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Lange Standzeit bei Lager-Neufahrzeug problematisch ?

Themenstarteram 29. April 2016 um 15:27

Hallo, ich habe mir ein "Neufahrzeug - EU Ausführung", VW Passat B7, 2.0 TDI mit 140 PS mit 0 Km aus Baujahr 2012 reservieren lassen und beabsichtige, diesen nun bei einem deutschen Händler mitte Mai 2016 zu kaufen.

Das Fahrzeug stammt angeblich aus einem Lager eines VW- Händlers in Italien, der insolvent gegangen ist.

Der Händler hat gleich alle Neufahrzeuge ersteigert, es werden derzeit ca. 40 weitere Fahrzeuge mit gleicher Historie auf der Händerhomepage und bei Mobile.de zum Verkauf angeboten. Der Preis ist sehr gut und ist vergleichbar anderer Fahrzeuge gleichen Baujahrs, die allerdings gebraucht sind.

1.) Handelt es sich um einen "Neufahrzeug" im Sinne der deutschen Rechtssprechung ?

2.) Beginnt die 24 monatige Herstellergarantie von VW, wenn das Fahrzeug erstmalig von mir zugelassen wurde ?

2.) Auf was ist bei der Übergabe / bei der Vertragsausgestaltung besonders zu achten ?

3.) Ist mit technischen Mängeln der langen Lagerung von ca 3,5 Jahren zu rechnen ? Hier interessiert mich vorallem der Motor.

4.) Handel es sich ggf. um Betrugsversuch ? Wo ist der Haken ?

Ich bitte um Kommentare, evtl habt ihr ja mal entsprechende Erfahrungen gemacht.

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Finger von der Kiste lassen. Bj. 2012 bedeutet Euro 5 , seit September 2015 dürfen aber nur noch Fahrzeuge mit Euro 6 neu zugelassen werden. War die Kiste noch nie zugelassen wird man Sie zu 99,9999% auch nicht zugelassen bekommen. Das haben schon Einige schmerzhaft erfahren dürfen als Sie nie zugelassene Autos mit zu alter Abgasnorm gekauft hatten. Selbst BMW hat es nicht geschafft einen aus Ersatzteilen neun aufgebauten 02er zuzulassen, keine aktuell gültige Abgasnorm = keine Zulassung. Nur der BlueTDI mit dem Motortyp CFFB hatte damals schon Euro 6, aber ob Der in Italien vertrieben wurde.

Wie auch immer, nur mit Euro 6 wäre das Auto zulassungsfähig.

Oder wenn die Kiste vor September 2015 schon mal zugelassen war.

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1) Nein.

2.) Wahrscheinlich nein, aber da müsste man die Details kennen. EU-Fahrzeuge müssen oft im Ausland zugelassen gewesen sein, um überhaupt reimportiert werden zu dürfen. Kann also gut sein, dass die Garantie bereits abgelaufen ist.

3.) Technische Mängel sind bei 3,5 Jahren Standzeit zu erwarten

4.) Da müsste man die Details kennen.

Wenn der Passat ungefähr das selbe kostet, was hier ein 4 Jahre alter Passat kostet, würde ich über einen Kauf nachdenken. Sonst nicht.

Grob kannst du damit rechnen, dass zumindest alle Betriebsflüssigkeiten getauscht werden müssen. Bremsscheiben- und Beläge müssten wohl auch neu gemacht werden, wg. Standschaden. Batterie wird es auch hinter sich haben, wenn wirklich 4 Jahre nicht genutzt. Ohne ausführliche Probefahrt würde ich das Fahrzeug nicht nehmen. Eine Untersuchung bei der Dekra o.ä. würde ich ebenfalls machen lassen.

Themenstarteram 29. April 2016 um 16:14

danke für die schnelle Reaktion.

zu 3. ) Mit welchen technischen Mängeln ist nach 3,5 Jahren Standzeit denn ggf. zu rechnen ?

Sollte ich bei VW einen Service gleich nach Abholung und vor der 500 Km Rückreise zu meinem Wohnort machen ? Wie sollte ich ein Lagerfahrzeug einfahahren ? ( Autobahn möglichst meiden und Landstrasse und max 3/4 des max Drehmoment ? ...)

Was kstet denn so eine 4 Jahre alte Standuhr? :D

So ganz grob rechnet man ja pro Jahr mit 10% Verlust, also Neupreis minus 40%.

Themenstarteram 29. April 2016 um 16:23

Der Preis für den VW Passat Variant B7 Comfort line ,140 PS Neuwagen mit 0 Km Metallic Farbe, Produktionssjahr 2012 , sonst ohne grosse Extras: knapp €20.000. Ist der Preis zu teuer ?

Zitat:

@MaxPower128 schrieb am 29. April 2016 um 18:23:48 Uhr:

Der Preis für den VW Passat Variant B7 Comfort line ,140 PS Neuwagen mit 0 Km Metallic Farbe, Produktionssjahr 2012 , sonst ohne grosse Extras: knapp €20.000. Ist der Preis zu teuer ?

Wie hoch war denn der übliche Neupreis?

Themenstarteram 29. April 2016 um 16:33

wo kann ich die Garantiebedingungen von Volkswagen denn nachlesen ?

Mich interessiert, ob die Garantie grundsätzlich ab Werk / Produktionstermin an gilt, oder ob es ggf. noch für das 3,5 Jahre alte Neufahrzeug Herstellergarantie gibt, weil noch nie zugelassen wurde.

Themenstarteram 29. April 2016 um 16:36

Der Neupreis wird vermutlich so bei ca. €31 000 EUR gelegen haben, der Listenpreis bei ca €35.000.

am 29. April 2016 um 16:44

Bei EU Fahrzeugen ist der Garantiebeginn üblicherweise der Zeitpunkt der Auslieferung durch den EU Händler, sprich wann der den Stempel der Übergabeinspektion im Serviceheft gemacht hat und im Computersystem eingetragen hat, das Datum der Zulassung ist bei EU nicht massgegebend. Es kann hier ein Sonderfall sein, ich würde aber davon ausgehen, das keinerlei Werksgarantie mehr besteht sondern nur das was dir der Händler gewährt bei dem du kaufst.

Zu beachten bei so einer langen Standzeit sind z.B. die Reifen, die Bremsflüssigkeit ist über dem Wechselintervall und das Motoröl ist ja Longlife, Longlifeöl hat verschlossen eine Lagerzeit jenachdem von 3-5 Jahren im ungeöffneten Gebinde, da ist es aber bereits eingefüllt, sprich es könnte sein, daß es nicht mehr von den Additiven her die selben Eigenschaften hat wie ein neuwertiges Öl, sprich Ölwechsel mit einplanen, ggf. neue Batterie.

Nach so langer Standzeit würde ich auf jeden Fall sämtliche Betriebsflüssigkeiten wechseln lassen.

Ich würde die Finger von der Kiste lassen. Bj. 2012 bedeutet Euro 5 , seit September 2015 dürfen aber nur noch Fahrzeuge mit Euro 6 neu zugelassen werden. War die Kiste noch nie zugelassen wird man Sie zu 99,9999% auch nicht zugelassen bekommen. Das haben schon Einige schmerzhaft erfahren dürfen als Sie nie zugelassene Autos mit zu alter Abgasnorm gekauft hatten. Selbst BMW hat es nicht geschafft einen aus Ersatzteilen neun aufgebauten 02er zuzulassen, keine aktuell gültige Abgasnorm = keine Zulassung. Nur der BlueTDI mit dem Motortyp CFFB hatte damals schon Euro 6, aber ob Der in Italien vertrieben wurde.

Wie auch immer, nur mit Euro 6 wäre das Auto zulassungsfähig.

Oder wenn die Kiste vor September 2015 schon mal zugelassen war.

Das Auto wird auf Bj 2012 zugelassen, nicht nach Euro6 von 2016.

Ist ja kein Neuwagen.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 29. April 2016 um 19:15:28 Uhr:

Das Auto wird auf Bj 2012 zugelassen, nicht nach Euro6 von 2016.

Ist ja kein Neuwagen.

Stimmt nicht, ein Fzg. wird nur nach den aktuellen Bestimmungen erstzugelassen, egal wann es gebaut wurde. Wenn es in Italien eine Tageszulasssung hatte, dann wäre es kein Prob.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 29. April 2016 um 19:15:28 Uhr:

Das Auto wird auf Bj 2012 zugelassen, nicht nach Euro6 von 2016.

Ist ja kein Neuwagen.

Aber nur, wenn es keine Erstzulassung ist.

Wenn es schon mal zugelassen war (z.B. Tageszulassung) also kein Problem.

Wenn es eine Erstzulassung ist, kann man es evtl. noch im Ausland zulassen und dann Re-importieren.

Fahrzeughersteller können sich für derlei Fahrzeuge eine Ausnahmebescheinigung beantragen, evtl. liegt die hier ja vor.

Aber als Privater oder Kleinhändler geht es nicht.

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