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Lauter Knall beim einparken?
Moin Leute,
eben beim einparken gab es ein Riesen Knall. Ich dachte zuerst ich bin gegen die Bordsteinkante oder gegen ein Auto. Eher halt unwahrscheinlich durch Kamera und PDC.
Es war nichts von dem. Der Motor ist auch beim Knall ausgegangen. Das Geräusch kam eher vom Unterboden/hinterer Bereich.
Nun der Motor startet. Die Gänge lassen sich auch noch einlegen im Stand mit Kupplung getreten.
Wenn ich den Motor aber ausschalte springt nicht mehr die Elektronische Handbremse an. Habe es mehrmals ausprobiert jetzt. Manuell kann ich Sie betätigen. Bekomme auch die Fehlermeldung das die Handbremse nicht gezogen ist und ich ins Handbuch schauen soll.
Fall für Garantie? Auto ist jetzt bei 40.000 km, gekauft habe ich ihn bei 35.000km im Mai. Baujahr 11/2018. Bei Mercedes Benz.
Mit freundlichen Grüßen
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13 Antworten
@FelgenFee97
Zitat:
Fall für Garantie? Auto ist jetzt bei 40.000 km, gekauft habe ich ihn bei 35.000km im Mai. Baujahr 11/2018. Bei Mercedes Benz.
Somit sollte es ein s. g. "Junge Sterne" Fahrzeug von MB sein, mit einer zweijährigen MB 100 Garantie.
Ob ein Garantiefall, der kostenmäßig übernommen wird, vorliegt, richtet sich nach festgestellten Fehlerbild.
Siehe Ausschlüsse im § 2 Absatz 2
Gruß
wer_pa
Moin @wer_pa,
das Fahrzeug wurde mir mit der jungen Sterne Garantie verkauft für 2 Jahre.
@FelgenFee97
Zitat:
das Fahrzeug wurde mir mit der jungen Sterne Garantie verkauft für 2 Jahre.
Hatte ich leider erst später gesehen. Somit erfolgte Textkorrektur und beifügen der MB 100 Inhalte.
Gruß
wer_pa
Junge Sterne Ausschlüsse sind egal. Gekauft im Mai --> Gewährleistung!
@DeFisser
Zitat:
. Gekauft im Mai --> Gewährleistung!
Aber:
Zitat:
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Das gemeldete Schadensbild des TE, ist erst 4 Monate nach dem Kauf (schlagartig/urplötzlich) aufgetreten.
Zitat:
Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen.
Gruß
wer_pa
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler für alles außer Verschleißteile gerade stehen, erst danach greift die Beweislastumkehr.
Zitat:
@DeFisser schrieb am 6. September 2023 um 10:42:11 Uhr:
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler für alles außer Verschleißteile gerade stehen, erst danach greift die Beweislastumkehr.
Seit 2022 sogar 12 Monate. Auch bei gebrauchter Ware.
Bisher kam nichts mehr.
Ich hoffe und denke es waren nur die Assistenzsysteme die zu übervorsichtig waren und eingegriffen haben beim parken. Was anderes kann ich mir nicht vorstellen. Das mit der Elektronischen Handbremse hat sich auch nach paar Stunden Standzeit eingependelt.
Mit freundlichen Grüßen
Hatte das mal beim rückwärts fahren,da hat das System eine Art Notbremse aktiviert.Mal abgesehen vom Schreck,war es auch akustisch gut zu hören.
Genau das hatte ich auch mal. Notbremsassi.
Zitat:
@FOFU2011 schrieb am 10. September 2023 um 15:07:53 Uhr:
Hatte das mal beim rückwärts fahren,da hat das System eine Art Notbremse aktiviert.Mal abgesehen vom Schreck,war es auch akustisch gut zu hören.
Das ist die sogenannte Manöverierfunktion.
Stimmt. Mit Automatikgetriebe geht der Motor nicht aus. Mit Schaltgetriebe ist eine Notbremsung sehr uncool. Hört sich deswegen wahrscheinlich ungesund an.
Hatte sich angehört als wäre mein Schaltgetriebe weg geknallt samt Kupplung vielen Dank für eure Antworten !!
Mit freundlichen Grüßen