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Lackschaden /private Haftpflichtversicherung

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 11:49

Hallo Leute,

hab da ne Frage an euch allen und hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt.

Habe heute nen Kumpel beim Endstufeneinbau geholfen und hatte nen Schlitzschraubenzieher in der Hosentasche gehabt dabei hat natürlich die Spitze Seite aus den Hintertaschen meiner Jeans rausgeguckt da ich ja vermeiden wollte, dass sich die Spitze Seite in die Tasche bohrt und ich nen Loch in der Hosentasche habe.

Bei meiner Tollpatschigkeit hab ich mich auch noch auf den Kotflügel des Wagen meines Kumpels gesetzt und was passierte? Hab es irgendwie geschafft mit den Schraubenzieher den Lack für ca. 2cm zu zerkratzen:-(

Mein Kumpel war natürlich stinkig und ich meinte, dass ich ja versuchen könnte den Schaden über die private Haftpflichtversicherung laufen lassen könnte.

Was meint ihr zu den Vorfall? Hat jemand schon sowas ähnliches erlebt? Wäre es möglich es über die private Haftpflicht laufen zu lassen? Wie geht man vor? Soll sich mein Kumpel sich von ne Werkstatt oder Gutachter sich nen Kostenvoranschlag machen lassen und das der Versicherung vorlegen?

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31 Antworten

Du hast Glück.

Nach deutschem Recht hat Dein Kumpel keine Chance und Du musst nicht zahlen.

Will er Dich verklagen kannst Du den Fall getrost an die Versicherung geben.

Die wird Dir die Klage vom Hals halten bzw. den Prozeß gewinnen.

Anders wäre es nur, wenn Du die Kratzer absichtlich gemacht hättest.

Dann müsstest Du zahlen, aber Deine Versicherung nicht.

Sonst hätte ja jeder Straftäter eien Versicherung ...

am 28. Juni 2005 um 11:59

.

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 12:00

Und wer kommt jetzt für den Schaden auf?

am 28. Juni 2005 um 12:01

Dein Kumpel.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 12:28

Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden.

Und zwar ICH war derjenige, der sich auf seinen Wagen gesetzt und den Schaden VERURSACHT habe.

Ist es wirklich so, dass er jetzt auf seinen Schaden sitzen bleib und ich mit nen blauen Auge davonkomme?

Normalerweise müsste doch meine private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.

Wenn ich mit nen blauen Auge davon komme müsste ich mich natürlich freuen, aber in diesem Falle ist es ja der Wagen meines Kollegen...

Haftpflicht kommt von der gesetzlichen Pflicht zu haften und die besteht hier nicht.

Und weil Du nicht musst, zahlt die Versicherung auch nicht.

Du kannst Deinem Kumpel den Schaden natürlich ersetzen,

musst Du aber nicht.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Du von Deinem Kumpel einen Reparaturauftrag bekommen hast und gegen Geld eingebaut hast.

Dann musst Du nach deutschem Recht für den Schaden haften.

Aber das war hier nicht der Fall.

So bleibt er auf einer kostenlos eingebauten Anlage sitzen,

aber auch auf einer kleinen Schramme.

Re: Lackschaden /private Haftpflichtversicherung

 

Zitat:

Original geschrieben von Big_Stylez

Hab es irgendwie geschafft mit den Schraubenzieher den Lack für ca. 2cm zu zerkratzen:-(

Versuchs doch erst mal mit einer guten Politur , wenn das nicht klappt , dann Schleifpaste.

Oder sind die 2cm so tief , dass nur noch spachteln hilft ?

Gruß

capri

Genau - unter guten Freunden findet man solche Lösungen.

Mit Lach scheint es Big_Stylez echt nicht zu haben, erst vor vier Wochen das eigene Auto mit Politur, jetzt das des Kumpels mit einem Elektroschraubendreher.

Capri, wir müssen den Politurtipp zurückziehen, sonst wird es noch übler.

Stylez, ist das mit Deinem Auto wenigstens wieder o.k.?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Haftpflicht kommt von der gesetzlichen Pflicht zu haften und die besteht hier nicht.

Und weil Du nicht musst, zahlt die Versicherung auch nicht.

Mit Verlaub, aber das ist Blödsinn!

Selbstverständlich ist er verpflichtet den fahrlässig durch ihn entstandenen Schaden zu ersetzen. Was die Versicherung dazu sagt ist ein anderes Thema.

am 28. Juni 2005 um 17:07

Nein, weil er dies beim Freundschaftsdienst erledigt hat.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Nein, weil er dies beim Freundschaftsdienst erledigt hat.

Grüße

Schreddi

Ach ja?

Sicher gibt es zig Urteil, wo jeweils auch für den anderen geurteilt wurde. Daher ist es schlicht falsch davon auszugehen, dass er damit nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist. Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von PoloFunTDI

Sicher gibt es zig Urteil, wo jeweils auch für den anderen geurteilt wurde.

Dann such' das raus. Schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung sind zwei Paar Stiefel...

am 28. Juni 2005 um 17:53

Doppelpunkt... (was soll das Theater? *tsss*)

Grundsätzlich wird heute bei Gefälligkeitsleistungen von "stillschweigendem Haftungsausschluss" ausgegangen. (und genau das ist eben nicht falsch)

Dabei wird bei leichter Fahrlässigkeit der Schädiger oft von der Haftung ganz freigestellt.

Du vergleichst dort tatsächlich falsch - die Grundsätze des 823 BGB gelten natpürlich, jedoch ist die aktuelle Rechtssprechung anders.

In diesem Sinne - er könnte höchstens verklagt werden - aber unter Freundne regelt man das eh anders

Grüße

Schreddi

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