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Lasierte Rückleuchten
Hi,
was habt ihr für Erfahrungen mit lasierten (schwarz) Rückleuchten gemacht? Hält das Zeug oder ist das Schrott?
Gruß
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18 Antworten
meines wissens sind die nicht erlaubt...
lasse mich da aber gerne belehren
Absolut Illegal ! Finger von lassen mit pech legen dir die bullen die karre still !
Schrott oder nicht... kommt drauf an... es gibt Lasur die blättert ab... abdere weißts in d. Waschanlage ab usw...
sieht zwar alles totschick aus ist aber wie schon gesagt im Straßenverkehr nicht erlaubt... od. dann halt nur mit roten bzw. Kurzzeitkennzeichen...
Hallo
Da ihr schon beim Thema lasierte Rückleuchten seid mal ne Frage. Wie einfach isses die Dinger zu lasieren??
Wollt n paar org. Rückleuchten lasieren und dann für teuer Geld bei ebay versteigern.
astrabasta
das is nix anderes als ein Stück Holz zu lackieren (m. Spray)
verkauf die lieber unlasiert... kriegste am Ende mehr für... die Lasur kostet ja auch bissel was... das kann schnell zum Minusgeschäft werden...
Mein Bruder fährt mit lasierten Rückleuchten....
Bis jetzt sind keine Probleme entstanden, hält wunderbar. Er hat seine selber lasiert!! Zusätzlich hat er eine Bestätigung des TüV Bayern Sachsen dabei die sinngemäß eine Abnahme der Leuchten nach §19 Abs. 3 StVZO ausschließt.
Bei einer Kontrolle durch die Freunde von Grün ging alles gut....ob das der TüV mitmacht ist wieder was anderes....
das ist aber wie russisches Roulette... kommste mal an n scharfen Bullen, ist deine Tüv-Plakette schneller als dir lieb ist abgekratzt...
TÜV macht bei ner Eintragung KEINER mit, das sag ich dir wies ist...
Die TüV Plakette wird nicht abgekratzt....^^
Erlischt halt die BE und man hat keinen Versicherungsschutz mehr.
Seit wann müssen denn schwarze Rückleuchten eingetragen werden? Ich kenn das mit ABE....
...lass mich aber gerne des Besseren belehren...
Schwarze rückleuchten an sich müssen nich eingetragen werd , sofern sie eine ABE haben und KEIN material gutachten .Nur lasierte Rückleuchten sind so gut wie sicher nich eintragungs möglich !
es gab Irmscherdinger die mit teilegutachten ausgeliefert wurden...
die Bullen dürfen dein Auto an Ort und stelle stilllegen wenn es nicht den Richtlinien entspricht... prinzipiell machen die eh wasse wollen wenn du an den richtigen kommst...
Ich weiß schon was die "Polizei" vor Ort machen kann....
Aber wenn die nicht Rückleuchten nicht nachtschwarz sind und man kein Licht mehr sehen kann, wird mit Sicherheit keine Plakette abgekratzt.
Die Plakette kann und darf nicht wegen jeden Verstoß gegen, wie du sagst "Richtlinie" abgeratzt werden.
Ansonsten stimme ich zu, dass die Polizei grundsätztlich Plaketten abkratzten und stilllegen kann und das die lasierten Rückleuchten nicht eintragungsfähig sind.
ähm... naja... wenn du Rückleuchten nicht "Nachtschwarz" lasierst, brauste es auch garnicht machen... sonst sehen die ja wie normale GSi-Leuchten aus...
Im Falle eines (Auffahr-)Unfalles kann man gleich das Geld für den Regreß der Versicherung zurücklegen, da man dem Auffahrenden quasi die Argumente frei Haus liefert.
wie siehts da aus wenn man seine rückleuchten rot lasieren will???
hab noch die ganz alten (rot, helles weiss, helles gelb) und wollte se komplett rot machen, da mein auto auch rot ist. sieht sicher besser aus wie gsi rückleuchten, klarglas oder schwarz lasierte.
könnte des mit em tüv / der polizei klappen?
gibts da irgendwo spezielles spray ?
gruss