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Kurzzeitkennzeichen ohne HU ?

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 17:24

Hallo,

bin neu hier weil ich ein paar Tipps benötige für den Gebrauchtwagenkauf.

Und zwar möchte ich einen Wagen kaufen ohne TÜV, um ihn ein bisschen herzurichten.

Es sollte sich hier nur um ein möglichst günstiges Auto handeln, um 6 km Arbeitsweg zurückzulegen.

Mehr will ich damit nicht fahren, also bin ich sehr anspruchslos.

Wie läuft es nun ab, da ich ja ohne HU kein KZK bekomme oder?

Ausnahme: Fahrten zur HU und Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, in dem dass KZK ausgestellt wurde.

Bedeutet das, dass ich in meinem Bezirk (also Landkreis) das Auto kaufen müsste und heimfahren oder könnte ich auch aus einem anderen Landkreis ein Auto kaufen, um es zu mir zu fahren für die Reparatur?

Wer kann hier was sagen?

Bin gespannt!

Beste Antwort im Thema

warum wohl ist das Gesetz so verschärft worden, es hat genug Leute gegeben die die Vorschriften ignoriert haben und ausgenutzt haben bis zum äußersten, also braucht man sich nicht zu wundern.

Gruß

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Also nach dem neuen Gesetz ohne HU gibt es keine Kurzzeitkennzeichen

Hier gibt es schon so viele Antworten zu Deiner Frage, benutze doch erst einmal die Suchfunktion oder lese den § 16 A FZV.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

 

Schöne Weihnachtstage

Die erste Aussage ist falsch. Die KZK kannst Du bekommen, aber nur in Deinem Zulassungsbezirk um damit auf dem direkten Weg zu einer HU Stelle (kann wohl auch eine Werkstatt sein) zu fahren.

Alles, was weiter weg ist als ein Zulassungsbezirk, ist für dich so gesehen uninteressant, was KZK betrifft. Du könntest zwar entweder bei deiner Zulassungsstelle oder bei der Zulassungsstelle, wo das Auto steht, KZK holen. Ohne nachgewiesene HU bleibt es aber immer bei der örtlichen Beschränkung auf den ausgebenden Zulassungsbezirk.

Also ist es nicht möglich ein Auto ohne HU vom Landkreis X nach Landkreis Y zu überführen,

ausser auf nem Hänger.

Mit einem KZK darf ich das Auto ohne HU nicht mal im Landkreis nach Hause fahren?

Im Grunde nein. Ich habe aber einen Fall gedanklich ausgeklammert, da er nach den Angaben des TE nicht in Betracht kommt: man kann sich KZK ohne HU und mit der örtlichen Begrenzung ausstellen lassen, im ausgebenden Bezirk zur HU fahren und wenn man mängelfrei besteht, mit dem HU-Bericht dann örtlich unbegrenzt das Fahrzeug verbringen. Der Passus auf der Rückseite der ZB I mit der Begrenzung wird dann gestrichen von der Prüforganisation.

Ok, also darf ich mit KZK ein Auto nicht nach Hause fahren, es dort raparieren oder TÜV-Fertig machen und dann zum TÜV.

Erst zum TÜV wo auch immer und dann nach Haus fahren mit Mängelbericht geht?

...also wird man nicht drumrum kommen einen Autotrailer zu benutzen... ganz ehrlich bei dem ganzen Zirkus um das KZK würde ich das sowieso machen, auch wenn mein Auto nur eine zulässige Anhängelast von um die 1,5 Tonnen hat - ist die Karre ggf. je nach gekauftem Fahrzeug halt um 0,5 bis 1 Tonne überladen.

Bei dieser irrsinnigen Regelung wird man ja regelrecht dazu genötigt so zu handeln.

Eine Alternative wäre noch... so hat das mal einer meiner früheren Arbeitgeber gemacht. Der hatte für seine Spedition mehrere baugleiche gebrauchte Kühlauflieger gekauft. Als der erste per KZK zu Hause aufm Hof stand und regulär zugelassen war hat er einen ahnungslosen Aushilfsfahrer mit den Kennzeichen vom zugelassenen Auflieger einfach mit den Worten, "hab ich heut morgen zugelassen, mußt noch die Kennzeichen dranschrauben" losgeschickt den nächsten abzuholen... der Fahrer hat ihm das abgenommen und ist ohne Abgleich der FIN mit den falschen Kennzeichen am Auflieger quer durch halb D gefahren.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:26:18 Uhr:

Ok, also darf ich mit KZK ein Auto nicht nach Hause fahren, es dort raparieren oder TÜV-Fertig machen und dann zum TÜV.

Nein, theoretisch nicht. Ich weiß auch, dass es genug Leute machen, die sind sich aber der Risiken bewusst.

 

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:26:18 Uhr:

Erst zum TÜV wo auch immer und dann nach Haus fahren mit Mängelbericht geht?

Nein, nur wenn HU mängelfrei bestanden wurde. Mit Mängeln darf man vom TÜV in die nächste Werkstatt (juristisch korrekt: "geeignete Einrichtung", ich weiß aber nicht, ob da auch die eigene Hofeinfahrt mit abgedeckt ist) zur Mängelbeseitigung und wieder zurück zum TÜV fahren.

 

Problem an der ganzen Sache ist immer wieder, dass man es eigentlich ein bisschen anders regeln wollte, als es jetzt tatsächlich im Gesetz steht. Ob dass ein redaktionelles Versehen ist oder was anderes, keine Ahnung, aber die Regelungen sind so wie sie im Moment sind nicht ganz konsequent formuliert.

Ich finde dieses neue Gesetz auch sowass von zum kotzen. ..aber wie die Petition dagegen gelaufen ist. ..hat sich keiner darum geschert.....jetzt haben wir die Quittung! Da kann man nur noch eines machen. ..mit dem Trailer holen.....lg Michael

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:42:20 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:26:18 Uhr:

Ok, also darf ich mit KZK ein Auto nicht nach Hause fahren, es dort raparieren oder TÜV-Fertig machen und dann zum TÜV.

Nein, theoretisch nicht. Ich weiß auch, dass es genug Leute machen, die sind sich aber der Risiken bewusst.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:42:20 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:26:18 Uhr:

Erst zum TÜV wo auch immer und dann nach Haus fahren mit Mängelbericht geht?

Nein, nur wenn HU mängelfrei bestanden wurde. Mit Mängeln darf man vom TÜV in die nächste Werkstatt (juristisch korrekt: "geeignete Einrichtung", ich weiß aber nicht, ob da auch die eigene Hofeinfahrt mit abgedeckt ist) zur Mängelbeseitigung und wieder zurück zum TÜV fahren.

Problem an der ganzen Sache ist immer wieder, dass man es eigentlich ein bisschen anders regeln wollte, als es jetzt tatsächlich im Gesetz steht. Ob dass ein redaktionelles Versehen ist oder was anderes, keine Ahnung, aber die Regelungen sind so wie sie im Moment sind nicht ganz konsequent formuliert.

Ok.

Also darf sich der normale Bürger nur noch ein gebrauchtes Auto mit gültigen TÜV, oder TÜV geeignetes Auto kaufen. Anders bringt er es ja nicht zu sich nach Hause. Die meisten haben keinen Autohänger oder Abschleppwagen zur Hand.

Da sieht man mal wieder wie der deutsche Michel gebeutelt und verarscht wird.

Für andere Sachen ist ...

Das würde jetzt zu weit führen...

Richtig. ..ist aber hierzulande auch kaum mal einer Bereit sich zu wehren. ..erstmal wird sich über alles aufgeregt und 2 Monate später ist dann wieder alles vergessen. ..uns gehört es doch nicht besser. ...lg Michael

Ich könnte mich zu diesem Thema auch so richtig auskotzen...naja

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 26. Dezember 2015 um 01:18:57 Uhr:

Richtig. ..ist aber hierzulande auch kaum mal einer Bereit sich zu wehren. ..erstmal wird sich über alles aufgeregt und 2 Monate später ist dann wieder alles vergessen. ..uns gehört es doch nicht besser. ...lg Michael

Ich könnte mich zu diesem Thema auch so richtig auskotzen...naja

Geh doch mal dagegen an.

Sei es wogegen auch immer, du wirst kaputt gemacht.

Das ist das Deutschland von heute ...

Ja leider. Wie Recht du hast. ...lg Michael

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