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Lackfehler? Bei Neuwagen

Themenstarteram 16. September 2024 um 11:30

Hallo zusammen,

Ich habe vor 3,5 Monaten einen Neuwagen geleast (Citroen C4 Puretech).

Vor dem ersten Mal waschen ist mir folgendes auf der Heckklappe aufgefallen.

Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass es sich um einen Kratzer handelt aufgrund

der Lokation (in einer Wölbung, wo man eigentlich nicht so hinkommt) ,

der komischen Form,

Der "Kratzer" ist nach außen gewölbt.

Kann mir hier jemand sagen, ob es sich vll. um einen Lackierfehler handelt? Irgendetwas eingeschlossen beim lackieren?

Wenn ja, sollte ich wohl auf das Autohaus zugehen (ist ein Leasing Fahrzeug)..

Danke im Voraus!

Kratzer/Lackierfehler Heck 1
Kratzer/Lackierfehler Heck 3
Kratzer/Lackierfehler Heck 4
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17 Antworten

Ja es sieht aus, als wäre ein Fremdkörper im Lack eingeschlossen. Unbedingt reklamieren.

Da ist ein Fussel o.ä. überlackiert worden. Das kann man m.E. auch nicht rauspolieren wie einen Staubeinschluß. Das wird eine größere Aktion.

Auf alle Fälle relativ zeitnah beim Autohaus vorsprechen und den Fehler "schriftlich" bestätigen lassen, nicht das es dir bei der Rückgabe finanziell angerechnet wird.

Wenn du damit leben kannst, lassen und wenn nicht, weitere Schritte nach der Begutachtung im Autohaus besprechen

Gruß

Wie sollte ein werksseitiger (!) Lackierfehler dem Leasingkunden angelastet werden?

Z.B. in dem durch den Lackierfehler bei der Rückgabe ein niedriger Restwert ermittelt wird. Bei einem Restwertvertrag hat man dann also den Schaden.

@GBMueller

... natürlich jetzt!...wenn er den Wagen 3 Jahre least/nutzt und er in dieser Zeit ...aus irgendeinem Grund, wie auch immer...einen Schaden selbst verursacht und diesen dann "unprofessionell" richten lässt, fällt das bei der Rückgabe schon auf...

Selbst wenn er in dieser Zeit keinen Schaden verursacht und der zuständige Mann das bei der Rückgabe sieht, wird es sicher schwer werden, das Gegenteil zu beweisen...das in diesem Fall der "Schaden" schon bei der Übergabe vorhanden war.

Grad in der heutigen Zeit...wo jeder versucht, extra Geld für sich rauszuschlagen...

Gruß

Das spricht für die Lackierungsendkontrolle bei Citroen...

Themenstarteram 19. September 2024 um 18:28

Vielen Dank an alle. Ich berichte mal was das Autohaus sagt.

Themenstarteram 21. September 2024 um 9:48

Frage hierzu:

- Ich habe den Mangel angezeigt: Händler "meckert" (und zweifelt an) weil Autoübergabe schon 3,5 Monate her ist. Nach meinem Rechtsverständnis befinde ich mich konform mit dem gesetzlichen Bedingungen (1 Jahr), bei dem der Händler beweisen muss, dass der Lackmangel NICHT bereits von Anfang an da war. Mal sehen wie es hier weiter geht...

- Nur falls es sich doch um einen Kratzer nach Auslieferung und Übergabe an mich handeln könnte: Sollte ich dies nun schon bei der Versicherung für den Notfall mal anzeigen und erklären, was Sache ist?

Jemand ähnlichen Fall schon gehabt?

Zitat:

@Chrissor90 schrieb am 21. September 2024 um 11:48:34 Uhr:

Frage hierzu:

- Ich habe den Mangel angezeigt: Händler "meckert" (und zweifelt an) weil Autoübergabe schon 3,5 Monate her ist.

Da bin ich gespannt, wie der Händler einen überlackierten Fremdkörper erklären will. Soll da nachträglich was unter den Lack gerutscht sein? Was soll denn nach Meinung des Händlers Ursache für die fehlerhafte Stelle sein?

Wenn der Händler sich bockbeinig stellt, muß da ein Gutachter ran. Dazu sollte man aber zuerst anwaltlichen Rat einholen, wie man hier korrekt vorgeht, sonst bleibt man u.U. auf den Gutachterkosten sitzen.

Wie man das 3,5 Monate übersehen kann, erschließt sich mir aber auch nicht.

...und schon sind wir bei meiner vorigen Antwort...

Jeder versucht für sich Geld rauszuschlagen...bzw in diesem Fall...Geld einsparen, weil er es sicherlich nicht freiwillig auf seine Kosten abändern lassen will.

Wenn er jetzt schon die Reißleine so stramm zieht...da kann man sich ja denken, was bei der Rückgabe (Kontrolle) los ist...und nun ist extra auf den Fehler verwiesen worden, was er sich garantiert merkt und später zurückschlagen wird...

Es bleibt wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, sich erstmal anwaltlichen Rat einzuholen.

Viel Erfolg und Gruß

Themenstarteram 21. September 2024 um 17:37

Ich habe bisher lediglich die o.g. Fotos eingesendet, mehr noch nicht.

Und dass ich das 3,5 Monate nicht gesehen habe, habe finde ich auch überraschend, daher will ich nicht ausschließen, dass es doch ein Kratzer ist (auch wenn es auf dem ersten Blick nicht danach aussieht).

Ein Kratzer und ein Einschluss unterscheiden sich aber erheblich. Das ist so wie bei Dellen und Beulen; eines geht nach innen, das andere ist erhaben.

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