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Laufbuchsenproblem

Saab 9-5 I (YS3E)
Themenstarteram 17. September 2008 um 9:44

Hallo alle zusammen, ich bin neu hier und brauche mal dringend euren Rat.

Mein Lebensgefährte hat sich letztes Jahr den Saab 3,0 TDI Bj.2001 gekauft. Zu der Zeit war ich noch schwanger. Wir hatten nur den Fiat Brava und den VW Corrado. Den VW haben wir verkauft und den Fiat behalten. Wir brauchten ja ein Familienauto und los ging die Suche. Er sollte schick sein und nur 10000€ kosten. Dann habe wir in einer Zeitung einen Saab gesehen der uns gefallen hat. Martin (mein Freund) ist los zum Saabhändler und wollte sich das Auto ansehen, dabei ist er auf einen wunderschönen Saab 3,0 TDI Bj 2001 gestoßen. Er hat sich sofort verliebt. Als ich von der Arbeit kam sind wir nochmal dort hin, haben eine Probefahrt gemacht und es stand fest, das Auto ist es. Am 20.07.07 haben wir uns das Auto dann abgeholt. Das Motorprobleme bekannt sind, wussten wir nicht. Zu unserem Bedauern haben wir uns auch gar nicht erkundigt über Internet oder so, weil wir mit so etwas auch nie gerechnet haben. Wir waren so stolz auf unser schönes Auto das wir uns für 12000 € (über Finanzierung) gekauft haben. Jeder fand das Auto toll. Im November hat uns dann jemand den Spiegel abgefahren, naja passiert, ab zum Autohaus und Spiegel neu. Da ist uns aber schon aufgefallen, das wir des öfteren Kühlflüssigkeit auffüllen mußten (ca. alle zwei Wochen). Wir haben nachgefragt und uns wurde mitgeteilt, das es normal sei und nichts schlimmes ist. Wir waren so blöd und haben es geglaubt. Dann auf der Autobahn mit mal eine riesige Abgaswolke. Wir gleich bei unseren Saabhändler angerufen und wir sollten sofort hinkommen. Wir schnell hin, eine Rohrleitung defekt von der Servolenkung. Reparieren lassen und nochmal nachgefragt wegen Kühlflüssigkeit, wieder gesagt bekommen es sei alles in Ordnung. Dann war die Batterie leer, wieder neue rein. Dann mußten wir schon einmal bis zweimal die Woche Kühlflüssigkeit auffüllen. Wir sind dann aber mal zu einer freien Werkstatt gefahren und der Meister meinte, das die Zylinderkopfdichtung defekt sein könnte, da wir noch Garantieanspruch gehabt hätten, sind wir wieder zur Saabwerkstatt. Dort wurde ein Prüfgerät ran gehalten und uns wurde gesagt, dass sie die Zylinderkopfdichtung nicht defekt sei, wenn überhaupt ein Thermostat und das sei nicht so schlimm. Er hat uns einen Zettel mitgegeben, welche teile bestellt werden müßten und hat gemeint, das es in einer freien Werkstatt billiger für uns wäre. Wir könnten aber mit dem Auto noch gut nach MV fahren. Also sind wir mit dem tollen Auto zu meinen Schwiegereltern gefahren (Freitags). Als wir Sonntags zurück wollten, zeigte das Auto mitmal an, das keine Kühlflüssigkeit drauf ist. Wir nachgefüllt und gesehen, das ein Schlauch defekt war, die Kühlflüssigkeit lief gleich wieder raus. Der Schlauch wurde dann so weit repariert das wir damit wieder nach SH gekommen sind. Dann sind wir am 18.07.08 (Freitags) mit dem Auto zur freien Werkstatt. Der Meister meinte das sei die Zylinderkopfdichtung uns war das alles so egal (wegen Garantie) und haben zu ihm gesagt, er soll das machen. Dann meinte er montags er holt ein Gutachter, da er ein komisches Gefühl hat wegen dem Motor, das war am 21.07.08 (Garantie abgelaufen). Am Dienstag kam ein Gutachter, er hat festgestellt Laufbuchsen sind abgesagt, keine Chance auf Reparatur. Der Werkstattmeister wurde aufgeklärt das es eine Macke bei diesem Motor ist. Dann wurden auch wir aufgeklärt. Mein Freund ist dann zu unserem Saabhändler und der meinte, unsere Garantie ist abglaufen (also kein Anspruch) und hat uns das Angebot gemacht, das wir 15000 € für das Auto bekommen wenn wir uns einen Neuwagen kaufen. Wir haben aber noch einen Kredit auf das Auto von 11500 €. Ein Neuwagen fängt an bei 27000€. Das können wir uns aber nicht leisten. Er hat ausgrechnet das bei einer Laufzeit von 72 Monaten eine monatliche Rate von 380€ und eine Schlußrate von 8000€ ist. Das können wir uns aber nicht leisten. Wir waren dann beim Anwalt. Heute habe ich mit einem Gutachter telefoniert und der meinte das wir keine Chancen hätten beim Klagen. Das es sehr schlecht ist Recht zu bekommen und ein Gutachten 1500€ kostet. Wir können nicht nachweisen das wir von Anfang an Kühlflüssigkeit verloren haben (wurde nie nieder geschrieben) genauso wie die Überprüfung des Zylinderkopfes. Wir haben das alles nicht schriftlich und deshalb keine Beweise. Das Gutachten hat vor Gericht einen sehr geringen Stellenwert laut dem Gutachter.

Was können wir machen?

Beste Antwort im Thema

@stelo

Dein angezeigter Link zum Fall User gegen Werkstatt hatte leider noch andere Hintergründe, sind deshalb nicht vergleichbar.

Da wurde ein Geschäftsmann über den verkürzten Gewährleistungsanspruch gelinkt.:) Sauber war das auch nicht aber auch nicht zu vergleichen. Die Werkstatt war da klar im Recht. Da war vertraglich alles abgesichert und der User hatte sich im Vorfeld nicht korrekt verhalten.:(

 

Annett82 und ihr Mann sind vermutlich Privat-Leute.

Gebrauchtwagen gekauft mit Garantieversicherung.

Schaden festgestellt vor Ablauf der Versicherung.

Dazwischen lag ein Wochenende!!!!!!!!!.....:D:D:D

Freitags war das Auto kaputt eingeschleppt, Montags lief die Garantie ab.:(:(:(

Ich brauche nur von der Werkstatt, wo der Wagen eingeschleppt wurde, einen Auftrag mit vermutlicher Schadensdiagnose mit dem Datum vom Freitag bei der Versicherung einreichen. Damit wären die Fristen gewahrt.

Weiß die Versicherung bis HEUTE nix davon...dann wäre es echt traurig.:(

Da kann man wenigsten 50-70% des Schadens herholen...ohne grössere Probleme.

Ich habe es allerdings so verstanden, daß das Fahrzeug bei dem Verkäufer vorgestellt wurde...mit Wasserverlust...wurde aber niemals schriftlich beim Verkäufer dokumentiert...also auch keine Durchschläge von Arbeitsaufträgen vorhanden.:(

Der Verkäufer hatte immer den Kunden abgewimmelt und vertröstet."Alles im grünen Bereich".

Und hat anschliessend den Fall auf eine freie Werkstatt verschoben!!!

Innerhalb der Garantiezeit wohlgemerkt!!!

Das stinkt zum Himmel...keine Frage...und der Verkäufer hat wissentlich den Garantieschaden verschleppt um nicht noch teilweise daran beteiligt zu werden. Und das dürfte die Tateinheit Betrug wohl abdecken.:eek:

Die Wandlung von UG64 könnte dabei helfen.

Aber nur, wenn der Kauftermin von Annet82 innerhalb der ersten "Rück-Kaufaktion" gelegen hat.

Denn dann wäre es zweifelsfrei erwiesen, daß der Verkäufer als SAAB-Vertragshändler von der Problematik wissen musste!

Lag der Kauftermin vorher...dann kann der Händler sagen, "ich habe nix gewusst!"...und der Richter muß es glauben.

Das Forum ist dazu da, um hier über Autos zu reden, keine Frage.:)

Aber zu den Autos gehören auch Menschen.:)

Und Du kannst mir glauben, daß es mehr Menschen gibt, die ein Auto per Bank finanzieren, wie bar bezahlen.

Oder die Karre wird privat geleast.

Wenn das nicht wäre, dann wären schon mehr Händler und Hersteller bankrott.:D

Aber wenn Annett82 das Auto per Kredit gekauft hat.

Dann hat sie jetzt 11.000 Taler Schulden...und das Auto ist keinen Heller mehr wert.:(

Geschäftsleute verbuchen das unter Verlust und zahlen das an Steuern weniger.

Privatleute zahlen da einige Jahre Geld an die Bank...für nix!!!...ist nämlich verschrottet...oder unverkäuflich, ausseer in Einzelteilen.

Und solche persönlichen Schiksale können auch durchaus in einem Autoforum Einfluss finden.

WAS da jedenfalls abläuft, finde ich totale Kacke.

Und hier ist ein Forum mit zigtausend Usern...und sind einfach ohnmächtig.

Das ist Unrecht, nicht gerecht!!!:(

Entspricht aber dem Gesetz.

Jeder Händler, der ein SAAB-Zeichen an der Wand hat, und einen 3.0tid im Gebrauchtwagenangebot...den würde ich zum Abschuss freigeben!

Abmahnen und kassieren...dürfte beim jetzigen Stand kein Problem sein.:D

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Vor allem nicht doppelt posten!

Themenstarteram 17. September 2008 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von 9-3AeroCabrio

Vor allem nicht doppelt posten!

Danke, das hilft mir jetzt sehr!

Hallo,

der wievielte Motor ist den eingebaut?

Kann mir nicht vorstellen, das bei dem Baujahr noch der erste eingebaut ist. Steht darüber etwas im Kaufvertrag?

Es könnte schon noch der erste Motor sein, kommt auf die Laufleistung an.

Für den Rest: Der Mangel am Motor ist bei Sabbhändlern hinlänglich bekannt. Sabb hat ja nicht umsonst diese recht teure Umtauschaktion gefahren.

Hattet Ihr den Wagen bei einem Saabhändler erworben?

Wenn nicht, dann sehe ich da leider auch schwarz.

Themenstarteram 17. September 2008 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Bone62

Hallo,

der wievielte Motor ist den eingebaut?

Kann mir nicht vorstellen, das bei dem Baujahr noch der erste eingebaut ist. Steht darüber etwas im Kaufvertrag?

Darüber steht nichts im Kaufvertrag,lt.Kilometeranzeige hatte der Motor 119000km runter, als wir ihn gekauft haben. Gesagt wurde uns darüber auch nichts.

Themenstarteram 17. September 2008 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von groundstar

Es könnte schon noch der erste Motor sein, kommt auf die Laufleistung an.

Für den Rest: Der Mangel am Motor ist bei Sabbhändlern hinlänglich bekannt. Sabb hat ja nicht umsonst diese recht teure Umtauschaktion gefahren.

Hattet Ihr den Wagen bei einem Saabhändler erworben?

Wenn nicht, dann sehe ich da leider auch schwarz.

Ja, den Wagen haben wir bei einem Saab-händler erworben.

Einem Saabhändler unterstelle ich als juristische Laie, daß er von der Laufbuchsenproblematik wusste. Er hat Euch ja auch das Tauschangebot mit dem Neuwagen gemacht.

Ich würde auf Wandlung bestehen, denn der Mangel hat bereits bei Kauf bestanden und wurde verschwiegen.

am 17. September 2008 um 13:16

Wir kennen weder die Vertrags- noch Garantiebedinungen (bzw. die rechtlichen Möglichkeiten im Gewährleistungsfall). Aus meiner Sicht ist "das Kind" nun komplett in den Brunnen gefallen. RA und Gutachter sehen keine Chance und der Saab-Händler ist unwillig. Was soll man da noch raten?

am 17. September 2008 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von groundstar

Einem Saabhändler unterstelle ich als juristische Laie, daß er von der Laufbuchsenproblematik wusste. Er hat Euch ja auch das Tauschangebot mit dem Neuwagen gemacht.

Ich würde auf Wandlung bestehen, denn der Mangel hat bereits bei Kauf bestanden und wurde verschwiegen.

Den Prozess dazu hat gerade ein Forumskollege hier mit Pauken und Trompeten verloren. "Unterstellen" ist eben nicht "beweisen können".

Themenstarteram 17. September 2008 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Wir kennen weder die Vertrags- noch Garantiebedinungen (bzw. die rechtlichen Möglichkeiten im Gewährleistungsfall). Aus meiner Sicht ist "das Kind" nun komplett in den Brunnen gefallen. RA und Gutachter sehen keine Chance und der Saab-Händler ist unwillig. Was soll man da noch raten?

Der Anwalt sagt, dass man schon Chancen hätte, aber nicht viel. Wir müßten nachweisen können, das wir auf das Problem aufmerksam gemacht hätten. Wie seid ihr denn alle damit umgegangen? Was habt ihr mit den kaputten Saab gemacht?

am 17. September 2008 um 16:16

Es gibt div. Threads dazu hier im Forum. u.A. hat auch ein User geklagt - und verloren, weil er nicht nachweisen konnte, dass die Saab-Werkstatt von dem "Problemmotortyp" wusste. Tipp: Suchfunktion "3.0 tid"

Auch ist dies hier keine Rechtsberatung oder Ersatz dafür, so dass Empfehlungen immer subjektiv sind. Ich bin Laie (technisch wie juristisch).

Die gesetzliche Gewährleistung sieht nach der Halbzeit eine Beweislastumkehr vor. Somit scheint es unmöglich, auf einen Mangel beim Erwerb zu pochen. Habt Ihre eine Garantie, dann sollte man die Unterlagen, bzw. Bedingungen, lesen (Beginn, Ende etc.). Dramatisch scheint mir in dem ganzen Zusammenhang die Nichtanzeige des Mangels in Schriftform.

Nach meiner Einschätzung haben viele User hier in ihrer Not das Angebot von Saab angenommen. Ebenso viele haben sich genervt von Saab abgewandt und das Auto in noch laufendem Zustand bei der Konkurrenz in Zahlung gegeben.

Aber Ihr seid in der Sackgasse. point of no return. Zum Klagen fehlt Euch Geld und Zeit! Für die Annahme des Saab-Angebotes das Geld. Für einen Verkauf an die Konkurrenz, da jetzt der Schaden bereits eingetreten ist, die Möglichkeit. Der Wagen stellt wohl im aktuellen Zustand einen wirtschaftlichen Totalschaden dar und auch eine Reparatur dürfte Eure Möglichkeiten übersteigen. Wo lassen? ebay?

Das Thema sprengt definitiv den Rahmen und die Möglichkeiten eines solchen Autoforums hier.

Hallo Annett82,

vom Grundtenor hat Stelo recht. Rechtlich darf und kann hier auch niemand Rat geben.

...dass der verkaufende Händler offenbar mit Kundenpflege ein (vorsichtig formuliert) Problem hat, liegt auf der Hand.

Hilft aber nichts..

WEnn ich es recht sehe, habt ihr im Moment noch ein zweites Auto ? Ein gewisser Grundbedarf ist also abgedeckt.

Von der Substanz her, ist der 9-5 ein langlebiges Auto.

Vielleicht läßt sich mit eurem freien Reparateur ein Deal hinsichtlich einer kostengünstigen Reparatur machen.

 

@Linearcycle: Hast Du evtl. eine Idee hinsichtlich Reparatur; ein Original-Austausch-Aggregat kommt ja aus Kostengründen definitiv nicht in Frage.

Wäre schön, wenn wir doch irgendwie helfen könnten - oder ? :confused:

Frage zum Schluß ans Forum:

Was macht der Händler mit dem Teil, wenn er 15 Tsd. bei Neukauf hinblättert: Kauft Saab diese Dinger etwa auf ? Reparatur und Wiederverkauf scheiden ja wohl aus.

Grüßle

Jazzer2004

Themenstarteram 17. September 2008 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von stelo

 

Die gesetzliche Gewährleistung sieht nach der Halbzeit eine Beweislastumkehr vor. Somit scheint es unmöglich, auf einen Mangel beim Erwerb zu pochen. Habt Ihre eine Garantie, dann sollte man die Unterlagen, bzw. Bedingungen, lesen (Beginn, Ende etc.). Dramatisch scheint mir in dem ganzen Zusammenhang die Nichtanzeige des Mangels in Schriftform.

Das ist ja nicht eindeutig mit der Garantie. Unsere Garantie (Gebrauchtwagengarantie) ist am 20.07.08 abgelaufen. Das Auto steht seit dem 18.07.08 in einer freien Werkstatt (also vor Ablauf der Garantie), das Problem wurde am 22.07.08 durch einen Gutachter erkannt (also nach Ablauf) und am 23.07.08 haben wir es bei Saab bekannt gegeben. Da wir das Auto also seit dem 18.07.08 keinen Meter mehr bewegt haben, ist der Schaden schon vor Ablauf der Garantie aufgetreten. Meiner Meinung nach wäre es also noch ein Garantiefall, dieses sieht der Saabhändler aber anders. Es geht mir nicht darum, ob der Saabhändler mir Auto verkauft hat und der Motorschaden schon vorhanden war. Das kann man sowieso nie beweisen und wäre reine Spekulation.

Themenstarteram 17. September 2008 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von jazzer2004

 

Frage zum Schluß ans Forum:

Was macht der Händler mit dem Teil, wenn er 15 Tsd. bei Neukauf hinblättert: Kauft Saab diese Dinger etwa auf ? Reparatur und Wiederverkauf scheiden ja wohl aus.

Grüßle

Jazzer2004

Dieses Angebot hat uns der Händler zwar gemacht, aber eigentlich kommt das Angebot von Saab Deutschland. Die Händler haben den Auftrag vom Unternehmen Saab bekommen also macht der Händler keinen Verlust.

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