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Laut Polizei unschuldig, Laut Versicherung nicht

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 12:52

Hallo,

hatte einen Unfall. Ich bin links abgebogen, Fahrer kam von hinten und überholte mich

und knallte mir ins Auto.

Laut Polizei und Bußgeldstelle, ist der überholende schuld, da ich bereits beim abbiegen

war.

Laut gegnerischer Versicherung soll ich nur 30% Schadensregulierung erhalten.

D.H. mir geben sie 70% schuld.

Meine eigene Versicherung meint, ich werde durch einen Anwalt auch nicht viel erreichen,

ich werde immer eine Mitschuld bekommen (Obwohl lt. Polizei nicht??) . Wer kennt sich da aus. Würde mich über schnelle Antworten freuen.

Ramona8698

Beste Antwort im Thema
am 5. Juli 2008 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Der Fall hier ist aber nicht verhandelt worden, sondern von beiden Gesellschaften wie üblich unabhängig die Haftung festgestellt worden. Die eine hat sich jetzt mit 100% abgefunden und seine eigene ist halt auf 30% Mitverschulden gekommen.

d.h.?

eine hochstufung kann ja auf dauer schon xxxx EUR ausmachen (und deswegen kann sich ja auch selberzahlen lohnen)

welche wege hat man in dem falle?

die eigene VS hat nichts gezahlt ? warum dann hochstufen?

ich wäre da dankbar ueber aufklärung

Harry

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Tag,

die Polizei stellt nie die Haftungsfrage(Schuldfrage) fest. Dies macht im Zweifelsfall nur ein Richter. Ansonsten kann man i.d.R auch auf die Aussage der eigenen Versicherung bauen. In deinem speziellen Fall wird die wohl nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen können.

Die Feststellung der Polizei mag zwar einen Anscheinsbeweis geben, mehr jedoch nicht. Wenn du einen Verkehrs-RS hast würde ich dir zum sofortigen Anwalltsgang raten. Wenn nicht musst mit Kosten rechnen. Bei einer Teilschuld des Unfallgegners würde die gegenerische Versicherung prozentual auch deinen Anwalt bezahlen.

Eine Erstberatung sollte max. 190€ + Mwst kosten. Die würde ich in jedem Fall empfehlen.

Grüßle

Zitat:

Original geschrieben von Ramona8698

Hallo,

hatte einen Unfall. Ich bin links abgebogen, Fahrer kam von hinten und überholte mich

und knallte mir ins Auto.

Laut Polizei und Bußgeldstelle, ist der überholende schuld, da ich bereits beim abbiegen

war.

Laut gegnerischer Versicherung soll ich nur 30% Schadensregulierung erhalten.

D.H. mir geben sie 70% schuld.

Meine eigene Versicherung meint, ich werde durch einen Anwalt auch nicht viel erreichen,

ich werde immer eine Mitschuld bekommen (Obwohl lt. Polizei nicht??) . Wer kennt sich da aus. Würde mich über schnelle Antworten freuen.

Ramona8698

Hallo Ramona,

welche Begründung nennt die Versicherung.Lass Dir diese schriftlich geben und beauftrage einen RA. Hast Du Rechtsschutz?Selbst wenn nicht, die Beratungskosten bei einem RA sind nicht die Welt.Wichtig auch das Protokoll der Polizei.

Seltsam ist die Aussage,das Du 70 %,also die Hauptschuld an diesem Unfall haben sollst.

Gruß

meine mal etwas von einem ähnlichen Fall gelesen zu haben.

Derjenige der Abgebogen ist, hat eine Mitschuld erhalten wegen Verletzung der doppelten Rückschaupflicht oder so ähnlich. meine das wäre sogar auf 50/50 hinausgelaufen. Könnte ich persönlich schwer verstehen, aber die Richter haben s in der Hand.

Würde auch auf jden Fall nen Anwalt nehmen. Zumindest die Erstberatung - dann mal gucken was da raus kommt.

am 5. Februar 2008 um 15:48

seit wann überholt man an einer kreuzung, wenn der vorrausfahrende keinen blinker rechts gesetzt hat?

da gibts doch sicherlich einen paragrafen mit unklarer verkehrslage

Schoen schoen, ich bin heute auf einer 3 spurigen Einbahnstrasse gefahren (links) und der Mensch in der Mitte meinte auf einmal ganz nach links in eine Einfahrt abbiegen zu muessen..

natuerlich ohne schauen, ohne blinken, ohne irgendwas.. wobei ich schon neben ihm war.

Er ist trotzdem ruebergezogen. Hat grad so nicht gekracht.. fehlten etwa 10cm zu ihm rechts und ca. 5 cm zum Randstein links.

Und den hinter sich hat er auch noch ausgebremst.

Irgendwie sind am Flughafen nur Leute ohne Ortskenntnis, aber fahren trotzdem nicht defensiv..

"soo... 3-spurig.. fahr ich mal in der mitte, wie ichs von der autobahn her schon kenn.. lalala... ah hier links. zack und rueber. oh da war ja jemand. naja.."

am 5. Februar 2008 um 19:59

Vielleicht macht die Versicherung die Halterhaftung, d.h. wenn ein Kfz sich im Verkehr bewegt, stellt er eine Gefahr dar. Wird oft von Versicherungen angewendet und   kommen auch noch durch damit. Hatte selbst so einen Fall, aber da hilft nur ein versierter RA, der sich auf Verkehrsrechtsschutz spezialisiert hat. Übergebne die Sache einem RA, egal ob Du versichert bist oder nicht. 

Hallo Gallier13 

 

Zitat:

Vielleicht macht die Versicherung die Halterhaftung, d.h. wenn ein Kfz sich im Verkehr bewegt, stellt er eine Gefahr dar. Wird oft von Versicherungen angewendet

Du meiinst sicher, dass eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr eingewandt wird.

Dies wird allerdings nicht "von Versicherungen angewendet", wie ein heimlicher Trick um Geschädigte zu ärgern, sondern ist Teil des deutschen Schadensrechts. Es steht im Gesetz ( §§ 7,17 StVG).

 

Zitat:

und kommen auch noch durch damit.

Durchkommen klingt wieder so nach Abzocker-Trick. Ja, es gibt viele Fälle, in denen der Mithatungseinwand erhoben werden muss.

 

Zm Fall selbst:

Die Verschuldensquoten bei den Linksabbieger/Überholerquoten sind in der Reechtsprechung recht unterschiedlich.

In der Regel haftet der Linksabbieger überwiegend, weil er seiner Verpflichtung zur doppelten Rückschau nicht nachgekommen ist.

Einzelheiten kann aber nur beurteilen, wer die ganze Akte kennt, weil es auf viele Umstände ankommt.

Wir können also nur abstrakte Antworten geben. Alles andere ist Kaffeesatz lesen...

am 5. Februar 2008 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Ramona8698

Hallo,

hatte einen Unfall. Ich bin links abgebogen, Fahrer kam von hinten und überholte mich

und knallte mir ins Auto.

Laut Polizei und Bußgeldstelle, ist der überholende schuld, da ich bereits beim abbiegen

war.

Laut gegnerischer Versicherung soll ich nur 30% Schadensregulierung erhalten.

D.H. mir geben sie 70% schuld.

Meine eigene Versicherung meint, ich werde durch einen Anwalt auch nicht viel erreichen,

ich werde immer eine Mitschuld bekommen (Obwohl lt. Polizei nicht??) . Wer kennt sich da aus. Würde mich über schnelle Antworten freuen.

 

Ramona8698

Diese Linksabbieger/Überholer-Unfälle sind eine sehr häufige Unfallkonstellation. Schuld sind meist beide: Der Abbieger, weil er meist nicht 2x in den Rückspiegel schaut (vor dem Blinken und unmmittelbar vor dem Einlenken - dann würde er den Überholer sicher sehen). Der Überholer, weil meist eine unklare Verkehrslage vorliegt (Einfahrt links und langsames Fahrzeug - da der Linksabbieger ja meist nur mit 20-25 km/h abbiegen kann). Haftungsverteilung ist dann in der Regel 50:50.

Aber es sind abhängig von den Umständen auch andere Konstellationen denkbar, bis hin zu 80:20 oder 20:80. Kommt jeweils darauf an, ob es noch sonstige Umstände gibt. (Bsp. Wenn der Überholer deutlich zu schnell fährt, Überholverbot besteht und nachweislich der Abbieger lange blinkt, gibts eine Verschiebung der Haftungsquote zu Lasten des Überholers. Bei yo-chi´s "Erlebnis" gäbe es diese Verschiebung eher zu Lasten des Abbiegers).

 

Die Meinungen von Polizei, Bußgeldstelle und der eigenen Versicherung sind übrigens völlig egal - entscheiden tut im Zweifel der Richter, und der beurteilt den Unfallhergang, und nicht die Meinungen anderer.

 

@ ramona8698

Ich denke wie Gallier13: Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen, vermittelt u.a. der ADAC. Ich denke, dass mit einem anwaltlichen Schreiben die Versicherung eventuell einknickt, wenn nicht,

mußt Du klagen. Ohne Anwalt wird sich die Versicherung, wenn sie sich einmal auf 30 Prozent festgelegt hat, wohl kaum noch bewegen. Aber bedenke: eine Mithaftung hast Du auf jeden Fall, wie viel, kann Dir hier ohne genauere Unfallschliderung aber niemand sagen.

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 12:15

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Habe morgen einen Termin beim Anwalt.

Mal schauen, was dabei raus kommt.

Gruß

Ramona8698

Themenstarteram 28. März 2008 um 16:25

Hallo,

wollte mich mal zwischendurch melden.

Laut Anwalt habe ich sehr gute Chancen.

Mein Anwalt hat an die gegnerische Versicherung geschrieben,

die dann promt die Schadenhöhe von 30% auf 50% zu meinen gunsten erhöht hat.

Mehr wollen die aber nicht zahlen. Nun haben wir Klage eingereicht.

Meine Unfallgegnerin hat zu Protokoll gegeben, das sie meinen Blinker gesehen hat und auch bemerkt hat, das ich abbremse. Sie dachte, das ich wollte, dass sie mich überholt.

Ich melde mich wieder wenn weitere Ergebnisse vorliegen.

Viele Grüße

Ramona

Zitat:

Original geschrieben von Ramona8698

 

Meine Unfallgegnerin hat zu Protokoll gegeben, das sie meinen Blinker gesehen hat und auch bemerkt hat, das ich abbremse. Sie dachte, das ich wollte, dass sie mich überholt.

Ich melde mich wieder wenn weitere Ergebnisse vorliegen.

Viele Grüße

Ramona

Weia......hoffentlich muss die Gegnerin zur Nachschulung!

Berichte bitte weiter :)

grüße

Steini

mit so einer aussage vor gericht ist sie verloren !

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

mit so einer aussage vor gericht ist sie verloren !

Sehe ich genauso, wie kann man wenn man Schuld ist nur so ne Aussage machen?

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