- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Passat
- Passat B7
- Lampendiagnose für NSW deaktivieren
Lampendiagnose für NSW deaktivieren
Hi,
ist es beim B7 (bei mir speziell beim CC Mj. 2012) möglich, die Lampendiagnose für die Nebelscheinwerfer zu deaktivieren? Ich habe mir LEDs in den NSW verbaut und bekomme seitdem natürlich ne Fehlermeldung angezeigt. Lastwiderstände möchte ich aus diversen Gründen vermeiden...
Mir stehen VCDS und VCP zur Verfügung.
P.s.: bitte keine Diskussionen über legal/illegal.
Erstens: ich (und wohl so ziemlich jeder) weiß, dass LEDs keine Zulassung im Sinne der STVZO besitzen.
Zweitens: ich habe LEDs verbaut, die einen ähnlichen Aufbau wie die Philips Ultinon haben. Die Ausleuchtung bzw. der Spotbeam ist nahezu identisch, wie bei den Halogen Leuchtmitteln. Da blendet absolut nichts!
Drittens: die NSW sollen ausschließlich für CH/LH genutzt werden, da ich nicht ständig die Xenon-Brenner dafür nutzen möchte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@LockeSN schrieb am 24. Mai 2018 um 17:39:38 Uhr:
Erstens: ich habe LEDs verbaut, die einen ähnlichen Aufbau wie die Philips Ultinon haben. Die Ausleuchtung bzw. der Spotbeam ist nahezu identisch, wie bei den Halogen Leuchtmitteln. Da blendet absolut nichts!
Zweitens: die NSW sollen ausschließlich für CH/LH genutzt werden
1. ähnlich nicht den selben? wie kannst du die blendwirkung beurteilen?
2. ob beim ch/lh die normalen oder nicht zugelassen leuchtmittel leuchten, die paar sekunden... es soll dir der weg ausgeleuchtet werden... ohne worte....
Ähnliche Themen
52 Antworten
Zitat:
@LockeSN schrieb am 24. Mai 2018 um 17:39:38 Uhr:
Erstens: ich habe LEDs verbaut, die einen ähnlichen Aufbau wie die Philips Ultinon haben. Die Ausleuchtung bzw. der Spotbeam ist nahezu identisch, wie bei den Halogen Leuchtmitteln. Da blendet absolut nichts!
Zweitens: die NSW sollen ausschließlich für CH/LH genutzt werden
1. ähnlich nicht den selben? wie kannst du die blendwirkung beurteilen?
2. ob beim ch/lh die normalen oder nicht zugelassen leuchtmittel leuchten, die paar sekunden... es soll dir der weg ausgeleuchtet werden... ohne worte....
bau doch H8 halogen nightbreaker oder xtreme vision ein. Die leuchten auch heller, haben eine weiße lichtfarbe und sind obendrein sogar legal.
Zitat:
@mika85 schrieb am 24. Mai 2018 um 19:41:45 Uhr:
Zitat:
@LockeSN schrieb am 24. Mai 2018 um 17:39:38 Uhr:
Erstens: ich habe LEDs verbaut, die einen ähnlichen Aufbau wie die Philips Ultinon haben. Die Ausleuchtung bzw. der Spotbeam ist nahezu identisch, wie bei den Halogen Leuchtmitteln. Da blendet absolut nichts!
Zweitens: die NSW sollen ausschließlich für CH/LH genutzt werden
1. ähnlich nicht den selben? wie kannst du die blendwirkung beurteilen?
2. ob beim ch/lh die normalen oder nicht zugelassen leuchtmittel leuchten, die paar sekunden... es soll dir der weg ausgeleuchtet werden... ohne worte....
1. Weil ich den Lichtkegel (bzw. die "Hell-Dunkel-Grenze") direkt vor einer weißen Wand einmal mit den originalen Halogen und einmal mit den LEDs verglichen habe. Und danach das selbe Spiel nochmal mit einem Lichtprüfgerät in der Werkstatt eines befreundeten KFZ-Meisters durchgeführt habe. Und JA, auch er hat mich darauf hingewiesen, dass es prinzipiell nicht erlaubt ist, mir aber definitiv bestätigt, dass von den LEDs keine Blendwirkung ausgeht.
Davon abgesehen sind das nicht irgendwelche Billig-Teile, die in alle Richtungen (und vor allem nach VORNE) Licht abgeben, sondern ausschließlich nach links/rechts und zwar nur im Zentrum (bitte mal nach dem Philips Ultinon googeln). Wenn man sich jetzt mal den Aufbau der NSW-Reflektoren ansieht und ein bisschen Verständnis von Lichtbrechung/-reflektion besitzt, wird man zu der Erkenntnis gelangen, dass da überhaupt nichts blenden KANN! Aus dem einfachen Grund, dass nach oben überhaupt kein Licht reflektiert wird...
2. Ganz einfach: weil das Halogen-Licht (auch mit Osram CBI) einfach nur Scheiße aussieht!
P.s.: können wir die Diskussion bzgl. STVZO-Zulassung und "Blenden" bitte lassen?! Wäre toll, wenn einfach nur auf die Eingangsfrage eingegangen werden könnte. Danke schön...
Zitat:
@LockeSN schrieb am 24. Mai 2018 um 20:11:28 Uhr:
Zitat:
@mika85 schrieb am 24. Mai 2018 um 19:41:45 Uhr:
1. ähnlich nicht den selben? wie kannst du die blendwirkung beurteilen?
2. ob beim ch/lh die normalen oder nicht zugelassen leuchtmittel leuchten, die paar sekunden... es soll dir der weg ausgeleuchtet werden... ohne worte....
1. Weil ich den Lichtkegel (bzw. die "Hell-Dunkel-Grenze") direkt vor einer weißen Wand einmal mit den originalen Halogen und einmal mit den LEDs verglichen habe. Und danach das selbe Spiel nochmal mit einem Lichtprüfgerät in der Werkstatt eines befreundeten KFZ-Meisters durchgeführt habe. Und JA, auch er hat mich darauf hingewiesen, dass es prinzipiell nicht erlaubt ist, mir aber definitiv bestätigt, dass von den LEDs keine Blendwirkung ausgeht.
Davon abgesehen sind das nicht irgendwelche Billig-Teile, die in alle Richtungen (und vor allem nach VORNE) Licht abgeben, sondern ausschließlich nach links/rechts und zwar nur im Zentrum (bitte mal nach dem Philips Ultinon googeln). Wenn man sich jetzt mal den Aufbau der NSW-Reflektoren ansieht und ein bisschen Verständnis von Lichtbrechung/-reflektion besitzt, wird man zu der Erkenntnis gelangen, dass da überhaupt nichts blenden KANN! Aus dem einfachen Grund, dass nach oben überhaupt kein Licht reflektiert wird...
2. Ganz einfach: weil das Halogen-Licht (auch mit Osram CBI) einfach nur Scheiße aussieht!
P.s.: können wir die Diskussion bzgl. STVZO-Zulassung und "Blenden" bitte lassen?! Wäre toll, wenn einfach nur auf die Eingangsfrage eingegangen werden könnte. Danke schön...
Ob billig oder nicht, nicht zugelassen sagt alles!
Ob scheiße oder nicht, es soll dir den Weg Leuchten und da ist es egal ob LED, Xenon, Halogen,...
Nimm zugelasse und erspar die Ärger
Um mal auf die eigentliche Frage zurück zu kommen :
Wenn VCP vorhanden ist, einfach den Haken rausnehmen bei "Diagnose" beim PQ35 Programmer in der Spalte der Nebelscheinwerfer.
geht sowas auch bei den Rückfahrlichtern? Also die Kaltdiagnose? Das blinken bei Zündung an stört mich jetzt nicht unbedingt, aber wenn man es ausstellen könnte, wäre gut :-)
@Fischer2012
Ja geht. Habe meine Nebler, Rückfahrlicht und Blinker von der Diagnose befreit.
und wie? Ich habe auch mal alles durchgeschaut. Kann das sein, dass die Bits noch nicht belablet sind?
Geht das einzeln, oder werden dann mehrere aus der Kaltdiagnose genommen?
Zitat:
@Fischer2012 schrieb am 28. Mai 2018 um 08:33:48 Uhr:
und wie? Ich habe auch mal alles durchgeschaut. Kann das sein, dass die Bits noch nicht belablet sind?
Geht das einzeln, oder werden dann mehrere aus der Kaltdiagnose genommen?
Ich würde es über den BCM programmer machen und dort die Haken bei "Diagnose" rausnehmen, wo gewünscht.
Sicherlich gibt es noch andere Möglichkeiten.
Habe nur VCDS
Ok, da muss Dir jemand anders weiterhelfen.
Oder Du suchst jemanden mit VCP in der Nähe
Edit: Die Diagnosebits liegen wohl fast alle im Byte 18, da würde ich mit VCDS die Finger von lassen.
Das dacht ich mir schon
Naja, ist ja wie gesagt nicht soo wichtig.
Zitat:
@mxpanda schrieb am 25. Mai 2018 um 08:02:17 Uhr:
Um mal auf die eigentliche Frage zurück zu kommen :
Wenn VCP vorhanden ist, einfach den Haken rausnehmen bei "Diagnose" beim PQ35 Programmer in der Spalte der Nebelscheinwerfer.
VCP (original) ist vorhanden.
Leider gibt's beim PQ35 Programmer keine Spalte für die NSW.
Die Diagnose für die NSW muss händisch im EEPROM vorgenommen werden. Dafür sollte man die Bytes 1942, 1943, 1944 auslesen. Die sollten eigentlich auf FF FF FF stehen. Dies soll man in F0 F0 F0 ändern.
Problem ist, die drei Bytes stehen bei mir auf C8 C8 C8 und eine Änderung dieser bringt bei mir leider gar nix.
Sieht so aus, als wenn beim CC (ab 2012) eine andere Adresse für die NSW-Diagnose zuständig ist. Nur WELCHE hab ich leider noch nicht rausfinden können...
Wenn jemand DEN entscheidenden Tipp für mich hat, dem gebe ich einen aus (über PayPal oder so)!!!
Welche Teilenummer und SW hat Dein BCM?