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Laden an öffentlicher Säule ohne E-Kennzeichen

BMW
Themenstarteram 19. Oktober 2021 um 19:23

Hallo,

habe bei meinem Neuwagen, obwohl PHEV, kein E-Kennzeichen.

(Ich habe meinem Autohaus bei der Zulassung gesagt, dass ich das gleiche Kennzeichen wie beim Vorgängerfahrzeug haben will und dabei eigentlich gedacht, dass ich automatisch das gleiche Kennzeichen bekomme, eben nur mit einem E am Ende.

Dass ich nun kein E-Kennzeichen habe, stört mich bislang aber nicht.)

Nun bin ich aber auf den Umstand gestoßen, dass an öffentlichen Ladesäulen mit dem Verkehrszeichen 1010-66 nur KfZ mit E-Kennzeichen parken dürfen.

Wird das wirklich so streng gesehen? Wenn ich mich jetzt ohne E-Kennzeichen dort hin stelle und das Ladekabel anschließe, riskiere ich dann wirklich ein Bußgeld?

 

Scheinbar wird das ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich geahndet.

Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?

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178 Antworten

Was mich zu dem Thema auch interessieren würde: darf man rein rechtlich gesehen auf so einem Parkplatz mit einem E-Kennzeichen parken, ohne zu laden?

Ja, weil man dem Grunde nach ein E Kennzeichen hat!

 

Ich habe beim PHEV SUV bewusst darauf verzichtet.....doofe Sprüche vermeiden;-)

 

Zitat:

@Melchr schrieb am 20. Oktober 2021 um 05:55:41 Uhr:

Was mich zu dem Thema auch interessieren würde: darf man rein rechtlich gesehen auf so einem Parkplatz mit einem E-Kennzeichen parken, ohne zu laden?

Das hängt von der Beschilderung ab.

Je nach Beschilderung darfst du dort nicht mal mit einem reinen E-Fahrzeug parken, wenn du nicht lädst.

Je nach Beschilderung darf man sogar nicht mal mit einem reinen E-Fahrzeug an einer Ladesäule parken, wenn man kein E-Kennzeichen hat.

Genauso verhält es sich mit z.B. kostenloser Parkzeit. In München beispielsweise 2h kostenloses Parken am Straßenrand an manchen Stellen - aber nur mit E-Kennzeichen, egal ob PHEV oder BEV.

Ich empfehle die - auch sehr sehr lustige (manche sagen traurige) - Lektüre hier:

http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

@Buchener74722

Ein "dem Grunde nach ein E-Kennzeichen" gibt es nicht.

Entweder man hat ein E-Kennzeichen oder nicht - mit allen Konsequenzen.

Nur weil dein Auto ein Kabel hat, schützt dich das nicht vor einem Knöllchen bei fehlendem E-Kennzeichen.

Zitat:

@Melchr schrieb am 20. Oktober 2021 um 05:55:41 Uhr:

Was mich zu dem Thema auch interessieren würde: darf man rein rechtlich gesehen auf so einem Parkplatz mit einem E-Kennzeichen parken, ohne zu laden?

Was ich zum kotz… finde. Ich habe einen PHEV und zwei reine E-Autos. Letztere sind ja auf freie Säulen angewiesen.

Gerade gestern habe ich innerstädtisch drei Doppelsäulen angesteuert, da die App mir mindestens eine freie Säule angezeigt hatte.

Alle Säulen waren aber zugeparkt, nicht immer hat das Auto auch geladen. Rechtlich sicher OK, da unter dem E-Parkschild zwar auch eine zeitliche Begrenzung stand (meist 3-4 Stunden mit Parkscheibe), leider fehlte der Zusatz: nur während des Ladevorgangs.

Somit durften die Autos da parken, ich habe trotzdem in die Röhre geschaut und unnötig Energie verbraucht.

Am meisten ärgert mich, dass die App freie Säulen anzeigt. Ganz krass, wenn zwei freie Säulen angezeigt werden und beide durch nicht ladende Parker belegt sind. Das muss doch nicht sein!

In Stuttgart kann man mit E-Kennzeichen auf allen öffentlichen Parkplätzen kostenlos parken, das fällt ohne weg…

Zitat:

@Melchr schrieb am 20. Oktober 2021 um 05:55:41 Uhr:

Was mich zu dem Thema auch interessieren würde: darf man rein rechtlich gesehen auf so einem Parkplatz mit einem E-Kennzeichen parken, ohne zu laden?

Rein theoretisch ja. Allerdings wird meist ein einschränkendes Zusatzschild angebracht, mit dem Tenor "während des Ladevorgangs" ... Dann lautet die Antwort ganz klar nein.

Es ist in der Tat eine unglückliche Formulierung, von den "Ladeplätzen" als von "Parkplätzen" zu sprechen. Der Intension nach dienen sie ja nicht dem Parken, sondern dem Laden.

Naja, vielleicht wollte man vermeiden, dass es mit dem Begriff "Ladezone" zu Verwirrungen kommt. ;)

am 20. Oktober 2021 um 8:51

Zitat:

@mag2123 schrieb am 19. Oktober 2021 um 21:23:11 Uhr:

 

Nun bin ich aber auf den Umstand gestoßen, dass an öffentlichen Ladesäulen mit dem Verkehrszeichen 1010-66 nur KfZ mit E-Kennzeichen parken dürfen.

Mein Arbeitgeber war frueh dran, eAutos (PHEV) gibt es schon seit 5 Jahren und heute kann man nur noch BEV bestellen.

Unsere TG hat +200 Wallboxen installiert. Mit den PHEV war das auch noetig, die haben 2h lang geladen, danach war der kleine Akku voll und 6h standen sie zwar mit Kabel angeschlossen, aber ohne zu Laden auf den Wallboxplaetzen.

Mit den BEV ist es anders. Die werden nur noch 1-2x pro Woche voll geladen. Die stehen also die meiste Zeit ohne Kabel angeschlossen auf den Wallboxplaetzen. Muessen sie auch, weil die TG voll ist.

Jetzt ueberlegt die Firma ob wir die Wallboxen wieder zurueckbauen, weil es sind viel zu viele.

Was hat die Firmentiefgarage mit öffentlichen Ladesäulen zu tun?

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 9:56

Mir geht es eher um Erfahrungswerte. Hat schon jemand an einer öffentlichen Säule ohne E-Kennzeichen geladen und hat dann einen Strafzettel bekomme, weil die Beschilderung ein Laden/Parken ohne E-Kennzeichen dort eigentlich nicht erlaubt.

Ist wahrscheinlich ein statistisches Problem:

Es gibt vergleichsweise wenige Elektrofahrzeuge/PHEV.

Noch viel viel weniger davon haben KEIN E-Kennzeichen.

Von diesen sehr wenigen OHNE E-Kennzeichen , müsste dann jemand auch noch öffentlich laden (was ja nicht jeder tut/muss) UND dann erwischt/kontrolliert werden.

Und am Ende muss sich GENAU DIESE Person auch noch hier im Forum herumtreiben und eine Antwort beisteuern.

Das wird interessant ;)

Ich denke auch, dass die Chancen eher klein sein dürfen, hier jemanden zu finden, der blechen musste. Zu viele Zufälle.

Selbst die überwachenden Behörden sind ja nicht blöd, die wissen ja worum es bei den Schildern geht.

Da dürfte also jemand an entsprechend beschilderten Ladeparkplätzen durchaus ein Knöllchen bekommen, der das Kabel zwar stecken hat, aber nicht lädt - ob ihr richtig steht, seht ihr, wenn das Licht an geht :D;).

Anders herum könnte ein ladendes E-Auto ohne E durchaus verschont werden.

Zitat:

@mag2123 schrieb am 20. Oktober 2021 um 11:56:33 Uhr:

Mir geht es eher um Erfahrungswerte. Hat schon jemand an einer öffentlichen Säule ohne E-Kennzeichen geladen und hat dann einen Strafzettel bekomme, weil die Beschilderung ein Laden/Parken ohne E-Kennzeichen dort eigentlich nicht erlaubt.

Ja, hat man durchaus schon von gelesen. Und wenn jemand Berechtigtes laden möchte, wäre sogar abschleppen gerechtfertigt.

Das hängt aber an der Beschilderung, oft reicht ein E-Auto.

am 20. Oktober 2021 um 13:18

Zitat:

@Xentres schrieb am 20. Oktober 2021 um 11:00:38 Uhr:

Was hat die Firmentiefgarage mit öffentlichen Ladesäulen zu tun?

Da gelten die selben Regeln wie fuer eine oeffentliche Ladestationen. "E" only. Und es werden exakt die selben Fragen wie bei einer oeffentlichen Ladestation gestellt.

Da wir der Welt ein paar Jahre voraus. Die Frage nach "E" oder nicht "E" stellt sich gar nicht mehr.

Die interessantere Frage ist, muss ich Laden, wenn ich auf so einem Parkplatz stehe. Reicht es wenn das Kabel steckt? Was ist wenn das Kabel gesteckt ist, aber nicht geladen wird weil der Akku voll ist. Etc.

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