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Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 30. August 2017 um 15:17

Hallo Forum,

ich stehe in diesem Jahr mal wieder vor dem Problem, meinen Wohnwagen einige Kilometer für den Winter in eine Scheune schaffen zu müssen. Der WW ist BJ 79, war noch nie zugelassen und bis 2015 habe ich das selbst mit einem Kurzzeitkennzeichen geregelt. Das geht ja nun seit 2015(?) nicht mehr so einfach. Im letzten Jahr war die Neuregelung noch so frisch, dass ich nirgendwo Erfahrungswerte gefunden und den Versuch, ohne Tüv ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, gelassen habe. Jetzt würde ich gerne einen neuen Anlauf wagen, denn z.B. hier steht, dass das doch geht. Die Regelung habe ich, denke ich grundsätzlich verstanden:

1. Es gibt kein Kurzzeitkennzeichen mehr ohne gültige HU ausser ...

2. Für Fahrten zur Prüfung

3. In die Werkstatt (?)

4. Nur im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk

Jetzt frage ich mich, ob ich das, was ich vorhabe, nicht mit genau dieser Ausnahme machen kann, denn ...

zu 2. Wie genau sollte bei der Zulassungsstelle überprüft werden, wo genau ich hinfahre?

zu 3. Ich bin meine eigene Werkstatt und arbeite in der Scheune

zu 4. Das würde für meine Fahrt reichen.

Und weiter gedacht, könnte ich so meinen Wohnwagen doch einmal im Jahr in eine andere Scheune fahren, oder?

Was meint Ihr / Hat jemand Erfahrungen?

gruss,

heinetz

 

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13 Antworten

Wenn die Prüfstelle auf der gleichen Strecke liegt, sehe ich da kein Problem. Wehe aber es passiert auf anderer Strecke irgendwas. Ob deine Privatwerkstatt hier zählt, weiß ich nicht.

Kannst dir keine rote Nummer leihen?

Die Antwort auf die Frage steht doch in dem Link: "Keine Vergnügungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bieten Spielräume, mit denen sich die Hauptuntersuchung bequem und direkt über die Bühne bringen lässt. Diese Spielräume sollten allerdings keinesfalls ausgereizt werden. Denn: Wer von Behörden angehalten und überprüft wird, muss sich erklären können. Wurde das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV beispielsweise sonntags für einen Ausflug an den Strand verwendet, so handelt es sich dabei um eine Vergnügungsfahrt. Gleiches gilt für anderweitige Unternehmungen, deren Ziel nicht die Prüfstelle, die Werkstatt oder eine andere Destination (siehe Fahrten zur Mängelbeseitigung) ist. "

Wenn man nach dem Anhalten den HU-Bericht nachreichen soll, dürfte es wohl eng werden.

am 30. August 2017 um 20:18

Zitat:

@heinetz schrieb am 30. August 2017 um 17:17:12 Uhr:

Hallo Forum,

ich stehe in diesem Jahr mal wieder vor dem Problem, meinen Wohnwagen einige Kilometer für den Winter in eine Scheune schaffen zu müssen.

Wenn die Scheune einem Bauern gehört der auch einen Traktor hat könnte der das mit dem 25 km/h Schild erledigen. Wird von dem Bauern hier in der Umgebung jedenfalls so gemacht und der hat mehr als 50 Boote und Wohnwagen in der Scheune stehen.

Frag den doch einfach mal.

Fahrten zum Tüv natürlich nur an Tagen und zu Zeiten wo der Tüv auch offen hat.

Sonntags wird Dir das kein Polizist glauben.

Mit einer Zugmaschine die bauartbedingt max. 6 km/h schafft, geht das. Braucht halt Zeit.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 30. August 2017 um 22:18:30 Uhr:

 

Wenn die Scheune einem Bauern gehört der auch einen Traktor hat könnte der das mit dem 25 km/h Schild erledigen. Wird von dem Bauern hier in der Umgebung jedenfalls so gemacht und der hat mehr als 50 Boote und Wohnwagen in der Scheune stehen.

Frag den doch einfach mal.

Mir erschließt sich jetzt nicht, was ein Wohnkübel mit lof zu tun hat. Für die Boote ist das auch keinesfalls i. O.

 

Achtung, verrückte Idee: man könnte das Ding zulassen und wieder abmelden. Kostet genauso viel wie jedes Mal aufs Neue KZK holen zu müssen...

Die HU scheint etwas problematisch ...

Dann ist der Anhänger nicht verkehrssicher (was sollte da schon HU-relevantes kaputt sein, was zum Nichtbestehen führt und nicht repariert werden kann) und dürfte grds. nicht bewegt werden, auch nicht mit KZK...

Korrekt.

(Bremse, Korrosion)

Hallo, Heinetz,

wie groß ist denn der Wohnwagen?

Ist es möglich, diesen auf einen Autoanhänger zu laden und dann ordnungsgemäß von A nach B zu transportieren?

Hallo, Golfschlosser,

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 30. August 2017 um 17:36:26 Uhr:

Kannst dir keine rote Nummer leihen?

ganz schlechte Idee.

Viele Grüße,

Uhu110

willst du denn mit dem WoWa aus deinem Zulassungsbezirk bzw. dem angrenzenden herausfahren?

Unter Umständen lässt sich durch clevere Wahl des SVAs auch der übernächste Zulassungsbezirk mit einschließen?

Ich würde die Idee mit nen Autotrailer unterstützen.

 

Kostet gemietet in aller Regel weniger als ein Kzk.

Hallo, Fluchti,

vorausgesetzt, der Wohnwagen ist ordnungsgemäß gesichert, hat dies auch bei einem Unfall einen großen Vorteil, denn dann braucht man sich keine Sorgen machen, dass ein Sachverständiger die Verkehrstauglichkeit des Wohnwagens überprüft und man dann unter Umständen Probleme mit der Versicherung bekommt, wie z. B. Regressansprüche.

Viele Grüße,

Nachteule

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