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Kurzzeitkennzeichen
Hallo liebes Forum,
Ich bin momentan kurz davor einen caddy 14d zu begutachten und vielleicht zu kaufen.
Da ich aber bisher nur Autos von meinem Vater gefahren bin, wäre das das erste Auto, dass ich selbst versichere. Nun zu meinem Fragen:
Ich brauche für eine Überführung ja kurzzeitkennzeichen. Um das zu beantragen brauche ich aber die Papiere und einen HU Bescheid. Da das Auto aber gute 250km weit weg steht, wäre es ja dumm, einmal hin zu fahren, das Auto zu kaufen, dann das KZKennzeichen zu beantragen und dann wieder hinzufahren.
Gibt es da auch eine andere Möglichkeit?
Und das andere Problem ist, dass ich Erstversicherer wäre, also noch keine Versicherung habe, und deshalb auch keine eVB Nummer. Bekomme ich die nur wenn ich bei einer Versicherung das Auto schon vorher versichere ? Ohne zu wissen ob ich es wirklich kaufen will ?
Lg Johannes
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Zitat:
Zum TÜV braucht man kein Kzk, da reicht die EVB Nummer der Versicherung. Da müssen die alten Nummernschilder ans Auto (Wenn nicht mehr vorhanden reicht ein Pappdeckel) und dann geht's los.
Die Kosten für das KzK kann man sich da sparen
Warum müssen immer irgendwelche Pappnasen falsche und gefährliche Antworten geben zu Dingen , von denen sie keine Ahnung haben?
Das ist natürlich Quatsch , so ist es richtig:
Aus der FZV, §10 :
"""
.......
4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
.........
""""
MfG Volker
33 Antworten
Hi Johannes,
das wurde leider so verschärft weil zu viele Zeitgenossen Schindluder mit dem KZKZ getrieben haben.
Du hast nur die Chance bei der Zulassungsstelle zu fragen ob die eine Kopie von Fahrzeugschein und HU Zettel akzeptieren die du dir vom Verkäufer vorab schicken lässt. bei manchen ZULst. geht das.
Bezüglich der eVB musst du deine Versicherung fragen. Evtl. kannst du die KZKZ auch vor Ort des Verkäufers bekommen bei der Zulassungsstelle. Die muss da natürlich offen haben.
Wenn nix geht musst du einen Trailer mitnehmen oder dir eine rote Nummer von einer Werkstatt borgen...machen die aber heute auch nur noch ungern...
AFAIK dürfen die das gar nicht mehr.
Moin,
Eine EVB Nummer bekommst du per Anruf bei deiner angedachten Versicherung. Das geht wirklich problemlos.
Bzgl. Überführung ...
1.) Bist du sicher, dass die Fahrt generell lohnt und du den tatsächlichen Zustand vor Ort bewerten kannst?
2.) Wenn das Fahrzeug eine gültige HU hat, dann kannst du dir das Kurzkennzeichen vor Ort holen, solange zumindest das dafür zuständige Amt geöffnet hat. Ggf. fragst du den Verkäufer ob er für dich die Öffnungszeiten klärt und ob ggf. ein Termin notwendig ist. Da du weder deinen Heimatort noch den des Verkäufers nehmen musst - besteht da eine gewisse Flexibilität, man kann KKZ mittlerweile sogar online mit Lieferung nächsten Werktag bestellen.
LG Kester
Also ich fühle mich definitiv im Stande den Zustand zu bewerten. Als KFZ Mechatroniker im 4. Lehrjahr sollte das drin sein ^^.
Wenn ich das vor Ort holen kann wäre das natürlich perfekt . Dann werde ich mich mal informieren was die Öffnungszeiten angeht
Zitat:
@jome96 schrieb am 3. September 2019 um 11:24:56 Uhr:
...
Gibt es da auch eine andere Möglichkeit?
Ja, Trailer.
Zitat:
@jome96 schrieb am 3. September 2019 um 13:17:40 Uhr:
Also ich fühle mich definitiv im Stande den Zustand zu bewerten. Als KFZ Mechatroniker im 4. Lehrjahr sollte das drin sein ^^.
Kann dir dein Ausbildungsbetrieb kein rotes Nummernschild ausleihen? In dem Fall ist das was anderes. Du bist Werkstattangehöriger und kannst das Auto in eure Werkstatt überführen. Du willst ja wahrscheinlich eh im Betrieb als aller erstes einen großen Check und eine Anfangsinspektion machen.
Beim KZK wäre sinnvoll zu schauen, wo du das Auto später versichern willst. Viele Versicherungen rechnen das auf den späteren Vertrag an.
Da der Caddy 14d im Klassikeralter ist, gibt es die Möglichkeiten der Klassikerversicherungen. Die kosten nur ein Bruchteil einer normalen Versicherung für Neulinge. Meist ist Vorraussetzung, dass man einen Erstwagen zur Verfügung hat. Deshalb ist es sinnvoll den Wagen auf deinen Vater anzumelden. Auch bei normalen Versicherungen ist es oft am günstigsten den Wagen als Zweitwagen auf die Eltern zu versichern und sich selber als zusätzlichen Fahrer anzumelden
KZKZ ist doch sowieso schonmal schweineteuer. Das kann man NUR beim Schildermacher vor Ort machen lassen. Die Paderborner wollten dafuer dreiste 60 Euro haben. Fuer zwei Blechschilder die 3 Tage am Auto pappen. Nein, Danke.
Ich habe so etwas immer mit dem Trailer oder mit zwei Besuchen gemacht. Fuer das richtige Auto faehrt man auch 2x hin.
Ein Kennzeichen bereits bei der ersten Besichtigung mitzubringen (auch Kzkz) schwächt die Verhandlungsposition deutlich. Wenn Du es so machst, lass es nicht den Verkäufer sehen...
Zitat:
@sprintasport schrieb am 6. September 2019 um 08:15:37 Uhr:
Ein Kennzeichen bereits bei der ersten Besichtigung mitzubringen (auch Kzkz) schwächt die Verhandlungsposition deutlich. Wenn Du es so machst, lass es nicht den Verkäufer sehen...
Wenn man ein KZK bereits zur ersten Besichtigung mitbringen will, muss man beim Verkäufer vorab die nötigen Papiere in Kopie abfordern. Da wird wohl jeder Verkäufer hellhörig, der sich ein wenig auskennt. Je nachdem, wo man hinfahren muss, fallen die Kosten für das Kennzeichen im Verhältnis zu den Fahrtkosten und dem Zeitaufwand auch nicht mehr ins Gewicht.
Wer beim Autokauf so falsch rechnet, hat sowieso eine schlechte Verhandlungsposition.
Grüße vom Ostelch
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem.
Ich muss meinen abgemeldeten Wagen zum TüV bringen, bevor ich ihn anmelden kann.
Ein Trailer ist genauso teuer wie ein KZK.
Nur letzteres bekomme ich anscheinend nicht ohne HU -.- So ein Schwachsinn.
Allerdings hatte ich neulich einen Beitrag zu einem Pärchen gesehen, die einen Laster zum Wohnmobil umbauen.
Der LKW war auch nicht angemeldet und ohne TüV aber die haben ein KZK bekommen um zum TüV zu fahren. Der Inhalt ist aktuell, sie basteln jetzt gerade an dem Wagen. Also alter Filmbeitrag kann das nicht sein.
Ist es, weil sie einen LKW anmelden wollen, den man nicht mal kurz auf nen Trailer schmeisst?
KZK wäre mir lieber, dann könnte ich zum TüV fahren, einen Statusbericht bekommen, falls er durchfällt und zur nächsten Werkstatt fahren (die auch eine Selbsthilfewerkstatt ist ^^) und die Mängel beseitigen, um wieder anzutanzen.
Bei einem Trailer tickt ja die Uhr
UPDATE:
Was muss mein blindes Auge das sehen?
Zitat:
Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.
Quelle Strassenverkehrsamt.de
Da hatte die blöde Trulla in der Zulassung wohl keinen Bock, bzw. alle dort waren unwissend. Denn die pampige Madam am Tresen fragte ihre Kollegen, da sie erst ein paar Monaten dort arbeitet. Die haben alle unisono "Nö!" gesagt
Zitat:
@wakkaluba schrieb am 13. Oktober 2019 um 16:18:32 Uhr:
KZK wäre mir lieber, dann könnte ich zum TüV fahren, einen Statusbericht bekommen, falls er durchfällt und zur nächsten Werkstatt fahren (die auch eine Selbsthilfewerkstatt ist ^^) und die Mängel beseitigen, um wieder anzutanzen.
Genau dafür kann man ein KZK auch ohne HU bekommen.
Vielleicht findest du diese Regeln sogar auf der Homepage eurer Zulassungsstelle.
Ich meine, dass man auf direktem Wege ohne gueltige HU Plakette zur Pruefstelle fahren darf. Das Auto muss allerdings versichert sein.
Bin mir da aber nicht zu 100% sicher.
Was noch eventuell geht: Das Auto abschleppen.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 13. Oktober 2019 um 16:37:45 Uhr:
Zitat:
@wakkaluba schrieb am 13. Oktober 2019 um 16:18:32 Uhr:
KZK wäre mir lieber, dann könnte ich zum TüV fahren, einen Statusbericht bekommen, falls er durchfällt und zur nächsten Werkstatt fahren (die auch eine Selbsthilfewerkstatt ist ^^) und die Mängel beseitigen, um wieder anzutanzen.
Genau dafür kann man ein KZK auch ohne HU bekommen.
Vielleicht findest du diese Regeln sogar auf der Homepage eurer Zulassungsstelle.
Genau dafür wollte ich eines und es wurde mir verwehrt.
Ich war agnz schön angefressen nach 2 Stunden warten eine Antwort, wie "nö. keine HU kein KZK", um die ohren geballert zu bekommen und aufgefordert wurde den Platz für den nächsten Kunden zu räumen -.-
@SteinOnkel
Ohne Kennzeichen kein Abschleppen.
Ist ja nicht versichert.
Und ohne HU kein Kennzeichen.
Zitat:
@wakkaluba schrieb am 14. Oktober 2019 um 04:29:16 Uhr:
Genau dafür wollte ich eines und es wurde mir verwehrt.
Ich war agnz schön angefressen nach 2 Stunden warten eine Antwort, wie "nö. keine HU kein KZK", um die ohren geballert zu bekommen und aufgefordert wurde den Platz für den nächsten Kunden zu räumen
Das ist extrem ärgerlich. Da musst du noch mal hin und am besten den Ausdruck der eigenen Homepage der Zulassungsstelle mitnehmen:
Zitat:
Sollte das Fahrzeug nicht über eine gültige Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung oder Hauptuntersuchung/ Sicherheitsprüfung verfügen, so kann ein Kurzzeitkennzeichen zur Erlangung dieser Unterlagen erteilt werden.
Wenn sie es dir immer noch verweren, musst du dich an den Vorgesetzten wenden.