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Laut Bullen wehr mein Auto zu tief und das mit 40/40

Opel Vectra A
Themenstarteram 17. April 2006 um 7:49

Ich hab mein Auto 40/40 Tiefer und Frontspoiler, Seitenschweller und Cup-Diffusor usw, Probefahrt mit roten Kennzeichen gemacht um zu schauen ob alles geht, weil ich ihn erst im Mai anmelde dann haben mich die Bullen angehalten und wollten wiesen, ob das Auto auch in das Kleine Büchel von den roten Kennzeichen eingetragen ist, das hab ich ja schon gemacht, dann sagen die, das ich mit ihm nicht über den TÜV Komme, weil er mit der Verspoilerung zutief kommen würde. der Frontspoiler ist am tiefsten, von dort bis zum Boden sind es 11,5cm stimmt das. Die Scheinwerferunerkannte ist ja noch über 50cm. Stimmt das???

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36 Antworten

Moin,

ganz ehrlich,fahr zum TÜV und der wird es dir dann schon sagen...;)

Hast du irg. Auflagen bekommen oder musst Bussgeld zahlen...???

Ich denke mal sowas aus der Ferne zu beurteilen, dürfte schon schwierig sein wenn man den Wagen nicht direkt vor Ort sehen kann...:(

Lalelubär

hi

also wir haben bis zur Serienstosstange !!! des Facelifts Models (also das kleine Schwert untn drunter) ziemlich genau 10 cm an den Ecken und 11.5 cm in der mitte (die Kante is nich gerade) und bisher keinerlei Probleme beim TÜV Tiefste Stelle is bei uns der Mittelschalldämpfer der Gruppe A Anlage der hängt deutlich tiefer

Das Bild zeigt ne Handleuchte unterm Topf .... ich würd sagen keine 10 cm Bodenfreiheit :-)

Themenstarteram 17. April 2006 um 8:34

von den Bullen habe ich nichts bekommen, die hätten nur was machen können, wenn ich die Fahrgestellnummer, das Bj und das Modell nicht ins Buch von den roten Kennzeichen eingetragen hätte, soviel ich weis kann man ein Auto soweit Tieferlegen, bis die Scheinwerferunterkanntr zum Boden noch 50cm betragen, z.B bei einem Tigra ist es verboten den jetzt Tieferzulegen,

Ich denke man kann ein Auto soweit tiefer legen wie es der TÜV genämigt!!!

Es gibt so eine DIN Norm nach der deie tiefste stelle nicht unter 11 cm sein darf. Aber in der StvZo hab ich da von noch nichts gelesen!!

Also zum Tüv und alles abnehmen lassen!!!

Gruß Stephan

Themenstarteram 17. April 2006 um 8:52

nächsten Monat fahre ich sowieso zu TÜV wegen der 21 Abnahme an meinem Vectra, dann kann ich ihn endlich richtig Fahren

am 17. April 2006 um 9:07

Die "sogenannten 11cm" sind eine empfehlung. Vorgeschrieben sind die 50 cm Scheinwerferrelektor unterkante! Bei meinem Polo hatte ich vorne auch keine 11 cm gehabt und das hat keinen interessiert! Weder den TÜV noch die Rennleitung.Schaust du hier:

http://geilekarre.kabeleins.de/.../np_Mellis_polo4.jpg

Hi

Eigentlich heisst es das dein Fahrzeug die Strassen nicht übermässig schädigen darf .... und die Empfehlung is eine Prüfvorgabe für die TÜVer wo eine RAMPE gezeigt wird die eine defeniert zu und abfahrt hat .. also so eine art Verkehrsberuhigungs huckel ... diese rampe ist 8 cm hoch und muss ohne schleifen überfahren werden können ... wenn dann noch die minimale höhe von Kennzeichen und Beleuchtung noch nicht unterschritten ist is alles okay

Themenstarteram 17. April 2006 um 9:17

Kennzeichen und Beleuchtung dürfte bei mir hochgenug sein, er ist ja nur 40/40 tiefer und mein alter Kadett-E den ich noch fahre ist 60/60 tiefer und mim Kadett hatte ich noch nie probleme gehabt bei den Bullen

Es gibt im Gesetz keine Regelung wie Tief ein Auto sein darf oder nicht.

Man darf nur kein Hindernis im Verkehr sein.

Und die meisten TÜVer mein Corsa B fordern min. Bodenfreiheit von 8cm und zu Elastischen Teilen 7cm.

Und die 50cm gelten bis zur Lichtaustrittskante und nicht Scheinwerferunterkante.

am 17. April 2006 um 9:26

Morgen

Der TüV hat es eigentlich so festgelegt:

11cm min. Bodenfreiheit zu festen Teilen des Fahrzeugs. Stoßstange, Auspuff, etc.

8cm bei flexiblen Teilen wie z.B. Gummilippe.

50cm Unterkante des beleuchteten Teils des Scheinwerfer. (also nicht Unterkante Scheinwerfer, sondern Unterkante ab da wo der Lichtkegel ausm Scheinwerfer austritt)

So wurde es mir beim TüV erklärt, weil wir mal einen Astra mit Monsterface hatten und da war die tiefste Stelle 8,5cm.

So die DEKRA gibt folgendes an

 

Zitat:

Ausschnitt aus VdTÜV- Merkblatt 751

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite in Fahrtrichtung und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos im Schrittempo überfahren können.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.

Danach währe meiner auch nicht mehr TÜVig

Themenstarteram 17. April 2006 um 10:05

letzte Woche habe ich einen Golf mit einer Stoßstange gesehn, das wahr so tief, das nicht mal eine Zigarettenschachtel drunter past und die Stoßstange wahr ein komplettes teil von Ebay mit gutachten und wahr eingetragen

Tja . es gibt halt TÜVer denen das Egal ist .. und wenn die dann noch nen Zettel in der hand halten in dem steht das das so in Ordnung ist und keine Gefährdung dastellt tragen die sowas auch ein .... Fragt sich nur wie oft der Typ zum Gutachter darf weil bei irgend ner Kontrolle angezweifelt wird das das so Okay ist .. da es ja den wisch gibt auf dem ganz klar steht das unter 8cm eine positive Prüfung zu verwehren ist ... Deutschland is halt ein Tuningfreier Raum wo solche sachen nur Empfohlen werden und echte Vorschriften sehr dünn gesäht sind

Das mit den berüchtigten 11cm bezieht sich allerdings nicht auf den tiefsten punkt am fahrzeug, sondern auf das überfahren eines 11cm hohen hindernisses.. Das ist an sich schonmal ein großer unterschied.

Mein 16v hätte auch das sicher nie geschafft, war alles von der dekra abgenommen, und da hat auch nie ein grüner was zu meckern gehabt. Ich bezweifle, daß ein grünes männel außer in extremfällen das urteil eines sachverständigen anzweifelt.

Wie gesagt, fahr zum tüv und frag die, die sollens ja abnehm. Alles andere hier sind nur mutmaßungen und nützen dir gar nix. Mit 40 tiefer hast du auf gar keinen fall ein problem, solange du keine 12-zöller mit 20er gummi fährst..

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