Lastindex vom Reifen weniger als im Fahrzeugschein.
Hallo zusammen, ich habe mir 19“ Alu Felgen für meinen A3 gekauft. Die ABE der Felgen sagt ich darf 215,225/35/19 eintragungsfrei fahren und 235/35/19 nur nach Überprüfung von der Tacho Abweichung. Jetzt ist allerdings das Problem dass ich Reifen mit 225/35/19 nur mit Lastindex 88 finde obwohl 91 im Fahrzeugschein steht. Darf ich trotzdem die 225/35/19 fahren oder hat jemand Erfahrungen mit solchen Sachen gemacht?
Bin für jede Antwort dankbar.
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18 Antworten
Der Lastindex im Schein kann zu hoch angegeben sein. Einzig die max. Achslast ist bindend. Das heißt: Die höhere der beiden eingetragenen Achslasten nehmen, und mit dem 88er Lastindex (560kg x 2 = 1120kg) abgleichen. Die Achlast vom Auto sollte also nicht höher sein als die Traglast der Reifen, besser ist natürlich wenn diese niedriger ist.
Das sehe ich anders. Die Hersteller geben oft höhere Traglasten-Indices als die rein rechnerisch ausreichenden an. Für verschiedene Reifengrößen und -arten sind die auch noch unterschiedlich am gleichen Auto. Du solltest mal schauen, ob Deine Wunschgröße im CoC genannt ist, dann kannst Du dort auch den Lastindex ablesen. Es mag zwar sein, dass rechnerisch ein niedrigerer Lastindex funktioniert, aber zugelassen ist das nicht.
Achslast vorne ist 985 und hinten 900kg. Gibt es eine Möglichkeit die CoC Papiere auch irgendwie ohne was zu bezahlen einzusehen? Bosch zeigt zumindest keine 19“ Größen für meinen A3. Andererseits ist die Reifengröße ja in der ABE abgesegnet.
Ich kann mal in meinen CoC gucken, muss den aber suchen. 2016er A3 Sportback TDI
Zitat:
@nunkistar schrieb am 14. Dezember 2022 um 21:19:03 Uhr:
Ich kann mal in meinen CoC gucken, muss den aber suchen. 2016er A3 Sportback TDI
Das wäre hilfreich hab nen 2013er Schrägheck 1.6 TDI
In der ABE steht nichts unter den Hinweisen?
Danke für den Hinweis, darauf hätte ich auch selbst kommen können. Damit hat sich das thema dann erledigt, entschuldigt bitte die „blöde“ Frage.
Nee, ist doch gar nicht blöd, sondern interessant. Die 88 reichen eventuell nicht aus, abhängig von Deiner Höchstgeschwindigkeit und dem Geschwindigkeitsindex des Reifens.
Infos hier:
https://www.auto-motor-oel.de/.../
Wie schnell ist Dein Auto?
Also bei Vollstoff auf der Autobahn gehen so ca. 210 im schein sind 195 eingetragen. Die Reifen die ich nehmen würde haben 88Y also 300km/h sollte daher passen. (Höchste Achslast ist 985kg)
Ich würde das Risiko nicht eingehen.
Bei einem Unfall schaut der Gutachter auch auf die Reifen. Und dann bist du mindestens mit Teilschuld dran.
Nun, das sehe ich hier nicht so. Er hat doch eine ABE, in der für diese Felge ein Reifen mit LI 88 zulässig ist (ausdrücklich für den A3), wenn die Achslast nicht überschritten wird und die Vmax berücksichtigt wird (was bei 200 kein Problem sein sollte). Schwarz auf weiß. Vom Tüv.
Man braucht doch nur einen Zettel, auf dem steht, dass man darf.
- Fahrzeugschein
- CoC
- ABE oder
- individuelle Eintragung.
Oder sieht das jemand anders?
Grüße vom
Jan
Zitat:
@darmo-7 schrieb am 15. Dezember 2022 um 08:05:04 Uhr:
Also bei Vollstoff auf der Autobahn gehen so ca. 210 im schein sind 195 eingetragen. Die Reifen die ich nehmen würde haben 88Y also 300km/h sollte daher passen. (Höchste Achslast ist 985kg)
Selbst bei Vollstoff von 210 km/h sind die 88Y
bis zur höchsten Achslast von 1120 kg zugelassen!
Eine Berichtigung der "Papiere" ist nicht erforderlich
Warum sollte der Threadersteller eine Teilschuld bei einem Unfall bekommen nur weil er eine, wie mittlerweile im Verlauf bewiesen wurde, zugelassene Rad-/Reifenkombination fährt?