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Laufen Vollkasko SF Jahre weiter ohne Vollkasko Versicherung?
Hallo zusammen,
ich hatte schon einmal eine Vollkaskoversicherung bis SF 9.
Dann habe ich ein paar Jahre keine VK/TK mehr gehabt.
Wenn ich nun eine neue Versicherung abschließe, starte ich dann mit wenig/schlechten SF Jahren
oder kann ich mit >9 rechnen?
Danke & Grüße
Tina
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72 Antworten
Wenn Du länger als ein Jahr keine VK hattest, passt sich die VK der SF der KH an. Heißt, Du kannst bessere Einstufung nutzen, sofern die KH-SF besser ist. Andernfalls kannst Du die SF9 in der VK reaktivieren.
Super, danke für die schnelle Hilfe
Zitat:
@NDLimit schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:43:25 Uhr:
Wenn Du länger als ein Jahr keine VK hattest, passt sich die VK der SF der KH an. Heißt, Du kannst bessere Einstufung nutzen, sofern die KH-SF besser ist. Andernfalls kannst Du die SF9 in der VK reaktivieren.
Das ist so nicht korrekt. Wenn nicht innerhalb 7-10 Jahren(von der Versicherung abhängig) die SF reaktiviert wird, dann fängt man wieder von vorne an.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 10. November 2021 um 19:00:18 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 14. Oktober 2021 um 11:43:25 Uhr:
Wenn Du länger als ein Jahr keine VK hattest, passt sich die VK der SF der KH an. Heißt, Du kannst bessere Einstufung nutzen, sofern die KH-SF besser ist. Andernfalls kannst Du die SF9 in der VK reaktivieren.
Das ist so nicht korrekt. Wenn nicht innerhalb 7-10 Jahren(von der Versicherung abhängig) die SF reaktiviert wird, dann fängt man wieder von vorne an.
... was im aktiven Vertrag aber nicht vorkommen kann.
Golfer, das stimmt nur zum Teil. Zudem gibt es Mittel und Wege dem entgegenzuwirken.
Edith: habe nochmals gelesen und Du schreibst Nonsens. Der Berliner hat es übrigens richtig beantwortet.
Fakts to know: Wenn man seinen Vertrag kündigt, weil man z. B. einen Firmenwagen bekommt, kann man sich die SF-Einstufung schriftlich bestätigen lassen. Dann ist die 7/10 Jahresregel obsolet.
Ich hänge mich hier mal ran mit folgendem Szenario, das vermutlich aber nicht lebensfremd ist: In den ersten Jahren wird der Neuwagen VK versichert und nach einigen Jahren steigt man um auf TK um. Bei einem Ersatz des Fahrzeugs durch einen Neuwagen wird dann wieder VK benötigt. Angenommen, man hat während der Zeit der TK den Versicherer gewechselt - wie weise ich diesem meine seinerzeitige SF-Klasse in der VK nach, um diese für das Neufahrzeug zu reaktivieren?
Die VK wird dann der Haftpflicht angeglichen.
Das heisst auch folgender Fall würde gehen?
HP + VK bestehen, z.B. Schaden/Schäden in VK. VK wird schlechter gestuft. Z.B. 1 Jhr keine VK und wieder VK aktivieren, dann würde VK zu HP angeglichen werden?
so ist es...
Man muss halt für sich selbst entscheiden, ob das KFZ 1 Jahr ohne VK laufen kann. Bei Finanzierungen wird einem die Entscheidung u. U. abgenommen...
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. November 2021 um 11:07:24 Uhr:
so ist es...
Man muss halt für sich selbst entscheiden, ob das KFZ 1 Jahr ohne VK laufen kann. Bei Finanzierungen wird einem die Entscheidung u. U. abgenommen...
Das war auch eher eine theoretische Frage und nicht in meinem Fall erforderlich.
Trotzdem nett zu wissen, dass man eventuell durch Tausch seiner SF Klassen auf ein Fahrzeug welche keine VK benötigt die Klassen wieder etwas retten könnte.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. November 2021 um 11:07:24 Uhr:
Man muss halt für sich selbst entscheiden, ob das KFZ 1 Jahr ohne VK laufen kann.
Da der Teufel ein Eichhörnchen ist ...
Ey... Eichhörnchen sind doch sehr pussierliche Tierchen
Hallo,
ihr solltet genau in den AGB des jeweiligen Versicherers nachschauen, bei dem das Fahrzeug versichert werden soll. Es gibt mittlerweile einige Versicherer, die eine Unterbrechung von deutlich mehr als einem Jahr fordern, damit die VK den HP angeglichen wird. Das kann man, in der Tat, je nach Situation ausnutzen.
Gruß Rainer
Hast Du da Quellen zu?