nach STVZO, und keine Straftat gem. PflichtVersG. Er wäre quasi doppelt versichert
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 18. Januar 2024 um 18:11:24 Uhr:
Was spricht dagegen morgen früh mit der Zulassungsbescheinigung beim nächsten Schildermacher Kennzeichen zu besorgen?
Die
Zulassungsbescheinigung wird ihm doch erst noch zugestellt.
Er hat lediglich den "Abruf der automatisierten Zulassungsentscheidung " in der Hand und darf damit maximal 10 Tage mit ungesiegelten Kennzeichen fahren.
§ 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
Mit der automatisieren Entscheidung ist das anbringen von KZK nicht mehr möglich.
Ok Kennzeichen Missbrauch/Urkundenfälschung
Genau so mein Problem. Ich werde wohl oder übel kennzeichen prägen lassen müssen und wenn dann die gesiegelten kommen, hänge ich die alten in den Keller.
Zitat:
@Sandwurm schrieb am 18. Januar 2024 um 18:16:46 Uhr:
. Er wäre quasi doppelt versichert
Da wirst Du im Schadensfall aber ein Wunder erleben. Da ist nix doppelt versichert.
Da das KZK keine Zulassung,sondern nur eine Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs ist, wird die Versicherung schon mal nicht eintreten,da der Wagen zugelassen ist.
Und an einem zugelassenen Fahrzeug sind die Kennzeichen anzubringen,die beim KBA abgespeichert sind. Jedes andere Blech, führt zu einem Verfahren wg Kennzeichenmissbrauch
Ok das war mir klar. Ärgerlich aber da bleibt mir nix anderes übrig als morgen früh noch zwei Bleche zu kaufen. Danke für die Hilfe. Tolles forum
Die zusätzlichen Kennzeichen kann man ja noch anders nutzen: Parkplatz, Fahradträger und ähnliches.
Zitat:
@Sandwurm schrieb am 18. Jan. 2024 um 18:29:02 Uhr:
. Ich werde wohl oder übel kennzeichen prägen lassen müssen und wenn dann die gesiegelten kommen, hänge ich die alten in den Keller.
...im Umkehrschluss heißt das, du willst mit ungesiegelten Kennzeichen fahren???
Bin zwar nicht mehr in der Materie drin, aber ob das zulässig ist???
Glaube ich nicht.
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 18. Januar 2024 um 18:47:29 Uhr:
Glaube ich nicht.
Gruß jaro
Stufe 4 ikfz.
§ 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
Ein Fahrzeug darf abweichend von § 12 Absatz 13 Satz 1 Nummer 2 ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger bis zum Empfang der nach § 26 Absatz 4 Nummer 4 zu übersendenden Stempelplaketten und Plakettenträger, längstens jedoch für 10 Tage, in Betrieb gesetzt werden. Die Frist des Satzes 1 beginnt mit Abruf der automatisierten Entscheidung
1.über die internetbasierte Erstzulassung,
2. über die die internetbasierte Wiederzulassung oder
3. bei einem Halterwechsel nach § 30 Absatz 4.
Ein gut lesbarer Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.