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Leasing (36M) unverschuldet verlängert, TÜV zahlen
Hallo,
ich habe bei Skoda ein Leasing über 36 Monate am Laufen, Ende 4.12.23.
Im Dezember ist dann der TÜV fällig.
Ich habe im November 22 ein neues Leasingfahrzeug bei Skoda bestellt. Voraussichtliches Lieferdatum (ohne Gewähr): Quartal 1/24.
Die Leasingbedingungen (Kosten, Km) werden für das alte(aktuelle) Fahrzeug weiterhin greifen/verlängert.
Ich habe vom Händler (vom Verkäufer) die Info erhalten, dass ich alleine für die Kosten der TÜV-Untersuchung aufkommen muss.
Die Schuld daran sehe ich mal nicht bei mir, auch wenn ich verstehe, dass man sich darüber streiten kann, ob ich dann hätte noch früher bestellen müssen…ich frage mich eher, ob es dazu ein Urteil gibt oder eine eindeutige Regelung.
Falls nicht, kann ich dann auch einfach mein Fahrzeug pünktlich zurückgeben und somit 1-6 Monate ohne Auto und dafür aber ohne TÜV-Kosten auskommen, funktioniert das auch?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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15 Antworten
Leasing läuft laut Vertrag bis 12.23 wenn in diesem Monat der TÜV fällig ist, musst Du den auch bezahlen. Das wäre ohne Verlängerung auch auf Dich zugekommen.
EDIT:
https://www.vwfs.de/.../...8_1342_BR_VWFS_BL_Schadenkatalog_040719.pdf
Zitat:
@Schnorre schrieb am 7. Januar 2023 um 08:47:53 Uhr:
Falls nicht, kann ich dann auch einfach mein Fahrzeug pünktlich zurückgeben und somit 1-6 Monate ohne Auto und dafür aber ohne TÜV-Kosten auskommen, funktioniert das auch?
Wärst du wegen 100€ bereit, auf ein Auto für ein halbes Jahr zu verzichten?!
Wobei pünktlich hier auch nicht helfen würde. Da müsste man schon vor Leasingende eine Rückgabe vereinbaren und da könnten dann auch noch Diskussionen aufkommen in der LN nicht noch zahlen muss.
Aber grundsätzlich sehe ich es wie @ru86
Zitat:
@ru86 schrieb am 07. Jan. 2023 um 09:13:21 Uhr:
Wärst du wegen 100€ bereit, auf ein Auto für ein halbes Jahr zu verzichten?!
Naja > 140€ sind's mittlerweile.
@Schnorre wir dürfen dir an dieser stelle keine rechtsauskft geben, sind daher der falsche ort für dein "problem".
außerdem kommt es darauf an, was in deinem leasingvertrag steht, das weiß hier ohnehin keiner.
wenn der tüv auf deine kosten geht, dann ist das eben so, und die idee 6 monate auf ein auto zu verzichten, um 100 euro zu sparen, ist in meinen augen eine trotzreaktion und gelinde gesagt abwegig. was sind den schon vergleichsweise läppische 100?!
sollltest du einen privaten rat wünschen, dann hier bitte:
ich würde den tüv bezahlen und das dann abhaken.
In meinen Leasingverträgen Audi/VW steht es drin, selber zahlen.
Ist aber völlig unerheblich, ob pünktlich abgeben oder später, es muss so oder so bezahlt werden.
In der Regel steht im Vertrag "Fälligkeit im Monat der Rückgabe". Wenn das bei dir auch so ist, dann könntest du den Wagen Ende November abgeben ohne neuen TÜV und verlierst nur eine Woche der Leasingzeit.
Die Leiferung des neuen Wagens ist für mich zweitrangig, da jedes Fahrzeug einen separaten Leasingvertrag hat. Das du den jetzigen zu den gleichen Konditionen länger fahren darfst ist ein Entgegenkommen. Ich habe für meine 2 Fahrzeuge eine Verlängerung ángefragt und die ist um einiges höher als die jetzige Rate.
Zitat:
In der Regel steht im Vertrag "Fälligkeit im Monat der Rückgabe". Wenn das bei dir auch so ist, dann könntest du den Wagen Ende November abgeben ohne neuen TÜV und verlierst nur eine Woche der Leasingzeit.
meiner meinung nach unterliegst du damit einem deutungsirrtum. ich gehe davon aus, dass mit "monat der rückgabe" der vertraglich festgelegte termin gemeint ist. die leasingfirma würde mit sicherheit auf vertragserfüllung bestehen. (handelsgrundsatz "pacta sunt servanda": verträge müssen eingehalten werden).
sie kann dir ja umgekehrt auch nicht eindfach ein auto früher wegnehmen.
Sehe ich anders weil bei Inspektion/Wartung steht ( I.d.R.) nicht fällig 30 Tage vor Abgabe. Bei TÜV steht meistens darf nicht im Monat der Rückgabe fällig sein und somit ergibt sich für mich kein Deutungsspielraum. Was die Rückgabe angeht ist es ja nicht unüblich den Wagen am Wochenende vor der Fälligkeit oder noch früher (Urlaub, neuer Wagen schin da) anzugeben. So ist a7ch schon die grosse Inspektion erfolgreich umgangen worden.
Ich verstehe nicht wer oder was überhaupt " schuld" sein soll außer dir und welche Urteile es da geben soll. Inwiefern wird das Leasing unverschuldet verlängert? Wurdest du über Ohr gehauen und der Vertrag wird heimlich ohne dein wissen verlängert? Du möchtest aus eigenen Willen den Leasingvertrag verlängern und musst logischerweise für die in der Zeit anfallenden kosten aufkommen. Warum du denn Vertrag verlängerst und wann dein neuer Wagen kommt hat doch mit aktuellen Fahrzeug nichts zu tun.
Ich glaube bei so einer Klage hätte es nur ein Urteil gegeben. Den Kläger hätte man zurecht zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verdonnert.
Sei doch froh das du zu den gleichen Konditionen den Wagen weiter leasen kannst andere Formmitglieder haben ausgesagt das das weiter leasen teurer war als neu leasen. Abgesehen davon hättest du den TüV umgangen, wenn du den Wagen im Vormonat abgegeben hättest, damit hättest auch Nutzungsdauer verloren die du bezahlt hast.
Ich habe bei mittlerweile 8 geleasten BMW (alle über 36 Monate) noch nie den TÜV bezahlt. Weil er eben im Monat der Rückgabe nicht überfällig ist. Das war nie ein Diskussionspunkt. Den Bremsflüssigkeitswechsel habe ich hingegen immer dann bezahlt wenn das Fahrzeug im Monat vor der EZ gebaut wurde, da läuft nämlich das Wartungsintervall los.
Der TE möchte aber das Fahrzeug über die Leasingdauer hinaus das Fahrzeug nutzen, was auch freundlicherweise gestattet wird. Sieht sich aber als unschuldig ein Fahrzeug mit sehr langer Lieferzeit, was ihm auch bekannt war, ausgesucht zu haben und möchte deswegen nicht für die laufenden Kosten des jetzigen Leasingfahrzeuges aufkommen. Da muss man echt erstmal auf die Idee kommen zu fragen ob es Urteile dazu gibt.
BMW Rückgabekriterien sind auch nicht VW Gruppe Kriterien.
Von daher ist der Tip nicht weiterführend.
Und nochmal, es ist egal ob er das Auto zum Zeitpunkt des Leasingende oder später abgibt, in beiden Fällen muss die HU bezahlt werden.
Das ist eben vertraglich geregelt. Siehe 1. Antwort im Thema hier.