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Leasing-Ärger bei Rückgabe

BMW M5 E12
Themenstarteram 10. April 2005 um 11:20

Liebe Community,

ich bin hier neu im BMW-Forum. Da ich bereits zwei Mal massiven Ärger bei der Rückgabe von Leasing-BMW (525 tds Touring und 530d Touring) hatte - beide Male nach dem identischen Strickmuster - frage ich mich, ob da Methode dahinter steckt.

Das Vorgehen in beiden Fällen (unterschiedliche Händler!) war wie folgt:

Rückgabe des Fahrzeugs war vollkommen problemlos, ca. zwei Wochen nach Rückgabe Übersendung eines Mängelprotokolls mit hohen Schäden (das erste Mal 1.700 DM, das zweite Mal ca. 1.800 €). Die Mängel bestanden in Kratzern in der Stoßstange (!), "abgefahrenen" Reifen (ca. 3,5 mm Profiltiefe), Steinschlag in der Windschutzscheibe, "demnächst" fälliger Ölwechsel, Rost an der Bremsscheibe u.ä.

Nach der Erfahrung beim ersten Mal habe ich bei der zweiten Rückgabe ein Rückgabeprotokoll anfertigen lassen (irgend ein Lehrling hat das Auto besichtigt). Dieses Protokoll wurde dann durch ein zweites Protokoll ergänzt - 10 Tage später angefertigt). Das erste Protokoll wäre angeblich nicht gültig, da es nicht "auf dem orginal BMW-Formular" ausgefüllt worden wäre (das ist kein Witz!).

Auf meine Weigerung hin, für diese angeblichen Mängel zu bezahlen, wurde ein Dekra-Gutachten (kostenfällig) in Auftrag gegeben, in dem weitere "Mängel" identifiziert wurden.

Weder der Händler war der Ansprechpartner für die "Schadenforderung" ("... das macht BMW-Leasing") noch die BMW-Leasing ("... wir machen nur das, was der Händler uns sagt")waren zuständig.

Mir ist es gelungen, über ganz massive Intervention beide Forderungen zurückzuweisen, das erste Mal mit Rechtsanwalt, das zweite Mal in Eigenregie.

Kennt Ihr ähnliche Händlerstrategien? Oder bin ich ein Einzelfall?

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2005 um 5:21

@m_otmar:

Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:

 

1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.

 

2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)

 

3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.

 

4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.

 

5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!

 

6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.

 

7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!

 

Gib´uns einen Bericht, wie es gelaufen ist!

Ich drück´Dir die Daumen!

85 weitere Antworten
85 Antworten
am 12. April 2005 um 12:45

Hallo emc2,

war das ein Restwertvertrag oder KM-Leasing?

Speziell zu deiner Frage habe ich keine Antwort,

da es mich noch erwarten wird bei meinen 2 Leasingwagen.

Gruss

Artago26

Themenstarteram 13. April 2005 um 5:05

Das war ein km-Leasing-Vertrag. In den AGBs zum Vertrag ist festgehalten, dass das Fahrzeug in einem

"dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand, frei von Mängeln und Schäden",

 

zurückgegeben werden muss.

Dieser Passus wurde von beiden Händlern, mit denen ich zu tun hatte, angeführt, als es darum ging, ihre dreisten Forderungen nach der Fahrzeugrückgabe zu stellen.

Der Punkt ist aber nicht nur die Frage nach dem Leasingvertrag, sondern auch das Vorgehen, das Fahrzeug erst kommentarlos zurückzunehmen und nach fast zwei Wochen dann eine umfangreiche Mängelliste zu übersenden. Die Schäden wurden im übrigen mit den Wiederherstellungskosten angesetzt, was nach der Rechtsprechung auch nicht zulässig ist ...

am 13. April 2005 um 8:41

Hmmm.... das macht einen nachdenklich, das da tatsächlich versucht wird einem die Knete aus der Tasche zu ziehen wie man oftmals bei Restwertverträgen hört.

Also wie ich nun richtig lesen konnte, hast Du Dich aus dieser Situation mittels juristischer Hilfe bzw. Eigeninitiative aus der Misere retten können?

Gruss

Artago26

Themenstarteram 13. April 2005 um 19:44

Ja, bei der ersten Episode hatte ich einen RA. BMW hat Klage beim Amtsgericht München eingereicht und mir ohne Abbuchungsermächtigung den geforderten Betrag von meinem Konto abgebucht.

Daraufhin habe ich die Rechtsabteilung bei der BMW AG angerufen und dort den Fall geschildert. Zwei Stunden später haben die meinen RA angerufen und die Klage zurückgezogen.

Beim zweiten Male habe ich unmittelbar bei der Rückgabe ein Zustandsprotokoll abfertigen lassen und war damit gegen den Ärger gut gewappnet. Trotzdem hat dieses Protokoll den Händler nicht gehindert, ein zweites Protokoll mit abenteuerlichen Forderungen nachzuschieben. Dafür habe ich dann keinen RA mehr engagiert, so etwas kann man mit Bordmitteln reparieren :D

Themenstarteram 13. April 2005 um 19:45

Ja, bei der ersten Episode hatte ich einen RA. BMW hat Klage beim Amtsgericht München eingereicht und mir ohne Abbuchungsermächtigung den geforderten Betrag von meinem Konto abgebucht.

Daraufhin habe ich die Rechtsabteilung bei der BMW AG angerufen und dort den Fall geschildert. Zwei Stunden später haben die meinen RA angerufen und die Klage zurückgezogen. Die Abbuchung habe ich zurückgehen lassen.

Beim zweiten Male habe ich unmittelbar bei der Rückgabe ein Zustandsprotokoll abfertigen lassen und war damit gegen den Ärger gut gewappnet. Trotzdem hat dieses Protokoll den Händler nicht gehindert, ein zweites Protokoll mit abenteuerlichen Forderungen nachzuschieben. Dafür habe ich dann keinen RA mehr engagiert, so etwas kann man mit Bordmitteln reparieren :D

am 14. April 2005 um 8:30

Dann hast du auf jeden Fall Glück gehabt.

Bin dann daher mal gespannt auf die Vorgehensweise beid der Rückgabe des 2.Wagens (320td) in 2006. (ja das dauert noch :-)

zwei Wochen später geht sowieso gar nicht wer weiss was der Händer in der Zeit mit dem Wagen gemacht hat

Themenstarteram 14. April 2005 um 11:35

Nun ja, das weißt Du und ich weiß das auch.

Das aber hat die BMW Leasing seinerzeit nicht daran gehindert, Klage einzureichen.

Dabei ist es nicht nur die Frage der nachträglichen Beschädigung, sondern bereits die kaufmännische Rügepflicht bzw. das kaufmännische Schweigen, das als Zustimmung bzw. Akzeptieren des Zustands bei Rückgabe interpretiert werden kann. Die Rüge muss "ohne schuldhaftes Zögern", d.h. nicht erst fast zwei Wochen nach der Rücknahme erfolgen.

Trotzdem haben beide BMW-Händler versucht, auf diese Art und Weise noch an Geld zu kommen. Der letzte Händler hat sowgar noch nachweislich mindestens 4 km auf das Auto gefahren nach der Rückgabe. Trotzdem hat er versucht, seine Forderung mit Hilfe einer Klageandrohung durchzusetzen. Und das Ganze noch mit Rückendeckung der BMW Leasing ...

Problem bekannt, hab´ ich auch schon gehabt ...

Riesenärger, aber nix bezahlt, hab´ mich durchgesetzt!

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 4:58

Ich kann´s nicht glauben, dass ich hier der einzige bin, der diesen Ärger gehabt hat! Zumindest im Raum München kenne ich noch einige ähnliche Fälle, passiert so etwas auch in der Mitte oder im Norden der Republik?

Zitat:

Original geschrieben von emc2

...und mir ohne Abbuchungsermächtigung den geforderten Betrag von meinem Konto abgebucht.

___________________

Das darf doch nicht wahr sein! Zugriff auf ein Konto ohne Ermächtigung? Was ist das den für eine Bank?

 

moodus

Wer den Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten.

moodus

am 13. Mai 2005 um 11:45

Also das sind eigentlich auch genau meine Erfahrungen, fast identisch.

Händler und BMW Leasing werfen sich gegenseitig den Ball zu, keiner will verantwortlich sein, das ist Methode.

Bei mir waren die Schäden zunächst 3500€ (!), angeblich war Harz auf dem Lack und man wollte das ganze Auto neu lackieren !!! Darüber hinaus natürlich auch Steinschlag, Ölwechsel usw. ein Haufen kleiner Mist der unter normale Abnutzung fällt.

Auf unsere Weigerung hin anzuerkennen wurde dann das Fahrzeug zur Dekra verbracht, dann kamen ca. 700€ Schaden dabei raus.

Wir hatten das Fahrzeug aber zum Glück vorher bei unserer Niederlassung bewerten lassen, dort fand man Mängle im wert von 500€, unter anderem müsse der Lack malpoliert werde.

Der Handler hat also eindeutig von seiner zuständigen Dekra ein Gefälligkeits Gutachten erhalten, denn das Gutachten bei der NL war auch von der Dekra erstellt worden.

Wir haben von der Dekra daraufhin eine Stellungnahme gefordert, die kamen dann genau schön in Erklärungsnot.

Wir haben dann unseren RA eingeschaltet und haben zu guter letzt außergerichtlich nur die besagten 500€ bezahlt.

Ich denke das ganz hat Methode, man versucht 3x an dem Fahrzeug zu verdienen: Verkauf, Rücknahme, Gebrauchtwagenverkauf.

Als Kunde wird man meist Probleme bei der Leasing Rücknahme haben, es sei denn man kauft ein neues Fahrzeug.

Bei Bewertungen durch die Dekra oder den TÜV sollte man auf alle Fälle auf eine Zweigstelle bestehen die dem Händler NICHT bekannt ist, denn so unabhängig sind die nicht! Eine dem Händler bekannte Zweigstelle arbeitet ständig mit dem Händler zusammen und man ist aufeinander eingespielt.

Zu guter letzt sollte man sich vom Händler die offiziellen "Leasing Rücknahme Richtlinien" zeigen lassen, die gibt es nämlich bei BMW aber die gibt man nicht gern heraus. Darin ist aber zb. klar geregelt welche Abnutzungen nach 3 Jahren Leasing "normal" sind und welche nicht.

Zitat:

Original geschrieben von E61-Breyton

Ich denke das ganz hat Methode, man versucht 3x an dem Fahrzeug zu verdienen: Verkauf, Rücknahme, Gebrauchtwagenverkauf.

Beim Service wollen die aber auch mitverdienen ;)