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Lasierte Rückleuchten - die Gefahr im Straßenverkehr

VW Golf 3 (1H)

Hi Motor-Talk Freunde,

vor mir war neulich nachts ein Golf mit diesen lasierten Ebay-Rückleuchten. Anfangs dachte ich aus der Entfernung, dass er vergessen hat sein Licht anzuschalten.

Hinterher entdeckte man jedoch 2 kleine rote Lämpchen, dann lag die Vermutung nah, dass defekte Birnen die Übeltäter sind.

Nach dem überholen war alles klar, eine Tuningbude mit lasierten Rückleuchten (vermutlich Ebay)

Wie kann man sowas bitte kaufen und sich einbauen ? Ich finde diese Dinger sind eine Gefahr für den Straßenverkehr, auch wenn es nur Rückleuchten sind. Selbst wenn man hinter dem Wagen fährt, reflektiert nichts ... (besonders bei schwarz)

Erst wollte Ich ein Blogthema eröffnen, allerdings ist dies im Technikforum besser aufgehoben. Warum ?

Weil viele Golf 3 mit diesen Dingern rumfahren , denn man möchte für möglichst wenig Geld "tunen"

Ich bin auf euer Meinungen zu dem Thema gespannt.

Gruß

Euer Duky

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RipperEdition

Zumal diese lasierten Keuchten neutral im Verkehr angesehn sind..

was meinst du mit "neutral"?! :confused:

Zitat:

nich legal und auch nich illegal, da sie nicht im Register der Polizei/des TÜVs aufgeführt werden.

die sind höchst ILLEGAL!

im "register" (was auch immer du damit meinst???) werden die sehrwohl aufgeführt...als umgangssprachliches "erlöschen der be"...

Zitat:

richtig..nur warum wohl können sie diese rückleuchten wohl eintragen?

nachträglich, baulich veränderte rückleuchten können NICHT eingetragen werden!

Zitat:

meine waren eingetragen...

ebenfalls falsch!

es stand höchstens im fz-schein...einegtragen und damit legal war es trotzdem nicht!

Zitat:

der TÜV sagte zu mir

was der tüv dazu sagt ist hierbei nicht von relevanz, da der allgemeine tüv-prüfer nicht über die entsprechenden gerätschaften, nicht über die entsprechende ausbildung und auch nicht über die gesetzliche verfügung verfügt umbauten in diesem bezug abzunehmen!

Zitat:

er sehe keinen grund diese nicht eintragen zulassen zumal diese veränderung wie bei hella rückleuchten nur auf eine Tönung bezieht(diese aber unter die Kategorie Lasieren fällt) e prüfzeichen ist sowieso immernoch vorhanden und im Register stehe sowieso nichts..eine gefahr die kaum vermindert werden kann!

glaubst du den scheiß, den du hier von dir gibst eigentlich selbst?!

das e-prüfzeichen bezieht sich auf den zustand der leuchte zum zeitpunkt der prüfung...wird diese leuchte nun baulich verändert (nichts anderes stellt lasieren, tönen oder abkleben oder was auch immer dar!) entspricht sie nichtmehr dem zustand zum zeitpunkt der prüfung, die gesetzlichen mindestanforderungen können nichtmehr sicher gestellt werden, das e-prüfzeichen erlischt! und wer nun 1 + 1 zusammenzählen kann, dem dürfte klar sein, dass das e-zeichen nurnoch auf der leuchte ist, weil der "tuner" es nicht rausgeschliffen hat, seine gültigkeit hat es jedenfalls verloren und da nutzen auch keine zusätzlichen reflektorn mehr etwas!

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habe vor kurzem meine lasierten Rückleuchten an einen Freund verkauft...diese hatten aber Reflekorstripes? Waren diese die du nachts gesehn hast auch mit diesen Stripes versehn?

hatte eig keine schlechten erfahrungen gemacht. Nur kann ich dich verstehen, manch Leuchten ohne Stripes sieht man überhaupt nich im dunkeln.

Zumal diese lasierten Keuchten neutral im Verkehr angesehn sind..nich legal und auch nich illegal, da sie nicht im Register der Polizei/des TÜVs aufgeführt werden.

gruß

Laut Gesetz verlieren alle Teile bei Veränderung Ihre Zulassung

Nein er hatte keine Reflektorstripes , diese wiegen die Gefährlichkeit aber auch nicht auf.

Warum sollten Reflektoren die Standlichtbirnen beim Lichteinschalten an den Rückleuchten ersetzen?

richtig..nur warum wohl können sie diese rückleuchten wohl eintragen?

meine waren eingetragen ...der TÜV sagte zu mir, er sehe keinen grund diese nicht eintragen zulassen zumal diese veränderung wie bei hella rückleuchten nur auf eine Tönung bezieht(diese aber unter die Kategorie Lasieren fällt) e prüfzeichen ist sowieso immernoch vorhanden und im Register stehe sowieso nichts..eine gefahr die kaum vermindert werden kann!

Reflektorstripes leuchten wie unlasierte Leuchten da nicht drüberlasiert wurde..3 streifen übereinander die dann leuchten..die sieht man schon besser

ich hatte an meinem 2. golf damals auch rot lasierte rückleuchten..und ich muss sagen, dass es keineswegs dazu führte, dass mein schlusslicht großartig schwächer zu sehen war..

bin auch selbst schon des öfteren hinter einem kumepl hergefahren (im dunkeln natürlich), der seiner zeit an seinem corrafo ebenfalls lasierte rückleuchten hatte..auch dort hatte man eigentlich keinen unterschied zum normalen schlusslicht erkennen können..

 

irgendwas muss beim lasieren der rückleuchten des golfs, den du da gesehen hast, schief gelaufen sein..so sehe ich das.

am 15. Januar 2011 um 14:25

vielleicht mit einer normalen klickerdose lackiert???

am 15. Januar 2011 um 14:28

Eintragungsfähig ist der Scheiss trotzdem nicht genauso wie HID Xenon in Halogenscheinwerfer.

An der Lichttechnischen Anlage darf nix verändert werden und ein Lichttechnisches Gutachten ist fällig. Wenn ich mal so nem Arsch reinfahre der sich nichtmal anständige zugelassene dunkle Rückleuchten leisten kann weiss ich ganz genau was ich den Bullen erzähle....... Bei den meisten lasierten Funzeln sieht man nun wirklich nicht ob die grad Licht an haben oder nicht oder auch beim Bremsen sind die Bremslichter je nach Sonnenstand sehr schlecht zu erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von RipperEdition

Zumal diese lasierten Keuchten neutral im Verkehr angesehn sind..

was meinst du mit "neutral"?! :confused:

Zitat:

nich legal und auch nich illegal, da sie nicht im Register der Polizei/des TÜVs aufgeführt werden.

die sind höchst ILLEGAL!

im "register" (was auch immer du damit meinst???) werden die sehrwohl aufgeführt...als umgangssprachliches "erlöschen der be"...

Zitat:

richtig..nur warum wohl können sie diese rückleuchten wohl eintragen?

nachträglich, baulich veränderte rückleuchten können NICHT eingetragen werden!

Zitat:

meine waren eingetragen...

ebenfalls falsch!

es stand höchstens im fz-schein...einegtragen und damit legal war es trotzdem nicht!

Zitat:

der TÜV sagte zu mir

was der tüv dazu sagt ist hierbei nicht von relevanz, da der allgemeine tüv-prüfer nicht über die entsprechenden gerätschaften, nicht über die entsprechende ausbildung und auch nicht über die gesetzliche verfügung verfügt umbauten in diesem bezug abzunehmen!

Zitat:

er sehe keinen grund diese nicht eintragen zulassen zumal diese veränderung wie bei hella rückleuchten nur auf eine Tönung bezieht(diese aber unter die Kategorie Lasieren fällt) e prüfzeichen ist sowieso immernoch vorhanden und im Register stehe sowieso nichts..eine gefahr die kaum vermindert werden kann!

glaubst du den scheiß, den du hier von dir gibst eigentlich selbst?!

das e-prüfzeichen bezieht sich auf den zustand der leuchte zum zeitpunkt der prüfung...wird diese leuchte nun baulich verändert (nichts anderes stellt lasieren, tönen oder abkleben oder was auch immer dar!) entspricht sie nichtmehr dem zustand zum zeitpunkt der prüfung, die gesetzlichen mindestanforderungen können nichtmehr sicher gestellt werden, das e-prüfzeichen erlischt! und wer nun 1 + 1 zusammenzählen kann, dem dürfte klar sein, dass das e-zeichen nurnoch auf der leuchte ist, weil der "tuner" es nicht rausgeschliffen hat, seine gültigkeit hat es jedenfalls verloren und da nutzen auch keine zusätzlichen reflektorn mehr etwas!

achso? wenn die so höchst illegal sind wie du da schreibst..dann frag ich dich doch warum bei lasierten Heckleuchten ein lichtspezifisches gutachten durchführt wird bevor du die eingetragen bekommst was vorher noch nicht im FZ-schein stand:rolleyes: ?

Sie KÖNNEN eingetragen werden..es kostet nur!

Wenn ich dich kurz zitieren darf :"der allgemeine TÜV - Prüfer nicht über die entsprechende ausbildung und auch nicht über die gesetzliche verfügung verfügt umbauten in diesem bezug abzunehmen!"..weiß ich selbst..nur musste ich danach zur Polizei um meine Mängelkarte vorzulegen die ich abarbeiten musste, weil ich bei einer Kontrolle einige sachen nich eingetragen hatte...Die sagte es sei alles in Ordnung mit der Eintragung der lasierten Leuchten...ja ich glaube diesen Scheiß den ich von mir gebe

es mag sein das manche Beamten nicht über das Wissen verfügen was erlaubt ist und was nicht..oder ob sie einfach nur drüberhinweg sehn..aber es ist möglich..auch wenn de es nicht glauben wills

am 15. Januar 2011 um 15:39

So wie es Magirus sagt so isses.

Das wird noch wieder ne Never Ending Story.

Ich hol schonmal Chips und Bier.

Legal sind deine Rückleuchten immernoch nicht auch wenn die Eingetragen wurde. Sobald die Rückleuchten lasiert sind erlischt die Betriebserlaubnis. An meinem Ex-Variant waren ebenfalls Lasierte Rückleuchten. Wenn du mit denen erwischt wirst bekommste 3 Punkte und da ist das egal ob die eingetragen sind oder nicht. Lasiert = Betriebserlaubnis weg.

3 Punkte auch nicht direkt..dir wird eine Mängekarte vorgelegt diese du innerhalb von 5 werkstagen abarbeiten musst..wenn dies nicht der fall ist wird eine Strafe von 160 € fällig sowie das stilllegen deines Wagens durch abgabe deines KFZ scheins/papiere/ führerschein und dem Nummernschild

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR

So wie es Magirus sagt so isses.

in gewisser weiße hat er recht...

eine eintragung mittels des "lichttechnischen gutachtens" ist sehrwohl möglich, solange die leuchten, dabei die gesetzlichen mindestanforderungen erfüllen...

über die dazu notwendigen prüfkosten, die den zeitwert eines regulären golf3 um das 15-20fache übersteigen und auch dann zu zahlen sind, wenn keine zulassung erteilt werden kann und über den umstand, das auch der hersteller als rechte-/patentinhaber der leuchten sein ok für das lichttechnische gutachten geben muss wollen wir erst garnicht diskutieren...

es hat jedenfalls seinen grund, warum man die fahrzeuge mit legal eingetragenen lasierten rückleuchten an einer hand abzählen kann...

Zitat:

Original geschrieben von RipperEdition

3 Punkte auch nicht direkt...

so?

der bundeseinheitliche-tatbestandskatlog sieht das allerdings vor!

auf die von dir angesprochene mängelkarte hast du rechtlich KEINEN anspruch!

das ist lediglich ein netter zug der polizisten, zu dem sie aber nunmal nicht verprflichtet sind! die können dir an ort und stelle die weiterfahrt untersagen (selbst nachts um halb 3 bei -15°C und eisregen fernab jeglicher zivilisation!) und das fz mittels abschlepper zum gutachter bringen, da bei den veränderten leuchten eine fehlinterpretation anderer verkehrsteilnehmer und damit gefährdung selbiger ausgeschlossen werden muss!

Eintragung auf Basis eines lichttechnischen Gutachtens ohne Erteilung einer neuen Bauartzulassung?

Seit wann soll das denn möglich sein und vor allem, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage?

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR

Ich hol schonmal Chips und Bier.

...bring mir eins mit...:cool:

 

 

...bei zB Foliatec stehts sogar groß auf der Dose damit auch der Dümmste begreift das es "illegal" ist seine Rückleuchten anzumalen...aber warum diskutieren wir hier überhaupt drüber, ohne lichttechnisches Gutachten (was tausende kostet) ist die Verwendung von solchen Leuchten nicht zulässig, Punkt.

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