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Lauflicht ala Knight Rider
kennt ihr doch bestimt dieses lauflicht ....
ob der Tüv böse wird wenn man sich sowas einbaut ?
habe vor in meinem Mazda 323F vorne im Kühlergrill 10 kleine LED's einzubauen, die mittels widerstände und diversen anderen kleinteilen angesteuert werden. man kann auch die geschwindigkelit steuern !!! frage is nur .. was sagt der Tüv zu sowas ?! es soll hauptsächlich zu showzwecken dienen ... ich will nicht jeden tag das ding eingeschaltet haben und damit durch die gegend fahren !!!
habt ihr da schon erfahrungen gemacht ?
achja .... und wie siehts mit der beleuchtung der amaturen aus ? also Tacho usw ... kann man das eigendlich auch anders beleuchten ? hatte das schonmal jemand so weit aufgehabt ?
mfg Hacky
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16 Antworten
mit den led´s is es meines wissen so das man sie eingetragen bekommt wenn sie nur gehen wenn die zündung aus ist wie mit unterbodenleuchten.
beim tacho kann man auch led´s montieren mit einigem aufwand und dem risiko das der tacho danach schrott ist , und so wie ichs aus kreisen kenn geht jeder 2 tacho beim montieren von tachoscheiben hops
hmmm gibt es denn da ne richtig gute ausbauanleitung für den 323F BJ ? und was nimmt man da an LED's ? sind das 3mm oder 5 mm ... ?! oder richtig kleine wie zb in Handys verwendet ?
Hallo, wegen dem Tachoumbau schau mal auf www.blauerTacho.de hab bei mir(allerdings Opel-der erste und letzte:-( ) den Tacho auf Blau umgebaut und es ging eigentlich mit etwas Geduld recht problemlos, also wenn Du net gerade zwei linke Hände hast, sollte der Tachoumbau ohne Defekt zu bewerkstelligen sein.
Wegen dem Lauflicht: würde das Etwas versteckt einbaun, so dass man es in ausgeschaltetem Zustand kaum warnimmt, sollte irgendwie zu machen sein, denke der TÜV wird das Auto ja net unbedingt nach sowas absuchen, ansonsten vielleicht so baun, dass es vorm TÜV-Termin abmontiert werden kann.
Night Rider
also ich hab mal nen vorschlag für dein lauflicht ala night rider,klemm das doch einfach über'n schalter dann dürfte der tüv nichts mehr zu sagen haben,ich habe in meinem diffusor ein paar zusätzliche led's eingebaut die beim bremmsen leuchten(sieht hammergeil aus),als ich beim tüv war,hatt der tüvmann gesagt ich soll die über'n schalter klemmen und dann passt das.
arbeitsanweisung für dekra prüfer => www.dekra.de =>kfz privat beleuchtung bissel suchen wirste finden da steht eindeutig wo und wie am fahrzeug außen lampen zu sein haben und da steht auch das alles was mehr ist UBB und (3.bremsleuchte falsche höhe) ect als grober mangel zählt und damit eine erteilung von plakette nicht möglich ist!!!
wer auch immer so schwachsinn in die welt setzt von wegen extra schalter und ohne zündung das interesiert null weils da ist auch eine elektrisch absolut nicht funktionsfähige ubb stellt einen groben mangel dar denn die könnten runterfallen den verkehr gefährden und wenn sie doch leuchten auch im stand im gebiet der stvo nicht privatgelände (shows) is das dadurch hergestellte signalbild des wagens irreführend und kann zu unfallen füren!!!
es erlicht die betriebserlaubniss fürs fahrzeug und damit auch die versicherung!!!
m.f.g. T.f.G.
Moin,
So ein Lauflicht ist im Bereich der STVZO verboten. Und das schon seit ZIG Jahren.
MFG Kester
Re: Night Rider
Zitat:
Original geschrieben von 323fan
...ich habe in meinem diffusor ein paar zusätzliche led's eingebaut die beim bremmsen leuchten(sieht hammergeil aus),als ich beim tüv war,hatt der tüvmann gesagt ich soll die über'n schalter klemmen und dann passt das.
Wenn's hart auf hart kommt, riskiert der Prüfer dafür seinen Job...
Hm, im Grunde ist es so dass alles was irgendwie mit Zusatzbeleuchtung mit LEDs an der Aussenseite des Fahrzeugs im Bereich der STVZO verboten ist. Es ist ja teilweise im Innenraum auch schon recht knifflig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mablung
Hm, im Grunde ist es so dass alles was irgendwie mit Zusatzbeleuchtung mit LEDs an der Aussenseite des Fahrzeugs im Bereich der STVZO verboten ist.
Ja. Und das hat schon seine (sicherheitstechnischen) Gründe...
... und auch seinen Zweck.
Außerdem is Knight Rider schon seit nem Jahrzent nimmer Mode.
Falls de Dir zu deinen "Show-Zwecken" sowas bauen willst, machs clever:
2ten Grill her, dort die LEDs dran. Strom und Kabelage zum anstecken basteln, kabel im Fzg. verlegen udn gut.
Da kannste wenn de auf nen Treffen fährst und lustig machen willst den Spass dranstöpseln. Und ich denke mal, der Grill wird sicherlich auch nur geklipst sein, wie bei den meisten Karren, da wär das niche mal so schwer zu machen.
Thema:
"achja .... und wie siehts mit der beleuchtung der amaturen aus ? also Tacho usw ... kann man das eigendlich auch anders beleuchten ? hatte das schonmal jemand so weit aufgehabt ?"
Wer lesen kann...
dazu gibts mehrere Threads, einfach mal guggn...
Alles was mit innenraumbeleuchtung zu tun hat gibts unter www.sebiarts.de
Re: Re: Night Rider
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn's hart auf hart kommt, riskiert der Prüfer dafür seinen Job...
also ich weiss nur das ich damit duch'n tüv gekommen bin,was der prüfer da für'n risiko eingeht oder ob der da irgendwelchen schmu macht is mir doch rille,wenn mich son Schnittlauchtyp deswegen anhällt kann ich mich auf den tüvmann berufen.
Ich würde meinen lieben 323F BA aber trotzdem nicht mir einem derartigen Lauflicht ala Knight Rider verschandeln. Schliesslich isses ein Mazda und kein stupider hässlicher Trans AM! :-)
Aber naja, jedem das seine!
Re: Re: Re: Night Rider
Zitat:
Original geschrieben von 323fan
also ich weiss nur das ich damit duch'n tüv gekommen bin,was der prüfer da für'n risiko eingeht oder ob der da irgendwelchen schmu macht is mir doch rille,wenn mich son Schnittlauchtyp deswegen anhällt kann ich mich auf den tüvmann berufen.
Die Berufung auf die TÜV-Abnahme schützt allerdings nicht vor einer Stilllegung des Fahrzeuges sowie einer Anzeige wegen Führen eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis.