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Lackschaden durch Kiestransporter

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 19:49

Hallo zusammen,

seit Dienstag habe ich endlich auch meinen G5. Nachdem ich ihn schon halb auseinandergenommen habe, um Icelink und FSE nachzurüsten (die sich immer noch nicht gut anhört) bin ich einfach nur begeistert von dem Golf. Hat bis jetzt in jeder Hinsicht meine Erwartungen erfüllt. Hatte bei der Übergabe auch keine Mängel.

Jetzt aber der große Schrecken. Fahre heute wie jeden Tag Autobahn. Gerade nachdem ich vom Beschleunigungsstreifen gewechselt hatte, knallt es 2x tierisch laut. Mein Herz ging erstmal ne Etage tiefer. Vor mir war ein Kiestransporter, der wohl etwas Kies auf MEINE MOTORHAUBE verloren hatte. Habe mir das dann sofort angeguckt. Eine deutliche Beschädigung auf der Motorhaube ist die Konsequenz. Polizeilich erfasst ist es; ich habe mir zum Glück die Nummer gemerkt. Aber das Unternehmen streitet alles ab (na klar..).

Jetzt meine Frage:

Hat von euch schonmal war was ähnliches gehabt? Wie sehen die gerichtlichen Chancen aus? Stelle mir die Beweislast schwer vor!

Danke für eure Tipps.

Gruß

Marco

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10 Antworten

Hier mal ein paar Zitate, gefunden in 2 Minuten mit Google. Vielleicht hilfts ja weiter:

Zitat:

Fällt ein Stein von einem mit Kies beladenen Fahrzeug, so wird ebenfalls eine Haftung für eine dadurch bedingte Zerstörung einer Windschutzscheibe anzunehmen sein. Die Ladung muss nämlich so verstaut sein, dass sie niemanden gefährdet oder schädigt. Eine Haftung eines Lkw-Halters wird jedoch zu verneinen sein, wenn feststeht, dass die heruntergefallenen Steinchen den nachfolgenden Pkw nur beschädigen konnten, weil dieser lediglich 5 m Abstand einhielt.

Schau mal hier

oder hier

oder hier

am 9. Juni 2005 um 20:20

Hallo,

ich denke, dass du gute Erfolgschancen hast, denn du hast Kennzeichen notiert, ist polizeilich erfasst und am allerwichtigste: dein Wagen ist nicht mal ne Woche alt, also ist die Chance, dass das woanders geschehen sein könnte ziemlich klein

Was ich nicht verstehe, ist warum der Unternehmer seine Schuld nicht eingesteht... Schliesslich zahlt der doch dafür seine Schei** Versicherung...

Mfg,

Die Chancen sollten sehr groß sein...ein LKW darf nicht über den Rand der Mulde beladen werden. Desweiteren hat der Führer sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, das keine losen Steine fliegen gehen können. Anders sieht das ganze aus, wenn sich auf dem LKW ein Schild mit der Aufschrift "Baustellenfahrzeug" befindet. Hier wirst Du ausdrücklich vor dieser Gefahr gewarnt.

Mir hat mal ein solcher Stein meinen Kühler, Kühlergrill und Motorhaube beschädigt. Firma hat anstandslos bezahlt

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 21:07

Super, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde auf jeden Fall dagegen vorgehen...schon allein wegen der Arroganz des Transportunternehmens. Wenn die unbedingt aufs Prozessieren aus sind....meinetwegen solln sie es haben :-)

So, hoffe dann man, dass ich für die nächste Zeit mit meienm Golf hinter keinem Kiestransporter mehr herfahre :)

Re: Lackschaden durch Kiestransporter

 

Zitat:

Original geschrieben von Marc_Oh

Vor mir war ein Kiestransporter, der wohl etwas Kies auf MEINE MOTORHAUBE verloren hatte.

Den korrekten Sicherheitsabstand hast du eingehalten?

am 9. Juni 2005 um 23:00

Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Ebenfalls ein Steinschlag weil ich hinter einem Kieslaster hergefahren bin. Allerdings kam der Stein wohl nicht von der Ladefläche, sondern wurde von seinem Reifen hochgeschleudert (klemmte wahrscheinlich in dessen Profil fest).

Das nennt sich dann höhere Gewalt und im Endeffekt Dein (mein) Problem. Die polizeiliche Anzeige hatte nichts gebracht, obwohl ich auf dem direkten Weg dorthin gefahren bin.

Will sagen: Wenn Du dem Laster nicht nachgefahren bist und anhand z.B. eines Fotos nachweisen kannst, das der Stein von der Ladefläche hätte kommen können, hast Du 0 Chancen den Schaden bezahlt zu bekommen.

Du kannst zwar auf Kulanz des Unternehmens hoffen (die sind gegen sowas ja sicher versichert) aber ich möchte wetten das auf diese Weise es ständig irgendwelche Leute probieren, ihren Schaden auf "kostengünstige" Weise saniert zu bekommen. Kieslaster gesehen, Nummer und Uhrzeit notiert und später behauptet, der 8 Monate alte Lackschaden käme frisch vom Laster.

Und Du bist in der Beweisschuld falls es vor Gericht gehen sollte. Dem Unternehmen (dem Fahrer) muß ein fehlrhaftes Verhalten nachgewiesen werden.

Und da sehe ich Deine Chancen objektiv geschätzt sehr niedrig ein.

Als Verantwortlicher unseres Fuhrparks in userem Unternehmen ist mir sowas auch schon mal untergekommen: wir fahren allerdings Silozüge.

Es rief jemand an, unser Silozug hätte an einem Ort zu einer bestimmten Zeit einen Stein aufgeschleudert und hätte dessen Windschutzscheibe beschädigt. Das unser LKW dort gefahren ist, ist unstrittig.

Nach meiner Rückfrage mit Versicherung und Rechtsanwalt ist dieses aber höhere Gewalt im Straßenverkehr bzw. das allgemeine Risiko beim Befahren von Straßen. Außerdem bezahlt in diesem Fall die Teilkasko des Geschädigten die Scheibe.

Es gibt in solchen Fällen einfach zu viel schwarze Schafe, die so ihre Schäden von anderer Seite bezahlt haben wollen.

In deinem Fall kannst du nur Schadenersatz verlangen, wenn die Ladung des Kieslasters nicht ordnungsgemäß gesichert war. Wer will das jetzt noch nachweisen, wenn du den LKW nicht sofort angehalten und die Polizei benachrichtigt hast?

Die Teilkasko wird auch nicht zahlen, die ist nur für Glasbruch zuständig.

Alles in allem aber trotzdem sehr ärgerlich....

am 10. Juni 2005 um 6:09

Mir ist mal was ähnliches mit meinem Golf 3 passiert.

Ich auf der Autobahn ganz normal hinter einem Wagen aus Bayern her.

Da es Winter war hatte der einiges hinter seinem Radkasten an Schneematsch angesammelt was sich bedingt durch die Geschwindigkeit wohl zu einem Eisblock verwandelt hat.

Als irgendwann die Haftung zwischen Eis und Lack verloren ging löste sich das Ding schlug einmal auf die Fahrbahn, wo es nochmal ordentlich Schwung nahm, und krachte mir in die Front.

Das Ende vom Lied, Kühler komplett kaputt, Kondensator von der Klima kaputt, Motorhaube kaputt, Kühlergrill kaputt.

Und wer blieb auf dem Schaden sitzen ? ICH !!!

Ich finde in so Fällen, höhere Gewalt hin oder her, sollten die Versicherungen zumindest 50 50 machen.

Der Fahrer der das Ding verloren hatte konnte nichts dafür aber ich genauso wenig.

Also einem Bekannten von mir ist das ca. vor 2 Monaten passiert.

Der ist dann nur hinter dem LKW hinterher und hat in angehalten und Ihm das gezeigt, er hatte aber noch jemanden dabei, das war nicht ganz schlecht gewesen (Zeuge).

Auf alle Fälle, hat er sich alles notiert, Kennz. Firma, Name des LKW Fahrers und hat das dann geregelt und siehe da, er hat die Lackierarbeiten von der Vers. der Firma gezahlt bekommen, ohne wenn und aber.

Also ich würde auf alle Fälle auch hinter dem LKW herfahren und Ihn ausbremsen *lol* nur so kann man zu 100% seinen Schaden bezahlt bekommen.

Gruss

Silvana

am 10. Juni 2005 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von EX_147er_Fahrer

Ich finde in so Fällen, höhere Gewalt hin oder her, sollten die Versicherungen zumindest 50 50 machen.

Der Fahrer der das Ding verloren hatte konnte nichts dafür aber ich genauso wenig.

Ja aber das nächste Mal bist Du der Fahrer und dann würdest Du es auch nicht einsehen den Schaden zur Hälfte zu bezahlen, wenn Du eigentlich gar nichts dazu kannst. Es ist ja nicht Dein Schaden.

Drahkke hat es ganz richtig geschrieben: Sicherheitsabstand einhalten und lieber mal 50m mehr Platz lassen. Auch auf Landstrassen nicht so dicht auffahren. Oder aber im richtigen Moment auffahren und zügig überholen. Dabei dann hoffen, das nix passiert.

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