- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Lackschäden durch Splitt auf Anhänger ? Betrug ?
Lackschäden durch Splitt auf Anhänger ? Betrug ?
Hallo,
ich habe mal folgende Frage.
Mein Bekannter hat sich bei einem Natursteinhändler einen Anhänger geliehen, beladen mit Splitt 2/5 bis etwa 10 cm unter der Ladekante. Er braucht für dieses Schüttgut keine Abdeckung, da kein Nullanteil vorliegt. Darauf hat ihn der Händler extra hingewiesen.
Nach Hause fuhr er über die Autobahn.
Wochen später bekam er einen Brief mit einem Anhörungsbogen, er hätte Splitt verloren und dadurch Lackkratzer an einem nachfolgenden Wagen gemacht. Es wurde vom Geschädigten angeblich ein Foto vom Anhänger auf der Autobahn gemacht.
Mein Bekannter hat jetzt Zweifel daran. Er glaubt, dass der Geschädigte vorher schon Lackkratzer an seinem Wagen hatte und jetzt jemanden suchte, der als Schädiger in Frage kommen könnte.
Er wundert sich, dass der Geschädigte ihn nicht überholt und gehupt und irgendwie darauf aufmerksam gemacht hat, dass er Splitt verliert oder der Splitt wegfliegt.
Die Versicherung hat den Schaden reguliert, ohne Rücksprache mit meinem Bekannten, der dadurch in der Prämie höhersteigt.
Was würdet ihr machen ?
Danke und VG, Andre
P.S. wir selber hatten einen ähnlichen Fall. Meine Frau im Transporter sollte im Industriegebiet bei uns einen Spiegel eines parkenden Autos abgefahren haben, aber weder sie noch die 2 Beifahrer hörten den Knall. Ein Hintermann hätte dies angeblich als Zeuge gesehen. Ich bin dann zum Anwalt und habe Fotos mitgeschickt und habe verdeutlicht, dass es in einer leichten Linkskurve war und der Hintermann als Fahrer mit Linkslenkung nie hätte sehen könne, wie unser Transporter mit dem rechten Spiegel an einen anderen drankommen könnte. Wir gehen davon aus, dass der Geschädigte solange rumgefahren ist, bis er jemanden fand, dem er es hätte anhängen können. Nie mehr was von gehört, die Staatsanwaltschaft hat die "Fahrerflucht" eingestellt. Wir gehen davon aus, dass der Geschädigte und der Zeuge unter einer Decke steckten.
Ähnliche Themen
58 Antworten
Warum kommt mir hier sofort dieser Thread in den Sinn?
Ah ok, les ich mir mal durch und zeigs meinem Bekannten, danke dir.
Ja, habs mal gelesen und meinen Bekannten angerufen, ist ja der gleiche Fall.
Die Versicherung meines Bekannten hat nur Schadenfotos gesehen und den Schaden bezahlt. Es wurde kein Gutachter bestellt und mein Bekannter hat auch nicht den Namen des Geschädigten erfahren.
Er rief aber zuerst seine Versicherung an und hat darauf hingewiesen, dass der angebliche Schaden auf keinen Fall beglichen werden soll ohne Gutachter und Beweisen. Und dann kam irgendwann ein Brief mit der Mitteilung, dass der Schaden beglichen wurde, allerdings nicht komplett, sondern weniger, weil der Schaden wohl nicht durch die Werkstatt, die den KVA gemacht hat, repariert wird.
Sind das echt beide VT des selben Sachverhalts.
Ich glaub ja eigentlich nicht an Zufälle aber nach dem ersten Absatz kam mir gleich der andere Faden mit dem von Splitt gestrahlten hinterherfahrer in den Sinn.
Nein... einmal war es mit Plane (Schweinesohn) und dann ohne Plande (Bekannter vom Quattro)
Nur ähnlicher Sachverhalt.
Zudem passt der Passus: "nach Wochen bekam er einen Anhörungsborgen" nicht, da der andere Faden vom 20.07. ist.
Der Bekannte könnte sich gegen die Rückstufung wehren und den Nachweis der Verursachung verlangen. Wenn die HP reguliert hat, weil sie die Kosten der Abwehr der Forderung als höher eingeschätzt hat, wird die HP häufig aus "Kulanz" die schadensbedingte Rückstufung unterlassen.
Nein, beide Fälle sind nicht von derselben Person.
Ja, ich kenne das von anderen Leuten her, dass die Versicherungen lieber zahlen, anstatt die Kosten durch Gutachter und Gericht in die Höhe zu treiben.
An dem Tag war der Splitt nass und klebte förmlich aneinander, meinte er. Er bekommt aber irgendwann noch die Möglichkeit einer Rücksprache mit der Versicherung, keine Ahnung was das bringen soll wenn schon gezahlt wurde. Zumindest ist er total sauer, weil die einfach gezahlt hatten und er sich sicher ist, dass nichts fliegen gegangen ist bzw. es nicht bewiesen wurde, dass es von ihm stammt.
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 3. August 2021 um 19:34:24 Uhr:
Er braucht für dieses Schüttgut keine Abdeckung, da kein Nullanteil vorliegt. Darauf hat ihn der Händler extra hingewiesen.
Wer mit Schüttgut auf dem Hänger ohne Plane durch die Gegend fährt sollte für die Schäden die anrichtet gerade stehen.
Ganz egal was ein Händler für einen Blödsinn erzählt, denn nirgendwo steht geschrieben dass man alles glauben muss.
Ob die Versicherung damit durchkommt ist eine andere Frage. Im Sinne des Geschädigten ist es allemal.
Es ist egal, ob da 0-Anteil drin war oder nicht.
§22 STVO besagt, das die Ladung vor herunterfallen etc. zu sichern ist. Von einer Körnungsgröße wird da nichts geschrieben.
Desweiteren ist der Händler mit in der Haftung als Verlader, wenn er den Bekannten ohne Ladungsssicherung fahren lässt.
mMn kann man die Untersagung der Regulierung an die Versicherung nicht rückgängig machen sondern ist dann selber für alle Kosten zuständig. Inkl. Gutachter, Anwälte, Ersatzfahrzeug. Lieg ich da richtig.
Ich glaube, dass Splitt 2/5 so fein ist, dass der bei entsprechendem Fahrtwind von der Ladefläche gefegt werden kann.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 4. August 2021 um 07:35:10 Uhr:
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 3. August 2021 um 19:34:24 Uhr:
Er braucht für dieses Schüttgut keine Abdeckung, da kein Nullanteil vorliegt. Darauf hat ihn der Händler extra hingewiesen.
Wer mit Schüttgut auf dem Hänger ohne Plane durch die Gegend fährt sollte für die Schäden die anrichtet gerade stehen.
Ganz egal was ein Händler für einen Blödsinn erzählt, denn nirgendwo steht geschrieben dass man alles glauben muss.
Ob die Versicherung damit durchkommt ist eine andere Frage. Im Sinne des Geschädigten ist es allemal.
Absolute Zustimmung. Ladungssicherung ist Sache des Fahrers. Auf der Autobahn mit 100 km/h unterwegs, dann kommt ein Schlagloch und schon kann die Ladung durchgerüttelt und vom Fahrtwind nach hinten geschmissen werden. Da kann der Hinterherfahrender keine Chance.
Gut, dass die Versicherung schon bezahlt hat.
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 3. August 2021 um 19:34:24 Uhr:
Hallo,
ich habe mal folgende Frage.
Mein Bekannter hat sich bei einem Natursteinhändler einen Anhänger geliehen, beladen mit Splitt 2/5 bis etwa 10 cm unter der Ladekante. Er braucht für dieses Schüttgut keine Abdeckung, da kein Nullanteil vorliegt. Darauf hat ihn der Händler extra hingewiesen.
Nach Hause fuhr er über die Autobahn.
Wochen später bekam er einen Brief mit einem Anhörungsbogen, er hätte Splitt verloren und dadurch Lackkratzer an einem nachfolgenden Wagen gemacht. Es wurde vom Geschädigten angeblich ein Foto vom Anhänger auf der Autobahn gemacht.
Mein Bekannter hat jetzt Zweifel daran. Er glaubt, dass der Geschädigte vorher schon Lackkratzer an seinem Wagen hatte und jetzt jemanden suchte, der als Schädiger in Frage kommen könnte.
Er wundert sich, dass der Geschädigte ihn nicht überholt und gehupt und irgendwie darauf aufmerksam gemacht hat, dass er Splitt verliert oder der Splitt wegfliegt.
Die Versicherung hat den Schaden reguliert, ohne Rücksprache mit meinem Bekannten, der dadurch in der Prämie höhersteigt.
Was würdet ihr machen ?
Du oder dein Bekannter sollen die Sache auf sich beruhen lassen.
Ladungssicherung war nicht ausreichend, dadurch ist ein Schaden entstanden, der durch die Versicherung beglichen wurde.
Und wofür soll die Versicherung Rücksprache mit deinem Bekannten halten? Will er etwa sagen, dass er garnicht da gewesen sein soll? Oder hat er sich auf den Rücksitz gesetzt und die Ladung beobachtet? Dabei auch die Kamera mitlaufen lassen, dass kein Steinchen weg geflogen ist?
Wenn in dem nachfolgenden Auto der Fahrer und seine Zeugen sagen, die fliegenden Steinchen gesehen, die Einschläge gehört und danach frische Steinschläge gefunden zu haben, dann ist der Fall sehr eindeutig.
Eure Antworten kann man nachvollziehen, mein Bekannter ist selber bei der Stadt als LKW-Fahrer in der Baumpflegekolonne und fährt nebenberuflich oft mit Schüttgütern.
Mit Plane versehen werden müssen nur Schüttgüter, die Nullanteil besitzen, das sagten mir LKW-Fahrer, von denen ich Schüttgüter bekommen habe, weil mir mal aufgefallen war, dass manche mit und manche ohne Plane fahren und ich nachgefragt hatte. Nach Splitt 2/5 speziell hatte ich damals aber nicht gefragt.
Was die Versicherung mit Rücksprache meint, weiß ich nicht, ich hab das Schreiben nicht gesehen. Es geht sich ja darum, dass die Versicherung gezahlt hat ohne nachzuweisen, dass mein Bekannter den Schaden verursacht hat. Das Seltsame ist, dass der Geschädigte nicht auf sich aufmerksam gemacht hat. Ich würde doch vorbeifahren in dem Fall und hupen. Dann hätte ggf. ein Sachverständiger rauskriegen können, ob die Steinschläge neu sind und vom Splitt stammen konnten.
Immerhin muss der nasse Splitt so aufgewirbelt werden, dass er über die Ladekante fliegt und nach dem Sicherheitsabstand noch so hoch springt, dass er den Hintermann an der Motorhaubenkante trifft. Wäre mal interessant, so was auf einer abgesperrten Strasse rauszufinden.
Ihm kommt das alles nicht korrekt vor, dann könnte ja jeder, der Steinschläge am Auto hat, durch die Gegend fahren und sich einen aussuchen, der es gewesen sein könnte.
Es könnte ja auch sein, dass kurz vorher jemand mit anderen Schüttgütern ungesichert gefahren ist und was verloren hat. Das wurde vom Reifen meines Bekannten aufgewirbelt und hat den Hintermann getroffen. In dem Fall, wenn man nicht damit rechnet, dass ein Steinchen auf der ausgebauten, sauberen Strasse liegt, ist das ein unabwendbares Ereignis, und dann haftet der Verursacher nicht, wenn er es denn gewesen sein soll.