1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. laut DEKRA Zulassungsdokumente und alle ABEs ungültig, HU durchgefallen, da FZG ohne Typ D...

laut DEKRA Zulassungsdokumente und alle ABEs ungültig, HU durchgefallen, da FZG ohne Typ D...

VW Bora 1J
Themenstarteram 22. Februar 2020 um 0:20

Hi, meinem Auto (siehe Signatur) geht's eigentlich gut, trotz zwei Fahrerfluchten mit Gutachtern in 2019. Da ich als Erstbesitzer und alleiniger Fahrer nicht zum ersten Mal zur HU vorspreche (war diesmal nicht dabei), staune ich und auch die ATU-Mitarbeiter über die Erläuterungen im Mängelbericht:

-DF0.2 (EM) erheblicher Mangel

Zulassungsdokumente Daten stimmen nicht mit

Fahrzeug überein oder fehlen FZG ohne Typ

D... damit alle Änderungen nicht zuzuordnen

+ Reifen und Eibach-Federn Zulässigkeit nicht nachgewiesen (nicht zuordenbar da Grund-FZG ohne ABE) und TGA Abnahme nicht auffindbar und noch ein paar andere Mängel (Kennzeichenbeleuchtung rechts geht definitiv, Standlicht unzulässig ja mache ich die durchbrennenden Halogen statt der seit zig Jahren haltenden LEDs halt rein, Abgasrohr mitte Befestigung mangelhaft da ist alles geprüft und sogar das Hitzeblech drüber frisch geklipst, Scheinwerferstellmotoren mangelhaft habe extra die Abdeckungen hinter dem linken abgemacht damit man die von hinten mit 10er Imbus nachstellen kann).

War dort genau schon zum letzten TÜV mit den 16"-Felgen mit 205/55/R16-Komplettbereifung von einem Autohaus und das sogar ohne beiliegende Felgen-ABE. Über die KBA-Nummer hatte das der Prüfer hinbekommen, sowie den seit 18 Jahren montierten Eibach-Federn und allen sonstigen ABEs.

Jetzt frage ich mich was ich machen soll. Mit den fett geschriebenen 'Mängeln' wird die erforderliche Wiedervorführung interessant...

Soll ich da jetzt am besten wo anders nochmal TÜV machen, in der Hoffnung das der Prüfer wie üblich über die FIN das Fahrzeug aufgeschlüsselt bekommt (habe sogar mit Bleistift nach der 0603 die 633 über den Nullen in Fahrzeugschein zur leichteren Orientierung ergänzt. Damit man auch ohne über die Fahrzeugnummer zu gehen die Schlüssel des Reimports direkt hat).

oder kann ich optimistisch sein das ein anderer Nachprüfer mit den Punkten keine Probleme hat oder diese nun zwingend auf die Goldwage legen muss

oder kann man sich von VW bestätigen lassen, dass das in Wolfsburg gebaute Fahrzeug dem 0603 633 entspricht?

Ich bin für alle Ideen und Erfahrungen offen, wie man den Mangel "FZG ohne Typ D..." beheben kann (gibt es das auch irgendwo in aufgeschlüsselt/verständlich) und aktuell nur mit dem Kopf schütteln, was da auf einmal und nach Jahren unerwartet bei der 8. HU aufploppt.

Da hat der Dipl.-Ing. alle Register gezogen (außer den übersehenen kraftlosen Gurtstraffer HL und abgelaufenen Verbandskasten^^).

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Februar 2020 um 13:22

Ich hoffe das die Nachprüfung aufgrund der Erstpapiere möglich ist.

Ich war dennoch brav und wie es sich gehört heute in Leipzig bei der letzten Zulassungsbehörde, welche die aktuelle Zulassungsbescheinigungen ausgestellt hat. Man könne die Herstellerangaben über die mir zum Glück vorliegende EWG-Übereinstimmungsbescheinigung frisch abrufen und korrekt übernehmen. Sonst habe ich es ja nicht so mit Unterlagen, in dem Fall habe ich aber zum Glück alles da.

Leider wurde mir in Leipzig gleich ein Mängelschein aufgedrückt und ich müsse nach 2 Wochen spätestens nachweisen, dass mein Auto gültigen TÜV hat. Einen erfolgreichen TÜV etwas später nachreichen ginge absolut nicht, wie bis zum spätesten vom HU-Prüfer festgelegten Nachuntersuchungsdatum. Zudem muss ich für die korrigierten Papiere nochmals 15,xx Euro zahlen. Das ginge generell nicht anders, ist ja schließlich nochmal Papier! Da ich freundlich aber hartnäckig war, wurde mir gesagt, ich könne eine Quittung dafür bekommen und diese in der ersten Zulassungsbehörde in Gera geltend machen.

Natürlich glaube ich diese offensichtliche Lüge nicht. Aber ich habe mal in Gera angerufen mit damaligem Kennzeichen und FIN. Eine nette Mitarbeiterin konnte mich gut verstehen und hat dies mit Ihrer Chefin besprochen und mich danach zurück gerufen. Man habe keine Unterlagen mehr und zu dem damaligem Zeitpunkt konnte man das nicht besser machen, jeder hatte da so seine Methoden mit der Umstellung gehabt.

Die Auskunft war dann: Ich hätte das damals sehen müssen, dass die Angaben der Behörde nicht Okay wären (wobei das Auto zu der Zeit nicht auf mich lief). Alternativ hätte das sehen müssen, als das Auto zuletzt von Gießen auf Leipzig von mir umgemeldet werden musste (wobei da aber kein Unterschied in den bis dato unauffälligen Papieren stattgefunden hat)!

Man könne das auch nicht mehr in Gera für Leipzig korrigieren, auch nicht mit Leipzig absprechen und schon gar nicht die Quittung für Leipzig erstatten. Schließlich hätte Leipzig auch Schuld und soll dafür gerade stehen. Weil man hätte das damals dort auch richtig abfragen und umtragen können.

Wo kann ich eigentlich meine Kosten als Laufbursche zwischen zwei Behörden und einer aufgezwungen Prüforganisation geltend machen, welche mir hier ungerechtfertigt, samt dreister Zusatzgebührabzocke, auferzwungen werden?

*Mal als Abschlussinfo für Andere, die mit einem ähnlichen Problem sich hier Informieren wollen.*

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Da war der Prüfer nicht willens oder fähig...... Fahrzeug ein Re-Import? Gibt es eventuell noch Unterlagen/Abnahme Berichte davon? Wenn ja zur Prüfung mitbringen.

Ich kenn die Probleme, ich hatte mal einen aus Frankreich reimportierten VW Polo,Schlüsselnummer 000 eingetragen.

Manchen Tüv-Prüfer hats nicht gejuckt, manch anderer hat sich daran gestört, konnte das aber immer Vor-Ort mit den Prüfer ausdiskutieren.

Ich würde alle Papiere (wenn vorhanden) zusammensuchen, und mit den Prüfer reden, der Wagen ist ja legal zugelassen wurden damals.

Oder einfach eine andere Prüfstelle suchen.

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 1:25

Den TÜV-Bericht von vor 2 Jahren dort hat er wohl gesehen, laut ATU-Mitarbeiterin die mich angerufen hatte das Auto sei *erstaunende Worte*. Ja ist Reimport - ein Highline mit Holz+Schiebedach+Klima etc. Die Schlüsselnummern sind ja alle recht klar zugeordnet. Da gibt es glaube keine schwammige x-te Detailausstattungsausführung.

Bisher hat das niemanden gestört, auch keine Gutachter. Der letzte Gutachter meinte sogar, dass mit den per Bleistift vermerkten 633, als ergänzende Arbeitserleichterung, sei nicht zulässig.

Ich hatte alle ABEs und vergangene HU-Berichte schön zugänglich auf dem Beifahrersitz bereit liegen.

Nochmal kompletten TÜV machen lassen sehe ich eigentlich nicht ein. Würde gerne noch ein paar mehr Infos sammeln, bevor ich mir das da mal erklären lasse, was gemeint sein könnte. Finde das nämlich nicht in Ordnung, wenn es bisher nie Probleme gab und meiner Meinung dafür auch nicht zu geben hat. Reimport-Diskriminierung, zu in meinem Fall, ohne klaren Grund soweit.

Mal schauen ob man mit dem reden kann. Der hat ja keine Durchwahl und ne Hotline die einem das aufschlüsseln kann, was Ottonormalkunde da kurzfristig entziffern soll, wird es wohl auch nicht geben.

Die vorrangige Frage für mich ist daher, ob das ein Prüfer bei der Nachuntersuchung locker nehmen darf, mit diesen aufgelisteten, bürokratischen "Worst-Case-Joker-ichhabdanocheinemimÄrmel-Hintertürchen"-'Mängeln' oder das in Eigenverantwortung als "ich Blicke das und wenn für mich Okay darf ich den auch zu machen"-Fall betrachten kann.

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 7:34

Hier der relevante Teil des Berichtes. In der nachträglich (nach Verlust vor langer Zeit) ausgestelltem Zulassungsbescheinigung 1 (ehemaliger Fahrzeugschein) ist auch eine Reifengröße angegeben die vorher nicht drin stand. Da Stand anfangs die 205/55/R16 drin, die ich auch aktuell drauf habe. Also davon kann man schon mal nichts ableiten, das wissen sogar die meisten Pollizisten.

Hu
Fs

Mach den Namen vom Prüfer unkenntlich.

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 9:45

So hier nochmal in genauer, Bilder aus dem Fahrzeugbrief, den man nicht mit dem Auto mitführen sollte. Da sieht man auch die 205/55/R16, welche bei Auslieferung wie auch aktuell (muss die KBA-Nummer noch raussuchen, die der letzte HU-Prüfer aber im System gefunden hat und auch absegnen konnte) montiert ist.

Wie stehen die Chancen, dass beim Beheben der eigentlichen Mängel, die Nachprüfung (wie üblich, ohne den Reimport vs. ABE Schwachsinn) erfolgreich abgeschlossen werden kann?

FB1
FB2
FB3
+1

Ich würde noch mal zum Tüv fahren, hatte ähnliche Probleme auch mal bei der Dekra. Die haben scheinbar kein vollumfänglichen Zugriff auf alle Datensätze die es zum Thema ABE und Eintragung gibt.

 

Beim TÜV hat dann bei mir einfach alles problemlos geklappt.

Wo ist denn die Eintragung der Eibachfedern?

 

Auf was für Felgen steht der Wagen denn? Serienfelgen oder Zubehör? Wenn Zubehör dann muss die Tieferlegung zusammen mit der Rad/Reifen Kombination eingetragen sein

 

Ps vor 18 Jahren musste jede Tieferlegung noch vom Prüfer abgesegnet werden und entsprechend in die Papiere eingetragen werden!

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 10:38

Die Eibach haben ABE (wie auch die Scheibenfolien und der Kamei-Grill, welche der aktuelle Prüfer trotz beiliegender ABE interessanter Weise wiederrum nicht bemängelt hat) und die 16"-Zubehörfelgen mit Serienreifengröße. ABEs führe ich mit, da die dann die Polizei und HU-Prüfer brauchen. Das man ABEs eintragen muss oder die darin aufgeführten Kombinationen wäre mir neu (kann man aber optional machen) und würde dem Sinn einer ABE nicht wirklich entsprechen, so lange dies die ABE nicht unter bestimmten zu prüfenden Sonderbedingungen explizit verlangt (meines Wissens und 22-jährigen Erfahrung).

Damit bist du illegal! Und wenn der Prüfer seine Arbeit macht darf er dir keinen TÜV geben!

 

Lies dir mal alles durch da steht immer was von das der Rest Serie ist! Also Tieferlegung nur mit Serienfelgen nicht Zubehör!

 

Zubehörfelgen nur mit serienfahrwerk! Alles andere muss zusammen vom Tüvprüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden!

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 11:31

Aha, ich poste mal was ich zu den Eibach Federn habe. Sehe da nichts spezielles an Auflagen. Bei Federn ist die Abhängigkeit von Rädern doch auch nicht anders. Die Räder können auch nicht tiefer einfedern oder anders stehen oder beim Lenken irgendwo näher kommen.

In der Eibach ABE steht: "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen." und da sind zu meinem Fahrzeug ursprünglich die 205/55/R16 (siehe erstes Bild aus meinem Fahrzeugbrief) mit angegeben. Als Prüfer sollte man auch wissen, das in der Zulassungsbescheinigung 1 nur eine Reifenkombi noch angegeben wird und nicht mehr alle ursprünglich zulässigen. Selbst ein Polizist sagte mir vor langer Zeit schon, dass er daher auf diese eine unvolständige Angabe im Fahrzeugschein nichts mehr geben / ungültiges ableiten kann. Aber wenns gut für die Statistik ist immer reinknallen, solls der Bürger dann doch dem Dipl.-Ing.-Hauptberufsprüfer ja erklären und nachweisen.

Kannst Du mir auch etwas zu den fett geschriebenen aus dem 1. Text sagen?

Eibach Seite 1
Eibach Seite 2+3
Eibach Seite 4+5

Leider nein! So ganz versteh ich das nicht!

 

Regt der sich wegen deiner Urkundenfälschung auf oder woran macht er das fest!

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 11:46

Ich denke nicht, da hatte nur der letzte Gutachter (wegen einer Fahrerflucht an meinem parkenden Auto / Fahrerspiegel) was am Rande als Info zu gesagt. Er kann sich die Schlüsselnummern ja über die FIN anzeigen lassen. Ebenso die Felgen-ABE über die gut lesbare KBA-Nummer.

Und bevor er meint die montierte Reifenkombi entspräche nicht der ursprünglichen und dies als erheblichen Mangel einträgt, sollte der Prüfer dies vorher mal abklären, mit dem Wissen das die Angaben im Fahrzeugschein ja nur einen unvollständigen Auszug darstellen. Aber da sieht der einfach nur 000000 und stellt sich ...

Es steht ja sonst nix klares im Prüfbericht drin und ich war nicht dabei. Ich kann mir da auch nur was zusammenraten, wie das im Fahrzeugschein was von o.ABE steht und dort aktuell nur die 15" noch steht, statt der ursprünglich ausgelieferten 16"-Felgen/Reifenkombi, welche dort auch ursprünglich mit vermerkt war, bis zur abgespeckten Neuausstellung.

Eibach Fahrwerk und Zubehörräder....sind beides nicht Serie!!!

Eibach Fahrwerk und Original Felgen....geht!

....das lese ich aus dem FETTGEDRUCKTEN Satz aus der Eibach ABE!!!

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 12:47

Okay glaube ich Dir, auch ohne Rudeltiere.

Also alle Kombinationen prüfen + eintragen lassen oder ich muss mir irgendwo ein paar Originalfelgen ausleihen. Aber ich denke nicht das ein Prüfer weiß, welche Felgen alles Original mal zu dem Modell ausgeliefert wurden. Wenn man da genau nach gehen will, im Korintenkackermodus und nicht nur auf das VW-Emblem an den möglichst noch kleinen Felgen schaut. Alle bisherige Prüfer + Polizisten haben da ja auch kein Problem drin gesehen. Erst in Kombination mit Spurverbreiterung, waren da die ABEs nicht mehr ohne zusätzliche Abnahme ausreichend.

Aber irgendwann schaut halt mal einer noch genauer drauf, als es der offensichtliche Standard ist. Mittlerweile bin ich da guter Dinge das über eine Nachprüfung aufgrund des Fehlerberichtes mit meinen weiteren Dokumenten wo die 16"-Reifen mit angegeben sind durchzubekommen. Zumindest anfragen schadet ja nicht. Bleibt noch die Interpretation des dick geschriebenen aus dem ersten Text. Was könnte damit genau gemeint sein? Auto wie ein Fahrzeughersteller neu zulassen, weil dem Prüfer die Angaben der ursprünglichen Zulassung nicht gefallen? ^^ *rätzelraten*

Deine Antwort
Ähnliche Themen