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Kurzzeitkennzeichen - neue Regelung

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 13:36

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos, auch nach dem ich hier ältere Beiträge gelesen habe.

Folgendes Problem:

Ich würde mir im Juli gern ein Auto kaufen, steht schon so gut wie fest welches und vor allem wo, selbiges steht circa 100 km von meinem Wohnort entfernt. Also denke ich, was machste mit der Überführung? Richtig, gibt ja rote Kennzeichen. Also werfe ich ne Suchmaschine an und lese Kurzzeitkennzeichen.

Ich informiere mich darüber, macht auch alles irgendwie Sinn (Versicherung fürs KFZ hab ich bereits ausgesucht) und wundere mich, ob ich allen Ernstes 100 km bis zum Auto fahren muss, mir Brief/Schein + Nachweis über HU geben lasse, damit ich dann 100 km zurück fahre, mir mein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle meines Ortes besorge (welches ich wohl schon VOR dem Autokauf bestellen muss/sollte), um dann wieder 100 km zurück zum Auto zu fahren, Nummernschild anbringe und dann endlich nach Hause fahren kann?

Gibt es sowas nicht vor Ort? Oder ne andere Methode? Das klingt nach extrem viel Aufwand, 400 km, damit ich mit meinem gekauften Auto nach Hause darf?

 

Liebe Wochenendgrüße,

Chris

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17 Antworten

Hol das Kennzeichen doch bei der Zulassungsstelle des Verkäufers

Richtig erkannt - gibt es auch vor Ort, wo das Auto gekauft wird. Beim Kauf vom Händler sollte das eine Serviceleistung sein.

Sonst ruf bei der Zulassungsstelle an, frag was die brauchen und wann die auf haben. Da, wo das Auto steht.

Es gibt Zulasxsungsstellen, denen reicht eine Kopie der Unterlagen. Aber vorher nachfragen. Es gibt auch noch den Postweg anstatt der 100 km. Kommt auf die Kaufmodalitäten an.

Man kann solche roten (Fachwort- Kurzzeitkennzeichen) an allen Zulassungsstellen holen. Also auch dort, wo das Auto steht. Bedingung, die Zulassungsstelle muss geöffnet haben, wenn man sich das Auto anschaut.

Hierbei gibt es meist einen extra Schalter. Man kann quasi an der Schlage vor und muss nicht lange warten. Hab ich schon mehrfach gemacht, funktioniert ganz gut.

Man kann alles vor Ort erledigen, nicht mehrfach hin und her fahren.

Tipp: Vorher muss man eine eVB für das Kurzzeitkennzeichen bei einer Verischerung holen. Nimmt man dann die selbe Versicherung, wird der Preis damit verrechnet. Man kann immer so eine eVB holen. Sie ist noch nicht aktiviert und ist meist über ein Jahr lang gültig. Dann, wenn die Zulassungsstelle diese Nummer verwendet, erst dann wird sie aktiviert und zahlungspflichtig.

Lies mal was auf der Homepage deiner Zulassungsstelle oder der des Verkäufers steht, oder lies mal hier, wie das bei uns ist:

https://www.kreis-kleve.de/.../

Zitat:

Man kann solche roten (Fachwort- Kurzzeitkennzeichen) an allen Zulassungsstellen holen. Also auch dort, wo das Auto steht.

Ich befürchte, Du verwechselst da was. Rote Kennzeichen (rote Schrift auf weißem Grund) sind keine Kurzzeitkennzeichen sondern Kennzeichen für Händler, Werstätten, Hersteller usw.

Kurzzeitkennzeichen sind mit schwarzer Schrift auf weißem Grund mit gelbem Balken rechts auf welchem das Ablaufdatum eingestanzt ist.

Die Benutzung beider Schilderarten sind nur für Erprobungs- und Überführungsfahrten zugelassen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Mai 2017 um 18:55:44 Uhr:

Zitat:

Man kann solche roten (Fachwort- Kurzzeitkennzeichen) an allen Zulassungsstellen holen. Also auch dort, wo das Auto steht.

Ich befürchte, Du verwechselst da was. Rote Kennzeichen (rote Schrift auf weißem Grund) sind keine Kurzzeitkennzeichen sondern Kennzeichen für Händler, Werstätten, Hersteller usw.

Kurzzeitkennzeichen sind mit schwarzer Schrift auf weißem Grund mit gelbem Balken rechts auf welchem das Ablaufdatum eingestanzt ist.

Die Benutzung beider Schilderarten sind nur für Erprobungs- und Überführungsfahrten zugelassen.

Stimmt. Gut aufgepasst.

Gelber Balken ist ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage Gültigkeit)

Roter Balken wäre Ausführkennzeichen.

am 19. Mai 2017 um 19:25

Also die Kurzzeitkennzeichen kann man sich auch am Ort holen, wo das Fahrzeug steht. Voraussetzung ist, dass die dortige Zulassungsstelle offen hat. Mitbringen muss man eine Kopie der Zulassungsbescheinigung I oder II, gültige Bescheinigung vom TÜV (soweit vorhanden) und eine eVB-Nummer der Versicherung. Die meisten Versicherungen verrechnen die Kosten dann mit dem anschließenden Vertrag.

Überlegenswerte Alternative (habe ich grad letzte Woche hier gemacht): Das ganze online abwickeln. Ich habe die Kurzzeitkennzeichen online bestellt, die eVB auch, Gesamtkosten inkl. Kennzeichen, Zulassung, Versicherung, Express-Versand und allem drum und dran 125 EUR. Da kann man sich die Kennzeichen mit Wunschdatum machen lassen und dann direkt zum Fahrzeug mitnehmen - setzt allerdings voraus, dass man das Auto auch wirklich nehmen will.....

Themenstarteram 20. Mai 2017 um 5:40

Danke für die Hinweise. Dann hab ich ja richtig gedacht.

Ich werde mich wohl dann zur ortsansässigen Zulassungsstelle aufmachen, wo ich den Wagen kaufen werde.

 

Danke nochmal.

Dann erkundige dich dort vorher, wie das dort abläuft.

Vielleicht kannst du (online) einen Termin buchen, ansonsten könnte es passieren, dass du lange Wartezeiten hast.

Kurzzeitkennzeichen stellt dir doch nur die Zulassungsstelle deines Hauptwohnsitzes aus.

Das war mal anders, wurde aber wegen regen Grenzhandels mit den Kennzeichen geändert.

 

Das Kennzeichen vor Ort kann dir nur der Verkäufer, sofern der da auch seinen Hauptwohnsitz hat, besorgen.

 

Ansonsten Brief und TÜV Bescheinigung geben lassen und selbst besorgen.

Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, kannst auch mit diesen fahren sofern der jetzige Besitzer das zulässt.

Hast Du Dich vor Deinem Post schlau gemacht bzw. den ganzen Thread hier gelesen? Scheinbar nicht :rolleyes:.

Zitat:

Lies mal was auf der Homepage deiner Zulassungsstelle oder der des Verkäufers steht, oder lies mal hier, wie das bei uns ist:

https://www.kreis-kleve.de/.../

Die Informationen bei meiner Zulassungsstelle.

FZV §16a Abs. 2

Zitat:

@rommulaner schrieb am 22. Mai 2017 um 10:52:51 Uhr:

Kurzzeitkennzeichen stellt dir doch nur die Zulassungsstelle deines Hauptwohnsitzes aus.

...

Das Kennzeichen vor Ort kann dir nur der Verkäufer, sofern der da auch seinen Hauptwohnsitz hat, besorgen.

...

Das nennt man fundiertes Halbwissen ;)

Von wem gibts denn für das fundierte Halbwissen auch noch den grünen Daumen :confused: :rolleyes:.

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