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Länge Abreißseil Knaus Sport
Hallo,
bei uns geht es demnächst das erste mal mit einem gemieteten Wohnwagen in den Urlaub
Das Thema Befestigung des Abreißseils ist ja immer wieder diskutiert. Je nach Land muss es verschieden fest mit dem Fahrzeug verbunden sein und je nach Land zählt der abnehmbare Teil einer AHK zu einer festen Verbindung mit dem Fahrzeug oder nicht. Da ich es sinnvoll finde, das Seil am nicht-abnehmbaren Teil der AHK bzw am Auto selbst zu befestigen, mein Golf aber leider keine entsprechende Öse besitzt und das Nachrüsten dieser sehr aufwändig wäre, möchte ich das Abreißseil einfach über die AHK umlenken und in die (bei meinem Golf zum Glück noch fest verschweißte) Abschleppöse einhängen. Das standardmäßig montierte Abreißseil wird da aber wohl nicht reichen.
Deshalb wäre es toll, wenn unter euch ein Besitzer eines Knaus Sport ist(es wird ein 500FDK, aber ich denke mal, die Abreißseile/Kupplungen werden bei allen gleich sein?), der mir ausmessen würde, wie lang das verbaute Abreißseil ist und wie weit es (bei gelöster Bremse...) von der Aufnahme bis zum Kupplungsmaul ist, dann könnte ich mir ein passendes Abreißseil besorgen Außerdem wäre interessant, wie das Seil befestigt ist. Es scheint ja 2 Varianten zu geben, einen "Schlüsselring" und einen Haken..
Wäre super, wenn ihr mir da helfen könnt, danke!
Beste Antwort im Thema
@roomster5
Warum schreibst du einen Beitrag, der für nix gut ist, außer vielleicht für dein Ego
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88 Antworten
Es gibt im Handel nachrüstbare Ösen - das wäre sicher die einfachere, billigere, sorgenfreie und anerkannte Lösung. Auch jeder Baumarkt bietet geeignetes Material.
Mit der abnehmbaren AHK hat das weder in der Schweiz noch in den Niederlanden etwas zu tun. Die Öse kann auch an ihr befestigt sein (bitte nenne das Land, von dem du weßt, dass das anders ist. Ich werde das dann prüfen). Es geht einzig um das Verhindern des Abrutschens über den Kugelkopf. Die abnehmbare AhK gilt nach UN-Richtlinie, auf welche man sich beruft, als "fest verbunden", die Schlaufe nicht (nur darum geht es).
Hat das Seil keinen so genannten "Feuerwehrhaken", muss das Seil trotz Öse zusätzlich um den Hals gelegt werden. Es gibt keine "zwei Befestigungsarten". Es gibt lediglich den "einfachen" Haken, der allein nicht ausreichend Kraft übertragen kann und deshalb die Schlinge benötigt und eben diesen "Feuerwehrhaken", der direkt in die Öse eingehängt werden kann.
Ich hoffe, dem Mod ist diese Antwort nicht zu ausufernd, mit präzisen Angaben nicht zu wissenschaftlich" und zu fachlich begründert - kann gern gelöscht werden.
Zitat:
mein Golf aber leider keine entsprechende Öse besitzt und das Nachrüsten dieser sehr aufwändig wäre,
http://www.ebay.de/.../142428207605?...
Wenn dir 9,80€ incl. Versand und 2 Schrauben zu aufwändig sind, dann bleib zu Hause...
PS: Gibt auch andere Angebote, EBay hat 555 verschiedene Halter im Angebot...
Zitat:
@situ schrieb am 8. Juli 2017 um 06:53:50 Uhr:
Es gibt im Handel nachrüstbare Ösen - das wäre sicher die einfachere, billigere, sorgenfreie und anerkannte Lösung. Auch jeder Baumarkt bietet geeignetes Material.
Mit der abnehmbaren AHK hat das weder in der Schweiz noch in den Niederlanden etwas zu tun.
Leider in der Schweiz eben doch, und das mit empfindlichen Strafen. Im Infoblatt des Straßenverkehrsamts in Graubünden sind deshalb auch extra die Abbildungen mit Nachrüstlösungen direkt am Haken mit "Fest montierte oder schwenkbare Anhängerkupplung" beschriftet, bei den abnehmbaren ist nur die Strippe an der Traverse abgebildet. Ich weiß auch von Gespannfahrern, die mit nur über gelegtem Seil die empfindliche Strafe zahlen mussten und da auch diese Info bekommen haben.
http://www.rmcschweiz.ch/.../...igung_der_Anhaengerabreissleine_DE.pdf
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 8. Juli 2017 um 07:17:22 Uhr:
Wenn dir 9,80€ incl. Versand und 2 Schrauben zu aufwändig sind
Das Abreißseil zu tauschen ist wahrscheinlich nicht oder nur unwesentlich billiger und auch mit ähnlichem Zeitaufwand ausgetauscht, darum gehts also nicht. Aber diese Lösungen sind - siehe oben - in der Schweiz nunmal nicht zulässig bei abnehmbarer AHK und die 460 SFR will ich denen sicher nicht schenken...
Danke für den Hinweis. Ich werde prüfen, ob der Kanton das richtig darstellt und ggf. korrigieren. Bisher hatten wir keinen derartigen Hinweis.
Gerne
Ich werd mich auf jeden Fall daran halten, ob korrekt oder nicht, ich will nicht mit denen diskutieren müssen..
Außerdem finde ich es auch tatsächlich sinnvoll, es soll schon abnehmbare Kupplungen gegeben haben, die raus gefallen sind.. Und dann hängt das Bremsseil an der Kupplung am Hänger, bremst also nichts
Zitat:
@kaindl schrieb am 8. Juli 2017 um 12:57:02 Uhr:
Gerne
Ich werd mich auf jeden Fall daran halten, ob korrekt oder nicht, ich will nicht mit denen diskutieren müssen..
Das würde ich auch so halten.
Ich habe leider keinen persönlichen Draht zum TCS, über den ich in Erfahrung bringen könnte, wie dieser die rechtliche Seite dieser kantonalen Auslegungen bewertet. E-Mails ohne Mirgliedsnachweis werden nicht beantwortet.
Die Schweizer "StZVO" sagt das nicht.
Falls das keine Löschung, weil zu "wissenschaftlich", nach sich zieht, kann da vielleicht ein Schweizer Nutzer weiter helfen.
Mir ist kein Fall bekannt, dass der Mechanismus einer abnehmbaren AHK versagt hätte. Die mir unter die Augen gekommenen Fälle erwiesen sich als Fake bzw. hatten ihre Ursache nicht im Mechnismus einer abnehmbaren AHK.
Zitat:
@kaindl schrieb am 8. Juli 2017 um 03:56:47 Uhr:
...möchte ich das Abreißseil einfach über die AHK umlenken und in die (bei meinem Golf zum Glück noch fest verschweißte) Abschleppöse einhängen. Das standardmäßig montierte Abreißseil wird da aber wohl nicht reichen.
Dann kaufe dir doch noch ein zweites serienmäßiges zum Verlängern.
Diese Abreisseile hat doch jeder Händler vor Ort.
Hatte ich auch schon dran gedacht, aber das kürzeste, was ich finde, ist ein Meter, das ist schon arg lang zum verlängern.. Deshalb hatte ich gehofft, dass ich so raus bekomme, wie lang es sein muss..
Nun regen sich bei mir Zweifeln, dass der Kanton Graubünden, den du offensichtlich bereisen möchtest, eine solche Konstruktion akzeptiert.
Von den Niederländern liegt die Bestätigung vor, dass sie keinen Unterschied zwischen starr und abnehmbar machen; also die Nachrüstöse am Hals der abnehmbaren AHK befestigt sein kann.
Was hindert dich denn an der Nachrüstung der Öse an deiner starren AHK (nur, um zu verstehen)?
Nein, ich möchte nicht nach Graubünden, mir geht es mehr darum, dass ich die Überlegung sinnvoll finde, das Abreißseil zwecks Redundanz und so nicht am abnehmbaren Kugelkopf zu befestigen (hatte ich auch schon so erwähnt)
Den Link habe ich nur geschickt, weil die Frage kam, wo es diese Regelung denn gäbe
Zitat:
@situ schrieb am 8. Juli 2017 um 20:46:12 Uhr:
Was hindert dich denn an der Nachrüstung der Öse an deiner starren AHK (nur, um zu verstehen)?
Dass ich dafür erst mal meine abnehmbare AHK durch eine starre ersetzen müsste
Zitat:
@situ schrieb am 8. Juli 2017 um 20:46:12 Uhr:
Nun regen sich bei mir Zweifeln, dass der Kanton Graubünden, den du offensichtlich bereisen möchtest, eine solche Konstruktion akzeptiert.
Das Abreißseil in einer fest verschweißten Abschleppöse einzuhängen, erfüllt meines Wissens die Auflagen jedes Landes. Das Umlenken um die AHK hat auf die Funktion keinen Einfluss, ob der Hänger vom Haken fällt oder mit Haken abfällt. Das dient lediglich dazu, dass das Seil nicht in Rechtskurven am Boden schleift oder in Linkskurven die Bremse zieht.
Sorry - hatte was von "fest" im Hinterkopf; bezog sich aber auf die Abschleppöse.
Oh, Oh, wie machen das blos die vielen WW Besitzer mit ihren Fahrzeugen?
In den neuen PKW (wenn es nicht Nachrüstungen sind) sind doch meist die AHK schwenk oder abnehmbar.
Ich persöhnlich würde da meine TÜV des Vertrauens oder den ADAC fragen und dann was interessieren Länder in denen du sowieso nicht reisen willst.
Die meisten neueren Fahrzeuge (und viele ältere nicht-deutsche Fabrikate) haben an der Aufnahme der abnehmbaren AHK eine Öse, in die das Abreißseil eingehängt werden soll. Bei aktuellen Anhängerkupplungen ist diese Öse nach EU-Richtlinie vorgeschrieben.
Wie gesagt, mir geht es nicht nur um die Vorschriften in anderen Ländern, sondern darum dass es Sinn macht. Es hat schon gebrochene Kugelköpfe und abgefallene abnehmbare AHKs gegeben. Und ja, sehr wahrscheinlich ist es nicht, aber gerade bei einem gebrauchten Fahrzeug kennt man die Vorgeschichte der AHK nicht, ob sie zB durch einen Parkrempler vorgeschädigt ist, was man von außen nicht erkennen kann...
Zitat:
@kaindl schrieb am 8. Juli 2017 um 22:51:09 Uhr:
Es hat .... abgefallene abnehmbare AHKs gegeben.
Ich bin sehr an einem dokumentierten Fall interessiert, weil bisher vergeblich gesucht. Kennst du einen?